Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Nutzung durch Veräußerung/Belastung

Rn. 170f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Möglichkeit, ein unbewegliches WG zu veräußern oder zu belasten, ist wesentlicher Ausdruck der Sachherrschaft über ein unbewegliches WG. Insb im Wege der Veräußerung können dessen Substanz nutzbar gemacht und Wertsteigerungen realisiert werden. Wirtschaftliches Eigentum setzt gleichwohl nicht voraus, dass der nutzungsberechtigte potenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der Einhaltung von § 5 Abs. 4 PublG bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 2 PublG hat sich die Prüfung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten auch darauf zu erstrecken, ob das Gebot des § 5 Abs. 4 PublG, Privatvermögen und korrespondierende Aufwendungen und Erträge nicht in Bilanz und GuV zu erfassen, beachtet ist. Dieses Gebot ist zwingendes Recht und kann nicht abbedungen werden (vgl. § 5 Publ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grund und Boden

Rn. 160 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das WG "Grund und Boden" umfasst abweichend vom zivilrechtlichen Grundstücksbegriff (s Rn 159) lediglich den im Grundbuch zu einer Einheit zusammengefassten ("nackten") Grund und Boden ohne aufstehende Gebäude oa Bauwerke und Anlagen, auch wenn diese zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (BFH v 14.03.1961, I 17/60 S,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccc) Selbstständige sonstige Gebäudeteile: gemischt genutzte Gebäude

Rn. 165 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aufteilungsumfang: Gemischt genutzte Gebäude können – über die vorbezeichneten selbstständigen beweglichen (s Rn 162f) und unbeweglichen (s Rn 163af) Gebäudeteilen hinaus – als WG-Mehrheit bei abweichender Nutzung einzelner Gebäudeteilemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, BFH versus BFH?, BB 1996, 1487; Kusterer, Handelsrechtliche Bilanzierung von Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1996, 438; Eisgruber, Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1997, 522; Stephan, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, DB 1997, 1049; Neufang, Gebäude auf fremdem Grund und Boden aus der Sicht der Steuerbilanz und der Wohnungse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück: Zivilrechtliche Einheit versus bilanzielle WG-Mehrheit

Rn. 159 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zivilrechtlich ist ein Grundstück gem §§ 93, 94 Abs 1 BGB eine einheitliche unbewegliche Sache, die aus Grund und Boden und wesentlichen Bestandteilen besteht, dh aus fest verbundenen Sachen, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass ein Bestandteil zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Zu den wesentlichen Bestandteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kriterienbezogene Rspr-Analyse

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 152 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gegenstand der Zurechnung nach § 39 AO ist das WG, Gegenstand der Zurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB iVm § 5 Abs 1 EStG der Vermögensgegenstand. Der Zurechnungs- und Zuordnungsentscheidung vorausgehen muss die Abgrenzung selbstständiger Zurechnungs-/Zuordnungsobjekte. Hier ist insb die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Erfassung

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die (negative) BV-Eigenschaft setzt zunächst eine am Bilanzstichtag rechtlich wirksam entstandene (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) u/o wirtschaftlich verursachte Verpflichtung des betreffenden Bilanzierungssubjekts voraus. Eine Verpflichtung ist rechtlich entstanden, wenn die die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale sämtlich erfüllt sind, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ausnahme

Rn. 182b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Verbindung mit dem Grund und Boden zu einem nur vorübergehenden Zweck: Bauten, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind, werden gemäß § 95 Abs 1 S 1 BGB nicht Bestandteile des Grundstücks. Als Scheinbestandteile (s Rn 163) werden sie zivilrechtliches Eigentum des Erbauers. Hiervon ist zB auszugehen, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zurechnungsgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine wirtschaftliche Belastun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Ausnahmefall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang vor Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170o Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wenngleich der Regelfall zeitlicher Divergenz zwischen Übergang zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums bei Grundstücken im vorgelagerten Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten und damit des wirtschaftlichen Eigentums besteht, kann in Ausnahmefällen auch (ggf ungewollt) der umgekehrte Fall eintreten, dass der Besitz-, Gefah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Forderungen als Zurechnungsobjekt

Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus, von denen Letzterer berechtigt ist, von Ersterem insb eine Zahlung zu "ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Nutzungsrecht über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes

Rn. 182f Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der Bauende wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – die wirtschaftliche Sachherrschaft am Gebäude innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen gewöhnliche Nutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlage der Zuordnung zum BV: abgesichertes Risiko

Rn. 192 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zuordnung von Versicherungsverhältnissen zum BV richtet sich danach, ob betriebliche Risiken abgedeckt werden (BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 21.05.1987, IV R 80/85, BStBl II 1987, 710; BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552 mwN; BFH v 23.04.2013, VIII R 4/10, BStBl II 2013, 615). Bei Zuordnung zum BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Außenanlagen

Rn. 167 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Außenanlagen (wie Hofbefestigungen oder Straßenzufahrten) sind keine Gebäudebestandteile, da sie mit dem Grund und Boden als solchem verbunden sind, ohne mit dem Gebäude in einem einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zu stehen, die – in Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) – auch in keiner besonderen Beziehung zu einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Stehendes Holz/Holzeinschlag

Rn. 168c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Stehendes Holz ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens, sondern selbstständig zu bilanzieren. Selbstständiges WG ist weder der einzelne Baum noch der gesamte Baumbestand des StPfl, sondern der in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand, der sich durch geographische Faktoren, die Holzartzusammensetzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bilanzielle Beurteilungseinheit

Rn. 189a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bezugsbasis der personellen Zurechnung zum StPfl sowie der Zuordnung zum BV/PV ist das WG als kleinste bilanzielle Beurteilungseinheit. Für selbstständige bewegliche WG ist bei gemischter Nutzung sowohl die Frage der personellen Zurechnung (§ 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 AO) als auch die Frage der Zuordnung zum BV bzw PV für das WG in seiner Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Besitz

Rn. 189d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zivilrechtliche Eigentumsvermutung des (Eigen-)Besitzers: Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird gemäß § 1006 Abs 1 S 1 BGB grds vermutet, dass er zivilrechtlicher Eigentümer der Sache ist. Erforderlich ist insoweit Eigenbesitz, dh der Besitzer muss die Sache als ihm gehörend besitzen (§ 872 BGB), für Fremdbesitzer, dh diejen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beteiligungen als Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 183 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Beteiligungen an KapGes nehmen eine Zwitterstellung zwischen materiellen und immateriellen WG ein. Sie repräsentieren einerseits einen derivativen, also aus anderen Vermögenswerten, konkret einen aus dem wirtschaftlichen Substrat der Beteiligungsgesellschaft abgeleiteten Wert. Insoweit verkörpern Anteile an KapGes als abgeleitete unkörperli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Andere Personen

Rn. 197 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Versicherungen zugunsten anderer Personen als des Unternehmers gehören, auch soweit Risiken in deren Privatbereich abgedeckt werden (Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Lebensversicherungen), zum BV, wenn die Versicherten ArbN sind und das Versicherungsverhältnis zum Zweck der Stärkung des bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse beweglicher WG/Prüfformel

Rn. 189b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums an beweglichen WG erfordert grds den Übergang von Besitz und Gefahr als Positivelemente sowie Nutzungen und Lasten als Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft (zB BFH v 02.09.1988, III R 53/84, BStBl II 1988, 1009 zur Anschaffung beweglicher WG in Montagefällen; zu Windkraftanlagen BFH v 01.02.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse unbeweglicher WG/Prüfformel

Rn. 170 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der wirtschaftliche Wert eines unbeweglichen WG wird entscheidend durch die Verfügungsmacht über dessen Substanz und Ertrag bestimmt (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458; BFH v 27.11.1996, X R 92/92, BStBl II 1998, 97 (zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden); BFH v 18.07.2001, X R 23/99, BStBl II 2002, 281 (zu Gebäuden auf fremde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Aktivierung eines Nutzungsrechts

Rn. 182t Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der BGH ging im Fall der Erstellung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden unter Einräumung einer zeitlich begrenzten unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit beim Nutzenden offenbar von der grundsätzlichen Aktivierbarkeit eines Nutzungsrechts ("Recht auf kostenlose Nutzung") und Abschreibung über den vereinbarten Nutzungszeitraum aus (BGH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs: rechtlich geschützte auf Erwerb gerichtete Position

Rn. 170b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an einem unbeweglichen WG setzt nicht nur dessen bloße Inbesitznahme voraus (was bspw auch in Bezug auf einen Mieter/Pächter der Fall ist), sondern vielmehr, dass der Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs eingeräumt wird (zB BFH v 15.03.1973, VIII R 90/70, BStBl II 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Selbstständige Arbeit

Rn. 186d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Beteiligung eines freiberuflichen Architekten an einer Bauträger-AG kann zum notwendigen BV des Architekten gehören. Die Beteiligung ist betrieblich veranlasst und deshalb notwendiges BV, wenn sie etwas anderes ist als ein "übliches" (im Original) Geldgeschäft, insb der Betrieb der KapGes der freiberuflichen Tätigkeit des Anteilsinhabe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Qualifikation im Handelsrecht

Rn. 182r Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Unter "Bauten auf fremden Grundstücken" (§ 266 Abs 2 II.1. HGB) kommen ausschließlich Bauwerke zum Ansatz, die dem Bilanzierenden personell zuzurechnen sind, die sich aber auf Grundstücken befinden, die dem Bilanzierenden nicht zuzurechnen sind. Erforderlich ist also wirtschaftliches Eigentum am Gebäude bei fehlendem wirtschaftlichen Eigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Aufwandsverteilung/Abschreibung nach Gebäudegrundsätzen für PV

Rn. 182v Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der aktivierte Aufwandsverteilungsposten kann (ebenso wie ein aktiver RAP) als bloßer periodisierender Korrekturposten nicht Sitz stiller Reserven sein (BFH v 09.03.2016, X R 46/14, BStBl II 2016, 976), womit nicht nur (zugunsten des StPfl) deren Realisation beim Nutzenden ausscheidet (s Rn 182x), sondern auch (zu Lasten des StPfl) die Ina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bad) Besitzloses wirtschaftliches Eigentum

Rn. 170d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 An unbeweglichen WG ist – trotz der zentralen Stellung des Besitzkriteriums – auch besitzloses wirtschaftliches Eigentum denkbar (vgl BFH v 29.10.1986, II R 229/81, BFH/NV 1988, 20; BFH v 20.11.2003, III R 4/02, BStBl II 2004, 305). Eine zurechnungsrelevante Substitution des zentralen Herrschaftsmerkmals "Besitz in Erwartung des Eigentumse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Schuldnermehrheiten

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Teilschuldnerschaft (§ 420 BGB): Schulden mehrere eine einheitliche, aber teilbare Leistung, so ist nach der gesetzlichen Vermutung des § 420 BGB im Zweifel jeder Schuldner zu einem gleichen Anteil verpflichtet. Der Gläubiger hat gegenüber jedem (Teil-)Schuldner einen selbstständigen Anspruch nur auf den jeweiligen Teil der Leistung. Die Auß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Betriebsvorrichtungen

Rn. 189i Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für Betriebsvorrichtungen (zur Abgrenzung s Rn 162) stellt sich die Frage, ob diese gegenüber dem Gebäude selbstständigen beweglichen WG beim Grundstückseigentümer oder – sofern insoweit ein Mietereinbau vorliegt – beim Mieter zu aktivieren sind. Eine Aktivierung hat nur dann beim Mieter zu erfolgen, wenn dieser wirtschaftlicher Eigentümer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Gestaltungsmöglichkeiten

Rn. 182y Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Doppelte Aufwandsberücksichtigung ohne Versteuerung der stillen Reserven: Infolge der geänderten Qualifikation des Bilanzpostens zur Aufwandsverrechnung (s Rn 182q) und der beim Nutzenden (dem das Gebäude selbst nicht zuzurechnen ist) nicht eintretenden Realisation stiller Reserven des Gebäudes (s Rn 182x) kann es zu einer (partiellen) Dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Laufende Nutzung

Rn. 170e Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung setzt voraus, dass derjenige, der in Erwartung des Eigentumserwerbs das unbewegliche WG besitzt, in der Lage ist, den laufenden Ertrag des WG durch laufende Nutzung, dh zB Vermietung/Verpachtung/Selbstnutzung abzuschöpfen und den zivilrechtlichen Eigentümer zugleich hieran zu hinder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) (Sonstige) Mieterein-/umbauten (kein Scheinbestandteil/Betriebsvorrichtung)

Rn. 164 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Mieterein-/-umbauten sind alle Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes auf seine Rechnung am Gebäude vornehmen lässt, wenn die hierfür anfallenden Aufwendungen nicht Erhaltungsaufwand, sondern HK und die Einbauten als gegenüber dem Gebäude selbstständige WG zu qualifizieren sind (BFH v 21.02.1978, VIII R 148/73, BStBl II 1978, 345; BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fallgruppen: Differenzierung nach Wirtschaftsgut(sub-)gruppen

Rn. 151 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein zivilrechtlicher Nichteigentümer ist wirtschaftlicher Eigentümer, das betreffende WG ihm damit zuzurechnen, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede(n) die mit dem jeweiligen WG verbundenen wesentlichen Rechte, soweit sie wirtschaftlich von Wert und damit zurechnungsrelevant sind, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 182 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die bilanz- und ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden war in den letzten Jahrzehnten wiederholt Gegenstand kontroverser Auffassungen zwischen StPfl und FinVerw, wurde von verschiedenen Senaten des BFH abweichend beurteilt, unterlag mehrfach Umorientierungsprozessen in der Rspr und ist bis heute nicht zuf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermögensarten

Rn. 110 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Frage, ob ein WG in die steuerliche Gewinnermittlung einzubeziehen ist, ist zunächst das BV vom PV abzugrenzen. Der BFH differenziert für das BV weiter zwischen notwendigem u gewillkürtem BV u geht damit in st Rspr von einer steuerlichen Dreiteilung des Vermögens in notwendiges BV, gewillkürtes BV u PV aus (zB BFH v 26.11.1973, GrS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewichtung

Rn. 170m Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wie der Rspr-Befund zeigt, sind in kritischen Zurechnungsfällen höchst selten alle Kriterien – Übergang von Besitz (in Erwartung des Eigentumserwerbs), Nutzung (periodisch/aperiodisch/Übergang Wertsteigerungschance), (Wertminderungs-)Gefahr, Lasten – erfüllt. Da es für die Zurechnung unbeweglicher WG auch insoweit auf das Gesamtbild der ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bilanzielle Teilbarkeit von WG

Rn. 153 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Teilbarkeit unbeweglicher WG: Ein einheitlich genutztes unbewegliches WG bildet grds mit allen unselbstständigen Bestandteilen ein einheitlich zu bilanzierendes WG. Ob ein beweglicher Gebäudebestandteil (Bsp Betriebsvorrichtung, s Rn 162 oder Scheinbestandteil, s Rn 163) oder ein unbeweglicher Gebäudebestanteil (Bsp Ladeneinbau, s Rn 163a) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 161a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Gebäude ist mit allen Bestandteilen, die zu seiner Herstellung und Nutzung erforderlich sind, grds ein einheitliches unteilbares WG (BFH v. 22.08.1966, GrS 2/66 BStBl III 1966, 672; BFH v. 26.11.1973, GrS 5/71 BStBl II 1974, 132), aber s Rn 165. Für die Frage, welche Bestandteile zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt sind, kommt es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsätze

Rn. 161b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige WG (BFH v 26.11.1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132). Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung besteht nicht, wenn ein Gebäudeteil der Gebäudenutzung gegenüber besond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Grundfragen und Anwendungsbereiche des Veranlassungsprinzips im Ertragsteuerrecht, StuW 1996, 267. Weber, Die Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Privatsphäre nach dem Veranlassungsprinzip, StuW 2009, 184. Rn. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG werden BV, wenn sie zur Förderung des Betriebszwecks im weitesten Sinn eingesetzt werden u (negativ) ein solcher Einsatz nicht dadur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nutzungsänderung

Rn. 181 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Vorübergehende Nutzungsänderungen ändern die Zuordnung eines WG zum PV bzw BV nicht (BFH v 11.04.1989, VIII R 266/84, BStBl II 1989, 621: keine Entnahme zum Verkauf bestimmter Wohngebäude durch vorübergehende Nutzung zu privaten Wohnzwecken; BFH v 28.11.1991, XI R 39/89, BFH/NV 1992, 310). Eine auf Dauer angelegte Nutzungsänderung von Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Wertersatzanspruch des Nutzungsberechtigten in Höhe des Verkehrswerts

Rn. 182g Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Ist das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich nicht verbraucht, ist der Nutzungsberechtigte auch dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (zB BFH v 18.07.2001, X R 15/01, BStBl II 2002, 278; BFH v 18.07.2001...mehr