Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2 Betriebsvermögen

Rz. 110 Das Vermögen, das der Erzielung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dient, ist auch im Rahmen des § 18 EStG Betriebsvermögen (allgemein zu Betriebsvermögen § 4 EStG Rz. 21ff.). 11.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Rz. 111 Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 112 Auch Freiberufler können gewillkürtes Betriebsvermögen haben. Der BFH hat seine frühere Auffassung, die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen sei nicht möglich, wenn der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, aufgegeben.[1] Die frühere Rspr. verstoße gegen den aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, das Gesetz ken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 111 Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; für den Betrieb notwendig i. S. v. "erforderlich" müssen sie nicht sein.[1] Weil bei der Ausübung eines freien Berufs die eigene Arbeitskraft des Stpfl. sowie der Einsatz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.1 Allgemeines

Rz. 114 Nach § 18 Abs. 3 EStG gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn er erzielt wird bei der Veräußerung eines Betriebsvermögens im Ganzen, das der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit dient; eines selbstständigen Teils des Betriebsvermögens (eines Teilbetriebs); eines Anteils am Betriebsvermögen (Mitunternehmeranteil); einer 100 %-B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 13 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften

Rz. 129 Indem § 18 Abs. 4 S. 1 EStG auf § 13 Abs. 5 EStG verweist, können Grundstücke, die sich bereits im Vz 1986 in einem der selbstständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen befanden, steuerfrei entnommen werden, um auf ihnen die Wohnung des Stpfl. oder eine Altenteilerwohnung zu errichten. Soweit § 18 Abs. 4 S. 2 EStG auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.5 Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 125 Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört nach § 18 Abs. 3 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer Steuerberatungs-GmbH) erzielt wird. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst, zum selbstständigen (f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2 Selbstständige Arbeit

Rz. 4 § 18 EStG enthält keine Definition des Begriffs der selbstständigen Arbeit, sondern lediglich eine nicht abschließende Aufzählung der unter diese Einkunftsart fallenden Tätigkeiten. An diese Aufzählung hält sich auch die Rspr., die in der selbstständigen Arbeit keinen Typusbegriff sieht. Selbstständige Arbeit setzt nach allgemeiner Meinung voraus, dass zunächst die Mer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.6 Einheitsbewertung

Rz. 61 Für die steuerliche Auswirkung bei einer Einheitswertfestsetzung ist von einem Tausendsatz des festgesetzten Einheitswerts auszugehen. Richtwert ist 30 v. T. des festgesetzten positiven oder negativen Einheitswerts des Betriebsvermögens.[1] Bei einer Wertfortschreibung mit Wirkung nur für ein Jahr sind ein Drittel, bei einer Wirkung für zwei Jahre zwei Drittel des Betr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Berichtigung in der Zuordnung (Nr. 2)

Rz. 5 Nr. 2 durchbricht die sich aus Nr. 1 ergebende Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für den Fall, dass Wirtschaftsgüter eines Ehegatten oder Lebenspartners bei der Zusammenveranlagung als land- oder forstwirtschaftliches Vermögen oder als Betriebsvermögen dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet worden sind. Dies ist möglich, weil die Zurechnung mehrere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Entgegen seiner Überschrift legt § 271 AO keinen besonderen – von § 270 AO abweichenden – Aufteilungsmaßstab fest, sondern trifft nur nähere ­Bestimmungen darüber, wie die nach § 270 AO ins Verhältnis zu setzenden Steuerbeträge für die einzelnen Gesamtschuldner zu ermitteln sind. Dies war deshalb erforderlich, weil die VSt kein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung un...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatzwahlrecht bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob im Fall einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der die Entnahmen der im Rückwirkungszeitraum erwirtschafteten Gewinne das eingebrachte Buchvermögen übersteigen, eine Einschränkung des Ansatzwahlrechtes analog § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG für das zum Rückwirkungszeitpunkt vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehende Verm...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / bb) Vermeidung oder Verringerung des Verwaltungsvermögens

Die Ausnahme für die Inanspruchnahme der sachlichen Steuerbefreiung gilt nur unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Umstände hinzutreten (BT-Drucks. 20/8628, 160). Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit meint, dass eine Mitteilungspflicht besteht, wenn die Voraussetzungen für die sachliche Steuerbefreiung (noch) nicht vorliegen und der Intermediär dem Nutzer i.R. einer...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / aa) Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen

Für Gestaltungen zum Zwecke der Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen hat das BMF für grenzüberschreitende Steuergestaltungen bestimmt, dass kein steuerlicher Vorteil anzunehmen sei. Schenkungen zur Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG sind daher voraussichtlich nicht mitteilungspflichtig. Beraterhinweis Damit dürften auch Kettenschenkungen von der Mitteilungspflich...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / V. Fazit

Die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kann im Einzelfall letztwillige Verfügungen und Schenkungen betreffen. Erforderlich ist das Vorliegen eines sog. Kennzeichens (Hallmark), eines nutzer- oder gestaltungsbezogenen Kriteriums und eines steuerlichen Hauptvorteils (Main Benefit). Die Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen wird voraus...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / III. Das Urteil

Die von diesem gegen den Erbschaftsteuerbescheid beim FG Hamburg eingelegte Klage war erfolgreich. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anteil des Komplementärs einer KGaA kein Kapitalgesellschaftsanteil i.S.v. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei (Rz. 60 der Gründe). Dafür spreche, dass das ErbStG seinem Wortlaut nach hinsichtlich des begünstigungsfähigen Vermögens zwisc...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / 2. Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Ist § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG im konkreten Fall nicht anwendbar, dann stellt sich weiterhin die Frage nach einem Eingreifen von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Danach gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden als Schenkung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert werde. Der BFH hat zwar entschieden, dass eine disquotale Einlage in eine Kapitalgesellsc...mehr

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Beratungskosten / 2.3 Sonstige Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen grundsätzlich auch die Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur oder die Kosten für entsprechende Steuererklärungsprogramme und die Teilnahme an Steuerkursen, z. B. an der VHS, Fahrtkosten zum Steuerberater. Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.1 Sachspenden, Nutzungs- und Leistungsspenden

Rz. 72 Eine Zuwendung muss nicht zwangsläufig in Geld bestehen, sie kann auch in Geldeswert, insbes. in der Übertragung einer Sache auf den Zuwendungsempfänger bestehen (Sachspende). Der Spender muss durch die Sachspende endgültig wirtschaftlich belastet sein, die bloße Besitzaufgabe reicht nicht aus.[1] Bei aus dem Betriebsvermögen bewirkten Sachspenden natürlicher Personen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bedeutung des Teilwerts für die Bewertung des Betriebsvermögens

I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Gegenständlich beschränkte Befreiung

Rz. 48 Möglich und zulässig ist nach überwiegender Meinung auch eine gegenständlich beschränkte Befreiung. So kann beispielsweise nach § 2113 Abs. 1 BGB hinsichtlich bestimmter Grundstücke Befreiung erteilt werden, oder aber bezüglich des Betriebsvermögens, nicht jedoch des Privatvermögens.[60] Formulierungsbeispiel Ich befreie meinen Vorerben im Hinblick auf das gesamte, sic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 12 Ebenso akribisch sollte der Berater bei Erfassung des Vermögens des Erblassers vorgehen. Bei Aufstellung des Nachlassverzeichnisses sollte nach Immobilien, Geld und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall. In Bezug auf die Lebensversicherungen sollte die Art der Versic...mehr

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Gesamteinkommen / 3 Gewinnermittlung bei Einkunftsarten aus selbstständiger Tätigkeit

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. EStG sind Einkunftsarten aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hinweis Unterschiedliche Begriffe mit gleichem Inhalt Während das Steuerrecht bei diesen Einkunftsarten von Gewinn spricht, verwendet § 15 Abs. 1 SGB IV bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit den Begriff "Arbeitseinkommen". ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VIII. Checkliste zur Erfassung des persönlichen und wirtschaftlichen Sachverhalts

Rz. 30 a) Persönliche Ausgangslage (1) Personen (2) Güterstand b) Wirtschaftliche Ausgangslagemehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorgeschichte

Rz. 48 [Autor/Stand] Angesichts der oben (Rz. 38 ff.) dargelegten Kritik an der vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage, insbesondere an der Anknüpfung der Bewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte, konnte es nicht verwundern, dass der BFH in seinem Beschluss v. 22.5.2002 – II R 61/99 [2] diesen Rechtszustand für verfassungswidrig (gleichheitswidrig) h...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler

Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler im bis zum 31.12.2008 geltenden § 109 Abs. 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992.[2] Rz. 257 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines – Teilwertidee und Teilwertkonzeption

Rz. 107 [Autor/Stand] Teilwert ist nach § 10 BewG ebenso wie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Rz. 108 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (vgl. oben Rz. 21 ff.), ging es den Schöpf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach der neuen Rechtslage spielt der Teilwert im Hinblick auf die nunmehr durchgängige Bewertung des Betriebsvermögens (ebenso wie aller übrigen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert praktisch keine Rolle mehr. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen in Rz. 60 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung der Grundstücksfläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Sowohl beim Sachwertverfahren als auch beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Grund und Bodens gesondert zu ermitteln und fließt anschließend in den Grundbesitzwert ein. Ausschlaggebend sind dabei die Größe der Fläche und der Bodenrichtwert. Rz. 21 [Autor/Stand] Über § 167 Abs. 2 BewG ist die Größe der Fläche bei Wohnteil und Betriebswohnungen begrenz...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / E. Folgerungen für die Kautelarpraxis

Rz. 64 Das Ausgleichsverbot der alten Rechtsprechung für den Trennungsfall wurde den Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht gerecht. Die Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH zur konkludent begründeten Innengesellschaft waren und sind auch noch nach den Urteilen vom 9.7.2008 im Einzelfall nicht leicht zu prognostizieren. Die hierdurch bedingte Rechtsunsicherheit belegt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber hinaus aber auch die freiberuflichen Unternehme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften

Rz. 31 Auflassung erforderlich bei: Grundstückseinbringung in Kapitalgesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter, auch wenn das Grundstück bisher in deren (Mit-)Eigentum oder Gesamthandseigentum gestanden hat;[56] Einbringung des Eigentums (nicht: aller Gesellschaftsanteile!) einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, auch wenn gleiche Gesellscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler im bis zum 31.12.2008 geltenden §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nichtbilanzierende Gewerbetreibende und nichtbilanzierende Freiberufler

Rz. 263 [Autor/Stand] Anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen galt für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler, also solche Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten oder deren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt wurde, nach wie vor das Teilwertprinzip, wenngleich der bis zum 31.12.2008 geltende § 109 Abs....mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Stimmrechte

Rz. 112 Grundsätzlich kann der Vorerbe als Gesellschafter alle Gesellschafterrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben. Der Vorerbe muss sich lediglich an die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2113 Abs. 1 BGB) halten. Außerdem sind natürlich unentgeltliche Verfügungen grundsätzlich unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Fällt dem Vorerben eine OHG-Bete...mehr