Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / c) Ergänzende Prüfung des Gestaltungsmissbrauchs gem. § 42 AO

Unabhängig von der Frage des wirtschaftlichen Eigentums bleiben gleichwohl – wie im Übrigen auch bei anderen Vorschriften – die Grundsätze zum Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO weiterhin anwendbar (Rz. 16). Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich eines Gestaltungsmissbrauchs gem. § 42 AO bei Cum/Cum-Transaktionen durch die vorrangige Prüfung des...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2021 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, RA/FAStR, StB, WP[*] Die in Zusammenhang mit Cum/Ex-Transaktionen stehenden Leerverkäufe bezweckten eine mehrfache Erstattung von lediglich einmal abgeführter Kapitalertragsteuer (KapESt). Die Illegalität einer solchen Vorgehensweise, insb. auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht, ist zwischenzeitlich nicht nur Gegenstand zahlreicher staatsanwa...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 3 Digitalisierung, Scannen, Fotografieren

Bei der Digitalisierung erhaltener Geschäftsbriefe (hier Rechnungen) sind die Randziffern 130 bis 141 der im November 2019 neu gefassten GoBD[1] zu beachten. Beim bildlichen Erfassen (Scannen, Fotografieren, etc.) wird eine Bilddatei (z. B. PDF, TIF) erstellt. Diese muss mit dem Original bildlich übereinstimmen und farbig sein, wenn der Farbe Beweisfunktion zukommt (Minusbeträg...mehr

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Telekommunikation und deren... / 3 Sonderfall Navigationsgerät

Wird ein Pkw von einem Arbeitnehmer privat genutzt, so gilt 1 % der Anschaffungskosten einschließlich Sonderausstattung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Dies gilt jedoch nur für werksseitig eingebaute Navigationsgeräte.[1] , [2] , [3] Wird das Navigationsgerät nachgerüstet, geht es nicht in die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung ein.[4] Eine Nachrüstung führt de...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / V. Schlussbemerkung

Als Konsequenz aus dem BMF-Schreiben (neu) ist zukünftig bei Cum/Cum-Transaktionen in jedem Einzelfall zunächst der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 AO zu prüfen. Das bloße Vorliegen einer positiven Vorsteuerrendite aus der Cum/Cum-Transaktion ist nicht als maßgebend anzusehen. Vielmehr ist für die Finanzverwaltung zukünftig grundsätzlich davon auszugehen, d...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / a) BFH – I R 88/13

Der BFH hat bereits im Jahr 2015 über steuerliche Auswirkungen einer sog. strukturierten Wertpapierleihe entschieden (BFH v. 18.8.2015 – I R 88/13, BStBl. II 2016, 961): Im Sachverhalt ging es um einen Standard-Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen. Auf der Basis dieses Vertrags tätigten Verleiher – ein britisches Finanzinstitut – und Entleiher – ein deutsches Maschinenbauunte...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 23 und 24 Die Zeilen 23 und 24 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 23 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 24 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 61 Zeile 61 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 32–37 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 33 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 68 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / aa) Sachverhalt

Das Hessische FG hat im Jahr 2020 zur steuerrechtlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen (FG Hess. v. 28.1.2020 – 4 K 890/17, WM 2020, 1587, rechtskräftig). Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine Bank hatte in den Jahren 2004-2006 im Wege einer Wertpapierleihe deutsche Aktien cum Dividende jeweils kurz vor dem Dividendenstichtag als...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis zu beachten sind. Seit dem 1.1.2019 gelten unionseinheitliche Regelungen zu den sog. Einzweck- und ...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 4 Sonderregelungen aufgrund Corona-Pandemie und Flutkatastrophe

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat die Finanzverwaltung befristete Sonderregelungen veröffentlicht. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Finanzverwaltung[1] sowohl ertragsteuerrechtliche als auch umsatzsteuerrechtliche Sondermaßnahmen getroffen. Dies betrifft insbesondere die unentgeltliche Bereitstellung von medizinischem Be...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 1.2 Verlängerung der Absenkung des Steuersatzes für Gastronomieumsätze

Seit dem 1.7.2020 galt aufgrund des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes[1] für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz.[2] Ausdrücklich davon ausgenommen ist aber die Abgabe von Getränken, hier kommt weiterhin der Regelsteuersatz zur Anwendung. Aufgrund der sich über den 30.6.2021 hinaus erstreckenden Auswir...mehr

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Steuersatz für digitale Medien (zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)

Kommentar Die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften wie auch der Zugang zu elektronischen Datenbanken unterliegt seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Insoweit erfolgte – zumindest bei den Büchern und Zeitschriften – eine Gleichstellung mit dem Printprodukten. Die Finanzverwaltung hat jetzt – nach exakt 2 Jahren – in einem Schreiben zu den Neuregelunge...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 2 Steuererklärungen 2021

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eine Jahressteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums [1], soweit aufgrund der Corona-Pandemie nicht – wie schon fü...mehr

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Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des EPA

Leitsatz 1. Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des EPA ist in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartsch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine "Kurtaxe" (in Höhe eines bestimmten Betrages pro Aufen...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen

Rz. 43 Der Anwendungsbereich der Zinsschranke ist weit gefasst. Wie bereits erwähnt, erfasst sie den Aufwand aus der nicht an eine Mindestdauer gebundenen Überlassung von Geldkapital, jedoch nicht von Sachkapital.[1] Definiert werden der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen als "Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs. 3 Sa...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.3 Ungenaue Leistungsbezeichnung

Obwohl die zutreffende Bezeichnung einer Leistung in der Rechnung eigentlich selbstverständlich sein sollte, wird diese Voraussetzung in der Praxis häufig nicht erfüllt bzw. von der Finanzverwaltung beanstandet. Unternehmen müssen unbedingt beachten, dass das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten muss, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistungen e...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Satz 1 Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verb...mehr

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Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.6 Ehegatten-Grundstücke

In der Praxis treten sehr oft Umsatz- bzw. Vorsteuerprobleme bei der unternehmerischen Nutzung von bebauten Grundstücken auf, die im Eigentum des Ehegatten eines Unternehmers oder im Mit- bzw. Gesamthandseigentum der Ehegatten stehen. Zumeist geht es um den Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen für Gebäude, die einer der Ehegatten, der nicht der Eigentümer oder nur Miteigentümer i...mehr

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Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt und diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen Ende 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie sind die Regelungen erneut – jetzt bis zum 31.12.2022 – verlängert ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.2 Abschreibungsspezialregelungen

Rz. 55 Seit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahr 2009[1] mit Aktualisierungen im Jahr 2017,[2] sowie seit dem BMF-Schreiben v. 26.2.2021 [3] existieren mit der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gem. § 6 Abs. 2 EStG, dem Sammelposten i. S. v. § 6 Abs. 2a EStG sowie der Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter 3 rein steuerliche (sach...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.2 Subjektive Zurechenbarkeit bei Leasingverhältnissen

Rz. 28 Eine im Rahmen der subjektiven Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern existente Möglichkeit zur Ausübung von Steuerbilanzpolitik besteht in der Einflussnahme auf den Inhalt von Leasingverträgen im Kontext der Sachverhaltsgestaltung, verbunden mit einer Beeinflussung der Aktivierung des Leasing-Objekts in der Bilanz des Leasing-Gebers bzw. Leasing-Nehmers. Während der L...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.1 Herstellungskosten

Rz. 33 Im Gegensatz zu den handelsbilanziellen Herstellungskosten, die in § 255 Abs. 2–3 HGB einen gesetzlichen Niederschlag finden, nahmen die steuerlichen Herstellungskosten, die jahrelang lediglich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 Satz 1 EStG genannt wurden, ohne hierfür eine gesetzliche Definition zu liefern, seit dem BilMoG eine turbulente Entwicklung. Rz. 34 Durch d...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 39 Bei bestimmten Wirtschaftsgütern sowie in bestimmten Konstellationen stehen dem Steuerpflichtigen als Alternative zur Einzelbewertung verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren im Rahmen der Sachverhaltsabbildung zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert (R 6.8 Abs. 4 EStR 2012, § 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 S...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.5 Entwicklung und Bedeutung der Steuerbilanzpolitik

Rz. 18 Vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)[1] war eine eigenständige Steuerbilanz im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Gem. § 60 EStDV a. F. war es lediglich erforderlich, eine unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften korrigierte Handelsbilanz beim Finanzamt einzureichen. Dabei waren der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsre...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.2.2 Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 95 Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchst. e EStG herrscht in der Steuerbilanz ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, soweit die Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht auf einer Anzahlung oder auf einer Vorauszahlung beruhen.[1] Dabei fungiert als Zinssatz unter Beacht...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.2 Rückstellungen i. S. v. § 5 Abs. 3 – 4 EStG und § 6a EStG

Rz. 85 Obwohl sämtliche handelsrechtlichen Passivierungsgebote generell in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sind,[1] existieren im Bereich von § 5 Abs. 3–4 EStG und von § 6a EStG Verben wie "dürfen" bzw. "darf" sowie restriktivere Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung, die auf einen bilanzpolitischen Spielraum hindeuten. Alle in Rede stehenden Rückstellungen verkörp...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.3 Steuersubventionelle Abschreibungswahlrechte inkl. Investitionsabzugsbetrag

Rz. 63 Steuersubventionelle (GoB-inkonforme) Abschreibungswahlrechte, zu denen erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen[1] sowie steuerliche Abschläge zählen, bezwecken eine zeitlich schnellere Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter.[2] Die bei ihrer Inanspruchnahme entstehende Aufwandsantizipation bewirkt im Zuge der...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.1 Begriff und Zielsetzung der Steuerbilanzpolitik

Rz. 1 Zitat Steuern beeinträchtigen […] das Ausmaß der Verwirklichung unternehmerischer Ziele in erheblichem Umfang. Gleichwohl hat man zu beachten, dass Umfang und zeitliche Verteilung von Steuerbelastungen nicht unbeeinflußbar sind.[1] Als Unternehmenspolitik sind die möglichen sowie tatsächlichen Zielsetzungen und Entscheidungen zu verstehen, die von der Führung eines Unter...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.1 Unversteuerte Rücklagen

Rz. 79 Unversteuerte Rücklagen verkörpern rein steuerliche Wahlrechte (GoB-inkonforme Wahlrechte) und sind nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, analog zu den steuersubventionellen Abschreibungswahlrechten nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen.[1] Innerhalb der Bilanz stellen unversteuerte Rücklagen einen Passivposten ei...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 10 Änderungen von Steuersätzen

Soweit nichts Anderes bestimmt ist, sind Änderungen des UStG auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden.[1] Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen[2] erbracht, kommt es für die Anwendung einer Änderungsvorschrift (z. B. der Absenkung und Anhebung...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 9 Reverse-Charge bei Telekommunikationsdienstleistungen

Bei nach dem 31.12.2020 ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wiederverkäufer ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 5 Satz 6 UStG.[1] Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttäti...mehr