Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5.2 Besonderheiten beim Betriebsvermögen in der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 88 Der Umfang des notwendigen Betriebsvermögens sowie des notwendigen Privatvermögens ist grundsätzlich identisch mit dem bei Bilanzierenden.[1] Rz. 89 Um sicherzustellen, dass der Totalgewinn bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung identisch ist, hat der BFH die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch im Falle der G...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5 Besonderheiten im Betriebsvermögen

2.3.5.1 Grundsätzliches Rz. 87 Die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen richtet sich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Demnach ist die vom BFH in seiner Rechtsprechung entwickelte Dreiteilung des Vermögens inzwischen auch auf die Gewinnermittlung na...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.2 Gewinnbegriff des Einkommensteuerrechts

Rz. 5 In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–7 EStG werden verschiedene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Für die hier genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit[1] bildet der Gewinn i. S. d. §§ 4–7k[2] und 13a EStG die Bemessungsgrundlage.[3] In Abgrenzung hierzu werden die Einkünfte bei den Einkunftsarten...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.2 Zweite Stufe: Korrekturen des Unterschiedsbetrags beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 57 Gründe für die Korrektur Da der Gesetzgeber von einem Vermögensvergleich ohne Buchführung ausgeht, beruhen seine Korrekturen auf der Annahme, dass in der Steuerbilanz die tatsächlichen Wertveränderungen des Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf die Art der Veranlassung wiedergegeben werden. Da bei der Gewinnermittlung jedoch nur betriebliche Wertänderungen zu berücksich...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 33a Grundsätzlich führt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zur Anwendung der Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Die Regelungen der steuerlichen Gewinnermittlung führen zu Abweichungen beim Umfang des steuerlichen Eigenkapitals zum handelsrechtlichen Eigenkapital. Bei Personengesellschaften beispielsweise spricht man bedingt durch ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5.1 Grundsätzliches

Rz. 87 Die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen richtet sich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Demnach ist die vom BFH in seiner Rechtsprechung entwickelte Dreiteilung des Vermögens inzwischen auch auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erwe...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.3 Ersatzbeschaffungsrücklage und/Entschädigungsrücklage nach R 6.6 EStR

Rz. 41 Nach R 6.6 Satz 1 EStR kann bei buchführenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, deren Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt wird,[1] die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden; Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens info...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.1 Gründe für den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Rz. 287 Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen steht lediglich solchen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft offen, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–5 EStG kumulativ erfüllen.[1] Ist (mindestens) eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG zu erfolgen. Während dem Steuerpflichtigen...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.2 Einzelunternehmen

Rz. 21 Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Rz. 22 In der Praxis wird bei einem Einzelunternehmen in Anlehnung an steuerliche Pflichten – Darstellung der Einlagen und Entnahmen eines jeden Wirtschaftsjahres[1] – das Eigenk...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.1 Allgemeines

Rz. 39 Der Gesetzgeber hat die "umgekehrte Maßgeblichkeit" im Zuge der Neufassung des HGB durch das BilMoG aufgegeben, wollte jedoch damit nicht die Steuerneutralität des BilMoG kappen. Er hat daher § 5 Abs. 1 EStG dahingehend geändert, dass steuerrechtliche Bewertungsvorbehalte weiterhin Anwendung finden können. Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet.[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG bis zum Ende eines jeden Ja...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.1 Sonderbetriebsvermögen I und II

Rz. 34 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[2] gehören zum ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewin...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umweltschutz / 1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze)

Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG.[...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung[2] sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[3] nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entsprechen, orientieren sich die...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.4.1 Unterschiede in den Gewinnermittlungsarten

Rz. 81 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung besteht in der nicht periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB festgeschrieben, ist das Periodisierungsprinzip für den Bilanzierenden maßgeblich. Der Einnahmenüberschussre...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 292 Da die Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nicht einheitlich einem der Grundsysteme der Gewinnermittlung folgt, sondern sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung enthält, ist beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Einnahmenüberschussrechnung nur für einzelne Bereiche ein Übergangsgewinn z...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.1 Verhältnis der Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 1 EStG und des § 5 EStG

Rz. 17 Die Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 1 EStG und des § 5 EStG haben sich durch ihre gemeinsame Historie inzwischen weitgehend einander angenähert.[1] Das Verhältnis beider Vorschriften zueinander ist daher inzwischen durch ein enges "Verweisungsgeflecht"[2] gekennzeichnet. Während § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) die Ermittlung des Gewinn...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 279 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen enthält sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung. So folgen der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung[1] und der Gewinn der Sondernutzungen[2], sofern diese in Anlage 1a Nr. 2 zu § 13a EStG enthalten sind, der Systematik des Betriebsvermögensvergleichs.[3] Der Gewinn der ü...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung[1], dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung[2], dem Gewinn der Sondernutzungen[3], den Sondergewinnen[4], den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens[5] und den Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 259 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG verbindet Elemente des Betriebsvermögensvergleichs und der Einnahmenüberschussrechnung. So ermittelt sich der Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 EStG als Summe aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 1), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 2), dem Gewinn der Sondernutzungen (Nr. 3), den So...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Dänemark DBA-Dänemark

Rz. 126 Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 22.11.1995[1] handelt es sich – wie beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden – um ein "großes" Abkommen, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Das übertragene Vermögen muss Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft/des übernehmenden Einzelunternehmens werden

Das UmwG setzt nach § 120 UmwG nicht die Übertragung des Vermögens auf ein anderes Unternehmen voraus. Deshalb ist z. B. auch die Verschmelzung auf Privatvermögen möglich. Voraussetzung für die Nichtbesteuerung von stillen Reserven (Buchwertansatz in der Übertragungsbilanz) ist jedoch nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG, dass die spätere Besteuerung der stillen Reserven im Inland si...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.8 Sonder-Betriebsvermögen durch zuvor an die übertragene Kapitalgesellschaft überlassene Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft der übertragenden Körperschaft bislang überlassen haben und die bisher Privatvermögen waren, gelten zum steuerlichen Übertragungsstichtag als in das Sonder-Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingelegt. Die Einlage in der Sonderbilanz des jeweiligen Mitunternehmers erfolgt nach...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 8.3 Anteile im Betriebsvermögen eines Gesellschafters

Gehören am steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Betriebsvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft, so ist der Übernahmegewinn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UmwStG so zu ermitteln, als seien diese Anteile am Übertragungsstichtag zum Buchwert dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft zugeführt worden.[1] Dieser...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 8 Der Übernahmegewinn ist für Beteiligungen im Betriebsvermögen und wesentliche Beteiligungen zu ermitteln

Die Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft sind nach § 5 Abs. 2 - 3 UmwStG zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft einzulegen bzw. zu überführen[1] im Falle von Anteilen im Betriebsvermögen des Gesellschafters,[2] Beteiligungen i. S. des § 17 EStG.[3] Nur ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 15 Umwandlungsvorgänge, bei denen das übertragene Vermögen kein Betriebsvermögen wird

Es gilt Folgendes: Abbildung 20 Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers, ist die Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nicht sichergestellt. In solchen Fällen greift § 8 UmwStG. Bei der übertragenden Kapitalgesellschaft hat dies zur Folge, dass das Wahlrecht nach § 3 UmwStG bezüglich des Ansatzes z...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 8.1 Anteile im Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft

Die Buchwerte der Anteile an der untergegangenen Kapitalgesellschaft mindern den Übernahmegewinn. Die Anteile können nach dem Untergang der Beteiligung nicht mehr als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden. Die Buchwerte entsprechen stets den Anschaffungskosten. Praxis-Beispiel Sachverhalt Die A-GmbH, welche zum 1.1.02 auf die B-KG verschmolzen wird, hat zum 31.12.01 folgende ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 10.3.2 Kapitalerträge i. S. des § 7 UmwStG sind ggf. gewerbesteuerpflichtig, falls die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten wurde

Werden die Gesellschaftsanteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft vom Anteilseigner in einem Betriebsvermögen gehalten, liegt eine Beteiligung i. S. des § 5 Abs. 3 UmwStG vor. Damit sind die Kapitalerträge i. S. des § 7 UmwStG grundsätzlich der Gewerbesteuer zu unterwerfen, denn § 18 Abs. 2 Satz 2 UmwStG greift in diesen Fällen nicht. Es ist zu unterscheiden ob die Vo...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.7 Unentgeltliche Übertragung innerhalb der Fünfjahresfrist

Wird der im Wege der Umwandlung übergegangene Betrieb innerhalb der Fünfjahresfrist unentgeltlich übertragen, so ist eine Veräußerung des Betriebs i. S. des § 18 Abs. 3 UmwStG nicht gegeben. Jedoch ist der Rechtsnachfolger in diesem Fall für den Rest der Fünfjahresfrist der Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG unterworfen.[1] Die gewerbesteuerliche Verstrickung des von der Kapit...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3 Rückbeziehung bei Anteilsveräußerungen

Für Anteilsveräußerungen im Rückbeziehungszeitraum gilt Folgendes: Abbildung 19 Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft, die in der Zeit zwischen dem steuerrechtlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister (Interimszeit) aus der übertragenden Körperschaft durch die Veräußerung ihrer Beteiligung ausscheiden, sind von der steuerrecht...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.5 Einkunftsart der Erträge nach § 7 UmwStG

Die offenen Rücklagen der umgewandelten Kapitalgesellschaft werden den Anteilseignern nach § 7 Satz 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG zugerechnet. Gehört die Beteiligung an der übertragenden Kapitalgesellschaft beim Gesellschafter zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag zu einem Betriebsvermögen, werden diese Erträge aus Kapitalv...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.5 Forderung im Privatvermögen des Alleingesellschafters

Wird eine Einmann-GmbH auf das Einzelunternehmen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, so gelten die oben aufgeführten Grundsätze zum Übernahmefolgegewinn entsprechend, weil das Zivilrecht nicht zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen einer Person unterscheidet. Eine logische Sekunde vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag gilt eine Darlehensforderung des G...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2.3 Prüfungsreihenfolge für die Beschränkung des Besteuerungsrechts

Für die Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG ist daher wie folgt zu prüfen: Zunächst ist zu bestimmen, ob vor der Umwandlung ein deutsches Besteuerungsrecht an Einkünften der Kapitalgesellschaft bestanden hat, so dass ein Ansatz in der steuerlichen Schlussbilanz erfolgen muss. Ist die übertragende Kapitalgesellschaft in Deutschland ansässig, so unterliegt sie gemäß § ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Ansatz mit den gemeinen Werten

Die gemeinen Werte bildet die Obergrenze für den Wertansatz der übertragenen Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft. Werden die gemeinen Werte angesetzt, dann sind alle stillen Reserven – einschließlich eines Geschäftswertes – aufzudecken.[1] Dadurch ergibt sich bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Übertragungsgewinn i. H. aller s...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 8.4 Anteile im Privatvermögen bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung

Zur Ermittlung des Übernahmegewinns treten an die Stelle des Buchwertes der Anteile nach § 5 Abs. 2 UmwStG die Anschaffungskosten, wenn eine wesentliche Beteiligung des Privatvermögens i. S. von § 17 EStG oder Anteile i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vorliegen. Diese Anteile gelten als mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft eingeleg...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 8.2 Anschaffung von Anteilen oder Abfindung nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag durch die übernehmende Personengesellschaft

Sind die Anteile von der Personengesellschaft (im Rückbeziehungszeitraum) nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft worden oder findet sie einen Anteilseigner ab, so gilt nach § 5 Abs. 1 UmwStG die Fiktion, als hätte sie die Anteile an diesem Stichtag angeschafft.[1] Der Buchwert entspricht dann den Anschaffungskosten aus dieser Übernahme. Die Fiktion der Anschaf...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.7 Schema zur Ermittlung des Übernahmegewinns

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.2 Pensionsrückstellung bei Umwandlung in eine Personengesellschaft

Die Pensionszusagen einer Kapitalgesellschaft sind nach Umwandlung in eine Personengesellschaft nicht aufzulösen.[1] Zuführungen nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, die durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind, sind als Vergütungen der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter und damit als Sonder-Betriebseinnahmen anzusehen. Sie mindern daher den steuerli...mehr