Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2.1 Gesellschafterbezogene Prüfung der Beschränkung des Besteuerungsrechts

Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG sind bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft bzw. bei der übernehmenden natürlichen Person subjekt- und objektbezogen zu prüfen und entsprechen insoweit den gleichlautenden Entstrickungstatbeständen in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG. Danach liegt ein Ausschluss oder eine Beschränkung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3.1 Zeitpunkt der Veräußerung

Für den Anteilserwerber ist der Zeitpunkt der Anteilsveräußerung rückzubeziehen auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag. Dies bedeutet, dass der Übernahmegewinn der Personengesellschaft so zu ermitteln ist, als hätte der Erwerber die Anteile am steuerrechtlichen Übertragungsstichtag angeschafft und in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingele...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.1 Schädliche Einräumung von Kapitalkonten

Für die Frage der Qualität der Gegenleistung ist allein das Zivilrecht maßgebend. Deshalb ist auch die Einräumung von Darlehenskonten eine schädliche Gegenleistung, selbst wenn diese steuerrechtlich als Eigenkapital anzusehen sind. Schädlich ist auch ein sogenannter Spitzenwertausgleich.[1] Unschädlich ist nur die Einräumung von handelsrechtlichen Kapitalkonten jeglicher Art...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 6.7 Fremdfinanzierte Anteile

Geht das Vermögen auf eine Personengesellschaft über und wurde ein Darlehen zur Anschaffung der Anteile an der übertragenden GmbH aufgenommen, so sind die Kreditzinsen künftig Sonder-Betriebsausgaben (bzw. Betriebsausgaben bei der Verschmelzung auf den einzigen Gesellschafter)[1]. Dies hat folgenden Vorteil: Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag waren die Finanzierungskost...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 15.1 Behandlung bei der übertragenden Kapitalgesellschaft

Die Wirtschaftsgüter sind in der steuerrechtlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft einschließlich der selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter mit den gemeinen Werten anzusetzen.[1] Das gilt auch für einen bestehenden originären Geschäfts- oder Firmenwert; es sei denn, der Betrieb der Körperschaft wird nicht fortgeführt. Damit entsteht bei der Kapitalg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5 Voraussetzungen für den Buchwertansatz

Voraussetzung für den Buchwertansatz ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1-3 UmwStG [1], dass die übertragenen Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der Übernehmerin werden; Deutschland weiterhin ein Besteuerungsrecht an den übertragenen Wirtschaftsgütern hatund dass nur Gesellschaftsrechte als Gegenleistung für die Übertragung gewährt werden. Hinweis Kein Übertragungsgewinn Erfolgt ein Buchwerta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 9.3 Ansatz von in einer ausländischen Betriebsstätte belegenen Wirtschaftsgütern

Gehört zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft eine ausländische Betriebsstätte und sind die Einkünfte aus dieser Betriebsstätte nach DBA steuerfrei, können in der steuerlichen Übertragungsbilanz die zur Betriebsstätte gehörenden Wirtschaftsgüter wahlweise mit den Buchwerten, Zwischenwerten oder gemeinen Werten angesetzt werden.[1] Ein durch Ansatz über dem Buchwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.6 Realteilung einer Personengesellschaft innerhalb der Fünfjahresfrist

Werden innerhalb der Fünfjahresfrist im Zuge der Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen, so sind nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3.2 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter

Der widersprechende Anteilseigner wird handelsrechtlich mit der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft. Er scheidet daher erst aus der dann bereits bestehenden Personengesellschaft aus. Er wird zivilrechtlich für die Aufgabe seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft und nicht für die Veräußerung einer Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 4 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft

Bei der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen sind in der Übertragungsbilanz der Körperschaft nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Wertansätze möglich: Abbildung 3 Das Bewertungswahlrecht ist gesellschafts-, nicht gesellschafterbezogen auszuüben. Bei einer Personengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger müssen die Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4.1 Ermittlung des gemeinen Werts des übertragenen Vermögens

Der gemeine Wert ist in § 9 Abs. 2 BewG geregelt: Der gemeine Wert wird hiernach durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.1 Versteuerung der Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen (ohne den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 KStG) werden nach § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert: Abbildung 6 Für natürliche Personen als Anteilseigner führt dies nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (mit 60 %), wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören. Soweit die Anteile zum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 9.6 Ausnahmeregelung zum Verlustabzug

Ein Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG unberücksichtigt und kann damit nicht mit den Erträgen nach § 7 UmwStG verrechnet werden, wenn ein Veräußerungsverlust beim Verkauf der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder wenn die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerrechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 15.2 Behandlung bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft

Bei allen Anteilseignern der übertragenen Kapitalgesellschaft ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwStG i. V. mit § 7 UmwStG in Höhe ihrer Beteiligung an den Rücklagen der Gesellschaft ein entsprechender Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Ebenfalls ist für alle Anteilseigner, die die Voraussetzungen des § 5 UmwStG erfüllen, nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4 Missbrauchsklausel des § 18 Abs. 3 UmwStG bei Betriebsveräußerung/-aufgabe innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird die Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 UmwStG der Gewerbesteuer.[1] Auch diese Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[2] Ebenfalls der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.3 Freiberuflicher Praxiswert – Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren

Unter dem Praxiswert versteht man den Mehrwert, den eine freiberufliche Praxis aufgrund der Gewinnaussichten über den Substanzwert des übrigen Betriebsvermögens hinaus hat. Der Praxiswert unterscheidet sich vom Geschäftswert durch seine besondere Personenbezogenheit. Auf den freiberuflichen Praxiswert ist die für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs geltende ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 4.2 Schlussbilanz bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen

Die übertragende Körperschaft ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UmwStG zur Erstellung und Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag verpflichtet. Die steuerliche Schlussbilanz ist eine eigenständige Bilanz und von der Gewinnermittlung i. S. der § 4 Abs .1 und § 5 Abs. 1 EStG zu unterscheiden.[1] Für diese steuerliche Schlussbilanz gilt § 5b E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / aa) Einbringungsgegenstand

Es werden unstreitig Anteile an Kapitalgesellschaften eingebracht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[16] ist der Anteilstausch nach § 21 UmwStG sowohl für im Privatvermögen gehaltene Anteile i.S.d. § 17 EStG als auch für Anteile im Betriebsvermögen anzuwenden. Soweit ersichtlich gibt es derzeit von der Finanzverwaltung keine Stellungnahme zu der Frage, ob auch im steuerlich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sonstige Vermögensgegenstände / 5 Verkäufe nicht mehr genutzter Wirtschaftsgüter sind bei den "sonstigen Vermögensgegenständen" auszuweisen

Ebenfalls sind unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen aus der Weiterveräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens auszuweisen, die entweder nicht mehr ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden oder nicht mehr gebraucht werden. Praxis-Beispiel Verkauf eines nicht mehr benötigten Firmenwagens Hans Groß hat in seinem Betriebsvermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: S. die Hinweise vor § 13a ErbStG. 1 Überblick Rz. 1 Mit der Tarifbegrenzung gem. § 19a ErbStG soll die Unternehmensnachfolge steuerlich in den Fällen zusätzlich entlastet werden, in denen der Erblasser oder Schenker keine Nachfolger in der Steuerklasse I (z. B. Kinder) hat.[1] Rz. 2 Für den Erwerb von begünstigtem (unternehmeri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Erhöhung der Freibeträge durch das Erbschaftsteuerreformgesetz/Jahressteuergesetz 2010

Rz. 5 Die persönlichen Freibeträge wurden mit der Erbschaftsteuerreform 2008 durchweg erhöht.[1] Sie sollen – entsprechend der bisherigen Rechtslage – kleinere Vermögenserwerbe völlig von der Steuer freistellen. Die Anhebung der nach Steuerklassen gegliederten Freibeträge dient gleichzeitig der Verwaltungsökonomie, da sich die FinVerw nicht mit einer Vielzahl unbedeutenderer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG bestimmt die auf den jeweiligen Erwerb anzuwendenden Steuersätze und ist damit die zentrale Tarifnorm des ErbStG. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuertarif, d. h. er gilt über alle Vermögensarten, für Fälle der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht und für Schenkungen, genauso wie für Erwerbe von Todes wegen. § 19 ErbStG stellt somit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Tarifbegrenzung (§ 19a Abs. 1 ErbStG)

Rz. 33 Beim steuerpflichtigen Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine natürliche Person wird die Steuer zunächst nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers berechnet. Bei Erwerbern der Steuerklasse II oder III[1] ist von der tariflichen Steuer dann aber ein sogenannter Entlastungsbetra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Die Verfassungsmäßigkeit des Tarifs nach dem ErbStRG

Rz. 9a Das FG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 12.1.2011[1] entschieden, dass die fehlende Differenzierung der Steuersätze in den Steuerklassen II und III für das Streitjahr 2009 nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dieser Einschätzung ist der BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG gefolgt.[2] Nach Ansicht des BFH ist die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 13 Das geringfügige Übersteigen des steuerpflichtigen Erwerbs über eine Wertgrenze führt beim Stufentarif systemimmanent zu einer Erhöhung der Steuerbelastung, die zunächst sogar erheblich höher ist, als der die Wertstufe übersteigende Betrag. Dieses Problem stellt sich nach der Reform am deutlichsten für die Steuerklassen II (nach dem WachstBeschlG[1] nicht mehr für Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Der Tarif in der Ausprägung nach dem ErbStRG und der Modifikation nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 § 19 Abs. 1 ErbStG stellt nach wie vor – basierend auf § 15 Abs. 1 ErbStG – auf 3 Steuerklassen ab. Die Vorschrift enthält auch nach der Reform 21 Steuersätze. Der bisherige Steuertarif der Steuerklasse I bleibt nach der Reform von den anzuwendenden Steuersätzen her unverändert; angeordnet ist dort wie bisher ein Anstieg in Stufen von 4 %. Allerdings wurden die jeweili...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.3 Betriebsvermögen und dessen steuerliche Zurechnung

Rz. 197 Mit der Begründung einer GmbH & Still entsteht nur eine Beteiligung am Betrieb der GmbH, nicht an der GmbH selbst. Ist der atypisch stille Gesellschafter schon und zugleich an der GmbH beteiligt, bleibt die bestehende Gesellschafterstellung unverändert. Die atypisch stille Beteiligung am Betrieb der GmbH besteht also neben der Beteiligung an der GmbH selbst. Das bede...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Steuervorteile

Rz. 44 Neben den vorstehend beschriebenen zivil- und handelsrechtlichen Vorzügen sprechen nach wie vor auch steuerliche Aspekte für die Wahl der GmbH & Co. Als Personengesellschaft ist sie selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Alle Erträge und Vermögenswerte fließen vielmehr in die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter ein. Sind positive Ergebnisse zu berücksichtigen, e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.8.3 Übertragung von Anteilen an der Komplementär-GmbH

Rz. 171 Die GmbH-Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co. gehören steuerlich zu ihrem Sonderbetriebsvermögen. Ein Herauslösen aus dieser Bindung ist grundsätzlich nur mit Steuerfolgen möglich. Die Anteile sind zwar notwendiges Betriebsvermögen, stellen für sich aber weder einen Betrieb noch einen Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil dar. Daraus folgt, dass ein Gewinn im ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 192 Bei der Einheitsgesellschaft (Rz. 50ff.) besteht die Abweichung vom Normfall der GmbH & Co. darin, dass die Anteile an der Komplementär-GmbH zivilrechtlich der GmbH & Co. selbst gehören. Sie bilden damit kein Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten, sondern Betriebsvermögen der KG und sind in der Gesamthandsbilanz auszuweisen. Da in diesem Fall die GmbH & Co. Allei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / bb) Grundlegende Aussagen durch das FG Nürnberg

Das FG bestätigt die Entscheidung des FA. Es liege eine Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Bei einem schenkweisen Erwerb von einer Gesamthandsgemeinschaft (Schenkung in 2018!) sei schenkungsteuerrechtlich der Bedachte auf Kosten der Gesamthänder bereichert. Zuwendende seien in diesen Fällen die durch die Zuwendung allein vermögensmäßig entreicherten Gesamthänder. Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7 Eignung für Rechtsformwechsel

Rz. 48 Die GmbH & Co. zeichnet sich durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Sie bietet als Personengesellschaft zunächst den unkomplizierten Weg einer Kapitalerhöhung oder eines Gesellschafterwechsels. Weiterhin wird der Weg in eine vergrößerte Personengesellschaft durch § 24 UmwStG und der Weg in eine Kapitalgesellschaft durch § 20 UmwStG über steuerliche Gestaltungsm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] mit Wirkung ab dem Vz 2022 in das EStG eingeführt worden und befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.[2] Die Steuerbefreiung der Einkünfte aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen erfolgte, um einen Anr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Die höchstrichterliche Rspr. ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Der Große Senat[1] hat vielmehr klar herausgestellt, dass eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.4 Kommanditisten als Mitunternehmer

Rz. 73 Die Frage, ob der gesellschaftsvertragliche Kommanditist ertragsteuerlich auch als Mitunternehmer anzusehen ist, hat für ihn selbst – und die KG – eine ungleich größere Bedeutung. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für eine natürliche Person, die nicht bereits über ein anderes Betriebsvermögen an der KG beteiligt ist. Rz. 73a Wie in Rz. 68–70 herausgestellt, könne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Saecker[*] Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Schenkungen unter Beteiligungen von Kapitalgesellschaften werden seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Nun sind aber zuletzt in enger zeitlicher Abfolge gleich fünf Urteile zu diesem Thema ergangen. Sie spielen sich im Dunstkreis zwischen dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Abgrenzung der land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebe vom Betriebsvermögen (Abs. 3)

I. Allgemeines Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Nachträgliche Auswirkung für den Einbringenden und das eingebrachte Betriebsvermögen

6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart Tz. 240 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Das übertragene Vermögen wird Betriebsvermögen und Sicherstellung der späteren Besteuerung der stillen Reserven (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen Tz. 75 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeu...mehr