Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Eine Personengesellschaft kann durch Sacheinlagen gegründet oder erweitert werden. Werden hierbei Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile eingebracht, ist aus Sicht des Steuerrechts die Vorschrift des § 24 UmwStG zu beachten. Dabei besteht ein eingeschränktes Wahlrecht, Buchwerte fortzuführen. Im Rahmen der Einbringung des § 24 UmwStG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.3 Kapitalerhöhung

Ein Fall des § 24 UmwStG liegt auch in den Fällen vor, in denen eine Kapitalerhöhung nur von einem oder mehreren Gesellschaftern erfolgt; d. h. nicht alle Gesellschafter nehmen an der Kapitalerhöhung teil.[1] Durch eine solche Kapitalerhöhung, bei der sich das Beteiligungsverhältnis ändert, entsteht ertragssteuerrechtlich eine neue Gesellschaft. Die bisherigen Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5.1 Wahlrecht bei der Einbringung

Das Wahlrecht bzgl. des Bilanzansatzes wird in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft ausgeübt.[1] Beim Ansatz des gemeinen Werts ist auch ein vorhandener Geschäftswert auszuweisen.[2] Das Wahlrecht besteht dann nicht, wenn eine Personengesellschaft die Unternehmensform in eine andere Personengesellschaft ändert (sog. Formwechsel), z. B. Wechsel aus einer GbR in eine O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.2 Auswirkung des Eintritts gegen Zuzahlung auf die Abschreibung vorhandener Positionen

Nach Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine Personengesellschaft muss regelmäßig eine Ergänzungsbilanz (bzw. bei § 4 Abs. 3 EStG eine Ergänzungsrechnung) gebildet werden, in der die Mehr-Anschaffungskosten abzubilden sind (vgl. hierzu Sachverhalt in der vorstehenden Tz. 2.8.1). Gleiches gilt auch bei Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.[1] Sodann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2.2 Anwendungsbereich des § 24 UmwStG bei der Einzelrechtsnachfolge

Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG, welcher die Begründung der Personengesellschaft durch Einbringung einer ganzen betrieblichen Einheit wie z. B. eines Einzelunternehmens umfasst, geht über den Anwendungsbereich des UmwG hinaus, denn § 24 UmwStG umfasst – neben den Fällen der o. g. Gesamtrechtsnachfolge – auch folgenden Fälle der Einzelrechtsnachfolge[1]: Abbildung 4 § 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.3 Problem der verdeckten Zuzahlung in das Privatvermögen

Eine verdeckte Zuzahlung ins Privatvermögen kann auch vorliegen, wenn dem bisherigen Einzelunternehmer im Rahmen der Personengesellschaft ein erhöhtes Entnahmerecht zusteht[1], wenn die Zuzahlung zwar ins Gesellschaftsvermögen erfolgt, jedoch in der von den Gesellschaftern für verbindlich erklärten Schlussbilanz des Einzelunternehmers eine Privatschuld ausgewiesen ist, weil ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 8.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die Zwangsaufstockung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 versäumt wurde. 3. Der auf den Umwandlungsstich...§ 15a des Einkommensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 13 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt.[1] Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie um zu Wohnzwecken vermietete Teile eines anderen bebauten Grundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss grundsätzlich im Inland belegen sein; ; bei Belegenheit in einem Drittstaat gilt die Befre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.1 Grundsatz

Der Erwerb von begünstigtem Vermögen (dazu zählen grundsätzlich Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war – sog. Produktivvermögen), wird in Abhängigkeit davon entlastet, wie hoch der Wert des insgesamt erworbenen begünstigte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.3 Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 31 Neben allgemeinen Besteuerungsprinzipien, wie "Gleichmäßigkeit der Besteuerung", "Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit", "Trennungsprinzip" und "Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung", die für den HGB-Jahresabschluss keine Bedeutung haben, ist vor allem für den Jahresabschlussersteller das rein steuerrechtliche "Maßgeblichkeitsprinzip" von Bedeutung. Rz. 32 Die (dire...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 8.1 Grundsatz

Der Erwerb von begünstigtem Vermögen (dazu zählen grundsätzlich Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war – sog. Produktivvermögen), wird in Abhängigkeit davon entlastet, wie hoch der Wert des insgesamt erworbenen begünstigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 9 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt (§ 13d ErbStG; R E 13d ErbStR 2019; H E 13d ErbStH 2019). Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die zu Wohnzwecken vermieteten Teile eines gemischt genutzten Grundstücks oder eines Geschäftsgrundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 7.2 Beschränkte Steuerpflicht

Ist keiner der Beteiligten Inländer, umfasst die beschränkte Steuerpflicht das zugewendete Inlandsvermögen.[1] Zum Inlandsvermögen gehören insbesondere land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Inland, aber auch Beteiligungen von mind. 10 % an inländischen Kapitalgesellschaften, inländische Grundpfandrechte sowie Nutzungsrechte an solchem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Ein Erwerber der Steuerklasse I oder ein Lebenspartner kann Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei erwerben. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, z. B. auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR.[1] Ein Erwerber der Steuerklasse II oder III (Ausnahme: Lebenspartner) kann Hausrat und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 14 Steuertarif

Der Steuertarif ist ein Stufentarif mit Härteausgleich bei geringfügigem Überschreiten einer Wertstufe.[1] Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse des Erwerbers und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 7.4.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Jeder Erwerber der Steuerklasse I erhält für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke einen Freibetrag von 41.000 EUR. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, dazu zählen auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR, § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Jeder Erwerber der Steuerklasse II oder III erhält für Hausrat sowie andere bewegliche körpe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.2 Aufgabe der mit dem Betriebsvermögen verbundenen Tätigkeit

Rz. 35 Als Veräußerer muss der Unternehmer seine mit dem veräußerten Betriebsvermögen verbundene bisherige Tätigkeit aufgeben.[1] Scheidet er aus dem aktiven Erwerbsleben aus und ist er nur noch gelegentlich tätig, steht das einer begünstigten Betriebsveräußerung nicht entgegen.[2] Beim Merkmal "Tätigkeitsaufgabe" ist die Betriebsveräußerung von der Betriebsverlegung (Rz. 10...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.1 Verbleibendes Betriebsvermögen nach Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

Rz. 148 Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben. Praxis-Beispiel U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Geschäftswert für 700.000 EUR. Der Preis ist in Höhe von je 25...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen

Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel (s. Rz. 148) stehen den Verbindlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.1 Begriff

Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss einen Teil des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.2 Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen

Rz. 23 In Grundstücken und Gebäuden sind regelmäßig erhebliche stille Reserven enthalten. Schon deshalb gehören sie regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das ist insbesondere der Fall bei einem Produktionsunternehmen. Bei diesem rechnen auch die Betriebsvorrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Praxis-Beispiel Bei einem Produktionsunternehmen sind ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen

Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig und klar zum Ausdruck bringen. Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.3 Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

Rz. 153 Eine Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung geht grundsätzlich in das Privatvermögen des Veräußerers über, sobald er die von ihm aus dem Betriebsverkauf geschuldete Leistung bewirkt hat. Denn mit der Veräußerung endet die betriebliche Tätigkeit.[1] Rz. 154 Das gilt aber nur dann, wenn kein bisheriges Betriebsvermögen mehr abgewickelt werden muss. Hat der Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.1 Veräußerungsgewinn

Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt oder bei der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Allgemeines

Das BVerfG hatte in seinem richtungsweisenden Beschluss v. 7.11.2006[1] dem Gesetzgeber genaue Vorgaben über die Bewertung und Begünstigung von Vermögenspositionen gemacht. Danach müssen die Vermögenspositionen – also auch Grundstücke – für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke grundsätzlich mit dem Verkehrswert (gemeinen Wert) angesetzt werden. Aus bestimmten Gem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.2 Bestrittene Forderungen

Rz. 152 Es wird zwar für zulässig gehalten, eine werthaltige Forderung aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen.[1] Das kann aber nicht gelten, wenn die Forderung aus Gründen, die mit ihrer betrieblichen Entstehung zusammenhängen, dem Grunde und/oder der Höhe nach bestritten ist. Dann sind ihr ein betrieblich verursachtes Risiko und eine betrieblich verursachte Chance wesenseig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.1 Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn

Rz. 161 Die Kaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung geht nicht unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers über. Dieser entnimmt also nicht mit der Veräußerung die Kaufpreisforderung in sein Privatvermögen. Eine Messgröße für den Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis. Fällt später die Kaufpreisforderung ganz oder zum Teil aus, etwa wenn der Betriebserwerbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Buchwer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.2 Entnahme von Aktivvermögen bei bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 158 Soweit aber ein Unternehmer betriebliche Verbindlichkeiten nach der Beendigung des Gewerbebetriebs nicht durch Verwertung vorhandener Aktiva tilgt, sondern Aktiva in das Privatvermögen entnimmt, gibt er zu erkennen, dass er insoweit den Zusammenhang der Verbindlichkeiten mit dem Betrieb löst. In diesem Umfang werden daher die Verbindlichkeiten zu privaten Schulden.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.5 Aufgabeentschluss oder -handlung

Rz. 72 Eine Betriebsaufgabe setzt eine Willensentscheidung oder Handlung voraus, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Es ist aber nicht erforderlich, dass der bisherige Unternehmer künftig keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausübt.[1] Eine Betriebsaufgabe ist daher auch dann gegeben, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.4 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 182 Auf Antrag können die außerordentlichen Einkünfte abweichend von der "Fünftelregelung" wie folgt besteuert werden (§ 34 Abs. 3 EStG):mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.2 Überlassung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 91 Eine Betriebsverpachtung setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden. Wird lediglich ein Grundstück verpachtet, liegt eine Betriebsverpachtung nur vor, wenn das Grundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage war (Rz. 87 ff.). Keine Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen liegt vor, wenn der Verpächter zunächst alle übr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 12 Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs liegt vor, wenn im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB übertragen wird das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs, einschließlich Sonderbetriebsvermögen, in einem einheitlichen Vorgang,[1] unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus des Betriebs, auf einen Erwerber und der Sc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr