Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.1 Überblick

Rz. 532 Im Rahmen des Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetzes 2013 [1] wurde der Begriff des Verwaltungsvermögens u. a. um Finanzmittel (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG) erweitert. Der Gesetzgeber hat damit vor allem auf das weit verbreitete Gestaltungsmodell der Cash-GmbH reagiert. Rz. 533 Nach der damaligen Neuregelung gehörte zum Verwaltungsvermögen auch "der gemeine Wert de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10.2 Unschädliches Verwaltungsvermögen

Rz. 670 Als unschädliches Verwaltungsvermögen gelten höchstens 10 % des (um den Nettowert des Verwaltungsvermögens, § 13b Abs. 6 ErbStG, gekürzten) gemeinen Werts des Betriebsvermögens (§ 13b Abs. 7 S. 1 ErbStG). Nicht als unschädliches Verwaltungsvermögen anzusehen ist allerdings junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG). Dies unterliegt s...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Kapitalgesellschaften im Ausland

Rz. 116 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der Nachfolgeplanung, ErbStB 2016, 177; Corsten/Führich, Europarechtliche Aspekte der Erbschaftste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 6 § 13b ErbStG bestimmt das "begünstigte Vermögen" (so auch die amtliche Gesetzesüberschrift und die Legaldefinition in § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG). Die Vorschrift enthält keine eigenständige Begünstigung für den Erwerb von unternehmerischem Vermögen. Vielmehr handelt es sich um eine Art Grundlagennorm für alle anderen Verschonungsregelungen, in denen jeweils auf das "begün...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11.2 Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft (§ 10 Abs. 10 S. 1 ErbStG)

Rz. 312 Stirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft und wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (im Falle der Auflösung ist der Anteil an der Liquidationsgesellschaft Erwerbs- und Bewertungsgegenstand), sondern mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (Fortsetzungsklausel), wächst der Anteil des Erblassers nach § 738 Abs. 1 S. 1 BGB, § 105 Abs. 3, § 161 Abs. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.4 Mindestbeteiligung von mehr als 25 % (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG)

Rz. 121 Der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften gehört nur dann zum begünstigungsfähigen Vermögen, wenn der Erblasser bzw. Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) unmittelbar zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt war.[1] Rz. 122 Der Gesetzgeber hat (trotz wiederholter Kritik im Schrifttum) davon abgesehen, die Mindestbeteiligung ganz aufzuhe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 111 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Barry, Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen, RNotZ 2014, 401; Blusz, Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften in der Nachfolgeplanung, ZEV 2014, 339; Brandi/Mühlmeier, Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege vorweggenommener Erbfolgen und Vorbehaltsnießbrauch, GmbHR 1997, 7...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.3 Kunstgegenstände und Oldtimer (§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 500 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, 1. Aufl., 2021; Boll, Die Kunst als Instrument schenkungsteuerrechtlicher Gestaltung, DStR 2016, 1137; Boving/Reiners, Kunst im Nachlass, ZErb 2019, 60; Crezelius, Kunst im Nachlass – Ertrag- und erbschaftsteuerrechtliche Probleme, ZEV 2014, 637; Elmenhorst/Wargalla, Die Kunst d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 58 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Brunckhorst, Land- und Forstwirtschaft 2.0: Neue Produktionsverfahren. Ertragsteuerliche Beurteilung von Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik sowie Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik, EStB 2022, 97; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Brus...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Zurechnungsfragen

Rz. 13 Welche Vermögensgegenstände dem Grunde nach bei der Bewertung des Vermögensanfalls zu berücksichtigen sind, beurteilt sich nach gefestigter Rspr. nach zivilrechtlichen und nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen.[1] Eine Zurechnung von Vermögensgegenständen unter dem Gesichtspunkt eines bloß wirtschaftlichem Eigentums ist damit grundsätzlich ausgeschlossen[2]; § 39 A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10.1 Überblick

Rz. 660 Der Nettowert des Verwaltungsvermögens wird (vorbehaltlich des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG) wie begünstigtes Vermögen behandelt, soweit er 10 % des (um den Nettowert des Verwaltungsvermögens, § 13b Abs. 6 ErbStG, gekürzten) gemeinen Werts des Betriebsvermögens nicht übersteigt (unschädliches Verwaltungsvermögen).[...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11.1 Allgemeines

Rz. 310 Der Gesetzgeber regelt mit § 10 Abs. 10 ErbStG eine Sondersituation[1]: Der Erbe, der durch den Erbfall zunächst Gesellschafter einer Personengesellschaft oder GmbH wird, muss diese sogleich aufgrund des Gesellschaftsvertrags gegen Abfindung verlassen, da er die gesellschaftsrechtlich vereinbarten Qualifikationsmerkmale für einen Gesellschafter nicht erfüllt (z. B. N...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG)

Rz. 251 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Betz/Zillmer, Das Verwaltungsvermögen im neuen Erbschaftsteuerrecht, NWB-EV 1/2017, 9; Kirschstein, Berechnungen zur Ermittlung des steuerpflichtigen Betriebsvermögens gem. §§ 13a, b ErbStG nach der Erbschaftsteuerreform, Prüfungsschema mit verschiedenen Varianten, ErbStB 2017, 148; Korezkij, ErbStR-E 2019: Änderunge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Nettowert des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 6 ErbStG)

Rz. 641 Das begünstigungsfähige Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den (um das unschädliche Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 ErbStG) gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 6 ErbStG) übersteigt (begünstigtes Vermögen, § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG). Rz. 642 Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ergibt sich durch Kürzung des ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.2.1 Betriebsaufspaltungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a Fall 1 ErbStG)

Rz. 361 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf, Erbschaftsteuerliche Behandlung von Grundstücken in Fällen der Betriebsaufspaltung, GmbH-StB 2021, 19; Braun, Betriebsaufspaltung im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen auf der Praxis, Ubg. 2009, 647; Broemel/Klein, Neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 ErbStG)

Rz. 706 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG, insb. im Personengesellschaftskonzern, DB 2019, 572; Frühwacht, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG und ihre Auswirkung auf unternehmerische Entscheidungen, BB 2021, 668; Höne, D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5 Poolvereinbarungen (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG)

Rz. 136 Ausgewählte Hinweise auf weiterführendes Schrifttum: Balmes/Felten, Erbschaftsteuer: Gestaltungsmöglichkeiten für Familienkapitalgesellschaften nur für gleich gepo(o)lte Gesellschafter?, FR 2009, 1077; Bauer/Garbe, Stimmenpools im Spannungsfeld von Erbschaftsteuerrecht und § 136 Abs. 2 AktG, ZEV 2014, 61; Blumers, Vorwegabschlag und Abfindungsbeschränkung, BB 2018, 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5 Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG)

Rz. 421 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml/Bauer, Das erbschaftsteuerliche Wohnungsunternehmen im Fokus von Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BB 2018, 1757; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Blusz, Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuererstattungsansprüche (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist durch Art. 34 Jahressteuergesetz 2020[1] neu gefasst worden. Während Einkommensteuerschulden aus dem Todesjahr des Erblassers stets als abzugsfähige Erblasserschulden i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG eingestuft worden sind, sah der BFH die Erstattungsforderung für das Todesjahr des Erblassers nicht als steuerbar an, da der Erstattungsanspr...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.2 Bestandsaufnahme im Mandantenbetrieb

Die Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts erfordert in den meisten Fällen zunächst eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Mandanten. Die Daten der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines individuellen Nachfolgekonzepts. Checkliste: Betriebliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse: Rechtsform Beteiligungsverhä...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.1 Analyse des Mandantenstamms

Der Steuerberater sollte zunächst anhand der Mandantenliste die beratungsrelevanten Mandate aus seinem Mandantenstamm ermitteln. Auswahlkriterien für eine Nachfolgeberatung sind insbesondere: Lebensalter des Mandanten Gesundheitszustand Vermögensverhältnisse Familiäre Verhältnisse Bankabhängigkeit des Mandantenbetriebs (Nachfolgeregelung = Ratingkriterium) Größe des Unternehmens u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.2 Betriebliches Kfz

Rz. 157 Die Bewertung der privaten Nutzungsentnahme nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG richtet sich entweder nach der 1-%-Regelung oder gem. § 8 Abs. 2 S. 4 EStG nach der Fahrtenbuchmethode. Für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG ist es grundsätzlich – anders als für die Bewertung einer Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG – unerhebl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.2 Anwendung bei Existenz von Subsidiaritätsklauseln und Umqualifizierungsnormen

Rz. 11 Auch wenn Einkünfte nach den Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten dem äußeren Erscheinungsbild nach Überschusseinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG darstellen und damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 8 EStG unterfallen, können sie durch die sog. Subsidiaritätsklauseln im Rahmen einer anderen Einkunftsart – mit der Folge einer abweic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.2 Veranlassung der Einnahmen durch die Leistung des Steuerpflichtigen

Rz. 122 Nach der Angleichung des Werbungskostenbegriffs an den Begriff der Betriebsausgaben durch die Rspr. des BFH[1] erscheint es gerechtfertigt, hinsichtlich der Art des Zusammenhangs zwischen Leistung und Einnahmen, die in § 8 EStG selbst nicht geregelt ist, auf die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 4 EStG zurückzugreifen und auf die Veranlassung der Einnahmen durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / Zusammenfassung

Begriff Zinsen zählen wie Dividenden zu den Erträgen des Betriebs, wenn die Kapitalforderungen bzw. Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören. Zinsen sind begrenzt abziehbare Betriebsausgaben, wenn diese als Entgelt für die Überlassung von Fremdkapital für betriebliche Konten gezahlt werden müssen. Zinsen aufgrund eines Darlehens für die Anschaffung eines konkreten Wirtschaft...mehr

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Offenlegung / 1.2 Steuerrecht: Offenlegung

Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns ist der Betriebsvermögensvergleich.[1] Bei Kaufleuten ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.[2] Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.6 Wertsteigerungen

Rz. 86 Da bei der Überschussrechnung kein Vermögensvergleich stattfindet (Rz. 7), stellen auch bloße Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen, keine Einnahmen dar. Reine Vermögenszuwächse durch Werterhöhungen werden nicht erfasst, sondern lediglich tatsächliche Vermögenszugänge von außen (Rz. 23ff.). Die bloße Wertsteigerung eines Mietshau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.3 Abgrenzung zum Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenbegriff

Rz. 17 Den Begriffen "Einnahmen" i. S. v. § 8 EStG und "Werbungskosten" i. S. d. §§ 9, 9a EStG entsprechen bei den Gewinneinkünften die Begriffe "Betriebseinnahmen" und "Betriebsausgaben" i. S. d. § 4 Abs. 3ff. EStG. Trotz der unterschiedlichen Formulierungen in § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 EStG haben sich die Begriffe in der Praxis in den entscheidenden Bereichen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 1. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen haben Warenspenden aus dem Betriebsvermögen?

Sachspenden unterliegen als sogenannte "unentgeltliche Wertabgabe“ nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Vorrang spezialgesetzlicher Zurechnungsvorschriften

Rz. 4 Für den Bereich der Gewinnermittlung verweist § 5 Abs. 1 EStG auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sodass diese und nicht § 39 AO den gegenständlichen Umfang des Betriebsvermögens und den Kreis der in dieses einzubeziehenden Wirtschaftsgüter bestimmen.[1] Allerdings folgt die handelsbilanzrechtliche Zuordnung von Vermögensgegenständen im W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 2 Betriebsvermögen

Ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich Betriebsvermögen oder Privatvermögen darstellt, ist oft von entscheidender Bedeutung. So wird bei Grundstücken, die zu einem Betriebsvermögen gehören, also den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit dienen, der zwischenzeitliche Wertzuwachs im Fall einer Veräußerung oder Entnahme grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 5 Nutzungsänderung

Obwohl steuerrechtlich zwischen Grund und Boden und Gebäude als gesonderte Wirtschaftsgüter unterschieden wird, teilt der bebaute Grund und Boden das Schicksal des Gebäudes als Betriebs- oder Privatvermögen.[1] Wichtig Einlage/Entnahme durch Bebauung Durch die Bebauung mit einem Betriebsgebäude wird ein Privatgrundstück in das Betriebsvermögen (zwangsweise) eingelegt, dementsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 4 Abgrenzung zum Unternehmensvermögen

Oftmals wird der ertragsteuerrechtliche Begriff "Betriebsvermögen" mit dem umsatzsteuerrechtlichen Terminus "Unternehmensvermögen" vermischt. Dies hat gerade bei Grundstücken besondere Bedeutung. Abweichend vom Ertragsteuerrecht gibt es im Umsatzsteuerrecht keinen Grundsatz der Unteilbarkeit eines Gegenstands, sodass bei jedem gemischt genutzten Gegenstand, z. B. Grundstück,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 3 Privatvermögen

Gehört ein Grundstück zum Privatvermögen, können steuerwirksame Abschreibungen vom Gebäudeteil nur dann vorgenommen werden, wenn dieses der Einkünfteerzielung dient. Dies gilt insbesondere bei Mietwohngrundstücken oder Ferienwohnungen, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt werden. Im Laufe der Zeit eintretende Wertsteigerungen (beim Grund...mehr