Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.7 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum, § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG (n. F.)

Rz. 310a Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] wurde ein neuer § 20 Abs. 2 S. 5 UmwStG vorgesehen, welcher klarstellt, dass entsprechend der (bisherigen) Verwaltungsauffassung zu § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 UmwStG [2] Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind.[3] Damit ist ein Buc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen außerhalb der handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 3 UmwStG)

Rz. 402 Bei einer Sacheinlage außerhalb der handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich einer Sacheinlage im Rahmen einer Sachgründung oder einer Sachkapitalerhöhung, wird die Einbringung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft wirksam.[1] Der Zeitpunkt braucht sich jedoch nicht mit dem der Übert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.1 Grundlagen

Rz. 354 Die Regelungen zur Besteuerung des Einbringungsgewinns (vgl. Rz. 338ff.) gelten unbeschadet der Frage, ob zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter gehören, die vor der Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte zuzurechnen waren. Gehören zu dem einzubringenden Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter einer Anrechnungsbetriebsstätte, kann nach § 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 136 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt unter § 21 UmwStG, sofern die Anteile nicht zu einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehören. Dass die Anteile auch zu einem Unternehmensteil gehören und zusammen mit diesem als ein Sacheinlagegegenstand i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG eingebracht werden können, ergibt sich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.6 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 308 Der Ansatz eines Werts unter dem gemeinen Wert in der Steuerbilanz ist laut Gesetzesbegründung auch dann zulässig, wenn das eingebrachte Betriebsvermögen in der Handelsbilanz mit einem höheren Wert angesetzt wird. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz gilt nicht.[1] Rz. 309 Ein höherer Wertansatz in der Handelsbilanz kann etwa vor dem Hintergrund von Basel II und des Ausweises...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der neue UmwStE hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnd...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Überblick über die Einschränkungen

Rz. 273 Auch soweit die 4 materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 UmwStG und damit die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind und die übernehmende Gesellschaft zudem gewillt ist, den Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen, kann es zwangsweise zum Ansatz des gemeinen Werts oder eines (ggf. höheren) Zwischenwerts kommen. Dies kann ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck von § 20 UmwStG

Rz. 9 § 20 UmwStG regelt die steuerliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung neuer Anteile. Rz. 10 Bei der Einbringung von Unternehmensteilen gegen Gewährung von Anteilen handelt es sich um einen Tauschvorgang, der nach den allgemeinen Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 20 Abs. 3 S. 4) a. F.

Rz. 330 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde § 20 Abs. 3 S. 4 UmwStG aufgehoben. Zur alten Fassung:[2] Zu dem eingebrachten Betriebsvermögen können auch Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, deren Einbringung nicht gesondert nach § 21 UmwStG zu beurteilen ist. Handelt es sich bei den miteingebrachten Anteilen um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.3 Natürliche Person als Einbringender

Rz. 343 Zu den Fällen, in denen Einbringender eine natürliche Person ist, zählen sowohl die Sachverhalte, in denen der Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person ist, als auch die Sachverhalte, in denen der Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, soweit an der Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen beteiligt sind. Rz. 344 Soweit der E...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 269 Das Bewertungswahlrecht ist für jeden Einbringungsvorgang bzw. Sacheinlagegegenstand insoweit einheitlich auszuüben ("Einheitlichkeitsgrundsatz"), als die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG dafür vorliegen. Soweit die Voraussetzungen für einzelne Teile des eingebrachten Betriebsvermögens nicht erfüllt sind, insbes. weil das deutsche Besteuerungsrecht hierfü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Erstmalige Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 280 Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG insoweit das Bewertungswahlrecht eingeschränkt und der gemeine Wert anzusetzen sein, als das deutsche Besteuerungsrecht durch die Einbringung erstmalig begründet wird. Der Einheitlichkeitsgrundsatz steht dem nicht entgegen.[2] Rz. 281 Nach einer Lit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 18 Die Anwendung des § 20 UmwStG setzt voraus, dass sowohl die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 und 4 UmwStG [1] sowie die besonderen Anwendungsvoraussetzungen des § 20 Abs. 1 u. 2 UmwStG erfüllt sind. Rz. 19 Sind die Anwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt, ist das eingebrachte Betriebsvermögen grundsätzlich nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG mit dem gemeinen W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.1 Grundlagen

Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den nach § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen von § 16 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.5 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns

Rz. 351 Ist Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person, so gehört der Einbringungsgewinn nicht zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn es sich bei dem Sacheinlagegegenstand um einen Betrieb, Teilbetrieb oder ganzen [1] Mitunternehmeranteil handelt. Dies gilt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht insgesamt mit dem gemeinen Wer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2 Ausnahmen von der Wertverknüpfung (§ 20 Abs. 3 S. 2 u. 3 UmwStG)

Rz. 319 Nicht für den Veräußerungspreis, sondern nur für die Anschaffungskosten existieren 2 Ausnahmen von der Wertverknüpfung. Diese greifen dann, wenn für das eingebrachte Betriebsvermögen vor und nach der Einbringung das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen ist oder wenn neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch andere Wirtschaftsgüter gewährt werden. 5.3.2.1 Gemeine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 176 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem buchmäßigen Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden buchmäßigen Eigenkapitals kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen, und/...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gem. § 20 Abs. 7 UmwStG ist § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wenn die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.3 Einbringung "durch" eine hybride EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 374 Ist eine ausländische einbringende Gesellschaft als steuerlich transparent anzusehen, dann ist nach § 20 Abs. 8 UmwStG die ausländische Steuer, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats erhoben worden wäre, wenn die einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebstätte zuzurechnenden eingebrachten Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert veräußert worden wären, auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3 Einbringender

Rz. 62 Unstreitig dürfte sein, dass z. B. eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft als Ausgangsrechtsträger i. S. d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a UmwStG [1] mit der Person des Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG identisch ist. Unstreitig dürfte auch sein, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der seinen Mitunternehmeranteil zivilrechtlich auf die...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 6 Unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung an eine Kapitalgesellschaft

Die Einlage von Nutzungen und Leistungen wurde vom BFH in einer Grundsatzentscheidung abgelehnt.[1] Es fehlt somit unverändert an der Deckungsgleichheit von verdeckter Einlage und verdeckter Gewinnausschüttung. Korrespondierend sind aber auf der Seite des Gesellschafters keine Einkünfte anzusetzen, da für die Nutzungsüberlassung auch keine Gegenleistung vorliegt. Mangels Ein...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / b) § 8 Nr. 1d GewStG

§ 8 Nr. 1d GewStG regelt die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Hierzu ist auf folgende aktuelle Entscheidungen des BFH hinzuweisen: Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 238 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom Einkommen aus der Veräußerung des eingebrachten Vermögens zuständig ist, also das FA, dem auch die Schlussbilanz einzureichen ist, in der die übernommenen Wirtschaftsgüter erfasst sind.[1] Rz. 239 Bei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6 Antragstellung als formale Voraussetzung

4.3.2.6.1 Notwendigkeit der Antragstellung Rz. 237 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag selbst ist damit eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. Allerdings setzt die Antragstellung selbst voraus, dass die eben genannten Buchwertvoraussetzungen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3 Umfang des Bewertungswahlrechts

4.3.3.1 Buchwert Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4 Rückausnahme: Einschränkung des Bewertungswahlrechts

4.4.1 Überblick über die Einschränkungen Rz. 273 Auch soweit die 4 materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 UmwStG und damit die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind und die übernehmende Gesellschaft zudem gewillt ist, den Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen, kann es zwangsweise zum Ansatz des gemeinen Werts oder eines (ggf. h...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 Ausnahme: Bewertungswahlrecht (§ 20 Abs. 2 S. 2 bis 4 UmwStG)

4.3.1 Überblick über das Bewertungswahlrecht Rz. 194 Die übernehmende Gesellschaft darf das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ausnahmsweise mit seinem Buchwert oder einem Zwischenwert ansetzen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehören die in § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten materiellen "Buchwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2 Materielle Voraussetzungen des Bewertungswahlrechts

4.3.2.1 Voraussetzungen und Rückausnahmen Rz. 200 Alle tatbestandlichen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Soweit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der gemeine Wert anzusetzen ist. Rz. 201 Zusätzlich sind die Rückausnahmen bei der Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter, bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsre...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Körperschaftsteuerpflicht der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 202 Eine spätere Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens muss bei der übernehmenden Gesellschaft der KSt unterliegen; es kann sich dabei auch um eine der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbare ausländische Steuer handeln.[1] Rz. 203 Es muss sich mithin um eine Gesellschaft i. S. d. § 1 oder 2 KStG handeln, die nicht von der KSt befreit ist. Allerdings kann die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5 Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG)

4.5.1 Grundsatz: Bewertung nach § 6a EStG Rz. 301 Entsprechend dem grundsätzlichen Ansatz des gemeinen Werts ist für Pensionsrückstellungen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG der sich nach § 6a EStG ergebende Wert anzusetzen. Dies wird regelmäßig der Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG sein. Bei der Berechnung des Teilwerts sind die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten beim Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2.2 Minderung der Anschaffungskosten bei Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen (§ 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG)

Rz. 328 Wenn dem Einbringenden neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch sonstige Gegenleistungen[1] gewährt werden, ist deren gemeiner Wert sozusagen als letzter Akt von den bisher ermittelten Anschaffungskosten abzuziehen. Dies ist insoweit konsequent, als die gewährten sonstigen Gegenleistungen bisher nicht als Teilentgelt angesehen wurden und insoweit nicht zu einer Auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Voraussetzungen und Rückausnahmen

Rz. 200 Alle tatbestandlichen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Soweit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der gemeine Wert anzusetzen ist. Rz. 201 Zusätzlich sind die Rückausnahmen bei der Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter, bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsrechts, bei faktischer Unmöglichkeit einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.1 Grundsatz: Bewertung nach § 6a EStG

Rz. 301 Entsprechend dem grundsätzlichen Ansatz des gemeinen Werts ist für Pensionsrückstellungen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG der sich nach § 6a EStG ergebende Wert anzusetzen. Dies wird regelmäßig der Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG sein. Bei der Berechnung des Teilwerts sind die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten beim Einbringenden zu berücksichtigen.[1] Das Na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.1 Notwendigkeit der Antragstellung

Rz. 237 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag selbst ist damit eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. Allerdings setzt die Antragstellung selbst voraus, dass die eben genannten Buchwertvoraussetzungen erfüllt sind. Nur soweit diese Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.5 Antragsform

Rz. 247 Vielfach wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung der bisherigen Wahlrechtsausübung der Ansatz in der Schlussbilanz konkludent als Antrag zu werten ist. Entscheidend ist, dass sich die Wahlrechtsausübung eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ableiten lässt.[1] Nach inzwischen ausdrücklicher Auffassung zumindest der bayrischen Fina...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.4 Änderung des Wahlrechts

Rz. 245 Nach wirksamer Wahlrechtsausübung ist eine Bilanzänderung, etwa durch die Wahl eines Zwischenwerts nach einem ursprünglichen Buchwertansatz ausgeschlossen.[1] Nach Auffassung des BFH liegt hierin keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung die steuerlich nicht anzuerkennen ist.[2] Anders dürfte der Sachverhalt zu beurteilen sein, wenn der A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 305 Bringt eine Personengesellschaft ihren Betrieb in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft ein und gehört zu dem eingebrachten Betrieb eine Pensionszusage zugunsten eines Mitunternehmers, so war die Pensionszusage vor der Einbringung in der Gesamthandsbilanz zu passivieren und der Pensionsanspruch in der Sonderbilanz des begünstigten Mitunternehmers korrespo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.3 Antragszeitpunkt

Rz. 243 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz bei dem für die Besteuerung vom Einkommen der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Gemeint ist damit die steuerliche Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[1] Besteht die eingereichte steuerliche Schlussbilanz aus eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG

Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Deutschland nicht dem Welteinkommensprinzip unterliegen. Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Anrechnung der Vorbesitzzeit

Rz. 109 Begünstigende steuerliche Vorschriften setzen häufig eine Mindestbesitzzeit oder Haltefrist voraus (z. B. § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG, § 9 Nr. 7 GewStG a. F., § 8b Abs. 4 KStG a. F., § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvZulG). Für diese Fälle bestimmen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG grds., dass der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übe...mehr

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Übertragung stiller Reserve... / Hintergrund

Stabile, effiziente und tiefe Kapitalmärkte sind von entscheidender Bedeutung für Innovation, private Investitionen und Wachstum. Mit dem sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) (BGBl. I 2023 Nr. 354) wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kapitalmarkt und Start-ups ergriffen. Ziel des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetztes II (ZuFinG I...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem....mehr