Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3 Behandlung des Betriebsvermögens

Der Begriff des Betriebsvermögens unterscheidet sich nicht von dem bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG. Es wird unterschieden zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen. In Abgrenzung dazu gibt es das Privatvermögen. 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.2 Grundstücke und Grundstücksteile

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, gehört der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig zum notwendigen Betriebsvermögen. Im Gegensatz zu sonstigen Wirtschaftsgütern, für die die Betriebsvermögensz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.2.1 Entnahme

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erfordert eine Entnahme grundsätzlich eine Entnahmehandlung; zu dieser gehört nur ein auf eine bestimmte Art der Nutzung eines Wirtschaftsguts (im betrieblichen oder privaten Bereich) gerichteter Wille des Steuerpflichtigen, nicht auch ein Wille zur Gewinnverwirklichung oder auch nur das Bewusstsein einer solchen Gewinnverwirklichung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.3 Geld, Geldbestände und Bankguthaben

Eingenommenes Geld, Geldbestände und Bankguthaben gehören nach h. M. nicht zum Betriebsvermögen eines Einnahmen-Überschussrechners. Vereinnahmtes Geld wird grundsätzlich sofort zu Privatvermögen, weil es bei der Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kein Bestandskonto gibt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören u. a. entgeltlich erworbene Nutzungsrechte, Software oder auch Firmen- bzw. Praxiswerte.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.5 Einbringung in eine Personengesellschaft

Die Einbringung stellt nach Auffassung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung eine Sonderform der Veräußerung dar, für die das UmwStG unterschiedliche Wertansätze zulässt. Dabei ist das eingebrachte Betriebsvermögen auf den Einbringungszeitpunkt nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG zu bewerten. Im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG muss ein Einbringungsgewinn auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.4 Beteiligungen

Geldgeschäfte eines Freiberuflers, wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, stellen grundsätzlich berufsfremde Vorgänge dar, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssen. Das gilt nicht, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzt oder sich als Hilfsge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.25 Schadensersatz

Schadenersatz ist eine Betriebseinnahme bei betrieblicher Veranlassung. Besonderheiten gelten bei Zerstörung von Betriebsvermögen während privater Nutzung (Entnahme in Höhe des Restbuchwerts, Betriebseinnahme, soweit Schadensersatz über den Restbuchwert hinausgeht).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.7 Einlagen

Einlagen aus dem Privat- in das Betriebsvermögen sind keine Einnahmen.[1] Hinweis Einlagen in der Anlage EÜR erklären Entnahmen und Einlagen sind allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung auch im Rahmen der EÜR aufzuzeichnen und im Vordruck EÜR zu erklären.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.43 Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind.[1] Beispiele für betriebliche Versicherungen: Versicherungen für das Kfz im Betriebsvermögen, Feuerversicherungen, Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, Unfallversicherung), Betriebsunterbrechungsversicherung. Keine Betriebsausgaben: Kranken-, Krankentagegeld- oder Lebensve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.7 Beteiligung

Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden. Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.5 Richtsatzverprobung

Überprüft ein Betriebsprüfer des Finanzamts die Einnahmen eines Gastwirts, verprobt er pauschal, ob die innerbetrieblichen Daten in sich selbst schlüssig sind und mit gewissen Erfahrungswerten übereinstimmen (amtliche Richtsätze). Fehlen im Betrieb geeignete Buchhaltungsunterlagen, werden Kassenfehlbeträge festgestellt oder anderweitige gravierende Fehler entdeckt, kann der P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.28 Teileinkünfteverfahren

Dividenden sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren des Betriebsvermögens (Anteile an Kapitalgesellschaften) sind nur zu 60 % als Betriebseinnahme zu versteuern. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Einnahme auszuweisen. Der steuerfreie Teil ist bei der Gewinnermittlung wieder abzuziehen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / III. Einlagefähigkeit

Der BFH qualifiziert den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts als WG und ordnet ihn – bei betrieblicher Nutzung – dem notwendigen Betriebsvermögen (BV) zu. Die Einlage in einen Betrieb ist nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG möglich.mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Bewertungsgesetzes dem Ausgangswert hinzuzurechnen. § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG Das Bundeskartellamt verhängte gegen die Klägerin, eine GmbH &...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er ausgehend von der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Reisekosten / 3.1 Fahrtkosten

Aufwendungen für "Reisekosten"-Fahrten sind in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Sie müssen durch Belege (Fahrzeugkosten, Fahrkarte, Flugticket) nachgewiesen werden. Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann aus Vereinfachungsgründen typisierend je nach Art des benutzten Verkehrsmittels auch ein pauschaler Kilometersatz für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden[1] Die aktu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8.1 Vorgehen bei fremden und eigenen Ladestationen

Ein reines Elektroauto muss immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden, als "laufende Kfz-Betriebskosten" erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto jedoch nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgela...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / B. Begriff des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens

Rz. 60 Bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist einkommensteuerlich eine Begünstigung nur dann gegeben, wenn der Betrieb als Sachgesamtheit übertragen wird. Fragen stellen sich hinsichtlich von Teilbetrieben wie z.B. Forst und der Möglichkeit eines Flächenrückbehaltes. Für Zwecke der Ertragsteuer (Einkommensteuer, G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 5. Höfeordnung und Einkommensteuerrecht

Rz. 31 Die höferechtlichen Begriffe Hofvermögen und hoffreies Vermögen sind nicht deckungsgleich und streng zu unterscheiden von den steuerlichen Begriffen Betriebsvermögen und Privatvermögen. Während die höferechtlichen Begrifflichkeiten ausschließlich in diesem Rechtsgebiet gelten und erbrechtlichen Charakter haben, ist der steuerliche Begriff des Betriebsvermögens oder de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 2. Rückbehalt

Rz. 14 Soweit nicht alle Flächen übertragen werden, also Flächen in einem Umfang von bis zu 10 % der Gesamtflächen zurückbehalten werden, liegt ertragsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 EStG keine Betriebszerschlagung vor. Die zurückbehaltenen Flächen stellen beim Übergeber einen verkleinerten landwirtschaftlichen Betrieb dar.[19] Dies gilt in allen Fällen, in denen der Übergeber di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Die Nachfolge in den l... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 9 Nach § 4 HöfeO fällt der Hof als Teil der Erbschaft dem Hoferben zu. Der Hoferbe wird mit dem Tode des Hofeigentümers sofort und ohne weitere dingliche Vollzugsakte Alleineigentümer des Hofes. Ob es sich bei dieser höferechtlichen Besonderheit um eine Ausnahme vom Grundsatz der Universalsukzession handelt[9] oder um eine vom Gesetz mit dem Erbfall durchgeführte Auseina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Die Nachfolge in den l... / D. Muster eines Einzeltestamentes des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Einzeltestament des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschien: Herr _________________________, geboren am _________________________ in _______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / a) Einheitlicher Übertragungsakt

Rz. 5 Bei einer lebzeitigen Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann die Buchwertklausel des § 6 Abs. 3 EStG nur dann in Anspruch genommen werden, wenn (1) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (2) in einem einheitlichen Übertragungsakt vom Übergeber (3) in zeitlichem Zusammenhang auf den Rechtsnachfolger übergehen. Werden die wesentlichen Grundlagen des Betriebs ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 1. Unentgeltliche Betriebsübertragung

Rz. 3 Ausgangspunkt bei der ertragsteuerlichen Würdigung der unentgeltlichen Betriebsübertragung ist die gesetzliche Regelung des § 6 Abs. 3 EStG. Gegenstand der Übertragung können danach ein Betrieb, Teilbetrieb oder Anteile eines Mitunternehmers an einem Betrieb (Mitunternehmeranteil) sein. Die aktuelle gesetzliche Fassung des § 6 Abs. 3 EStG gilt seit dem VZ 2001.[2] Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / b) Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 8 Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage gem. § 6 Abs. 3 EStG ist normspezifisch auszulegen, so dass im Anwendungsbereich der unentgeltlichen Betriebsübertragung auf die funktionelle Betrachtungsweise abzustellen ist.[7] Funktional wesentlich können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die im Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs für die Funktion des Betriebs von Bedeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 73 Ebenfalls im Rahmen der Hofnachfolge sind Nießbrauchsgestaltungen in der Land- und Forstwirtschaft üblich und werden oft vereinbart. Häufigster Anwendungsfall ist die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch. In diesem Fall entstehen bei einem aktiv bewirtschafteten Betrieb zwei Unternehmen im steuerlichen Sinne, zum einen in der Hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / I. Umfang der Gegenleistungen

Rz. 82 Die vereinbarten Gegenleistungen im Rahmen eines solchen Hofübergabevertrages sind danach zu unterscheiden, ob es sich um Versorgungsleistungen, um Verpflichtungen zur Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens oder Ausgleichszahlungen handelt. Rz. 83 Private Versorgungsleistungen, wie z.B. das Bar-Altenteil an die Übergeber, sind steuerlich nicht als Gegenleis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / D. Gegenleistungen

Rz. 81 Die Vereinbarung von Gegenleistungen in einem landwirtschaftlichen Übergabevertrag sind in der Regel Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung. In der landwirtschaftlichen Literatur spricht man vom klassischen Altenteil, in der steuerlichen Literatur von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, die in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG gere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / a) Rücklage gem. § 6b EStG

Rz. 29 Gem. § 6 Abs. 3 EStG ist der Übernehmer verpflichtet, die Buchwerte des Übergebers fortzuführen. Er hat kein eigenes Wahlrecht, von diesen Werten abzuweichen. Hat der Übergeber eine steuerliche Rücklage gem. §§ 6b, 6c EStG gebildet, muss der Betriebsübernehmer daher auch diese fortführen.[35] Eine Rücklage gem. §§ 6b, 6c EStG ist kein Wirtschaftsgut, sondern nur ein B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / b) Aktive oder verpachtete Betriebe, Stückländerei

Rz. 37 Die eigentliche Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens gilt sowohl für aktiv bewirtschaftete als auch für verpachtete Betriebe. Die Verpachtung wird als andere Form der aktiven Bewirtschaftung angesehen. Durch die Ergänzung des § 158 Abs. 2 BewG um einen Satz 3 ist geklärt, dass die Verpachtung von Flächen eine andere Form der aktiven Bewirtschaftung darstellt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Rückforderungsrechte / F. Rückforderung des gesamten Betriebes

Rz. 93 Denkbar ist auch, dass sich ein vorbehaltenes Rückforderungsrecht nicht nur auf die zum Betrieb gehörenden Grundstücke, sondern auf den Betrieb als solchen erstrecken soll, sei es, um dem Veräußerer die Möglichkeit einer Fortführung des Betriebs in wieder eigener Regie zu geben, sei es aus Gründen steuerlicher Vorsorge, um die Auflösung stiller Reserven bei einer nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Pflichtteilsverzicht d... / C. Pflichtteilsverzicht des Übernehmers gegenüber dem Übergeber und dessen Ehegatten

Rz. 4 Häufig befindet sich der zu übertragene Hof im alleinigen Eigentum eines Elternteils des Übernehmers, während sich das sonstige hoffreie Vermögen im Eigentum des anderen Elternteils befindet.[3] In diesem Fall ist es dann erforderlich, dass der Übernehmer auch gegenüber dem Ehegatten des Übergebers auf sein Pflichtteil verzichtet, wenn sichergestellt werden soll, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / I. Wohnrechte

Rz. 70 Es ist in der Landwirtschaft üblich, dass bei der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der oder die Übergeber sich ein lebenslanges Wohnungsrecht zurückbehalten. Das zurückbehaltene Wohnungsrecht ist Teil des Leibgedings, bestehend aus Wohnrecht, Bar-Altenteil und ggfs. weiteren Auflagen wie z.B. die Übernahme von Beerdigungskosten. Rz. 71 Der Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Rückforderungsrechte / 7. Rückforderungsrecht wegen Eintritts unerwünschter schenkungssteuerlicher Folgen

Rz. 40 Ist die Übertragung auch steuerrechtlich motiviert, die mit ihr verbundene schenkungssteuerliche Belastung aber vorab nicht sicher zu ermitteln, so kommt die Vereinbarung eines an den Eintritt bestimmter steuerrechtlicher Folgen anknüpfenden Rückforderungsrechts in Betracht, etwa für den Fall, dass die Schenkungsteuer einen bezifferten Höchstbetrag überschreitet oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / V. Gegenstand des Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 20 Die HöfeO bestimmt in § 2 und § 3 die Gegenstände, die zu einem Hof im Sinne der HöfeO gehören. Diese Vorschriften legen damit die sachliche Reichweite der höferechtlichen Sondernachfolge fest,[39] und zwar nicht nur für die Hofnachfolge von Todes wegen, sondern auch für lebzeitige Hofübergabe. Die in §§ 2 und 3 HöfeO genannten Gegenstände sind daher, sofern im Hofübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / 2. Besteuerung – 2. Stufe

Rz. 43 Landwirtschaftliches Vermögen gilt als begünstigtes Vermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Es handelt sich um eine umfassende sachliche Befreiung. Diese sachliche Befreiung umfasst die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Wirtschaftsgebäude sowie das gesamte Inventar. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / I. Unterscheidung

Rz. 4 Eine Leibrente liegt vor, wenn an den Begünstigten, und zwar regelmäßig auf dessen Lebenszeit (§ 759 Abs. 1 BGB), wiederkehrende Leistungen in gleichmäßiger Höhe zu erbringen sind, wobei die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel an der Gleichmäßigkeit und damit am Charakter als Leibrente nichts ändert.[3] Um eine dauernde Last handelt es sich dagegen, wenn die über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / III. Flächenrückbehalt

Rz. 66 Die einkommensteuerliche Regelung des § 6 Abs. 3 S. 1 EStG stellt auf die Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen ab. Gefestigte Rechtsprechung des BFH ist es, dass hier eine Wesentlichkeitsgrenze von 90 % gezogen wird.[50] Diese Grenze wird in erster Linie auf die Flächenausstattung des Betriebes berechnet. So auch mittlerweile die gesetzliche Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / I. Sachgesamtheit

Rz. 61 Die Übertragung eines Betriebes von der einen Generation auf die nächste Generation ist gem. § 6 Abs. 3 EStG steuerneutral zwingend zu Buchwerten umzusetzen, wenn ein gesamter Betrieb übertragen wird. Dabei stellt der Gesetzgeber auf die Sachgesamtheit des betrieblichen Vermögens ab. Es sind alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter zu übertragen. Rz. 62 In der Lan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / II. Teilbetrieb

Rz. 64 Auch die Übertragung eines Teilbetrieb ist einkommensteuerlich gem. § 6 Abs. 3 S. 1 EStG begünstigt. Soweit der Teilbetrieb insgesamt mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen wird, erfolgt eine zwingende Buchwertfortführung, also eine Übertragung ohne Aufdeckung von stillen Reserven und damit ohne eine Steuerlast. Rz. 65 Von einem Teilbetrieb spricht man, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / IV. Schenkungsteuer

Rz. 68 Begünstigtes Vermögen gem. § 158 BewG ist der landwirtschaftliche Betrieb. Entscheidend ist der tatsächliche Übertragungsgegenstand. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Umfang des landwirtschaftlichen Betriebes bestimmt wird durch den Übertragungsakt selber. Von daher kommt es nicht darauf an, ob aus einem einheitlichen Betrieb alle Flächen übertragen werden oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.1 Gestaltungen auf Ebene der Gesellschaft

Rz. 46 Weist die GmbH in der Krise Verluste in einer Höhe aus, die voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht durch entsprechend hohe Gewinne auszugleichen ist, so kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Verschmelzung der Verlust-GmbH mit einer Gewinn-GmbH erwogen werden. Gemäß der aktuellen Fassung des UmwStG kann ein verbleibender Verlustvortrag der Verlust-GmbH nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.2 Gestaltungen im Verhältnis der Gesellschafter zur GmbH

Rz. 48 Eine Verlust-GmbH kann mit ihren Verlusten mangels Verrechnungsmöglichkeiten mit Gewinnen steuerlich zunächst nichts anfangen. Die GmbH-Gesellschafter hingegen unterliegen mit ihren u. U. hohen Einkünften der vollen Einkommensteuerbelastung. Ein unmittelbarer Transfer der Verluste auf Ebene der Gesellschafter ist indes nicht möglich. Denkbar wären in diesem Zusammenha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.5 THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie)

Halter von "reinen" Elektroautos können ihre CO2-Einsparungen seit 2022 (und aktuell bis zum Jahr 2030) jährlich zertifizieren lassen und an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Verkauf erfolgt regelmäßig über Online-Plattformen als Zwischenhändler. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen, die THG-Prämie wird nur für reine Elektrofahrzeuge gewährt. Zur Abwicklung ist ...mehr