Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.7 Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (§ 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG)

Rz. 334g Kreditinstitute haben handelsrechtlich Finanzinstrumente des Handelsbestands nach § 340e Abs. 3 S. 1 HGB i. d. F. des BilMoG zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Eine Legaldefinition der Finanzinstrumente findet sich in § 1 Abs. 11I KWG. Darunter fallen u. a. Aktien, Schuldtitel, Derivate wie z. B. Optionen, Futures, Swaps, Forward...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.2 Steuerliche Behandlung

Die Befreiung einer Pensionskasse von der Körperschaftsteuer (sowie von der Vermögen- und Gewerbesteuer) ist von der Erfüllung der in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG festgelegten Voraussetzungen abhängig. Pensionskassen sind u. a. nur dann körperschaftsteuerbefreit, wenn es sich um eine Firmenpensionskasse handelt, die nur für Arbeitnehmer bestimmter Unternehmen offensteht. Auch bei P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.2 Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)

Rz. 319a Ein bilanzierender Unternehmer, der eine Eigentumswohnung erwirbt, muss den Anteil des Kaufpreises, der auf die Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) entfällt, als Forderung aktivieren. Es handelt sich bei der (anteiligen) Instandhaltungsrücklage um ein Wirtschaftsgut, da der Anteil einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendun...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1.1 Definition und handelsrechtliche Behandlung

Der Arbeitgeber erbringt im Leistungsfall unmittelbar an seinen ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln die Versorgungsleistungen. Das Unternehmen übernimmt mit einer Direktzusage unmittelbare Versorgungsverpflichtungen und ist – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst Träger der Versorgung. Damit geht das Unternehmen eine aufsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.1 Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 336 Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird vermutet, dass der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der linearen AfA entspricht.[1] Die degressiven AfA entsprechen nur in wenigen Fällen dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Hauptgründe für Teilwertabschreibungen sind Fehlmaßnahmen (Rz. 268) und nachhaltige Unrentabilität von Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.1 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 41 Der Grundsatz der Einzelbewertung folgt aus § 240 Abs. 1 und 2 HGB, aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB [1] und aus § 6 Abs. 1 S. 1 EStG: Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlus...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 3 PC mit Peripheriegeräten: Wann erfolgt die Zuordnung zum Betriebsvermögen und wie wird richtig abgeschrieben

Im betrieblichen Bereich werden Computer/Notebooks/Netbooks, Tablet-PCs in vollem Umfang als Betriebsvermögen ausgewiesen, soweit die Privatnutzung von regelmäßig 50 % nicht überschritten wird. Bei einer beruflichen Nutzung von 10 % bis 50 % kann eine Zuordnung zum Betriebsvermögen durch den Unternehmer vorgenommen werden. Für die steuerliche Behandlung kommt es darauf an, ob...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 7 Übertragung von Betriebsvermögen

Betriebe werden in vielen Fällen neben Vermögen auch Schulden beinhalten. Wird ein solcher Betrieb übertragen, stellt sich die Frage, ob hier ebenfalls eine gemischt freigebige Zuwendung gegeben ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt die Übernahme der Betriebsschulden keine Gegenleistung dar, was zur Folge hat, dass keine gemischt-freigebige Zuwendung gegeben ist.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 5.1 Steuerfreie Gegenstände

Eine mittelbare Schenkung kann auch im Bereich der Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sinnvoll sein. So sieht § 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, dass der Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse I (beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) bis zu einem Betrag von 41.000 steuerfrei bleibt. Für den Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse II (bei...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kein Unternehmer oder Freiberufler kommt ohne Computer bzw. Notebook aus. Im ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4 Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen

Neben der mittelbaren Grundstücksschenkung ist die mittelbare Schenkung eines Gesellschaftsanteils der wichtigste Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung. Grund für eine solche Zuwendung kann die Nachfolgegestaltung sein.[1] Dabei kann der verschenkte Gesellschaftsanteil zum einen dem Schenker selbst zustehen; aber er kann auch in der Hand des Beschenkten neu entstehen.[2] L...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / Zusammenfassung

Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte immer der Einzelfa...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 3.1 Wann selbstständige Nutzbarkeit vorliegt

Um einen Computer überhaupt nutzen zu können, benötigt der Unternehmer zumindest einen Tower (Zentraleinheit), einen Monitor, eine Tastatur und eine Maus. Zumeist ist keiner dieser Bestandteile für sich selbstständig nutzbar (Ausnahmen: Monitor ist alternativ selbstständig als TV nutzbar, Drucker ist ein Kombigerät und auch selbstständig als Kopierer nutzbar). Im Regelfall s...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 3.2 Computer: Beurteilung der Zusammensetzung bzw. Ausstattung

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 5.2 Computer bis 1.000 EUR, die in den Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden

Ein PC, dessen Anschaffungskosten netto ohne Umsatzsteuer mehr als 1.000 EUR kostet, wird handelsrechtlich sowie steuerrechtlich – sofern nicht das Wahlrecht gem. BMF-Schreiben vom 22.2.2022 in Anspruch genommen wird – immer über 3 Jahre abgeschrieben. Wählt der Unternehmer die Variante, wonach der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter 250 EUR beträgt, muss er alle se...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1 Betriebsvermögen

1.1.1 Ansatz Rz. 2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote Das Betriebsvermögen ist "anzusetzen". Hieraus wird nach h. M. nicht geschlossen, dass nur die handelsrechtlichen Ansatzregelungen, also die Vorschriften, die Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote enthalten, zu beachten sind, sondern auch die handelsrechtlichen Vorschri...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ab dem 1.7.2016 ein Verschonungsabschlag von 85 % oder auf Antrag ein Verschonungsabschlag von 100 % zum Abzug. Beim 85 %igen Verschonungsabschlag wird auch noch ein gleitender Abzugsbetrag i. H. v. 150.000 EUR berücksichtigt. Es gilt jedoch eine Prüfschwelle in Höhe von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Wird diese überschritten, kommen d...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1.2 Ausweis des Betriebsvermögens in der Steuerbilanz nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 5 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die §§ 238–263 HGB enthalten zwingende Vorschriften für die Bilanzierung und Bewertung. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei diesen Vorschriften sein allgemeines Gebot aus § 243 Abs. 1 HGB beachtet und die Einzelvorschriften für die Bilanzierung und...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1 Pflicht zum Ansatz des nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisenden Betriebsvermögens in der Steuerbilanz

Rz. 1 Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, sind nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) verpflichtet, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs – in der Steuerbilanz – das Betriebsvermö...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.2 Systembedingte Vorbehalte

Rz. 12 Handelsrechtliche Widmung zum Geschäftsvermögen Handelsrechtlich sind nur die Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, die sachlich dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Hiernach ist das Unternehmens- oder Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen.[1] Ein Einzelkaufmann kann Vermögensgegenstände, die ihrer Art nach sowohl Privat- ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1.1 Ansatz

Rz. 2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote Das Betriebsvermögen ist "anzusetzen". Hieraus wird nach h. M. nicht geschlossen, dass nur die handelsrechtlichen Ansatzregelungen, also die Vorschriften, die Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote enthalten, zu beachten sind, sondern auch die handelsrechtlichen Vorschriften, welche...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.2 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 48 Bei ihrer Zuführung zum Betriebsvermögen kommt für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außer den auch in der Handelsbilanz anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Rz. 27) in der Steuerbilanz auch der "an deren Stelle tretende Wert" (vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnli...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.5 Bewertungsvorbehalte für Verbindlichkeiten

Rz. 57 Verbindlichkeiten sind sinngemäß nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag, der i. d. R. dem Nennbetrag entspricht,[1] wie es auch in der Handelsbilanz geschieht (Rz. 40 ff.). Nach einer Zuschreibung auf den höheren Teilwert entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind sie bei späterer ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.3 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 52 Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Rz. 53 Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach einer A...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / Zusammenfassung

Überblick Das Maßgeblichkeitsprinzip ist ein grundlegendes Strukturprinzip des deutschen Steuerbilanzrechts. Es besagt, dass die Handelsbilanz grundsätzlich Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung ist. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG haben Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Gr...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2 Bilanzierungsgebote

1.2.1 Handelsrecht Rz. 8 Gesetzliche Bilanzierungsgebote in Einzelbestimmungen Besondere gesetzliche Bilanzierungsgebote bestehen für folgende Posten: Entgeltlich erworbener (sogenannter derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert. Er gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und ist daher nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Sat...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4 Bewertungsgebote

1.4.1 Handelsrecht 1.4.1.1 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Rz. 27 Als Vermögensgegenstände sind die Anlagegegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3, 5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), Anschaffungskostenprinzip. Eine Überschreitung dieser Wertobergrenze verstieße gegen das Verb...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2 Steuerrecht

1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1 Handelsrecht

1.4.1.1 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Rz. 27 Als Vermögensgegenstände sind die Anlagegegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3, 5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), Anschaffungskostenprinzip. Eine Überschreitung dieser Wertobergrenze verstieße gegen das Verbot des Ausweises n...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2 Steuerrecht

1.4.2.1 Bewertungsvorbehalte aufgrund steuerrechtlicher Bewertungsgebote Rz. 46 Nach § 5 Abs. 6 EStG sind die (steuerrechtlichen) Vorschriften über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (in der steuerlichen Gewinnermittlung) zu befolgen (Bewertungsvorbehalt). Soweit sich aus den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften Bewertungsgebote e...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten (Rz. 8 Pkt. 4) oder Rückstellungen (Rz. 8 P...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.4 Herstellungskosten

Rz. 55 Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen, § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG i. V. m. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Nach Ansicht des BFH i...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.1 Bewertungsvorbehalte aufgrund steuerrechtlicher Bewertungsgebote

Rz. 46 Nach § 5 Abs. 6 EStG sind die (steuerrechtlichen) Vorschriften über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (in der steuerlichen Gewinnermittlung) zu befolgen (Bewertungsvorbehalt). Soweit sich aus den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften Bewertungsgebote ergeben und diese mit den GoB im Einklang stehen, sind sie bereits nach §...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzlich für ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.5 Bewertungsverbote

Rz. 63 Es dürfen handelsrechtlich nicht als Herstellungskosten aktiviert werden: Forschungs- und Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB), Aufwendungen für die Entwicklung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens, wenn Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden können (§ 255 Abs. 2a Satz 4 HGB).[1] Steu...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.3 Bilanzierungsverbote

Rz. 22 Handelsrechtliche Bilanzierungsverbote ergeben sich aus Einzelvorschriften. Gesetzliche Aktivierungsverbote bestehen für:[1] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 248 Abs. 1 HGB), selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immat...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.2 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 32 Ebenso wie die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Rz. 27 ff.) sind auch die Umlaufgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3–5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Rz. 33 Für Umlaufgegenstände besteht ein Abschreibungsgebot, sie mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.3 Herstellungskosten der Vermögensgegenstände

Rz. 38 Als Herstellungskosten der Vermögensgegenstände sind zu aktivieren (§ 255 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB) die für ihre Herstellung, Erweiterung oder die zu über ihren ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen aufgewendeten Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessenen Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.1 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 27 Als Vermögensgegenstände sind die Anlagegegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3, 5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), Anschaffungskostenprinzip. Eine Überschreitung dieser Wertobergrenze verstieße gegen das Verbot des Ausweises nicht realisierter Gewinne. Rz. 28 Bei Anlagegegen...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.5 Rückstellungen

Rz. 43 Rückstellungen sind i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es kommt also nicht auf den Wert zum Abschlussstichtag (Stichtagsbewertung), sondern auf den Wert bei der künftigen Erfüllung an. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.1 Handelsrecht

Rz. 8 Gesetzliche Bilanzierungsgebote in Einzelbestimmungen Besondere gesetzliche Bilanzierungsgebote bestehen für folgende Posten: Entgeltlich erworbener (sogenannter derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert. Er gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und ist daher nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu aktivi...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.4 Verbindlichkeiten

Rz. 40 Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), damit ist der zur Erfüllung der Verpflichtung aufzubringende Betrag gemeint. Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt, dass in der Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 3. Erlass der Kirchensteuer auf außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und Veräußerungsgewinne i.S.d. § 17 EStG

Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und der Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens (§ 17 EStG) gehen über die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage in den Anknüpfungspunkt für die Kirchensteuer als Zuschlagsteuer ein. Beraterhinweis Für den Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG wird hierfür sogar die Anwendung des Teileinkünft...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.2 Tod des letztversterbenden Ehegatten

Die oben genannten Vergünstigungen finden auch für den Schlusserben Anwendung. Praxis-Beispiel Auch der Schlusserbe erhält die Vergünstigungen Die Ehegatten E und F, die im Güterstand der Gütertrennung leben, haben sich in einem formgültigen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Darüber hinaus haben sie den gemeinsamen Sohn S als Schlusserben vorg...mehr