Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Gilt die Beweislastverteilung zu Lasten eines AG-Vorstands auch für dessen Erben?

Zusammenfassung Auf Grund größerer Sachnähe obliegt einem AG-Vorstand bei Streitigkeiten über seine Haftung die Beweislast. Wird sein Erbe in Anspruch genommen, gilt der Sinn und Zweck der Beweislastregelung nicht mehr. Daher sollten für den Erben die allgemeinen Regeln gelten, was ein neues Urteil anschaulich darstellt. Hintergrund Nachdem sich die Klägerin, eine Aktiengesell...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (c) Beweislast

Rz. 673 Die Beweislast dafür, dass der Geschädigte seine Arbeitskraft hätte anderweitig verwenden können, trifft grundsätzlich den Schädiger. Sofern der Geschädigte jedoch ganz oder teilweise arbeitsfähig ist, trifft ihn die Darlegungslast für einschlägige Bemühungen (BGH NJW 1979, 2142; MüKo-Oetker, § 254 Rn 145). Der Geschädigte ist jedoch nicht verpflichtet einen Negativ-...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Beweislast

Rz. 122 Für sämtliche Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 VVG trägt der Versicherer die Beweislast. Lediglich die Voraussetzungen des § 827 BGB bei einer Berufung auf Schuldunfähigkeit als Ausnahmetatbestand hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (4) Beweislast beim Regress

Rz. 109 Aufgrund des Umstandes, dass der KH-Versicherer trotz (vollständiger oder teilweiser) Leistungsfreiheit im Innenverhältnis dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 117 Abs. 1 VVG im Außenverhältnis zu haften hat, führen die Fälle der Leistungsfreiheit regelmäßig zum Regress des KH-Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherten. Zu beachten...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / c) Beweislast

Rz. 115 Bei einem gestellten Unfall muss der Kläger beweisen, dass eine Rechtsgutsverletzung vorliegt. Dagegen muss der den gestellten Unfall einwendende KH-Versicherer beweisen, dass der Geschädigte (freiwillig) damit einverstanden war (Einwilligung als Rechtfertigungsgrund). Rz. 116 Zu den Indizien für einen manipulierten Unfall wurde das so genannte Berliner Modell entwick...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / hh) Beweislast und Beweiserleichterungen

Rz. 636 Der Geschädigte hat zunächst einmal den Kausalzusammenhang zwischen Verletzung und Einkommensverlust zu beweisen. Er muss also nachweisen, "ob" er Erwerbseinkünfte gehabt hätte. Er kann auch etwaige Lohn- und Gehaltserhöhungen geltend machen. Hierfür ist er allerdings ebenfalls beweispflichtig, ebenso im Hinblick auf geltend gemachte Beförderungen. Rz. 637 Soweit er s...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Beweislast

Rz. 146 Der Geschädigte muss den objektiven Pflichtverstoß des Verkehrssicherungspflichtigen sowie die kausale Herbeiführung des Schadens beweisen. Rz. 147 Der Verkehrssicherungspflichtige muss sodann darlegen und beweisen, dass er alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutze Dritter getroffen hat. Rz. 148 Was an einzelnen Maßnahmen erforderlic...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 6. Beweislast

Rz. 119 Der Geschädigte hat zunächst den objektiven Tatbestand, die haftungsbegründende Kausalität und das Verschulden des Schädigers im Rahmen des so genannten Strengbeweises nach § 286 ZPO zu beweisen (Palandt-Sprau, § 823 BGB Rn 184 f.). Insoweit kommen dem Geschädigten keine Beweiserleichterungen im Rahmen des § 287 ZPO zugute (BGH VersR 2004, 118). Rz. 120 Dagegen kommen...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Beweislast

Rz. 131 Der Verletzte hat zu beweisen, dass der Schaden durch eine zu der Verrichtung bestellte Person und deren Handlungsfähigkeit zur Zeit des Schadensereignisses widerrechtlich verursacht worden ist (BGH VersR 1978, 1163). Da die Verletzung des Körpers oder die Beschädigung einer Sache die Widerrechtlichkeit der Handlung indiziert, hat der Geschäftsherr den Ausschluss der...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (b) Offenlassen der Frage der objektiven Erforderlichkeit in der jüngsten BGH-Rechtsprechung

Rz. 151 In seinen neuesten Entscheidungen tendiert der BGH dazu, die Frage der objektiven Erforderlichkeit (1. Stufe) offen zu lassen, weil entweder dem Geschädigten der Normaltarif in der konkreten Situation nicht zugänglich war (2. Stufe) – dann besteht eine Erstattungspflicht unabhängig von der objektiven Erforderlichkeit – oder umgekehrt dem Geschädigten der Normaltarif ...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Haftung der Kinder und Jugendlichen im Falle der Deliktsfähigkeit

Rz. 185 Bei Kindern ab sieben Jahren (§ 828 Abs. 1 BGB) bzw. bei Kindern ab zehn Jahren im motorisierten Verkehr (§ 828 Abs. 2 BGB) und bei Jugendlichen ist zu unterscheiden zwischen ihrer Einsichtsfähigkeit und dem Verschulden. Um eine Haftung nach § 828 Abs. 1 BGB oder bei Unfällen im motorisierten Verkehr nach § 828 Abs. 2 BGB zu begründen, muss dem Kind oder Jugendlichen ...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 4. Beweisfragen

Rz. 25 Die Beweislast für das Verschulden des Geschädigten und dessen Ursächlichkeit trägt der Schädiger (BGH NJW 1994, 3105). Soweit es aber um Umstände aus der Sphäre des Geschädigten geht, kann dieser unter Umständen an der Sachaufklärung mitwirken müssen, gegebenenfalls muss er im Rahmen einer sekundären Darlegungslast darlegen, was er zur Schadensminderung unternommen h...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / V. Haftung bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit – § 827 BGB

Rz. 192 Nach § 827 BGB haften diejenigen, die im Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügen, grundsätzlich nicht nach den Vorschriften der unerlaubten Handlung, soweit Haftungsvoraussetzung ein Verschulden ist. Rz. 193 Durch diesen Haftungsausschluss des § 827 BGB wird eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB (vgl. Rdn 197 ff.) ebenso wenig a...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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AGKompakt 01/2020, Recht au... / 2. Höhe des Vorschusses bei Rahmengebühren

Mittelgebühr grds. angemessen Soweit Rahmengebühren geschuldet sind, ist es grds. angemessen, einen Vorschuss in Höhe der Mittelgebühr zu verlangen. Dies gilt insbesondere in Bußgeldsachen. Die Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG spielen hier unmittelbar keine Rolle, da es bei einem Vorschuss nicht darauf ankommt, wie umfangreich und schwierig die Sache bisher war, sondern darauf, ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Renten- bzw. Begehrensneurose

Rz. 236 Ganz anders sieht das aber aus, wenn eine so genannte Tendenz-, Renten- bzw. Begehrensneurose vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Geschädigte an einer zwar durch das Unfallerlebnis ausgelösten, letztlich aber charakterlich bedingten und in abartigen Rechts- und Sicherheitsvorstellungen oder in unangemessenen Wunsch- und Begehrenstendenzen wurzelnden seelischen ...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (h) Kritik an der Rechtsprechung des BGH

Rz. 183 Nachvollziehbar ist sicherlich das Bestreben, deutlich überhöhten Mietwagenpreisen im Unfallersatzgeschäft entgegenzuwirken, die allein deshalb durchsetzbar sind, weil der Mieter als Vertragspartner letztlich nicht persönlich dafür aufzukommen hat. Allerdings rechtfertigt es dieser Anlass nicht, die Streitigkeiten auf dem Rücken des Geschädigten auszutragen. Rz. 184 P...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht, Motorradschutzkleidung

Rz. 56 Einen Unfallverletzten kann ein Mitverschulden nach § 9 StVG, § 254 BGB treffen, wenn er entweder den Sicherheitsgurt entgegen §§ 21a Abs. 1, 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 5b StVO nicht angelegt oder entgegen § 21a StVO keinen Schutzhelm getragen hat. Nach OLG Brandenburg (VersR 2009, 1284) soll darüberhinausgehend die Annahme eines schmerzensgeldmindernden Mitverschuldens trotz...mehr

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FoVo 01/2020, Zugriff auf v... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG sieht Anspruch dem Grunde, aber nicht der Höhe nach Die Beklagte ist gegenüber dem Kläger nicht gem. § 850h Abs. 2 ZPO zur Zahlung von pfändbarem Arbeitseinkommen an die Masse verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift liegen nicht vor, da die vom LG als angemessen angenommene Vergütung des Schuldners jedenfalls nicht die jeweils maßgebliche...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / a) Reparaturschaden

Rz. 82 Zum Gebot des Geschädigten, den Schaden gering zu halten, gehört, dass der Geschädigte im Falle der Reparaturwürdigkeit für eine möglichst rasche und zügige Reparaturdurchführung Sorge zu tragen hat. Der Geschädigte darf also auch nicht etwa den Eingang einer Reparaturkostenübernahmebestätigung durch den gegnerischen Versicherer abwarten (OLG Hamm VersR 1986, 43), es ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / bb) Stundenverrechnungssätze

Rz. 146 Auch liest man zunehmend in der außergerichtlichen Korrespondenz die von einigen Versicherern und oft auch in Gutachten einer Sachverständigenorganisation geäußerte Auffassung, im Falle der nicht konkret durchgeführten Reparatur seien nur die mittleren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Diese werden unter Zugrundelegung der Preise aller Reparaturwerkstätten, also ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Unabwendbares Ereignis

Rz. 253 Der in der früheren Rechtsprechung entwickelte Begriff des unabwendbaren Ereignisses zu § 7 Abs. 2 StVG a.F. wurde praktisch unverändert in die Ausgleichungs- und Abwägungsvorschriften des § 17 Abs. 3 StVG übernommen, mit der zusätzlichen Erweiterung, dass der Ausgleich auch gegenüber dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs vorzunehmen ist, der nicht Halter ist (z.B. der...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Beratungs- und Informationspflichten vor Vertragsschluss

Rz. 13 Durch das neue VVG soll das bisher überwiegend praktizierte sog. Policenmodell (§ 5a VVG a.F.) abgeschafft werden, bei dem der Versicherungsnehmer erst mit der Übersendung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen erhielt. Nunmehr ist der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe seines Versicherungsantrage...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Sorgfaltsmaßstab

Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkehrsbedürfnissen (vgl. § 276 Abs. 1 S. 2 BGB), während sie sodann auf der zweiten Stufe ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Überholende Kausalität

Rz. 264 Von überholender Kausalität spricht man, wenn die Auswirkungen des Unfallgeschehens von einem neuen eigenständigen Kausalverlauf überlagert werden (vgl. auch Rdn 323 ff.). Rz. 265 So können z.B. nur besonders gravierende Fehler eines Arztes bei der Behandlung eines Unfallopfers (grober Behandlungsfehler) eine überholende Kausalität auslösen. Rz. 266 In einem anderen Fa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Deckung

Rz. 278 Der Haftpflichtanspruch umfasst gem. § 10 Abs. 1 AKB bzw. A.1.1.2 und A.1.1.3 AKB 2008 alternativ je nach geltend gemachten Schäden (Regulierungsvollmacht des Versicherers gem. § 10 Abs. 5 AKB bzw. A.1.1.4 AKB 2008 mit weitem Regulie...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 4 Beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen, geschieht das im Rahmen seiner Darlegungs- und Beweislast zur Höhe seines Schadensersatzanspruchs. Nach einhelliger Meinung gehören daher die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu dem vom Schädiger zu tragenden Herstellungsaufwand gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH VersR 2016, 1133; VersR 2017, 636). Rz. 5 Zur Frage d...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Vandalismusschäden gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008

Rz. 239 Der Vandalismusschaden verlangt gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008 mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Betriebsfremd in diesem Sinne ist, wer das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt und mit dem Betrieb oder der Betreuung nichts zu tun hat. Die Beweislast dafür, dass der Täter nicht betriebsfremd ist, liegt beim Versi...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Erstprämie

Rz. 37 Die erste Prämie ist gem. § 33 VVG nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins (Ablauf der Widerrufsfrist) unverzüglich zu zahlen. Grundsätzlich gilt insoweit die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 VVG, d.h. die Zahlung hat "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen. Interessant ist allerdings, dass hiervon abweichend in B.2.4 S. 1 AKB 2008 im Zusammenh...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Vorsatz in der Kaskoversicherung

Rz. 129 Nach bisherigem Recht brauchte in der Praxis selten entschieden zu werden, ob lediglich ein grob fahrlässiges oder bereits ein vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalls vorlag, da beide Verschuldensformen gleichermaßen gem. § 61 VVG a.F. zur Leistungsfreiheit führten. Entscheidend war vielmehr allein die Schwelle zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. ...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 2. Fußgängerunfälle

Rz. 46 Bei Unfällen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger ist in der Regel von einer alleinigen oder deutlich überwiegenden Haftung des Kraftfahrers auszugehen, wenn nicht dem Fußgänger ein schweres Mitverschulden anzulasten ist. Bei der Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB darf nur schuldhaftes Verhalten des Fußgängers verwertet werden...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / ee) Überholende Kausalität

Rz. 29 Von überholender Kausalität spricht man, wenn die Auswirkungen des Unfallgeschehens von einem neuen eigenständigen Kausalverlauf überlagert werden. Rz. 30 So können z.B. besonders gravierende Fehler eines Arztes bei der Behandlung eines Unfallopfers eine überholende Kausalität auslösen. Rz. 31 In einem anderen Fall hat der BGH jedoch einem Geschädigten Schadensersatzans...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / h) Regress der Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Neu geregelt ist auch der früher in § 640 RVO geregelte Regressanspruch gegen denjenigen, der einen Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser haftete nach § 640 Abs. 1 RVO für alles, was die Träger der Sozialversicherung nach Gesetz oder Satzung infolge des Arbeitsunfalls aufwenden mussten. Ohne Bedeutung war also, ob den Geschädigt...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VII. Schuldanerkenntnis

Rz. 320 Bei einer an der Unfallstelle abgegebenen Erklärung eines Unfallbeteiligten, allein schuld zu sein, handelt es sich im Zweifel lediglich um ein Anerkenntnis mit alleiniger Beweisfunktion, regelmäßig jedoch nicht um ein deklaratorisches oder gar konstitutives Schuldanerkenntnis (BGH VersR 1984, 383; BGH zfs 1982, 51 = VersR 1981, 1158 = DAR 1981, 382). Rz. 321 Ungeacht...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Voraussetzungen des Versicherungsfalls

Rz. 232 Ein Zusammenstoß mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz liegt auch beim Überfahren eines bereits durch einen vorangegangenen Unfall getöteten Haarwilds vor (OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 537). Jedoch muss stets ein unmittelbarer adäquater Kausalzusammenhang des Schadens mit dem Zusammenstoß vorliegen, woran es bei einer Überreaktion des Fahrers fehlt (BGH ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / II. Fahrerhaftung

Rz. 275 Der Fahrer haftet nach § 18 StVG für vermutetes Verschulden. Anders als der Halter, der sich nach § 7 Abs. 2 StVG nur durch den Nachweis höherer Gewalt entlasten kann, scheidet eine Haftung des Fahrers nach § 18 StVG völlig aus, wenn er darlegt und beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Es handelt sich beim § 18 StVG somit um eine Verschuldenshaftung mit umgekehr...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / V. Zusammentreffen mehrerer versicherter Kaskorisiken

Rz. 265 Gelegentlich wird übersehen, dass bei bestimmten Sachverhalten durchaus verschiedene versicherte Risiken als Grundlage eines Versicherungsanspruchs in Betracht kommen. Beispiel (nach BGH VersR 1985, 78) Der Versicherungsnehmer verlangt eine Kaskoentschädigung für seinen am 7.4.1980 auf einem Waldweg ausgebrannt aufgefundenen Mercedes 450 SE. Bereits im Jahre 1978 hatt...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Rente und Kapital

Rz. 540 Auch ein Haushaltsführungsschaden ist grundsätzlich in Rentenform zu leisten (§ 843 Abs. 1 BGB). Die vorstehend errechnete Kapitalisierung (Technik der Kapitalisierung siehe § 11 Rdn 1 ff.) kommt also nur dann in Betracht, wenn beide Parteien es vereinbaren. Rz. 541 Die Rente wird längstens für die mutmaßliche Lebensdauer der unterhaltspflichtigen Person geschuldet, d...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Mitverschulden

Rz. 131 Das Mitverschulden (hierzu vgl. auch § 3 Rdn 14) des Geschädigten an dem Eintritt seiner Schädigung soll nach der Auffassung des BGH nicht in der Weise berücksichtigt werden, dass das – ohne berücksichtigtes Mitverschulden – angemessene Schmerzensgeld bestimmt wird und dann eine Kürzung um die Mithaftungsquote erfolgt. Vielmehr sei das Schmerzensgeld unter Berücksich...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (2) Entscheidungen des BGH 2004/2005

Rz. 145 Dieser Grundsatz des BGH aus der Entscheidung aus dem Jahre 1996 kann jedoch nach den seit dem Jahre 2004 ergangenen Urteilen des BGH (BGH VersR 2005, 239 = r+s 2005, 41 = DAR 2005, 21 = NZV 2005, 32; BGH VersR 2005, 241 = zfs 2005, 75 ff. = r+s 2005, 43 = DAR 2005, 73 ff. m. krit. Anm. Reitenspiess; BGH VersR 2005, 568 = zfs 2005, 390 = r+s 2005, 217 = DAR 2005, 270...mehr

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zfs 01/2020, Änderung bei d... / C. Diskussion

I. Über diese Vorgaben des BGH besteht eigentlich zwischen Schädiger und Geschädigtenseite kein Streit. Der Geschädigte legt ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag samt Fotos vor und verlangt den Ersatz der Nettoreparaturkosten. Der Schädiger bzw. dessen Versicherung zahlt entweder diesen Betrag oder verweist den Geschädigten auf zumutbare gleichwertige Werkstätten und za...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Kurze Überlebenszeit

Rz. 181 Für die Herbeiführung des Todes sieht § 253 Abs. 2 BGB keinen Schmerzensgeldanspruch vor. Hat der Verletzte noch eine gewisse Zeit gelebt, kann das einen Schmerzensgeldanspruch begründen (Huber, NZV 1998, 345). Ein nur kurzes Leiden wegen nur kurzer Überlebenszeit wirkt sich verständlicherweise schmerzensgeldmindernd aus (BGH VersR 1976, 660; OLG Hamm NZV 1997, 233; ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Dauer des Nutzungsausfalls und Schadensminderungspflicht

Rz. 74 Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum vom Schadenseintritt (Unfall) bis zur Beseitigung der Schadensursache, also regelmäßig Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung (OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Dieser so nachgewiesene Nutzungsausfallzeitraum unterteilt sich in folgende Einzelzeiträume:mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Totalschaden

Rz. 284 Bei Totalschäden gilt ebenfalls das zuvor Gesagte. Es gibt allerdings Besonderheiten im Hinblick auf die Wiederbeschaffungsfrist. Diese errechnet sich nämlich nicht nur aus dem von dem Sachverständigen in seinem Gutachten genannten Wiederbeschaffungszeitraum, sondern aus insgesamt drei Zeiträumen (vgl. oben Rdn 74):mehr