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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / 1. Vermögensarten

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Rn. 110

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

Für die Frage, ob ein WG in die steuerliche Gewinnermittlung einzubeziehen ist, ist zunächst das BV vom PV abzugrenzen. Der BFH differenziert für das BV weiter zwischen notwendigem u gewillkürtem BV u geht damit in st Rspr von einer steuerlichen Dreiteilung des Vermögens in notwendiges BV, gewillkürtes BV u PV aus (zB BFH v 26.11.1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132; BFH, v 31.05.2001, IV R 49/00, BStBl II 2001 II, 828; BFH v 02.10.2003, IV R 13/03, BStBl II 2004, 985, BFH v 23.09.2009, IV R 14/07, BStBl II 2010, 227; BFH v 10.10.2017, X R 1/16, BStBl II 2018, 181).

Dem notwendigen BV sind WG zuzuordnen, deren Erwerb betrieblich veranlasst und u die dem Betrieb unmittelbar dienen u objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (zB BFH v 10.10.2017, X R 1/16, BStBl II 2018, 181). Die BV-Eigenschaft folgt zwingend u ohne weitere Einlagehandlung.

Notwendiges PV ist Vermögen, das privaten Zwecken des StPfl u seiner Angehörigen dient u weder dazu bestimmt noch dazu geeignet ist, betrieblichen Zwecken zu dienen o diese zu fördern. Dazwischen (Willkürbereich) stehen WG, deren Art nicht zwingend zur Zuordnung in die betriebliche o private Vermögenssphäre weist, deren Einreihung in den betrieblichen o privaten Bereich aber auch ihrer Natur nicht widerspricht. Sind diese WG objektiv dazu bestimmt u geeignet, den Betrieb (mittelbar) zu fördern, liegt es beim StPfl, diese WG dem gewillkürten BV zuzuordnen (BFH v 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399).

Das Gestaltungsrecht des StPfl (BFH v 15.07.1960, VI 10/60 S, BStBl III 1960, 484), WG dem gewillkürten BV zuzuordnen u diese damit wahlweises aus dem PV auszuscheiden sowie die mit § 8 EStDV gegebene Möglichkeit, eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert w...

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