Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 184 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6a ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 121 ff.). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der lebzeitigen Vermögensnachfolge und der rechtlichen Abhandlung nach dem Erbfall kommt es regelmäßig zu einkommensteuerrelevanten Vorgängen, die in der Praxis oftmals zu überraschenden Besteuerungen führen. Einkommensteuerpflichtig können im Privatvermögensbereich insbesondere Grundstücksveräußerungen i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, Wertp...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. Begünstigungstransfer bei Teilungsanordnung, freier Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 35 Das Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Sonderregelungen für Teilungsanordnung, freie Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnisse im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bzw. Verteilung von steuerbefreiten Nachlassgegenständen vor. Erhält ein Miterbe (Vorausvermächtnisnehmer) ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, ein zu Wohnzwecken frem...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / B. Voraussetzungen für eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung

Rz. 2 Begünstigungsfähiges unternehmerisches Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG, also insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 % und Anteile an Personengesellschaften, unter weiteren Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Vollverschonung) kann erbschaftsteuerlich bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt allerdings nur ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Allgemeines

Rz. 64 § 13d Abs. 1, 3 ErbStG regelt, dass bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile nur mit 90 % ihres Werts anzusetzen sind, wenn siemehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / II. Regelungen des § 28a ErbStG und ihre Auswirkung

Nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG ist die auf das begünstigte Vermögen (landwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen (ohne begünstigtes Vermögen aus früheren Schenkungen) ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / L. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 206 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 192 Der bzw. die Erben treten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) zivilrechtlich in die Rechte und Pflichten der die Nachlassimmobilien betreffenden Miet- bzw. Pachtverhältnisse ein. Geht eine vermietete/verpachtete Immobilie im Rahmen eines Erbfalls auf die Erben über, erzielen diese ab diesem Zeitpunkt die Einkünfte i.S.d. § 21 EStG. Diese ermitteln sich a...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Steuerfalle: Vorbehaltsnießbrauch sowohl am Besitzeinzelunternehmen als auch an den Anteilen an der Betriebs-GmbH

Werden sowohl das Besitzeinzelunternehmen (das Betriebsgrundstück) als auch die Betriebs-GmbH unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen (sog. Doppelnießbrauch), entfällt die personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft. Es kommt zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung. § 6 Abs. 3 EStG findet keine Anwendung.[1] Da eine Betriebsaufspaltung vorau...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.2 Übergang auf eine Erbengemeinschaft

Stirbt ein Besitzeinzelunternehmer oder ein Gesellschafter des Besitzunternehmens, geht der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Gemeinschaft der Erben über. Er wird gemeinschaftliches Eigentum, sog. Gesamthandseigentum, der Erbengemeinschaft.[1] Auch ein Besitzeinzelunternehmen wird Gesamthandsvermögen der Erben. Die Erben können das ererbte Unternehmen in der Rechtsform der ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.4 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG

Die Anteile an der Betriebs-GmbH sind Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie der Besitzgesellschaft oder ihren Gesellschaftern gehören. Im letzteren Fall stellen sie Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter dar. Aus der Betriebsvermögenseigenschaft der GmbH-Anteile folgt, dass Gewinnausschüttungen (offene oder verdeckte) der Betriebs...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG)

Rz. 133 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG.[109] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 137) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des Teilabzugsverbots

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen u. a. Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden (Teilabzugsverbot). § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vermeidung einer Doppelbegünstigung durch die 40 %ige Steuerfreiheit der Einnahmen auf der einen Seite und ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.3 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus

Die Überlassung von Wirtschaftsgütern einer GbR an eine Betriebskapitalgesellschaft hat zur Folge, dass sämtliche Einkünfte der im Übrigen nicht gewerblich tätigen Besitzpersonengesellschaft wegen der Abfärberegelung als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind. Dies gilt auch dann, wenn eine für sich betrachtet vermögensverwaltende Tätigkeit einer Personengesellschaft er...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / V. Welche Folgen könnte die Inanspruchnahme des Schenkers haben?

Wird nunmehr der Schenker an Stelle des Bedachten für die Schenkungsteuer in Anspruch genommen, ist fraglich, ob der Schenker aufgrund der Gesamtschuldnerschaft möglicherweise einen Ausgleichsanspruch gegen den Bedachten nach § 426 BGB haben könnte. Zu berücksichtigen wäre, dass auch eine dem Ausgleich entgegenstehende, ausschließende abweichende Bestimmung vorliegen könnte ...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / 7

Auf einen Blick Die Inanspruchnahme des Schenkers würde einem kollusiven Verhalten von Schenker und Bedachten zur Steuerumgehung entgegenwirken. Dies dürfte auch den Entscheidungsgründen des BVerfG[33] entsprechen, denn dieses verlangt nur beim Erwerber eine Bedürfnisprüfung. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfte in den Fällen des § 28a ErbStG sicherlich in vielen Fällen di...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.3 Einheitsbetriebsaufspaltung als Gestaltungsmittel zur Erhaltung der personellen Verflechtung

Soll die personelle Verflechtung auch nach einem Erbfall weiter bestehen, sollte vor dem Eintritt eines Todesfalls eine Einheits-Betriebsaufspaltung begründet werden. In diesem Fall ist die Besitzpersonengesellschaft, ggf. in der Rechtsform der Einpersonen-GmbH & Co. KG, alleinige Gesellschafterin der Betriebskapitalgesellschaft. Sollen weitere Personen an der Besitzpersonen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.6 Einheitsbewertung

Rz. 61 Für die steuerliche Auswirkung bei einer Einheitswertfestsetzung ist von einem Tausendsatz des festgesetzten Einheitswerts auszugehen. Richtwert ist 30 v. T. des festgesetzten positiven oder negativen Einheitswerts des Betriebsvermögens.[1] Bei einer Wertfortschreibung mit Wirkung nur für ein Jahr sind ein Drittel, bei einer Wirkung für zwei Jahre zwei Drittel des Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Weiteranwendung des § 5 Abs. 4 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 29 § 5 Abs. 4 UmwStG a. F.[1] sah die fiktive Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen i. S. d. § 21 UmwStG a. F. in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft vor. Mit der Neufassung des UmwStG ist diese Regelung entfallen, weil das Besteuerungssystem der einbringungsgeborenen Anteile zugunsten der sperrfristverstrickten Anteile i. S. d. § 22 UmwStG a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.5 Einfügung des § 20 Abs. 2 S. 5 UmwStG (Abs. 23)

Rz. 110 Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] wurde ein neuer § 20 Abs. 2 S. 5 UmwStG vorgesehen, welcher klarstellt, dass, entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung zu § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 UmwStG, [2] Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind.[3] Damit ist ein Buch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Abs. 7)

Rz. 68 Durch die Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG durch das JStG 2008 v. 10.12.2007[1] wurde die Gewerbesteuerbarkeit eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist auch auf das Betriebsvermögen ausgeweitet, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war. Rz. 69 Na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zu den Änderungen der §§ 5 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 108 Durch § 5 Abs. 2 UmwStG wurde die Einlagefiktion insoweit erweitert: Bei Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft nach § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen des übernehmenden...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.2 Grundsatz: Sonderbetriebsvermögen bei Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Mitunternehmers an "seine" Personengesellschaft

Überlässt ein Gesellschafter der Betriebspersonengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, ist das betreffende Wirtschaftsgut als Sonderbetriebsvermögen der Betriebsgesellschaft zu behandeln. Gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters, ergibt sich allerdings eine Bilanzierungskonkurrenz zwischen dem "eigenen" Betr...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 5.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlage

Nicht nur Grundstücke, sondern auch bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können eine wesentliche Betriebsgrundlage sein. Dies dürfte in der Regel zwar nicht für einzelne Wirtschaftsgüter, wohl aber z. B. für eine ganze maschinelle Einrichtung [1] oder für das ganze (bewegliche) Anlagevermögen zutreffen. Bei einem Fabrikationsbetrieb stellen grundsätzlich auch Masch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3.1 Mittelbare Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft

Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch dann gegeben, wenn der Besitzeinzelunternehmer zwar nicht unmittelbar an der Betriebs-GmbH, sondern nur mittelbar über eine weitere von ihm beherrschte GmbH beteiligt ist, diese also über eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft mittelbar beherrscht.[1] Auch im Bereich der mitunterneh...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 7): Krypto im erbschaft- und schenkungsteuerlichen Betriebsvermögen (estb 2025, Heft 3, S. 100)

Eine Bestandsaufnahme Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFTs) oder Airdrops stellt Steuerberater vor Herausforderungen. Ihre schenkung- und erbschaftsteuerliche Einordnung ist bislang nicht abschließend geklärt – insbesondere die Frage, ob und unter welchen Voraussetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFTs) oder Airdrops stellt Steuerberater vor Herausforderungen. Ihre schenkung- und erbschaftsteuerliche Einordnung ist bislang nicht abschließend geklärt – insbesondere die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Assets begü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 1. Kürzungen nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG

Die aus Gewinn und Hinzurechnungen gebildete Summe wird gekürzt um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen (BV) des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / 1. Qualifizierung von Kryptowährungen als Finanzmittel?

Kryptowährungen können Betriebsvermögen (BV) sein, wenn sie als Wertanlage, Zahlungsmittel oder Grundlage eines Gewerbebetriebs genutzt werden. Für betriebsvermögensrechtliche Zwecke unterliegen sie der gesonderten Feststellung (§ 12 ErbStG i.V.m. §§ 151, 97, 109, 11 Abs. 2 BewG). Sind digitale Währungen schädliche Finanzmittel? Ob digitale Währungen schädliche Finanzmittel i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5.2 Behandlung von Sonder-Betriebsvermögen

Das ausgeübte Ansatzwahlrecht bezieht sich auch auf Sonder-Betriebsvermögen. Es ist für Gesamthands- und Sonder-Betriebsvermögen einheitlich auszuüben, denn das mitunternehmerische Betriebsvermögen umfasst einen Anteil am Gesamthandsvermögen und das Sonder-Betriebsvermögen.[1] Die Steuerbegünstigung beim Ansatz des gemeinen Werts greift nur dann, wenn das Sonder-Betriebsvermö...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Einbringung in das Sonder-Betriebsvermögen

Der gesetzliche Tatbestand "Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten" erfordert nicht, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen in vollem Umfang Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft werden. Ausreichend ist auch die Einbringung als Sonder-Betriebsvermögen, denn Gesamthands- und Sonder-Betriebsvermögen gehören beiderseits zum steuerlichen Gesamt-Betriebsver...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.1 Eintritt gegen Zuzahlung in das Betriebsvermögen

Nimmt eine bereits bestehende Personengesellschaft einen weiteren Gesellschafter gegen Zuzahlung ins Betriebsvermögen auf, dann ist dieser Vorgang im Grundsatz steuerlich als Errichtung einer neuen Personengesellschaft i. S. von § 24 UmwStG zu beurteilen. In diese neue Personengesellschaft bringen die Altgesellschafter ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen Personenges...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.6.2 Die Besonderheiten beim Sonder-Betriebsvermögen

Will die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzen, so muss der Ansatz mit dem gemeinen Wert auch beim Sonder-Betriebsvermögen erfolgen. Dieser Gewinn ist laufender Gewinn, weil wirtschaftlich eine Veräußerung nicht vorliegt (bzw. Übertragung auf sich selbst).[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt A beteiligt B entgeltlich an seinem "bisher...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.2 Sonstige Gegenleistungen wie Gesellschafter-Darlehen

Durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] wurde geregelt, dass neben den Gesellschaftsrechten auch sonstige Gegenleistungen in eingeschränkter Form gewährt werden können und dies einer Buchwertfortführung – abweichend der früheren Auffassung[2]- nicht entgegensteht. Nach § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG ist eine Buchwertfortführung auch dann möglich, wenn der gemeine Wert von s...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2.2 Alternativweg

Möglich ist die erstmalige Begründung einer Personengesellschaft unter Separierung von Vermögen nach den Regeln des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG. Hier kann Sonder-Betriebsvermögen separiert werden.[1] Erfolgt dann eine Umfirmierung aus einer GbR in eine OHG und ggf. KG, dann ergeben sich hinsichtlich des Sonder-Betriebsvermögens keine rechtlichen Folgen, weil insoweit kein Fall de...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 24 UmwStG ist, dass der bisherige Einzelunternehmer alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Betriebs einbringt.[1] Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage ist bei § 24 UmwStG – wie bei § 20 UmwStG – nach der Verwaltung nur funktional und nicht quantitativ auszulegen.[2] Zur Frage, ob z. B. Komplementär-GmbH-Ante...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2.1 Optimierungsgestaltung bei einer Einbringung in das Gesamthandsvermögen

Fraglich ist, ob auch die ausschließliche Überführung von wesentlichen Betriebsgrundlagen ins Sonder-Betriebsvermögen möglich ist (siehe hierzu vorstehende Ausführungen).[1] In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob nicht die Norm des § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG Vorrang hat. Diese würde nicht das Wahlrecht zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten eröffnen. Daher müssen für eine si...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr