Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4.2 Keine wesentliche Änderung der für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse (§ 151 Abs. 3 S. 1, letzter Satzteil BewG)

Rz. 214 Die Frage, ob sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert haben, ist von dem nach § 151 Abs. 1 S. 2 BewG zuständigen FA zu beurteilen. Denn dieses hat darüber zu entscheiden, ob die Durchführung eines (neuen) Feststellungsverfahrens erforderlich ist. Gegenstand einer Änderung können sowohl die tatsächlichen Verhältniss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.2 Feststellungsfrist (§ 153 Abs. 5 BewG)

Rz. 221 Gem. § 153 Abs. 5 BewG ist § 181 Abs. 1 und 5 AO auf die gesonderte Feststellung der Bedarfswerte entsprechend anzuwenden. Die gesonderte Feststellung ist daher nur bis zum Eintritt der Feststellungsverjährung zulässig.[1] Die Feststellungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre[2] und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.4 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 627 Erheblich größere Probleme als bei den übrigen Vermögensarten wirft die Ermittlung des gemeinen Werts bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auf. Bei der Bewertung entsprechenden inländischen Vermögens hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den gemeinen Wert grundsätzlich nicht als Veräußerungs-, sondern als Fortführungswert zu ermitteln. Soll die Gleichbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.5 Nachweis des geringeren gemeinen Werts (§ 165 BewG)

Rz. 459 Bei der Bewertung nach § 163 BewG wird der Wert des Wirtschaftsteils aus der Summe der für die einzelnen Nutzungen ermittelten Wirtschaftswerte gebildet.[1] § 165 Abs. 2 BewG bestimmt, dass der für den Wirtschaftsteil anzusetzende Wert nicht niedriger als der nach § 164 BewG ermittelte Mindestwert sein darf. Nach § 165 Abs. 3 BewG kann der Stpfl. nachweisen, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 130 Die §§ 13–16 BewG regeln die Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten.[1] Sie sind grundsätzlich bei allen Vermögensarten anzuwenden, soweit die Berechtigungen bzw. Verpflichtungen nicht Teile wirtschaftlicher Einheiten sind, die als Ganzes zu bewerten sind. Beim Betriebsvermögen kommen die §§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Bewertungsziel und Bewertungsverfahren

Rz. 2 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 [1] muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.5 Nicht zum Grundvermögen gehörende Wirtschaftsgüter (§ 176 Abs. 2 BewG)

Rz. 514 Nach § 176 Abs. 2 BewG sind in das Grundvermögen nicht einzubeziehen Bodenschätze, die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Bodenschätze, die sich zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert haben, sind je nachdem, ob sie zum Betriebs- oder Pri...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.2 Möglichkeiten und Grenzen der Steuerbilanzpolitik

Der Steuerbilanzpolitik ist nur der Teil des Betriebsvermögens zugänglich, den der Unternehmer beeinflussen kann. Nicht beeinflussen lassen sich abgeschlossene Sachverhalte. Sollten die steuerlichen Folgen einer bestimmten Sachverhaltsgestaltung unerwünscht sein, kann bis zum Bilanzstichtag versucht werden, einen neuen Sachverhalt zu gestalten, der dem unerwünschten Ergebnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit die Kosten einzeln zugeordnet werden können. Die Umsatzsteuer zählt zu den Anschaffungskosten, wenn ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.[1] Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens ist stet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.5 Verhältnis zum Liquidationswert

Rz. 307 Der Substanzwert i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt nach der Bewertungskonzeption des Gesetzgebers keinen Zerschlagungs-, sondern einen Fortführungswert dar. Daraus folgt, dass die gemeinen Werte nicht um Veräußerungskosten oder sonstige Liquidationskosten (z. B. Kosten für Sozialpläne oder Abfindungen, Rekultivierungskosten, Abrisskosten) zu verringern sind. Auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens

A erhielt einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG geschenkt, die umfangreichen, an Dritte zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz hält. Streitig ist, ob das FA im Rahmen einer Bedarfsbewertung für Schenkungsteuerzwecke auf den 11.12.2017 zutreffend Verwaltungsvermögen angesetzt hat oder ob insofern ein begünstigtes Wohnungsunternehmen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung: Konkludenter Antrag auf BW-Fortführung durch BW-Ansatz in der Bilanz der übernehmenden Gesellschaft

Streitig ist, ob i.R.d. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH ein wirksamer Antrag auf BW-Fortführung gestellt worden ist und ob von einer Komplementär-GmbH an eine Kommanditisten-GmbH gezahlte Vergütungen für die Geschäftsführung der KG als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind. Der Antrag auf BW-Fortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Keine Doppelbegünstigung (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 78 Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die Grundstücke "nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a gehören".[1] Rz. 79 Mit dieser Regelung soll eine doppelte Begünstigung (einerseits für unternehmerisches Vermögen, andererseits für vermietete Wohnimmobilien) verhindert werden.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG)

Rz. 33 Vermietete Grundstücke sind grundsätzlich Verwaltungsvermögen[1] und gehören somit nicht zum begünstigten Vermögen.[2] Rz. 34 In bestimmten Ausnahmefällen können allerdings auch vermietete Grundstücke zum begünstigten Vermögen gehören.[3] Dies ist z. B. der Fall, wenn die Grundstücke zu einem (gewerblichen) Wohnungsunternehmen gehören.[4] Eine doppelte Begünstigung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Kamps, Einführung ins Verschonungssystem für Betriebsvermögen, LuF-Wirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften (§§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG), ErbR 2023, 355; Korezkij, Erbschaftsteuerreform: Finger weg vom Abschmelzungsmodell bei Erwerben begünstigten Vermögens ab 51 Mio. EUR!, DStR 2017, 189; Thonemann-Mickers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Durchführung der Zusammenrechnung (§ 14 Abs. 1 S. 1–3 ErbStG)

Rz. 20 Die Zusammenrechnung hat für alle Erwerbe zu erfolgen, die – berechnet vom letzten Erwerb an – nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Die Addition der einzelnen Erwerbe hat dergestalt zu erfolgen, dass der bei den früheren Zuwendungen (Vorerwerbe) berücksichtigte persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG zunächst unbeachtet bleibt. Die Vorerwerbe werden also mit ihrem da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Zusammenrechnung bei Erwerben, die nach §§ 13 a, 19a ErbStG begünstigt sind

Rz. 66 Im Zusammenhang mit der Entlastung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13 b ErbStG stellt sich die Frage, ob alle Vorschriften zur Zeit des Letzterwerbs bei der Berechnung der fiktiven Abzugsteuer heranzuziehen sind und z. B. Übertragungen von Betriebsvermögen aus der Zeit vor dem 1.1.2009 "rückwirkend" nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt werden können. Die FinVerw hatte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Berücksichtigung der tatsächlich bezahlten höheren Steuer (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 35 Zum Vorteil der Steuerpflichtigen lässt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu, dass eine die fiktive Steuer nach S. 2 übersteigende, für den Vorerwerb "zu entrichtende" Steuer, abzugsfähig ist. Demnach verlangt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG stets 2 – von Amts wegen durchzuführende – Steuerberechnungen, wobei der höhere Steuerbetrag anzurechnen ist. Rz. 36 Zusammenrechnung von Erwerben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Mindeststeuerbetrag (§ 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 43 Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7918) soll die ab 1.1.2009 geltende Ergänzung nicht gerechtfertigte Steuervorteile, die sich im Zusammenhang mit der Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Steuerfestsetzung für einen späteren Erwerb ergeben, verhindern. Wenn die früher für einen Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer höher sei als die fiktiv daf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Fehlerhafte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb

Rz. 27 In der Praxis anzutreffen sind Fälle, bei denen die im Steuerbescheid für den Vorerwerb ausgewiesene schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage unrichtig war. Dies können Konstellationen sein, bei denen z. B. ein Grundbesitzwert, der Wert des Betriebsvermögens oder ein Stuttgarter Verfahrenswert materiell-rechtlich unzutreffend ermittelt wurden. In diesen Fällen stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes gem. § 22 InvStG aufgrund Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen

Die Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen führt grundsätzlich nicht zu einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Die Zugangsbewertung im Betriebsvermögen erfolgt i.d.R. mit den Anschaffungskosten, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 lit. c EStG m.w. Besonderheiten. Seit VZ 2021 sehen die Regelungen in § 22 Abs. 2 Satz 3 InvStG (vgl. § 57 Abs. 2 Nr. 3 InvStG) hiervo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauch im Betriebsvermögen (ErbStB 2025, Heft 7, S. 243)

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Unternehmen sowie der Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts an einem übertragenen Unternehmen hat weitreichende Folgen, nicht nur hinsichtlich der Frage, wer nach der Rechtsbestellung welche Einkünfte erzielt, sondern auch, ob durch die Rechtsbestellung ggf. stille Reserven aufgedeckt werden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / b) Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Anders ist die Rechtslage dagegen, wenn ein Gewerbebetrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen wird. Denn die Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn die wesentliche Betriebsgrundlagen (z.B. das Betriebsgrundstück) aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Unternehmen sowie der Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts an einem übertragenen Unternehmen hat weitreichende Folgen, nicht nur hinsichtlich der Frage, wer nach der Rechtsbestellung welche Einkünfte erzielt, sondern auch, ob durch die Rechtsbestellung ggf. stille Reserven aufgedeckt werden. W...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 4. Nießbrauch an einzelnen betrieblichen Wirtschaftsgütern

Wer ein Wirtschaftsgut (z.B. ein Grundstück) aufgrund eines eingeräumten Nießbrauchsrechts betrieblich nutzt, muss gleich einem Mieter oder Pächter die damit erzielten Erträge seinem gewerblichen Gewinn zurechnen. Entsprechendes gilt für einen Unternehmer, der ein zu seinem Betriebsvermögen gehörendes Grundstück auf einen Dritten unter Vorbehalt des Nießbrauchs überträgt (BF...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 2. Unternehmensübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

Wird ein Einzelunternehmen unter Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich auf einen Abkömmling übertragen, stellt sich die Frage, ob es sich um eine Übertragung i.S.v. § 6 Abs. 3 EStG mit zwingend vorgeschriebener Buchwertfortführung handelt. Hinsichtlich der Rechtsfolgen ist zwischen der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (LuF-Betrieb) und eines gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 1. Zuwendungsnießbrauch an einem Einzelunternehmen

Bei Einräumung eines Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen erstreckt sich der Nießbrauch auf alle Unternehmensgegenstände. Der das Unternehmen betreibende Nießbraucher erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, unabhängig davon, ob der Nießbrauch unentgeltlich oder entgeltlich zugewendet oder i.R. einer Betriebsübertragung vorbehalten worden ist (BFH v. 3.12.2015 – IV R 43/13, B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / a) Übertragung eines LuF-Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Bei den Einkünften aus LuF hat die Übertragung des Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers. Dies gilt sowohl bei Übertragung eines noch akti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 3. Ertragsnießbrauch

Beim Ertragsnießbrauch erlangt der Nießbraucher lediglich einen Anspruch auf den Gewinn, ggf. auch nur einen Anspruch auf eine schuldrechtliche Gewinnquote. Dies bedeutet, dass der Nießbraucher keine Unternehmerinitiative entfaltet und auch kein Unternehmerrisiko trägt, so dass die Annahme gewerblicher Einkünfte ausgeschlossen ist (BFH v. 26.11.2003 – X R 11/01, BStBl. II 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 6. Fazit

Der vorstehende Rspr.-Überblick macht deutlich, dass die Einräumung, vor allem aber der Vorbehalt von Nießbrauchsrechten bei den betrieblichen Einkünften in der Besteuerungspraxis durchaus anzutreffen ist. Wer keine unliebsamen Überraschungen erleben will, sollte sich daher bereits im Planungsstadium hinsichtlich der möglichen steuerlichen Rechtsfolgen an der bislang ergange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 5. Nießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil

Wird ein Nießbrauchsrecht an einem Personengesellschaftsanteil eingeräumt, das dem Nießbraucher eine rechtliche oder tatsächliche Stellung einräumt, die der eines Mitunternehmers entspricht, hat dies zur Folge, dass sowohl der den Nießbrauch einräumende Gesellschafter Mitunternehmer bleibt als auch der Nießbraucher Mitunternehmer wird (BFH v. 1.3.1994 – VIII R 32/92, BStBl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Auswirkungen der Übergangsregelungen vom 31.12.2017 auf den 1.1.2018

Anschaffungs- und Veräußerungsfiktion: Um Wertveränderungen, die bereits unter der vorherigen Rechtslage nach dem InvStG 2004 entstanden sind, von den ab 2018 entstehenden Wertveränderungen nach dem InvStG 2018 abzugrenzen und einen einheitlichen Übergang auf diese Rechtslage sicherzustellen, gelten Investmentanteile, welche vor dem 1.1.2018 erworben wurden, zum 31.12.2017 a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Betriebsvermögen (Briesemeister)

Schrifttum: Söffing, Gewillkürtes BV, StbJb 1980/81, 451; Wassermeyer, Die Abgrenzung des BV vom PV, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung als Betriebs- oder Berufssphäre im ESt-Recht, 315; Flasskühler, Die Abgrenzung des BV und PV in HB und StB des Einzelkaufmanns, 1982; Woerner, Notwendiges und gewillkürtes BV, StbJb 1989/90, 207; Flies, Gewillkürtes BV, StBp 1998, 17; Schoor, Abgrenzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rest-Betriebsvermögen

Rn. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der BV-Begriff setzt grundsätzlich einen Betrieb voraus. In Sonderfällen kann BV aber auch ohne einen aktiven Betrieb vorliegen (sog "Rest-BV"/"BV ohne Betrieb", BFH v 04.12.2012, VIII R 41/09, BStBl II 2014, 288). Das Rest-BV bilden nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörende WG, die nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit no...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Sachliche Zuordnung zum Betriebsvermögen

Rn. 637 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Aufnahme eines WG in die Bilanz eines StPfl setzt die Zuordnung des WG zum BV des StPfl voraus (im Einzelnen hierzu s Rn 110ff).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 140 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Willkürung als BV kann nur bei WG erfolgen, die objektiv dazu geeignet u subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH v 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399; BFH v 14.08.2014, IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317). Diese Voraussetzung ist vom StPfl darzulegen (BFH v 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). Die Widmung muss zeit...mehr