Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Anwendbarkeit der Begünstigungen auf das Betriebsvermögen

Rz. 187 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sind dem Grunde nach auf das sog. begünstigungsfähige Unternehmensvermögen anwendbar. Begünstigungsfähig ist inländisches bzw. in einem Mitgliedstaat des EU- bzw. EWR-Raums gelegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs (Einzelunternehmen) oder Teilbetriebs, einer ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / II. Aufdeckung stiller Reserven aufgrund Entnahme aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen

1. Entnahme aus dem Betriebsvermögen Rz. 217 Zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen kann es dann kommen, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens isoliert an Vermächtnisnehmer übertragen werden. Ein derartig ertragsteuerlich missglücktes Testament kann bspw. wie folgt aussehen: Alleinerbe ist der Sohn; die Tochter bekommt als Vermächtnis das Betriebsgrundstück. Erfüllt...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / VII. Bewertung von Immobilienvermögen und von Betriebsvermögen

1. Bewertung von Immobilienvermögen a) Immobilienbewertung nach der ImmoWertV Rz. 156 Die Immobilienbewertung ist in Deutschland maßgeblich durch die Wertermittlungsregeln gem. §§ 192–199 BauGB und die dazu ergangene Verordnung geprägt.[172] Aufgrund des § 199 BauGB wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erlassen, derzeit in der umfangreich novellierten Fass...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Auseinandersetzung über Betriebsvermögen

Rz. 242 Übernimmt ein Miterbe gegen Ausgleichszahlungen einen ganzen Betrieb bzw. Mitunternehmeranteil, dann wird durch solche Zahlungen bei den veräußernden Erben, die den Spitzenausgleich erhalten, häufig der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 EStG verwirklicht und es fällt ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn an.[213] Für diesen kann gem. § 34 EStG eine Tarif...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Betriebsvermögen

Rz. 58 Bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen durch Unternehmer ist es aus steuerrechtlicher Sicht zwingend erforderlich, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und zu behandeln.[45] Besonders das Betriebsvermögen muss genau definiert werden. Die unbeabsichtigte Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen kann unüberwindbare steuerrechtliche Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 58 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Ist eine gGmbH Einbringerin i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entsprechendes BV des steuerpflichtigen Bereichs (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) oder auch entsprechendes BV des steuerfreien Bereichs (Zweckbetrieb) in Betracht kommt. M.E. ist davon auszugehen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umwandlungssteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kapitalgesellschaft bestehen auch umwandlungssteuerlich – bis auf die in Tz. 73 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher nicht bilanzieren, zur Anwendbarkeit des § 20 UmwStG ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Unter den Voraussetzungen, die in der folgenden Aufstellung angeführt sind, kann das BV einer gemeinnützigen Körperschaft in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht werden:mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundlagen

Rz. 177 Die Bewertung von Betriebsvermögen und nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften richtet sich gem. § 12 ErbStG nach den Regelungen des BewG.[175] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften verweist § 12 Abs. 2 ErbStG auf den im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG zu ermittelnden gemeinen Wert gem. § 11 Abs. 2 BewG. Fü...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / ee) Begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen

Rz. 206 Durch die vorbezeichneten Rechenschritte wird ein einheitliches Unternehmen in begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen "aufgeteilt". Zweck der Regelung ist es, das nach Schuldenabzug und Umqualifizierung verbleibende, schädliche Verwaltungsvermögen (nicht begünstigtes Vermögen) einer Besteuerung zu unterwerfen. Dieses wird nicht wie begünstigtes Betriebsvermögen...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Ermittlung des vereinfachten Ertragswerts gem. §§ 199 ff. BewG

Rz. 180 Gem. § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Ableitung des gemeinen Werts aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften, für das Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als auch für den Wert des Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse anwen...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 212 Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, ist in ertragsteuerlicher Hinsicht in einem ersten Schritt zwingend zu klären, ob es sich bei diesem Personengesellschaftsanteil in steuerlicher Hinsicht um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Handelt es sich um steuerliches Betriebsvermögen, wird in Bezug auf den Anteil an der Personengesellschaf...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Realteilung über einen Mischnachlass

Rz. 237 Von einem Mischnachlass ist die Rede, wenn der Nachlass sowohl aus Betriebs- als auch aus Privatvermögen besteht. Wenn die Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung das zum Nachlass gehörende Betriebsvermögen dergestalt aufteilen, dass jeder von ihnen einzelne Wirtschaftsgüter erlangt, aber keinen für sich funktionsfähigen (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmerteil fortf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) Tz. 59 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s. Tz. 52, von Teilbetrieben s. Tz. 53, von Mitunternehmer-Anteilen s. Tz. 54. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einz...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Steuervermeidungsstrategien

Rz. 50 In nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebende Paare müssen im Vergleich zu Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern erhebliche steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Die Lebensweisheit "Wer den Schutz des Hafens der Ehe nicht sucht, der hat ihn auch nicht verdient!" trifft in dieser Hinsicht zu. Die beste Steuervermeidungsstrategie lautet daher nach wie vor: h...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 185 Gem. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG bildet der Substanzwert in jedem Fall – sprich: unabhängig davon, ob der Ertragswert anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens oder anhand eines anerkannten Gutachtenverfahrens abgeleitet wurde – die Wertuntergrenze. Hierbei sind von der Summe aller gemeinen Werte der aktiven Wirtschaftsgüter die Schulden und sonstigen Abzüge abzuziehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.4 Exkurs: Veräußerung von Anteilen an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) dürfen die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten (s. AEAO Nr. 22 zu § 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Anhang 2). Auch vom BFH wurde im Beschluss vom 12.10.2010 (DStR 2011, 20) die Auffassung vertreten, d...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Teilbetriebe i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds. nur in Betracht im Bereich der Zweckbetriebe und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen. Da jeder Zweckbetrieb und jeder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einen selbständigen Betrieb da...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 60 Eine typische Gefahr bei der Erstellung des Unternehmertestaments für Gesellschafter von Personengesellschaften ist die fehlende Erfassung von Sonderbetriebsvermögen. Dabei wird unterschieden zwischen Wirtschaftsgütern, die im Eigentum eines Mitunternehmers stehen und der Gesellschaft bzw. ihrem Betrieb dienen (Sonderbetriebsvermögen I), und Wirtschaftsgütern, die im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Anwendung des § 23 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 68 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 23 UmwStG regelt die Auswirkungen der Einbringung von BV i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft. Diese Regelungen sind generell für den Einbringenden – und damit auch für die einbringende gGmbH – ohne Bedeutung. Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft ebenfalls gemeinnützig (z. B. gGmbH), ist § 23 UmwStG m. E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 54 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines Mitunternehmer-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH steuerfreie Vermögensverwaltung ist oder einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Gehört der Mitunternehmer-Anteil zur steuerfreien Vermögensverwaltung (s. AEAO...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Grundlagen

Rz. 239 Bei einem Großteil der Nachlässe sind die in ihm enthaltenen Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. Leistet in diesem Fall ein Miterbe Zahlungen an die anderen Miterben aus seinem eigenen Vermögen, um die Wirtschaftsgüter des Nachlasses (allein) zu erhalten, handelt es sich um eine Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlungen. Hierzu kommt es in der Praxis dann, wenn ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG)

Tz. 59 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s. Tz. 52, von Teilbetrieben s. Tz. 53, von Mitunternehmer-Anteilen s. Tz. 54. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

3.1 Allgemeines Tz. 75 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – still...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?

3.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage Tz. 78 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung von der Kapitalgesellschaft an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Fra...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird und z.B. auch die mildtätigen Zwecke gem. § 53 AO einschließt, unterliegt grundsätzlich nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer.[165] Für die unentgeltliche Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung ist im Regelfall keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu le...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Bewertung von Immobilienvermögen

a) Immobilienbewertung nach der ImmoWertV Rz. 156 Die Immobilienbewertung ist in Deutschland maßgeblich durch die Wertermittlungsregeln gem. §§ 192–199 BauGB und die dazu ergangene Verordnung geprägt.[172] Aufgrund des § 199 BauGB wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erlassen, derzeit in der umfangreich novellierten Fassung vom 1.1.2022. Sie bestimmt, wie...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Steuerliche Immobilienbewertung nach den §§ 176–198 BewG

aa) Bewertungsmethoden Rz. 162 Für die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung sind die §§ 176 ff. des (steuerlichen) Bewertungsgesetzes maßgebend. Diese Vorschriften gehen von denselben Grundgedanken aus, die auch dem BauGB zugrunde liegen. Sie ermöglichen jedoch eine vereinfachte Bewertung, ohne das Objekt vor Ort besichtigen zu müssen. Rz. 163 Zum Grundvermögen gehören der...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Betriebsaufspaltung

Rz. 62 Eine weitere Gefahr bei der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Von einer Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen vorliegt, wobei ein Unternehmen die operativen Geschäfte führt (sog. Betriebsunternehmen) und das andere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrecht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs. 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es ergeben sich nachstehende Rechtsfolgen: § 20 Abs. 2 und 3 UmwStG regeln die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit dem Buchwert, mit dem gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten (s. § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 UmwStG). Dieses Bewertungswahlrecht der Übernehmerin...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / (1) Erbrechtliche Lösung

Rz. 112 Die Finanzverwaltung (R E 5.1 Abs. 1 ErbStR 2019) hält hierzu und mit Blick auf die Begünstigung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG fest: Kommt es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur erbrechtlichen Abwicklung, weil die Eheleute bis zum Tod eines Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und der überlebende Ehegatte das Vermögen des verstorbenen Ehegatten ga...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 51 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist. Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gem...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Entnahme aufgrund einer Betriebsaufspaltung

Rz. 218 Ertragsteuerliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen insbesondere immer dann, wenn eine sog. Betriebsaufspaltung vorliegt. Eine Betriebsaufspaltung setzt dabei die sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Vermieter/Verpächter eines Wirtschaftsguts und der GmbH voraus. Eine Betriebsaufspaltung liegt klassischerwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Bruttoverwaltungsvermögenstest

Rz. 191 Vor einer Aufteilung des Betriebsvermögens in zu begünstigendes Produktivvermögen und nicht zu begünstigendes Verwaltungsvermögen ist der Bruttoverwaltungsvermögenstest gem. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG durchzuführen. Danach ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens des Unternehmens vollständig nicht zu begünstigen, wenn das Verwaltungsvermögen mindestens 90 % des ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / e) Gestaltungsempfehlung

Rz. 230 Die vorstehenden Ersatzkonstruktionen ermöglichen dem Testamentsvollstrecker die Fortführung eines Einzelunternehmens. Gleichwohl bringt jede Ersatzkonstruktion Nachteile mit sich. Die Treuhandlösung ist für den Testamentsvollstrecker nachteilhaft, da er im Außenverhältnis persönlich haftet. Bei der Vollmachtslösung ist die Erteilung der Vollmacht an den Testamentsvo...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / dd) Auseinandersetzung über einen Mischnachlass

Rz. 244 Wenn ein Miterbe aus einem Mischnachlass neben einem (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aus dem Betriebsvermögen des Erblassers auch Gegenstände aus dem Privatvermögen übernimmt und hierfür eine einheitliche Ausgleichszahlung aus seinem privaten Vermögen leistet, ist dieser Spitzenausgleich entsprechend den Verhältnissen der Werte des Betriebs- und Privatvermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Exkurs: Formwechsel eines e. V. in eine gGmbH

Tz. 84 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Gemeinnützigkeitsrechtlich darf die Unterhaltung eines Nichtzweckbetriebs (also auch eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 64 AO, Anhang 1b) nicht Hauptzweck der Betätigung sein. Anderenfalls scheitert die Steuerbegünstigung an § 56 AO (Anhang 1b; vgl. AEAO Nr. 1 zu § 56, Anhang 2). Ein weiterer Grund für einen Wechsel des "Rec...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 12 Bei einem Einzelunternehmen sind die unternehmerisch eingesetzten Gegenstände einer natürlichen Person zugeordnet, entsprechend also von dieser nicht separiert.[15] Ein Einzelunternehmen ist daher keine vom Einzelunternehmer zu unterscheidende Einheit und mangels eigener Rechtspersönlichkeit auch nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs.[16] Rz. 13 Ein Einzelunternehmer ver...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vergleichswertverfahren

Rz. 165 Eine Bewertung im Vergleichswertverfahren ist nur möglich, wenn "Vergleichsgrundstücke" oder geeignete Vergleichsfaktoren bekannt sind (§ 183 BewG). Rz. 166 Die Vergleichspreise werden aus einer ausreichenden Anzahl von tatsächlich realisierten Kaufpreisen ("Vergleichsgrundstücke") ermittelt. Eine Ableitung anhand der Vergleichspreise erfolgt nur, wenn die Vergleichsg...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / dd) Ertragswertverfahren

Rz. 173 Das Verfahren zur Ermittlung des Grundstücksertragswerts ist in den §§ 185 ff. BewG geregelt. Für den Gebäudeertragswert gilt Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 71 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Aus dem Personenkreis i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nac...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Vergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Rz. 75 Nach § 13d ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke zwar nicht steuerfrei, sie können aber erbschaftsteuerlich privilegiert sein. Dies ist der Fall, wenn sie im Inland oder im EU-Ausland belegen sind. Solche Grundstücke werden nur mit 90 % ihres Wertes angesetzt, wenn im Besteuerungszeitpunkt eine Vermietung vorliegt (R E 13d Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ErbStR 2019)....mehr