Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Eigenaufwand des Unternehmer-Ehegatten auf das Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten, wenn beide Miteigentümer des Grundstücks sind

Rn. 48 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks, E1 ist der Unternehmer-Ehegatte, E2 der Nichtunternehmer-Ehegatte. Auf dem Grundstück errichten sie ein (ausschließlich von E1 genutztes) betriebliches Gebäude, deren AK/HK trägt ausschließlich E1. Daraus folgt (BFH BStBl II 2016, 697; BMF v 16.12.2016, BStBl I 2016, 1431 mw Einzelheiten, so...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Warenbewegung innerhalb der EU

Rz. 28 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG werden Unternehmer, die mittels ihrer elektronischen Schnittstelle Lieferungen von Gegenständen durch einen nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer an einen Nichtunternehmer (siehe Abschn. 3a.1 Abs. 1 UStAE) unterstützen, deren Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet beginnt und endet, so b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Extensive Auslegung durch das BMF

Rz. 18 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Dem Begriff der elektronischen Schnittstelle im Sinne des § 3 Abs. 3a Sätze 1 und 2 UStG ist ein sehr weites Verständnis zugrunde zu legen, so dass in den Anwendungsbereich der Vorschriften nicht nur elektronische Marktplätze, Plattformen oder Portale fallen, sondern auch alle anderen vergleichbaren elektronischen Handelsplätze (Absc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Negativkatalog 2: Verneinung einer Unterstützung auf Grund fehlender Einbindung in den eigentlichen Verkaufsvorgang

Rz. 22 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Artikel 14a der Richtlinie 2006/112/EG findet auch keine Anwendung auf Steuerpflichtige, die lediglich eine der folgenden Leistungen anbieten: die Verarbeitung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gegenständen; die Auflistung von Gegenständen oder die Werbung für diese; die Weiterleitung oder Vermittlung von Erwerbern an ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Positivkatalog 2: Merkmale, die für eine Beteiligung an der Autorisierung der Abrechnung sprechen

Rz. 24 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Die Merkmale der folgenden Auflistung können darauf hindeuten, dass im Sinne der Rz. 18 Nr. 2 eine elektronische Schnittstelle an der Autorisierung der Abrechnung beteiligt ist (diese Auflistung ist nicht als kumulativ und nicht als erschöpfend zu betrachten, vgl. Abschn. 3.18 Abs. 3 Satz 6 UStAE in Fassung des BMF-Schreibens vom 01....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Fiktive Lieferketten

Rz. 26 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 § 3 Abs. 3a Sätze 1 und 2 UStG regeln die Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten (Abschn. 3.18 Abs. 1 Satz 1 UStAE in Fassung des BMF-Schreibens vom 01.04.2021, a. a. O.). Während tatsächlich lediglich ein einziges Verkaufsgeschäft vorliegt, werden für umsatzsteuerliche Zwecke zwei Lieferunge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Mögliche Erwerber: Unternehmer oder Gleichgestellte

Rz. 39 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Im Hinblick auf die in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannten Personen ist der Erwerberkreis auf diejenigen Personen beschränkt, die weder die maßgebende Erwerbsschwelle im Sinne des § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG überschreiten, noch auf ihre Anwendung nach § 1a Abs. 4 UStG verzichten (Abschn. 3.18 Abs. 4 Satz 5 ff. UStAE in Fassung des BMF-Schrei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Vorgaben des Art. 5b MwStVO

Rz. 19 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Wann von einer Unterstützung im Sinne des § 3 Abs. 3a Satz 1 und 2 UStG auszugehen ist, ist in Art. 5b MwStVO geregelt (Abschn. 3.18 Abs. 3 Satz 2 UStAE in Fassung des BMF-Schreibens vom 01.04.2021, a. a. O.). 2.2.2.1 Begriff der "Unterstützung" Rz. 20 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Für die Anwendung von Art. 14a MwStSystRL bezeich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Negativkatalog 1: Verneinung einer Unterstützung auf Grund fehlender Intensität der Einbindung

Rz. 21 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Ein Steuerpflichtiger unterstützt die Lieferung von Gegenständen jedoch dann nicht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 5b Satz 2 MwStVO): Der Steuerpflichtige legt weder unmittelbar noch mittelbar irgendeine der Bedingungen für die Lieferung der Gegenstände fest; der Steuerpflichtige ist weder unmittelbar noch mitte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Unterschiedliche Erwerberkreise

Rz. 27 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Die Regelungen des § 3 Abs. 3a Satz 1 und Satz 2 UStG gelten für unterschiedliche Erwerberkreise (Abschn. 3.18 Abs. 1 Sätze 5–7 UStAE in Fassung des BMF-Schreibens vom 01.04.2021, a. a. O.): In den Fällen des § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG muss es sich bei dem Empfänger der Liefergegenstände um eine Person im Sinne des § 3a Abs. 5 Satz 1 USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Warenbewegung aus einem Drittland in die EU ("Fernverkauf")

Rz. 36 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG werden Unternehmer, die mittels ihrer elektronischen Schnittstelle Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR unterstützen, so behandelt, als ob sie diese Gegenstände für ihr Unternehmen selbst erhalten und geliefert hätten (Abschn. 3...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Mögliche Erwerber: Nichtunternehmer oder Gleichgestellte

Rz. 38 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Erwerber im Sinne des § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG sind Nichtunternehmer (siehe Abschn. 3a.1 Abs. 1 UStAE) sowie Unternehmer, die nur steuerfreie – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende – Umsätze ausführen, Kleinunternehmer, pauschalierende Land- und Forstwirte und juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6 Sendung

Rz. 44 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Jedes einzelne Packstück stellt grundsätzlich eine Sendung im Sinne des § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG dar (Abschn. 3.18 Abs. 6 UStAE in Fassung des BMF-Schreibens vom 01.04.2021, a. a. O.). Gegenstände, die zusammen in demselben Packstück verpackt und gleichzeitig vom selben Versender (z. B. zugrunde liegender Lieferer oder möglicherweise e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Zuordnung der Warenbewegung zur fiktiven Lieferung des Schnittstellenbetreibers

Rz. 50 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Nach § 3 Abs. 6b UStG wird im Fall des § 3 Abs. 3a UStG die Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle an den Erwerber als die bewegte Lieferung behandelt. Bei der Bestimmung der Warenbewegung geht § 3 Abs. 6b UStG als speziellere Vorschrift der Regelung des § 3 Abs. 6a UStG vor (Abschn. 3.18 Abs. 5 UStAE in Fassung de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Positivkatalog 1: Merkmale, die für eine Einbindung in die Festlegung der Lieferbedingungen sprechen

Rz. 23 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Die Merkmale der folgenden Auflistung können darauf hindeuten, dass im Sinne der Rz. 18 Nr. 1 ein Unternehmer eine elektronische Schnittstelle betreibt, für die er die Bedingungen für die Lieferung der Gegenstände festlegt (diese Auflistung ist nicht als kumulativ und nicht als erschöpfend zu betrachten, vgl. Abschn. 3.18 Abs. 3 Satz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Positivkatalog 3: Merkmale, die für eine Beteiligung an der Bestellung oder Lieferung sprechen

Rz. 25 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Die Merkmale der folgenden Auflistung können darauf hindeuten, dass im Sinne der Rz. 18 Nr. 3 ein Unternehmer, der eine elektronische Schnittstelle betreibt, an der Bestellung oder Lieferung der Gegenstände beteiligt ist (diese Auflistung ist nicht als kumulativ und nicht als erschöpfend zu betrachten, vgl. Abschn. 3.18 Abs. 3 Satz 7...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Lieferortsverlagerung (Abschn. 3c.1 Abs. 1 UStAE n. F.)

Rz. 20 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 § 3c Abs. 1 UStG verlagert den Ort der Lieferung eines innergemeinschaftlichen Fernverkaufs gemäß dem Bestimmungslandprinzip an den Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet, sofern nicht der Ausschlusstatbestand des § 3c Abs. 4 Satz 1 UStG greift. Hinweis Im Fall des § 3c ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 157 Sind die in § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–5 EStG genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt, ist der Gewinn, sofern kein Antrag auf Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG gestellt wurde, zwingend nach § 13a Abs. 3–7 EStG zu ermitteln.[1] Für den selbstständigen Betrieb des Land- und Forstwirts[2] muss betriebsbezogen gelten, dass keine Buchführungspflicht bes...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.3 Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Rz. 282 Für Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland besteht gemäß § 5a EStG ein Wahlrecht, den Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, nach der im Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird und der Steuerpflichtige einen unwiderrufl...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.3 Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 177 Bei der Durchschnittssatzgewinnermittlung ist der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung durch eine um die Betriebsausgabenpauschale ergänzte Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln.[1] Gemäß § 13a Abs. 5 EStG sind die pauschalen Betriebsausgaben zwingend nach § 51 EStDV zu berechnen.[2] Rz. 178 Alle im Wirtschaftsjahr tatsächlich ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.1 Grundsystematik der Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 140 Die Tonnagegewinnermittlung erfolgt pauschal in Abhängigkeit vom Raummaß der Nettotonne durch die Anwendung eines sog. Staffeltarifs.[1] Im Rahmen dessen errechnet sich der zu versteuernde Tonnagegewinn gemäß § 5a Abs. 1 Satz 2 EStG pro Betriebstag je Handelsschiff für jeweils volle 100 Nettotonnen wie folgt:[2] 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EU...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 279 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen enthält sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung. So folgen der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) und der Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG), sofern diese in Anlage 1a Nr. 2 zu § 13a EStG enthalten sind, der Sys...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 259 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG verbindet Elemente des Betriebsvermögensvergleichs und der Einnahmenüberschussrechnung. So ermittelt sich der Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 EStG als Summe aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 1), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 2), dem Gewinn der Sondernutzungen (Nr. 3), den So...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.5 Tatsächliche Verständigung über Schätzungsgrundlagen

Rz. 228 Bei erschwerter Sachverhaltsermittlung ist anstelle einer Schätzung grundsätzlich auch eine sog. tatsächliche Verständigung möglich.[1] Dabei handelt es sich um eine für beide Seiten bindende Einigung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und des Rechtsfriedens.[2] Eine Verständigung kann dabei sowohl über die Besteuerungsgrundlage als auch über das Schätzungsver...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.3 Bereederung im Inland

Rz. 126 Neben einer Geschäftsleitung im Inland hat gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG ebenso die Bereederung als selbstständiges Besteuerungsmerkmal im Inland zu erfolgen.[1] Der Begriff der Bereederung wird im EStG nicht näher konkretisiert, umfasst i. d. R. jedoch die allgemeine Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in kommerzieller, technischer und personeller Hin...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.3.4 Neben- und Hilfsgeschäfte sowie unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 137 Unter den begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr werden gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG ebenfalls die unmittelbar mit ihrem Betrieb oder der Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe respektive der Wirtschaftsgüter, die unmittelbar deren Betrieb dienen, gefasst.[1] Rz. 138 Ent...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.4 Gewinn aus Sondernutzungen

Rz. 181 Bei der Ermittlung der Gewinne aus Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG sind alle in § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c–e BewG i. V. m. Anlage 1a Nr. 2 zum EStG genannten Nutzungen zu erfassen. Da diese Aufzählung jedoch nicht erschöpfend ist, wird nach § 13a Abs. 6 Satz 3 EStG angeordnet, dass für nicht aufgeführte Sondernutzungen innerhalb des § 13a EStG ein...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 187 Aus § 13a EStG gehen keine eigenen Pflichten zur steuerlichen Aufzeichnung und Aufbewahrung hervor.[1] Dennoch sind eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften auch für Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzgewinnermittlung zu befolgen.[2] Rz. 188 Soweit die Grundsätze des § 4 Abs. 3 EStG innerhalb der Durchschnittssatzgewinnermittlung anzuwenden sind (§ 13a Abs. 5, ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.3 Besonderheiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rz. 262 Die im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung und Sondernutzungen erforderlichen Gewinnkorrekturen beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgen im Wesentlichen den Grundsätzen beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich.[1] Allerdings sind gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG die Vorschriften des § 4 Abs. 4a EStG, ...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen i. Z. m. der Flutkatastrophe

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Billigkeitsmaßnahmen für die Umsatzsteuer geregelt. Teile dieser Billigkeitsmaßnahmen waren damals bis zum 31.10.2021 befristet gewesen. Die Finanzverwaltung hat diese Frist jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. Von der Verlängerung bis 31.12.2021 sind erfasst: Unentgeltliche Verwendung von Inve...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.2.3 Besonderheiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 281 Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG findet u. a. die Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter keine Anwendung. Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs gebildete Sammelposten sind beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG nicht als Abrechnungsbetrag zu berücksichtigen.[1] Ebenfalls nicht anwendbar sind die Vorschriften ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.3 Auflösung gesondert festgestellter Nachversteuerungsbeträge nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG

Rz. 276 Die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne) kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) erfolgt (§ 34a Abs. 1 Satz 3 EStG). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine ermäßigte Besteuerung nicht möglich.[1] Entscheidet sich der Steuerpflichti...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 292 Da die Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nicht einheitlich einem der Grundsysteme der Gewinnermittlung folgt, sondern sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung enthält, ist beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Einnahmenüberschussrechnung nur für einzelne Bereiche ein Übergangsgewinn z...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.3 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 146 Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für Zwecke der Verlustverrechnung nach § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) während der Anwendung der Tonnagebesteuerung parallel zur Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer eine Steuerbilanz einschließlich Kapitalkonten auf Grundlage des Gewinns nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG zu führen. § 15a EStG ist somit neben § 5a E...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[2] (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entspr...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.6 Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Rz. 67 Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz[1] wurde § 5b als Verfahrensvorschrift in das EStG eingeführt. Alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, müssen die Inhalte ihrer Bilanzen und GuV durch Datenfernübertragung übermitteln, wenn diese nach den handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestel...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.5 Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr

Rz. 131 Gemäß § 5a Abs. 2 EStG liegt dann ein Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr vor, wenn eigene oder gecharterte Seeschiffe im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sind (Registervoraussetzung) und in diesem Wirtschaftsjahr überwiegend zur Beförderung von Personen und Gütern mit oder zwischen ausländischen Häfe...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.8 Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung – "Anlage EÜR"

Rz. 100 Nutzt der Steuerpflichtige die Einnahmenüberschussrechnung, so hat er diese gemäß § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz[1] durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Verzichtet die Finanzverwaltung auf Antrag gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV zur Vermeidung unbilliger Härten[2] auf eine elektronische Übermittlung, so ist die Gewinnermittlung na...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.2 Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 175 Als Gewinn aus landwirtschaftlicher Nutzung wird pauschal[1] die nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG [2] ermittelte Summe aus dem Grundbetrag [3] für die selbst bewirtschafteten Flächen und den Zuschlägen für Tierzucht und Tierhaltung (Stichtag grundsätzlich am 15.5.)[4] angesetzt.[5] Rz. 176 Derzeit wird als Grundbetrag ein einheitlicher Wert[6] von 350 EUR je Hek...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.3.2 Vercharterte Handelsschiffe

Rz. 135 Gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG gehört zum Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr auch ihre Vercharterung. Hierbei wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt werden und darüber hinaus, dass das Seeschiff vom Vercharterer ausgerüstet[1] wird. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Ausrüstung vom...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 164 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kommt für unbeschränkt sowie beschränkt einkommensteuerpflichtige Land- und Forstwirte, die einen inländischen Betrieb [1] unterhalten, in Betracht.[2] Abweichend zu der Vorgängerregelung[3] sind nun auch die Gewinne für im Ausland belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen eines unbeschränkt Steuerpflichtigen – sofern die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.5 Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 170 Nach Ablauf der Bindungsfrist von 4 Wirtschaftsjahren, erfolgt die Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen automatisch und kann nur durch erneute Antragsstellung verhindert werden.[1] Rz. 171 Ist der Gewinn nicht mehr nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, da die Voraussetzungen hierfür weggefallen sind, ist eine Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durch...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.4 Unwiderruflicher Antrag durch den Steuerpflichtigen

Rz. 127 Die Gewinnermittlung nach der Tonnage wird gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ausschließlich auf unwiderruflichen Antrag für den gesamten Betrieb des Steuerpflichtigen gewährt, soweit dieser Handelsschiffe im internationalen Verkehr zum Gegenstand hat. Während das Gesetz keinerlei Formerfordernisse an den Antrag knüpft, ist der Antrag entsprechend der Auffassung der Finan...mehr