Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Weiteranwendung des § 5 Abs. 4 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 29 § 5 Abs. 4 UmwStG a. F.[1] sah die fiktive Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen i. S. d. § 21 UmwStG a. F. in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft vor. Mit der Neufassung des UmwStG ist diese Regelung entfallen, weil das Besteuerungssystem der einbringungsgeborenen Anteile zugunsten der sperrfristverstrickten Anteile i. S. d. § 22 UmwStG a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.5 Einfügung des § 20 Abs. 2 S. 5 UmwStG (Abs. 23)

Rz. 110 Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] wurde ein neuer § 20 Abs. 2 S. 5 UmwStG vorgesehen, welcher klarstellt, dass, entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung zu § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 UmwStG, [2] Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind.[3] Damit ist ein Buch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Abs. 7)

Rz. 68 Durch die Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG durch das JStG 2008 v. 10.12.2007[1] wurde die Gewerbesteuerbarkeit eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist auch auf das Betriebsvermögen ausgeweitet, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war. Rz. 69 Na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zu den Änderungen der §§ 5 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 108 Durch § 5 Abs. 2 UmwStG wurde die Einlagefiktion insoweit erweitert: Bei Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft nach § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen des übernehmenden...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.2 Grundsatz: Sonderbetriebsvermögen bei Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Mitunternehmers an "seine" Personengesellschaft

Überlässt ein Gesellschafter der Betriebspersonengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, ist das betreffende Wirtschaftsgut als Sonderbetriebsvermögen der Betriebsgesellschaft zu behandeln. Gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters, ergibt sich allerdings eine Bilanzierungskonkurrenz zwischen dem "eigenen" Betr...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 5.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlage

Nicht nur Grundstücke, sondern auch bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können eine wesentliche Betriebsgrundlage sein. Dies dürfte in der Regel zwar nicht für einzelne Wirtschaftsgüter, wohl aber z. B. für eine ganze maschinelle Einrichtung [1] oder für das ganze (bewegliche) Anlagevermögen zutreffen. Bei einem Fabrikationsbetrieb stellen grundsätzlich auch Masch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3.1 Mittelbare Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft

Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch dann gegeben, wenn der Besitzeinzelunternehmer zwar nicht unmittelbar an der Betriebs-GmbH, sondern nur mittelbar über eine weitere von ihm beherrschte GmbH beteiligt ist, diese also über eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft mittelbar beherrscht.[1] Auch im Bereich der mitunterneh...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 7): Krypto im erbschaft- und schenkungsteuerlichen Betriebsvermögen (estb 2025, Heft 3, S. 100)

Eine Bestandsaufnahme Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFTs) oder Airdrops stellt Steuerberater vor Herausforderungen. Ihre schenkung- und erbschaftsteuerliche Einordnung ist bislang nicht abschließend geklärt – insbesondere die Frage, ob und unter welchen Voraussetzu...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFTs) oder Airdrops stellt Steuerberater vor Herausforderungen. Ihre schenkung- und erbschaftsteuerliche Einordnung ist bislang nicht abschließend geklärt – insbesondere die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Assets begü...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 1. Kürzungen nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG

Die aus Gewinn und Hinzurechnungen gebildete Summe wird gekürzt um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen (BV) des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungs...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / 1. Qualifizierung von Kryptowährungen als Finanzmittel?

Kryptowährungen können Betriebsvermögen (BV) sein, wenn sie als Wertanlage, Zahlungsmittel oder Grundlage eines Gewerbebetriebs genutzt werden. Für betriebsvermögensrechtliche Zwecke unterliegen sie der gesonderten Feststellung (§ 12 ErbStG i.V.m. §§ 151, 97, 109, 11 Abs. 2 BewG). Sind digitale Währungen schädliche Finanzmittel? Ob digitale Währungen schädliche Finanzmittel i...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5.2 Behandlung von Sonder-Betriebsvermögen

Das ausgeübte Ansatzwahlrecht bezieht sich auch auf Sonder-Betriebsvermögen. Es ist für Gesamthands- und Sonder-Betriebsvermögen einheitlich auszuüben, denn das mitunternehmerische Betriebsvermögen umfasst einen Anteil am Gesamthandsvermögen und das Sonder-Betriebsvermögen.[1] Die Steuerbegünstigung beim Ansatz des gemeinen Werts greift nur dann, wenn das Sonder-Betriebsvermö...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Einbringung in das Sonder-Betriebsvermögen

Der gesetzliche Tatbestand "Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten" erfordert nicht, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen in vollem Umfang Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft werden. Ausreichend ist auch die Einbringung als Sonder-Betriebsvermögen, denn Gesamthands- und Sonder-Betriebsvermögen gehören beiderseits zum steuerlichen Gesamt-Betriebsver...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.1 Eintritt gegen Zuzahlung in das Betriebsvermögen

Nimmt eine bereits bestehende Personengesellschaft einen weiteren Gesellschafter gegen Zuzahlung ins Betriebsvermögen auf, dann ist dieser Vorgang im Grundsatz steuerlich als Errichtung einer neuen Personengesellschaft i. S. von § 24 UmwStG zu beurteilen. In diese neue Personengesellschaft bringen die Altgesellschafter ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen Personenges...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.6.2 Die Besonderheiten beim Sonder-Betriebsvermögen

Will die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzen, so muss der Ansatz mit dem gemeinen Wert auch beim Sonder-Betriebsvermögen erfolgen. Dieser Gewinn ist laufender Gewinn, weil wirtschaftlich eine Veräußerung nicht vorliegt (bzw. Übertragung auf sich selbst).[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt A beteiligt B entgeltlich an seinem "bisher...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.2 Sonstige Gegenleistungen wie Gesellschafter-Darlehen

Durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] wurde geregelt, dass neben den Gesellschaftsrechten auch sonstige Gegenleistungen in eingeschränkter Form gewährt werden können und dies einer Buchwertfortführung – abweichend der früheren Auffassung[2]- nicht entgegensteht. Nach § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG ist eine Buchwertfortführung auch dann möglich, wenn der gemeine Wert von s...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2.2 Alternativweg

Möglich ist die erstmalige Begründung einer Personengesellschaft unter Separierung von Vermögen nach den Regeln des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG. Hier kann Sonder-Betriebsvermögen separiert werden.[1] Erfolgt dann eine Umfirmierung aus einer GbR in eine OHG und ggf. KG, dann ergeben sich hinsichtlich des Sonder-Betriebsvermögens keine rechtlichen Folgen, weil insoweit kein Fall de...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 24 UmwStG ist, dass der bisherige Einzelunternehmer alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Betriebs einbringt.[1] Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage ist bei § 24 UmwStG – wie bei § 20 UmwStG – nach der Verwaltung nur funktional und nicht quantitativ auszulegen.[2] Zur Frage, ob z. B. Komplementär-GmbH-Ante...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2.1 Optimierungsgestaltung bei einer Einbringung in das Gesamthandsvermögen

Fraglich ist, ob auch die ausschließliche Überführung von wesentlichen Betriebsgrundlagen ins Sonder-Betriebsvermögen möglich ist (siehe hierzu vorstehende Ausführungen).[1] In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob nicht die Norm des § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG Vorrang hat. Diese würde nicht das Wahlrecht zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten eröffnen. Daher müssen für eine si...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Eine Personengesellschaft kann durch Sacheinlagen gegründet oder erweitert werden. Werden hierbei Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile eingebracht, ist aus Sicht des Steuerrechts die Vorschrift des § 24 UmwStG zu beachten. Dabei besteht ein eingeschränktes Wahlrecht, Buchwerte fortzuführen. Im Rahmen der Einbringung des § 24 UmwStG...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.3 Kapitalerhöhung

Ein Fall des § 24 UmwStG liegt auch in den Fällen vor, in denen eine Kapitalerhöhung nur von einem oder mehreren Gesellschaftern erfolgt; d. h. nicht alle Gesellschafter nehmen an der Kapitalerhöhung teil.[1] Durch eine solche Kapitalerhöhung, bei der sich das Beteiligungsverhältnis ändert, entsteht ertragssteuerrechtlich eine neue Gesellschaft. Die bisherigen Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5.1 Wahlrecht bei der Einbringung

Das Wahlrecht bzgl. des Bilanzansatzes wird in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft ausgeübt.[1] Beim Ansatz des gemeinen Werts ist auch ein vorhandener Geschäftswert auszuweisen.[2] Das Wahlrecht besteht dann nicht, wenn eine Personengesellschaft die Unternehmensform in eine andere Personengesellschaft ändert (sog. Formwechsel), z. B. Wechsel aus einer GbR in eine O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.2 Auswirkung des Eintritts gegen Zuzahlung auf die Abschreibung vorhandener Positionen

Nach Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine Personengesellschaft muss regelmäßig eine Ergänzungsbilanz (bzw. bei § 4 Abs. 3 EStG eine Ergänzungsrechnung) gebildet werden, in der die Mehr-Anschaffungskosten abzubilden sind (vgl. hierzu Sachverhalt in der vorstehenden Tz. 2.8.1). Gleiches gilt auch bei Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.[1] Sodann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2.2 Anwendungsbereich des § 24 UmwStG bei der Einzelrechtsnachfolge

Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG, welcher die Begründung der Personengesellschaft durch Einbringung einer ganzen betrieblichen Einheit wie z. B. eines Einzelunternehmens umfasst, geht über den Anwendungsbereich des UmwG hinaus, denn § 24 UmwStG umfasst – neben den Fällen der o. g. Gesamtrechtsnachfolge – auch folgenden Fälle der Einzelrechtsnachfolge[1]: Abbildung 4 § 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.3 Problem der verdeckten Zuzahlung in das Privatvermögen

Eine verdeckte Zuzahlung ins Privatvermögen kann auch vorliegen, wenn dem bisherigen Einzelunternehmer im Rahmen der Personengesellschaft ein erhöhtes Entnahmerecht zusteht[1], wenn die Zuzahlung zwar ins Gesellschaftsvermögen erfolgt, jedoch in der von den Gesellschaftern für verbindlich erklärten Schlussbilanz des Einzelunternehmers eine Privatschuld ausgewiesen ist, weil ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 8.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die Zwangsaufstockung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 versäumt wurde. 3. Der auf den Umwandlungsstich...§ 15a des Einkommensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 13 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt.[1] Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie um zu Wohnzwecken vermietete Teile eines anderen bebauten Grundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss grundsätzlich im Inland belegen sein; ; bei Belegenheit in einem Drittstaat gilt die Befre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.1 Grundsatz

Der Erwerb von begünstigtem Vermögen (dazu zählen grundsätzlich Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war – sog. Produktivvermögen), wird in Abhängigkeit davon entlastet, wie hoch der Wert des insgesamt erworbenen begünstigte...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.3 Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 31 Neben allgemeinen Besteuerungsprinzipien, wie "Gleichmäßigkeit der Besteuerung", "Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit", "Trennungsprinzip" und "Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung", die für den HGB-Jahresabschluss keine Bedeutung haben, ist vor allem für den Jahresabschlussersteller das rein steuerrechtliche "Maßgeblichkeitsprinzip" von Bedeutung. Rz. 32 Die (dire...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.1 Grundsatz

Der Erwerb von begünstigtem Vermögen (dazu zählen grundsätzlich Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war – sog. Produktivvermögen), wird in Abhängigkeit davon entlastet, wie hoch der Wert des insgesamt erworbenen begünstigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 9 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt (§ 13d ErbStG; R E 13d ErbStR 2019; H E 13d ErbStH 2019). Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die zu Wohnzwecken vermieteten Teile eines gemischt genutzten Grundstücks oder eines Geschäftsgrundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss ...mehr