Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zurechnungsfallgruppen

ga) Regelfall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang nach Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten Rn. 170n Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die zivilrechtliche Übereignung eines Grundstücks wird durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch bewirkt (§ 873 BGB). Der konkrete Zeitpunkt der Umschreibung des Grundbuchs und damit des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gebäudezurechnung bei zivilrechtlichem Eigentum des Grundstückseigentümers

da) Grundsatz: Wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers Rn. 182d Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erwirbt der Grundstückseigentümer zivilrechtliches Eigentum an einem Gebäude, das ein anderer auf seinem Grundstück errichtet hat (Regelfall, s Rn 182a), ist ihm das Gebäude nach allgemeinen Zurechnungsgrundsätzen zuzurechnen (§ 246 Abs 1 HGB, § 39 Abs 1 AO). Nach der geset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Selbstständige Gebäudeteile

ca) Grundsätze Rn. 161b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige WG (BFH v 26.11.1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132). Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung besteht nicht, wenn ein Gebäudeteil der Gebäudenutzung ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Nutzungen

bba) Laufende Nutzung Rn. 170e Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung setzt voraus, dass derjenige, der in Erwartung des Eigentumserwerbs das unbewegliche WG besitzt, in der Lage ist, den laufenden Ertrag des WG durch laufende Nutzung, dh zB Vermietung/Verpachtung/Selbstnutzung abzuschöpfen und den zivilrechtlichen Eigentümer zugl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG)

Rn. 910 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Gewinnbegriff wird durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG erweitert. Hiernach ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung für Anteile, die einbringungsgeborenen Anteile in der am 12.12.2006 geltenden Fassung des § 21 UmwStG weiter anzuwenden. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG (idF am 12.12.2006) verw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen des Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Beteiligungen

Schrifttum: Hoffmann, Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, BB Beilage 2 zu Heft 9/1988; Wrede, Beteiligungen an PersGes in der HB und der StB, FR 1990, 293; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705. Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in Hommelhoff, Festschrift Welf Müller, 2001, 631; Meyer, Wirtschaftliches Eigentu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonderfälle beweglicher WG

ba) Scheinbestandteile Rn. 189h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks, die bereits dadurch definiert sind, dass bewegliche Sachen zu einem nur vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt werden (§ 95 BGB, s Rn 163), ist zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses bilanziell selbstständigen (b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Besitz

baa) Besitzerlangung durch Übergabe Rn. 170a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Besitz als – im Unterschied zu unkörperlichen WG wie Anteile an KapGes oder immateriellen WG – wesentliche Herrschaftsbefugnis an einem unbeweglichen WG wird durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über das WG erworben (§ 854 Abs 1 BGB). Die Erlangung des Besitzes kann durch Übergabe der Sache durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Versicherungen

1. Grundlage der Zuordnung zum BV: abgesichertes Risiko Rn. 192 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zuordnung von Versicherungsverhältnissen zum BV richtet sich danach, ob betriebliche Risiken abgedeckt werden (BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 21.05.1987, IV R 80/85, BStBl II 1987, 710; BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552 mwN; BFH v 23.04.2013, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirtschaftsgutspezifische personelle Zurechnung/sachliche Zuordnung

1. Fallgruppen: Differenzierung nach Wirtschaftsgut(sub-)gruppen Rn. 151 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein zivilrechtlicher Nichteigentümer ist wirtschaftlicher Eigentümer, das betreffende WG ihm damit zuzurechnen, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede(n) die mit dem jeweiligen WG verbundenen wesentlichen Rechte, soweit sie wirtschaftlich von Wert und damit zurechnungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Unbewegliche selbstständige Gebäudeteile

cca) Ladenein-/umbauten Rn. 163a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ladenein- und umbauten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen (Bsp Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen bei Kreditinstituten, insoweit statisch für das Gesamtgebäude unwesentlich), stehen in einem vom Gebäude unterschiedlichen Nutzungs- und Funkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. "Dreiteilung" des steuerlichen BV

Schrifttum: Söffing, Gewillkürtes BV, StbJb 1980/81, 451; Wassermeyer, Die Abgrenzung des BV vom PV, DStJG 3, 1980, 315; Leingärtner, Die Dreiteilung der WG in notwendiges BV, gewillkürtes BV und notwendiges PV und ihre Folgen, FR 1983, 214; Woerner, Notwendiges und gewillkürtes BV – eine überholte Unterscheidung?, StbJb 1989/90, 207; Arndt, Zur Abgrenzung des BV vom PV, Steuer u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuordnung von Beteiligungen zum BV

a) Beteiligungen an KapGes Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige grundstücksbezogene WG

a) Außenanlagen Rn. 167 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Außenanlagen (wie Hofbefestigungen oder Straßenzufahrten) sind keine Gebäudebestandteile, da sie mit dem Grund und Boden als solchem verbunden sind, ohne mit dem Gebäude in einem einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zu stehen, die – in Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) – auch in keiner besonderen Bez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zuordnung von Grundstücken/Grundstücksteilen zum BV

a) Notwendiges Betriebsvermögen Rn. 171 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zurechnungserfordernis: Die Frage der Zuordnung unbeweglicher WG zum BV stellt sich nur, wenn diese dem StPfl persönlich zuzurechnen sind (im Einzelnen s Rn 170ff). Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des StPfl bestimmt sind, gehören zum notwendigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft

ca) Gefahr caa) Substanzbezogene Risiken: Zufälliger Untergang/zufällige Verschlechterung Rn. 170g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Mit dem Gefahrenkriterium der Rspr-Formel ist das Wertminderungsrisiko als typisches mit dem Eigentum verbundenes Risiko adressiert. Dieses umfasst die Gefahr des zufälligen Untergangs (zB BFH v 27.09.2001, X R 67/00, BFH/NV 2002, 327; BFH v 04.06.2003,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Forderungen

1. Personelle Zurechnung von Forderungen a) Forderungen als Zurechnungsobjekt Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gebäude/Gebäudeteile

a) Gebäudebegriff Rn. 161 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für den Gebäudebegriff kommt es einkommensteuerrechtlich auf die bewertungsrechtliche Begriffsbestimmung an (so R 7.1 Abs 5 EStR 2012). Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk (auf eigenem oder fremdem Grund und Boden), das durch räumliche Umschließung Menschen, Tieren oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kaufpreiszahlung

da) Kopplung von Kaufpreiszahlung und Besitz-/Nutzungs-/Gefahr-/Lastenübergang Rn. 170j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zahlung des Kaufpreises ist für die Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums grds irrelevant, eine erfolgte Kaufpreiszahlung führt bei Fehlen insb der Inbesitznahme und der laufenden Nutzung nicht bereits zum Übergang wirtschaftlichen Eigentums (zB BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personelle Zurechnung von Forderungen

a) Forderungen als Zurechnungsobjekt Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus, von denen Letzterer berechtigt ist, von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bewegliche selbstständige Gebäudeteile

cba) Betriebsvorrichtungen Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnung von Verbindlichkeiten

ba) Zurechnungsgrundsätze Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Rechtsfolgen der Gebäudezurechnung zum Grundstückseigentümer

fa) AfA-Berechtigung des Erbauers Rn. 182m Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aufwandstragung des Nutzenden: Entscheidend für die Berechtigung zum ergebniswirksamen Abzug von AK/HK (gestreckt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des WG) als BA ist ausweislich der BFH-Rspr in letzter Konsequenz nicht die Zurechnung des WG, sondern dass der StPfl die Aufwendungen im eigenen betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Personelle Zurechnung von Grundstücken/Grundstücksteilen

a) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse unbeweglicher WG/Prüfformel Rn. 170 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der wirtschaftliche Wert eines unbeweglichen WG wird entscheidend durch die Verfügungsmacht über dessen Substanz und Ertrag bestimmt (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458; BFH v 27.11.1996, X R 92/92, BStBl II 1998, 97 (zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beendigung der BV-Eigenschaft

Rn. 93 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein WG scheidet aus dem BV aus, wenn das einzelne WG o der Betrieb dem Unternehmer (Betriebsinhaber) persönlich nicht mehr zuzurechnen ist, das WG aus dem BV ausscheidet, die Unternehmenstätigkeit nicht mehr als betrieblich iSd §§ 13–18 EStG anzusehen ist. Die wichtigsten Fälle des Ausscheidens aus dem BV sind in s Rn 52 aufgezählt. Rn. 94 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 189 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bewegliche WG sind insb Sachen (§ 90 BGB), dh körperliche WG, die nicht in bilanziellem Sinne unbeweglich sind. Da körperliche WG sich abschließend in bewegliche und unbewegliche teilen lassen, kann die Abgrenzung in negativem Sinne zu unbeweglichen WG (s Rn 159ff) erfolgen. Von WG völlig unkritischer beweglicher Natur abgesehen (Bsp Pkw, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zubehör

Rn. 168d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zubehör iSd §§ 97, 98 BGB sind bewegliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache auf Dauer zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen (Bsp Inventar eines Gewerbebetriebs). Zubehör ist trotz der räumlichen Nähe zur Hauptsac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Folgerungen für die Besteuerungspraxis

Rn. 120 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Aus Sicht der Besteuerungspraxis ist der rechtsdogmatisch tief schürfende Streit über die Notwendigkeit der "Zweiteilung" des BV-Begriffs häufig wenig hilfreich. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil der BFH bislang keinen Anlass gesehen hat, auf die Unterscheidung von "notwendig" u "gewillkürt" zu verzichten. Festgehalten werden kann aus Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Ertragsbezogene (laufende) Risiken

Rn. 170h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Gefahrenkriterium umfasst auch Risiken der laufenden Nutzung, wie insb die Gefahr sinkender/ausfallender Mieterträge infolge negativer Entwicklung des Immobilienmarkts. In der Praxis sind insb zwischen Bauträgern/Immobilienhändlern und Investoren zur – temporären – Minderung dieser Risikokomponente Grundstücksveräußerungen mit Mietprei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Aktivierung des Fremdbaus als materielles WG

Rn. 182s Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Fremdbau solle beim Erbauer als materielles WG aktiviert werden; eine Verpflichtung zum Ansatz des Fremdbaus lasse sich aus der Gliederungsvorschrift § 266 Abs 2 A.II.1 HGB iVm § 5 EStG herleiten (so Weber-Grellet, BB 2014, 42, 48; Weber-Grellet, BB 2016, 2220; Weber-Grellet, Bilanzsteuerrecht, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Lasten

Rn. 170i Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Dem zivilrechtlichen Eigentümer stehen nicht nur die Rechte am Grundbesitz originär zu, ihm obliegt auch die Pflicht, mit dem Grundbesitz verbundene Lasten zu tragen. Lasten eines Grundstücks können öffentlich-rechtlicher oder privater Natur sein. Öffentliche Grundstückslasten, dh Leistungen, die kraft öffentlichen Rechts auf dem Grundstüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rechtsfolgen der Gebäudezurechnung zum Erbauer

Rn. 182k Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aktivierung/Abschreibung: Stehen die Bauten im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Bauenden (Scheinbestandteile), sind sie diesem unstreitig personell zuzurechnen und bei betrieblicher Nutzung als materielle WG zu aktivieren. Bei Gebäuden als Scheinbestandteilen ist die AfA trotz der – aufgrund des nur vorübergehenden Zwecks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsformspezifika

Rn. 150 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Gesetzesterminologie und die gesamte Nomenklatur in der BFH-Rspr ist primär auf die Verhältnisse eines einzelnen StPfl ausgerichtet. Sie lässt sich indes praktisch nahtlos auf die Verhältnisse einer mitunternehmerischen PersGes übertragen, und zwar auch unter der Besonderheit der dort möglichen Sonderbilanzen für die einzelnen Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Gewillkürtes BV, StbJb 1980/81, 451; Wassermeyer, Die Abgrenzung des BV vom PV, DStJG 3, 1980, 315; Leingärtner, Die Dreiteilung der WG in notwendiges BV, gewillkürtes BV und notwendiges PV und ihre Folgen, FR 1983, 214; Woerner, Notwendiges und gewillkürtes BV – eine überholte Unterscheidung?, StbJb 1989/90, 207; Arndt, Zur Abgrenzung des BV vom PV, Steuer und Studium ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 186b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach RFH StuW 32 Nr 915 können Aktien eines Elektrizitätswerks notwendiges BV eines Landwirts sein, nach RFH RStBl 1933, 1006 auch Anteile an einer Zuckerrübenfabrik (bestätigt durch BFH v 11.12.2003, IV R 19/02, BStBl II 2004, 280). Nach RFH v 23.03.1938, VI 436/37, RStBl 1938, 645 stellt die Beteiligung an einer Mälzerei-AG hingegen im A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ist eine steuerbegünstigte Einrichtung an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mind. 15 % beteiligt, sind die Gewinne aus Anteilen (Dividenden), die im Gewinn aus Gewerbebetrieb enthalten sind, nach § 9 Nr. 2a GewStG (Anhang 7) zu kürzen. Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Kürzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Scheinbestandteile

Rn. 189h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks, die bereits dadurch definiert sind, dass bewegliche Sachen zu einem nur vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt werden (§ 95 BGB, s Rn 163), ist zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses bilanziell selbstständigen (beweglichen) Grundstück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelfall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang nach Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170n Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die zivilrechtliche Übereignung eines Grundstücks wird durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch bewirkt (§ 873 BGB). Der konkrete Zeitpunkt der Umschreibung des Grundbuchs und damit des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs ist für die Parteien nicht disponibel. Im Regelfall wird das Grundstück in Vollzug des Kaufvertrags vor d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Besitzerlangung durch Übergabe

Rn. 170a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Besitz als – im Unterschied zu unkörperlichen WG wie Anteile an KapGes oder immateriellen WG – wesentliche Herrschaftsbefugnis an einem unbeweglichen WG wird durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über das WG erworben (§ 854 Abs 1 BGB). Die Erlangung des Besitzes kann durch Übergabe der Sache durch den bisherigen Besitzer erfolgen, b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuordnung zum BV

Rn. 189j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein gemischt genutztes bewegliches WG (zB Pkw) ist insgesamt entweder dem BV oder dem PV zuzuordnen. Notwendiges BV liegt in Fällen beweglicher WG vor, wenn diese überwiegend, dh zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (BFH v 13.03.1964, IV 158/61, BStBl III 1964, 455; R 4.2 Abs 1 S 2 EStR 2012). Entscheidend ist die tatsächliche überw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.4 Zuordnung

Wesentlich für den Abzug von Betriebsausgaben ist, dass das jeweilige Wirtschaftsgut auch dem Betrieb der Photovoltaikanlage zugeordnet werden kann. Eine Photovoltaikanlage ist i. d. R. als Betriebsvorrichtung unzweifelhaft dem Betrieb zuordenbar. Dies gilt ohne Einschränkung für eine Anlage, die auf das Dach aufgesetzt wird, sog. Aufdachanlage; diese dient als Betriebsvorri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Gewillkürtes BV, StbJb 1980/81, 451; Wassermeyer, Die Abgrenzung des BV vom PV, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung als Betriebs- oder Berufssphäre im ESt-Recht, 315; Flasskühler, Die Abgrenzung des BV und PV in HB und StB des Einzelkaufmanns, 1982; Woerner, Notwendiges und gewillkürtes BV, StbJb 1989/90, 207; Flies, Gewillkürtes BV, StBp 1998, 17; Schoor, Abgrenzung des notw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Ladenein-/umbauten

Rn. 163a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ladenein- und umbauten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen (Bsp Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen bei Kreditinstituten, insoweit statisch für das Gesamtgebäude unwesentlich), stehen in einem vom Gebäude unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang, sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Kopplung von Kaufpreiszahlung und Besitz-/Nutzungs-/Gefahr-/Lastenübergang

Rn. 170j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zahlung des Kaufpreises ist für die Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums grds irrelevant, eine erfolgte Kaufpreiszahlung führt bei Fehlen insb der Inbesitznahme und der laufenden Nutzung nicht bereits zum Übergang wirtschaftlichen Eigentums (zB BFH v 20.01.1987, IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428). Häufig wird der maßgebende Überg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs bei unwirksamer schuldrechtlicher Bindung

Rn. 170c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 § 41 Abs 1 S 1 AO, der anordnet, das die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen, gilt auch iRd § 39 AO bei der Prüfung der personellen Zurechnung (BFH v 10.04.1973, VIII R 157/72,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 169 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die rechtlich ebenso wie wirtschaftlich den Grundstücken nahestehen und zivilrechtlich wie Grundstücke (grundstücksgleich) behandelt werden. Wesentliche grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht (§ 11 ErbauRG) und das Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Vermögen"

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Auslegung des Begriffsbestandteils "Vermögen" verlässt uns die Nomenklatur des EStG vollständig. In der (betriebs-)wirtschaftlichen Begriffswelt versteht man unter "Vermögen" den in Geld ausgedrückten Wert aller materiellen u immateriellen Güter, die in der Verfügungsbefugnis einer Wirtschaftseinheit stehen, also einen positiv einzuschät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Dauer der BV-Eigenschaft

Rn. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zeitdauer ist kein Kriterium zur Beurteilung der BV-Eigenschaft. Kurzfristig im Produktionsprozess verbrauchtes Material gehört genauso zum BV wie ein Grundstück, das jahrzehntelang produktiv eingesetzt wird. Hat ein WG BV-Eigenschaft erlangt, verliert es diese in aller Regel nur durch Handeln des Betriebsinhabers oder ausnahmsweise frem...mehr