Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

Rz. 48 [Autor/Stand] Abgrenzungsfragen ergeben sich auch zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem gewerblichen Betriebsvermögen. Ob eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 167).[2] Liegen teils gewerbliche und te...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Übergang von Betriebs- sowie l...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Beurteilung einer "missglückten" Einbringung von Betriebsvermögen iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder von Anteilen iSd § 21 Abs 1 UmwStG

3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 354 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während buchführende Gewerbetreibende auch WG, die nicht notwendiges BV sind, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, grundsätzlich willküren und damit in die Gewinnermittlung einbeziehen können, gilt dies für nicht buchführende LuF nicht gleichermaßen, weil bei Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.5 Verlagerung der Ursache einer Mehr- bzw Minderabführung iSd § 14 Abs 4 KStG durch Einbringung von Betriebsvermögen durch die Organgesellschaft in eine andere Tochter-Organgesellschaft

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sachliche Befreiung des Betriebsvermögens im Beitrittsgebiet (§ 136 BewG)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 152 Abs. 7 BewG bestimmte, dass § 136 BewG, der durch Art. 6 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] wieder in das BewG eingefügt wurde, zum 1.1.1997 anzuwenden ist. Der Anwendungsvorschrift hätte es nicht bedurft, da die Anwendung des neuen § 136 BewG nur für den Stichtag 1.1.1997 in der Vorschrift selbst geregelt is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Besteuerung des eingebrachten Betriebsvermögens

Tz. 135 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft werden die stlich relevanten Tatbestände des Einbringenden der Übernehmerin (Bw-Einbringung: s Tz 51–61 und s Tz 68–81; beim Zwischenwertansatz: s Tz 83–99 und s Tz 102–103) auch für gewstliche Zwecke der Berechnung des Gewerbeertrags ab dem (regelmäßig rückbezogenen) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des luf Betriebsvermögens (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zu erfassen sind im Wj zugeflossene Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung, die ohne Zugehörigkeit der überlassenen WG zum luf BV als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizieren wären. Auf die Bezeichnung der vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 74–77, glA Märkle/Hiller, Die ESt bei LuF...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 3 Gewinnermittlung bei Einkunftsarten aus selbstständiger Tätigkeit

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. EStG sind Einkunftsarten aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hinweis Unterschiedliche Begriffe mit gleichem Inhalt Während das Steuerrecht bei diesen Einkunftsarten von Gewinn spricht, verwendet § 15 Abs. 1 SGB IV bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit den Begriff "Arbeitseinkommen". ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / Schrifttum:

Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des ErbStG an das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigte Erwerbe (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt der Entlastungsbetrag nur für das begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG abzüglich des zu berücksichtigenden Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG bzw. des geminderten Verschonungsabschlags nach § 13c ErbStG im Rahmen des Abschmelzungsmodells. Sachlich begünstigungsfähiges Vermögen (s. im Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 2 GrStG bringt die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers in sachlicher Hinsicht zum Ausdruck. Mit der Anknüpfung an den inländischen Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen konkretisiert der Gesetzgeber den Steuergegenstand des GrStG. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 5.2 Begünstigte Arbeitnehmer

Die vorläufige Nichtbesteuerung findet nur dann Anwendung, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein sog. Start-up-Unternehmen handelt, welches die Voraussetzungen des § 19a Abs. 3 EStG erfüllt. Hierunter fallen insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU[1]), deren Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. Die Besteuerung des geldwerten Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Wohnteil

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Wohnungen und Wohnräume, die in die wirtschaftliche Einheit des land und forstwirtschaftlichen Vermögens einzubeziehen sind, gehören teils zum Wirtschaftsteil, teils zum Wohnteil. Soweit sie zum Wirtschaftsteil rechnen, werden sie im Vergleichswert der einzelnen Nutzungen erfasst, dabei allerdings nicht besonders bewertet. Eine Ausnahme bilden hier n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Aweh, LuF: Kleinbetriebe oder Gartenbewirtschaftung für Eigenbedarfszwecke, EStB 2011, 323; Bruschke, Die (ungewollte) Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft, ZSteu 2006, 315; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, Inf 1984, 561; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 3 Gegenstand eines Geschenks

Gegenstand eines Geschenks sind vor allem Geldzuwendungen[1] oder Sachzuwendungen (auch in Form von Geschenkgutscheinen), die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Auch Dienstleistungen können Gegenstand eines Geschenks sein, jedenfalls wenn dem Bedachten Dienstleistungen Dritter verschafft werden. Dementsprechend liegt ein Geschenk auch vor, wenn ein Unternehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Fahrtkosten

Rz. 95 Sofern der RA mit dem Kanzlei-Pkw unterwegs ist, fallen keine extra Reisekosten an. Diese sind durch die Betriebsausgaben gedeckt, die der Pkw verursacht, d.h. Benzin, Reparaturkosten, Versicherung, Steuer, Abschreibung etc. Sollte der RA nicht den Kanzlei-Pkw für die Auswärtstermine nutzen, sind die Fahrtkosten als Betriebsausgabe in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Verkauf von Anlagevermögen

Rz. 135 Sofern Anlagevermögen verkauft wird, ist der Verkaufserlös als Einnahme zu verbuchen. Auch unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer. Entsprechend ist die vereinnahmte USt dann an das Finanzamt abzuführen. Rz. 136 Außerdem muss der Anlagenabgang erfasst werden, da der Gegenstand nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört. Es handelt sich hierbei um den "Buchwert". Das ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnung bei Organverhältnissen

Rz. 34 [Autor/Stand] Unter einem Organverhältnis versteht man die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit einer Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person. Die Organgesellschaft ist somit nicht frei, sondern dem Willen eines anderen Unternehmens unterworfen. Sie ist finanziell, wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit bei der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören grds. alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten nunmehr parallel: Für Grundsteuerzwecke: §§ 232–241 BewG n.F. (Bewertung mit standardisierten Ertragswerten) Für Erbschaft-/Schenkungsteuer: §§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Betrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 79 [Autor/Stand] Bei betrieblich genutzten Grundstücken, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen zum Grundvermögen gehören würden, haben die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit und die Zweckbestimmung eine größere Be deutung für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit als bei Wohngrundstücken. Insb. bei Fabrikationsbetrieben kann eine Mehrzahl oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien

Rz. 118 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Diese Rechtslage ist durch § 34 Abs. 7 BewG im Bewertungsgesetz unter gleichzeitiger Bestimmung des Begriffs der Stückländereien normiert worden. Rz. 119 [Autor/Stand] Eine Stückländerei liegt danach vor, wenn es s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Seit 1.1.2022 ist zu unterscheiden zwischen: Grundsteuerzwecke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grund und Boden, Wohn- und Wirtschaftsgebäude

Rz. 31 [Autor/Stand] Grund und Boden stellt die wichtigste Betriebsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft dar. Darunter sind primär Äcker, Grünland, Forst-, Wein- und Gartenbauflächen zu fassen. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser.[2] Zum Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft gehören auch Flächen minderer Qualität (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 87 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahmen von der Gesamtbewertung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Grundsatz der Gesamtbewertung der wirtschaftlichen Einheit gilt nicht, soweit eine Bewertung durch Summierung der Werte der einzelnen zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Wirtschaftsgüter vorgeschrieben ist. Eine solche Ausnahme ist in § 13 Abs. 1 BewG vorgesehen. Danach ist der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 2 BewG

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erfordert eine Einordnung in eine der beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen. Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 7.2 Sonderfall: Ansatz des gemeinen Werts

Fiktive Kosten sind als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn dem Zuwendenden für die Sachleistung keine bzw. nur geringe Aufwendungen entstehen. Hierunter fallen im Wesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die im Betrieb nicht mehr benötigt und deshalb an Arbeitnehmer verschenkt oder verbilligt überlassen werden. Hauptanwendungsfall dürfte die Überlassung des Firm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftsgut

Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S.d. Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauungen des Verkehrs ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 91 BewG)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 91 BewG i.d.F. des JStG 1997 blieben bei Grundstücken, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bei der Ermittlung des Einheitswerts außer Ansatz. Diese Vorschrift hatte insbesondere Bedeutung für die Grundsteuer. Bei der Gewerbekapitalsteuer wurden in der Vergangenheit die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / P. § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 91 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] durch das Steueränderungsgesetz 2015[3] geändert. Rz. 92 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 93 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2015[6] umfasst die Absätze 1 bis 10 der aktuell geltende...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 3 Zuschreibungen

Vorratsgüter sind in der Handelsbilanz zuzuschreiben, wenn auf diese Vermögensgegenstände in der Vergangenheit eine Niederstwertabschreibung vorgenommen worden ist, der Grund für diese Abschreibung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen ist und die Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag noch zum Betriebsvermögen gehören. Die Obergrenze der Bewertung bilden die ursprün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken des Betriebsvermögens (estb 2025, Heft 12, S. 467)

Wann die Aufdeckung stiller Reserven droht und wie dies ggf. verhindert werden kann Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung – z.B. durch e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 1. Betriebsaufgabe

Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nicht unbedingt zur "V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 5. Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG? Bei kleineren und mittleren gewerblichen oder freiberuflichen Betrieben ist das Betriebsgrundstück häufig die einzige funktional wesentliche Betriebsgrundlage, so dass sich hier die Frage stellt, ob bei Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt eventuell eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG in Betracht kommen könnte. a) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / II. Steuerliche Rechtsfolgen bei nachfolgender Nutzung des entnommenen Grundstücks durch den Steuerpflichtigen

1. Nutzung zu privaten Zwecken Nutzt der Steuerpflichtige das Grundstück nach der Entnahme zu privaten Zwecken, z.B. indem er ein dem BV entnommenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder es unentgeltlich einem Angehörigen zur Nutzung überlässt, hat dies keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Folgen, da mit dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden. In diesen Fällen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / I. Entnahmetatbestände

1. Betriebsaufgabe Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 1. Nutzung zu privaten Zwecken

Nutzt der Steuerpflichtige das Grundstück nach der Entnahme zu privaten Zwecken, z.B. indem er ein dem BV entnommenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder es unentgeltlich einem Angehörigen zur Nutzung überlässt, hat dies keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Folgen, da mit dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden. In diesen Fällen kommt ein steuermindernder Ko...mehr