Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / I. Problemstellung

Erbschaftsteuerliche Begünstigungen sind in der Praxis von großer Bedeutung. Hat ein Erblasser mehrere Erben, dann wird der Nachlass mit dem Erbfall gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Jeder Erbe erwirbt gem. den §§ 2032 f. BGB einen Anteil am Nachlass. Steuerlich wird das so angesehen, dass jeder Miterbe einen Anteil an den zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgütern erwir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 1 Eigenkapital ist von Bedeutung

Das Eigenkapital besteht aus Finanzmitteln, die der Unternehmer dem Unternehmen zur Verfügung stellt oder erwirtschafteten Gewinnen, die nicht entnommen, sondern zur Stärkung der Eigenkapitalbasis (Selbstfinanzierung) im Unternehmen belassen werden. Im Kapitalkonto wird das Kapital detaillierter dargestellt. Nicht nur die Privateinlagen und -entnahmen, sondern auch der Gewinn o...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Buchführung halten Unternehmer alle – wirtschaftlichen und rechtlichen – Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens im Geschäftsjahr zahlenmäßig fest. Dazu gehören vor allem die Geschäfte mit Kunden, Lieferanten und Banken. Am Jahresende muss die Buchführung die Aufstellung einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen. In der Buchführung werden all...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschließ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.4 Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 33 Nach § 34 Abs. 2 S. 2 GrStG setzt ein Teilerlass der Grundsteuer für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke des Weiteren voraus, dass die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Der Begriff "unbillig" in § 34 Abs. 2 GrStG ist – anders als die entsprechenden Begriffe in den allgemeinen Billigkeitsregelungen de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / c) Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen

Abb. 1: § 13b-EStG-Ampel nach enger Auslegung des Produktivvermögens Quelle: Juja/Thomée, ErbStB 2022, 111, 112 f. Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der §§ 13a, 13b, 13c ErbStG sowie § 28a ErbStG ist das Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen (Abb. 1), welches in § 13b Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ErbStG definiert wird. Dem begünstigungsfähigen Vermögen sind der inländis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 21 In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für die versicherte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 3. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 246 StGB (Unterschlagung)

Rz. 22 Unterschlagung begeht, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Da der Geschäftsleiter Zugriff auf das Betriebsvermögen hat, kann er diesen Tatbestand ohne Mühe verwirklichen, wenn er über die entsprechende kriminelle Energie verfügt. Verkauft z. B. der Geschäftsführer seinen Dienstwagen während einer Dienstreise im Ausland an ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kein begünstigtes Betriebsvermögen

Rz. 25 [Autor/Stand] § 13d ErbStG ist nach Abs. 3 Nr. 3 nicht anwendbar, wenn die vermietete Immobilie zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i.S.d. § 13a ErbStG gehört. Das gilt auch, wenn sich ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Vermögen einer Kapitalgesellschaft befindet.[2] Daraus folgt im Umkeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

I. Allgemeines Rz. 215 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen (Abs. 1)

I. Erwerb von Todes wegen Rz. 6 [Autor/Stand] Unter die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 ErbStG fallen nur Erwerbe von Todes wegen. Anders als im Schenkungsfall fällt die Erbschaftsteuer im Todesfall ungeplant an. Diese unerwartete Belastung soll durch die Vorschrift abgemildert werden.[2] Auf das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker oder Erblasser und die St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 215 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist die auf begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag zu stunden. Begünstigtes Vermögen ist das um das schädliche Verwaltungsvermögen gekürzte begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG. Danach sind inländisches oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegenes land- und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 220 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 158 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 41 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt dabei weder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 10 [Autor/Stand] Begünstigt sind bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile (§ 13d Abs. 3 Halbsatz 1 ErbStG), die zu Wohnzwecken vermietet werden (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 1 ErbStG) und die nicht zu einem Betriebsvermögen i.S.d. § 13a ErbStG gehören (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG). Die Belegenheit des Grundstücks ist unerheblich. Ist das Grundstück jedoch nicht in D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 255 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 169 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung (zu Einzelheiten s. § 13a Rz. 161 ff.) für die Begünstigung des Betriebsvermögens, endet auch die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 158 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit beschränkt auf den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (siehe aber Rz. 16) der Abgrenzung dieser Vermögensart von der Vermögensart des Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen

Rz. 6 [Autor/Stand] Unter die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 ErbStG fallen nur Erwerbe von Todes wegen. Anders als im Schenkungsfall fällt die Erbschaftsteuer im Todesfall ungeplant an. Diese unerwartete Belastung soll durch die Vorschrift abgemildert werden.[2] Auf das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker oder Erblasser und die Steuerklasse kommt für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Antrag

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann und sollte zur Vermeidung von Säumniszuschlägen vor Fälligkeit der Steuer gestellt werden.[2] Der Antrag kann auch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Auch wenn es sich nicht ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt, sollte der Antrag schon aus Beweiszwecken schriftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abgrenzung zum sonstigen Vermögen

Rz. 290 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die bei der Feststellung des Grundbesitzwerkes für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Teile des Betriebs in dessen Grundbesitzwert einbezogen worden sind, dürfen nicht nochmals beim sonstigen Vermögen angesetzt werden. Umgekehrt müssen Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Sonderfall: Erbbaurechte

Rz. 340 [Autor/Stand] Bei Erbbaurechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte, die jedoch bezüglich der Bewertung einige Besonderheiten aufweisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung beim Erbbaurechtsberechtigten und beim Erbbaurechtsgeber. Bezieht sich das Erbbaurecht auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist Folgendes zu beachten....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, ErbStB 2011, 317; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Nutzungsüberlassung in der Land- und F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Künftige Verwertungsmöglichkeiten

Rz. 195 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. als Bauland oder Land für Verkehrszwecke diene...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen für einen bestimmten Personenkreis, idR die > Arbeitnehmer eines oder mehrerer Unternehmen (vgl § 232 Abs 1 VAG). Sie übernimmt anstelle eines oder mehrerer > Arbeitgeber die späteren Versorgungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG)...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übertragbares Vermögen

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit dem VZ 2008 ist der Anwendungsbereich von § 10 Abs 1a Nr 2 EStG auf einen Kernbereich zurückgeführt worden; zu den Ursachen > Rz 7. Dahinter steht die Absicht des Gesetzgebers, die steuerliche Begünstigung der Unternehmensübergabe neben der traditionellen Hofübergabe an die nachfolgende Generation zielgenauer zu regeln. Diese Bestimmung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabe der Begünstigung (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabe dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § 13 Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 125 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Bedeutung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Eigenschaft "bebautes Grundstück" ist auch für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer von Bedeutung. So kommt die Steuerbefreiung für ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG nur in Betracht, wenn das Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 28 Abs. 1 ErbStG hat beim Erwerb von Produktivvermögen den Zweck, die Belastung durch die im Erbfall ungeplant entstandene Erbschaftsteuer abzumildern bzw. nach Abs. 3 die zwangsweise Veräußerung vermieteter Wohnimmobilien zur Begleichung der Erbschaftsteuer zu vermeiden. § 28 ErbStG unterscheidet sich von den allgemeinen Stundungsvorschriften der AO in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolgen

Rz. 25 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen vor, hat der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf Stundung der Steuer bis zu sieben Jahre.[2] Die Stundung beginnt mit Fälligkeit der Steuerschuld. Die Fälligkeit ergibt sich regelmäßig aus dem im Steuerbescheid angegebenen Zahlungstermin. Nach Abs. 1 Satz 2 ist die Steuer im ersten Jahr nach der Fälligkeit zinslos zu stun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 285 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 275 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbStG voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert wurde. Aus § 27 Abs. 3 ErbStG folgt, dass die Steuer für den Ersterwerb auch tatsächlich entrichtet sein muss.[2] Für die Steuerbegünstigung dem Grunde nach ist unerheblich, wenn das erworbene Vermögen nur zum Teil dem Vermögen ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 158 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsabschlag (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] § 13d ErbStG stellt als Rechtsfolge die Begünstigung an den Anfang der Norm (Abs. 1) und regelt erst im Anschluss (Abs. 3 ErbStG; s. Rz. 10 ff.) deren Voraussetzungen. Nach § 13d Abs. 1 ErbStG werden Grundstücke i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG mit 90 % ihres Wertes angesetzt. Die Steuerbefreiung besteht somit aus einem Bewertungsabschlag von 10 % auf den Steue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare > Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / kk) Absetzungen für Abnutzung

Rz. 83 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Können die Aufwendungen für ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut nicht sofort als WK abgezogen werden, weil seine Nutzungsdauer länger als nur für den laufenden VZ angelegt ist und es sich auch nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort in vollem Umfang abziehbar sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 2 Maßgebliche Vermögensarten für die Grundsteuerbewertung (S. 1)

Rz. 7 Für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Bewertung des inländischen Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022) sind ausschließlich die beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen relevant. Eine Vermögensart Betriebsvermögen gibt es – abweichend von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 3 Zuordnung und Bewertung der Betriebsgrundstücke (S. 2 und 3)

Rz. 12 Unter der Prämisse des § 218 S. 1 BewG, wonach es für die Grundsteuerbewertung kein Betriebsvermögen, sondern nur land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen gibt (s. Rz. 1 und 7), ordnen die Sätze 2 und 3 des § 218 BewG unter Bezugnahme auf die Definition von Betriebsgrundstücken in § 99 Abs. 1 BewG an, dass der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Bewertungsrecht wird traditionell zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen und dem Betriebsvermögen unterschieden.[1] Hiervon abweichend bestimmt § 218 BewG als Eingangsnorm des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Bewertung des inländischen Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022) in Korrelation mit den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Satz 1 der Vorschrift wird in Korrelation mit den Steuergegenständen der Grundsteuer nach § 2 GrStG angeordnet, dass das für Zwecke der Grundsteuer zu bewertenden Vermögen ausschließlich nach den Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen i. S. d. § 232 BewG sowie Grundvermögen i. S. d. § 243 BewG zu unterscheiden ist. Da gleichwohl auch der i. S. d. §§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Nach der Grundsatzregelung in § 232 Abs. 1 S. 2 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen setzt somit zunächst eine gewisse planmäßige und ständige Bewirtschaftung voraus.[1] Der Wille des Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 3.1 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 § 232 Abs. 2 S. 1 BewG bestimmt den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des jeweiligen Betriebsinhabers stehen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.1 Abgrenzung zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Rz. 21 Nach § 243 Abs. 1 setzt die Annahme von Grundvermögen voraus, dass es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach §§ 232–242 BewG handelt. Für die Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sind insbesondere der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in § 232 BewG sowie die Regelungen zur Abgrenzung des lan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 4 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt und die Spezial-Investmentsanteile im Betriebsvermögen hält

Vor Zeile 12-14 Diese Zeilen sind im Falle einer Organschaft auszufüllen, wenn die Organgesellschaft an einem Spezial-Investmentfonds beteiligt ist und dieser ausländische Einkünfte erzielt, die im Ausland einer Besteuerung unterliegen. Organträger ist dabei eine natürliche Person, bei der die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird. Zeile 12 Siehe Zeile 9. Zeile 13 Siehe Z...mehr