Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.3 ‹Europatauglichkeit› der Regelung

Der EuGH hat im Verfahren ‹Lasteyrie du Saillant›[1] die französische Regelung des Art. 167 ff. CGI, die in weiten Bereichen der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG entspricht, mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nachdem die Finanzverwaltung[2] für den ‹EU-/EWR-Raum› die sofortige Besteuerung durch eine sog. Stundungsrege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.1 Allgemeines

Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) regelt die Frage der Steuer-Entstrickung im Betriebsvermögen sowohl in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Personenunternehmen (als fiktive Entnahmen) bzw. § 12 KStG (als fiktive Einnahmen). Vergleichbare Besteuerungstatbestände w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Unterschiedsbetragsminderung/verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung

Rz. 4 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Eine vGA erfordert zunächst, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgewirkt hat. Angesichts der in ihrer Wirkung auf den Unterschiedsbetrag erforderlichen Vermö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft

Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung. Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ist die vGA wieder hinzuzurechnen. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.7 Entstrickung bei Wegzug eines Einzelunternehmers

In der Vergangenheit hatten sowohl der BFH als auch die Finanzverwaltung beim Wegzug eines Einzelunternehmers in Fortsetzung der finalen Entnahmetheorie eine Betriebsaufgabe (des deutschen Betriebs) unterstellt. Mit Urteilen v. 28.10.2009[1] hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 vGA von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette. Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.3 Rechtsformwahl für den Einzelkämpfer

Für den Existenzgründer, der erst einmal allein handeln will, bieten sich mehrere "Rechtsformen" an, wobei das Augenmerk weniger auf die steuerlichen Konsequenzen als auf die rechtlichen Haftungsfolgen gerichtet werden sollte. Natürlich muss neben der Begrenzung der Haftungsfolgen auf das Betriebsvermögen die geringstmögliche steuerliche Belastung angestrebt werden. Aber auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Das Verfahren wird nur auf Gläubigerauftrag hin betrieben (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Den Antrag können auch nach § 10 RDG registrierte Inkassounternehmen stellen (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO; zur alten Rechtslage vgl. LG Bremen, MDR 2001, 351; AG Hamburg-Blankenese, MDR 2000, 663; AG Zerbst, DGVZ 2000, 172; Nies, MDR 2000, 625; Musielak/Voit, § 900 Rn. 3 m. w. N.; LG Frankfu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.2 Betriebsvermögen bei mitunternehmerischen Beteiligungen

Tz. 123 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV einer Verlust-Kap-Ges Beteiligungen an Pers-Ges, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) das Aktivvermögen der Pers-Ges mit dem Anteil der Beteiligung in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen. Auch hierin ist uE der Verw-Auff grds zuzustimmen. Da der MU-Verlust anteilig der Kö zugerechnet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.8 Betriebsvermögen bei ausländischen Körperschaften mit inländischer Betriebsstätte

Tz. 124 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 UE ist § 8 Abs 4 KStG auch bei der Verrechnung von noch nicht verbrauchten Verlustabzügen einer inl BetrSt mit künftigen Gewinnen der inl BetrSt anzuwenden (s § 50 Abs 1 S 2 EStG wegen der Anwendung des § 10d EStG). Hier stellt sich die ungeklärte Frage, ob für die in § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebene Überwiegensprüfung beim BV nur auf das B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen

3.6.3.1 Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen

1. Abgrenzung bei gewerblicher Betätigung Rz. 68 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ergibt sich bei der Einkommensteuer aus R 15.5 EStR. Diese Regelungen sind auch bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen bei der Bedarfsbewertung anzuwenden. Neben allgemeinen Aussagen, z.B. zur Defini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.5 Zuführung von neuem Betriebsvermögen bei einer Tochtergesellschaft, mit der ein Gewinnabführungsvertrag nicht besteht

Tz. 137 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 32) kann eine dem Hauptanwendungsfall vergleichbare Gestaltung darin liegen, dass der (neue) Gesellschafter der Verlust-Kap-Ges nicht dieser selbst, sondern deren nicht organschaftlich verbundener(n) TG(en) neues BV zuführt. Nach Verw-Auff ist ein Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.4 Neues Betriebsvermögen: Zuführungs- oder Saldobetrachtung?

Tz. 78 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zu der Frage, was unter "neuem BV" iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG zu verstehen ist, vertritt der BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) eine deutlich schärfere Auff als die FinVerw (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455). Wenn das Gesetz von "neuem" BV spricht, ist daraus nicht im Umkehrschluss zu folgern, dass die Zuführung geb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft

Tz. 113 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV Beteiligungen an Organgesellschaften, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) nicht auf den Beteiligungswert abzustellen; vielmehr ist das Aktivvermögen der OG in vollem Umfang in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen, dh die BV-Zuführung ist für den Organkreis insges zu prüfen. Frotscher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zuordnung der Organbeteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung (finanzielle Eingliederung)

Tz. 19 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 1 Nr 2 KStG muss die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung an der OG zum BV der inl Zweigniederlassung gehören. In zeitlicher Hinsicht muss die finanzielle Eingliederung während des gesamten Wj der OG vorliegen (§ 18 S 2 iVm § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG). Tz. 20 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wie Walter (in E & Y, § 18...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Beteiligung an einer Kapitelgesellschaft außerhalb des Betriebsvermögens (§ 13 Abs 6 KStG)

8.1 Anwendungsbereich Tz. 139 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 bis 5 KStG regelt die Behandlung der stillen Reserven im BV einer Kö bei Eintritt oder Wegfall einer StBefreiung. § 13 Abs 6 KStG ergänzt diese Regelungen für den Fall, dass eine stfrei oder stpfl werdende Kö eine Beteiligung an einer Kap-Ges außerhalb des BV hält. S auch Märtens, in Gosch, 3. Aufl, § 13 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücksart und Vermögensart

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Eingliederung eines bebauten Grundstücks in eine der sechs Grundstücksarten des § 75 BewG ist ohne Einfluss darauf, welcher Vermögensart – Grundvermögen oder Betriebsvermögen (§ 18 BewG) – das Grundstück zuzurechnen ist.[2] Die Grundstücksart (Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischtgenutztes Grundstück usw.) hat Bedeutung für die Bewertung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abgrenzung bei gewerblicher Betätigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ergibt sich bei der Einkommensteuer aus R 15.5 EStR. Diese Regelungen sind auch bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen bei der Bedarfsbewertung anzuwenden. Neben allgemeinen Aussagen, z.B. zur Definition des Begriffs Land- und Forstwirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 140 Abs. 1 Satz 1 BewG richten sich der Begriff der wirtschaftlichen Einheit und der Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 33 BewG , der dies für den Bereich der Einheitsbewertung regelt. Rz. 28 [Autor/Stand] Danach gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 24 [Autor/Stand] Als "Geschäftsgrundstücke" (zweite Grundstücksart) bezeichnet das Gesetz solche bebauten Grundstücke, die zu mehr als 80 % eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen. Zur Entscheidung der Frage, ob die 80-%-Grenze überschritten ist, muss auch hier die gesamte Rohmiete in die Miete für gewerblichen und öffentlichen Zwecken dienende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6 Der Betriebsvermögensvergleich

Tz. 90 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 S 2 KStG knüpft den Untergang des stlichen Verlustabzugs ua daran, dass überwiegend neues BV bei der Verlust-Kap-Ges zugeführt wird. Nach Verw-Auff ist ein Vergleich folgender Rechengrößen vorzunehmen: 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7 Einbeziehung des Aktivvermögens nachgeordneter Gesellschaften in den Betriebsvermögensvergleich

Tz. 112 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Für die in den Tz 113 – 123 genannten Sachverhalte ist nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) nicht nur das Aktivvermögen der Obergesellschaft, sondern zusätzlich das einer nachgeordneten Gesellschaft in den nach § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebenen Vergleich einzubeziehen. 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft Tz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 140 Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung von Milchlieferrechten vor dem Hintergrund der neuesten BFH-Rechtsprechung, INF 2000, 683; Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Tierbestände

Rz. 46 [Autor/Stand] Zu den Tierbeständen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gehören alle Tiere, die als landwirtschaftliche Nutztiere gelten und nicht nach §§ 51, 51a BewG dem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Zu den Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu §§ 51, 51a BewG verwiesen. Rz. 47 [Autor/Stand] Werden land- und forstwirtschaftliche Tierbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäudewert ist nach § 149 Abs. 3 i.V.m. § 147 Abs. 2 Satz 2 BewG nach ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften zu ermitteln. Dies sind die bis zum Besteuerungszeitpunkt angefallenen ertragsteuerlichen Herstellungskosten. Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Grundstück im Zustand der Bebauung zum Betriebsvermögen rechnet, sind dies die in der Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung

Rz. 73 [Autor/Stand] Während in den vorgenannten Bereichen die Abgrenzung durch Einkommensteuerrichtlinien geregelt ist, hat der Gesetzgeber die Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe bei der Tierhaltung oder Tierzucht in das BewG aufgenommen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in § 51 BewG. Für gemeinschaftliche Tierhaltungen ist zusätzlich noch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 141 Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Engel, Bewertungsratgeber in der Tierhaltung, 1995; Engel, Die neue Erbschaftsteuer in der Land- und Forstwirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen richtet sich auch bei der Bedarfsbewertung grundsätzlich nach § 69 BewG. Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und dem Grundvermögen abzugrenzen sind, gehören insbesondere der Grund und Boden sowie die Wohn- und Wirtschaftsgebä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 6 [Autor/Stand] Das grundsätzlich zum Grundvermögen gehörende Wohnungseigentum (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG) bildet nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit und gilt somit als Grundstück i.S.d. § 70 Abs. 1 BewG. Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht darin, den Besonderheiten des Wohnungs-(Teil-)Eigentums bewertungsrechtlich R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.9 Betriebsvermögenszuführung durch Umwandlung

Tz. 125 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 11) stellt klar, dass neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch durch die Verschmelzung (uE auch Einbringung, Spaltung) einer anderen Gesellschaft auf die Verlustgesellschaft zugeführt werden kann. Ob die Verlustgesellschaft nach der Verschmelzung ihr Nenn-Kap erhöht, spielt für die Anwendung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom übrigen Vermögen

Rz. 78 [Autor/Stand] Soweit Wirtschaftsgüter nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören, sind sie dem übrigen Vermögen zuzurechnen. Eine abschließende Aufzählung für die Wirtschaftsgüter, die zum übrigen Vermögen gehören, sieht das Gesetz nicht vor. Der Begriff des übrigen Vermögens ist auf das Erbschaftsteuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.3 Ist für die Anwendung des § 8 Abs 4 S 2 KStG nur auf das Anlagevermögen abzustellen?

Tz. 76 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seinem Urt v 08.08.2001 (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; Nichtanwendung gem Schr des BMF v 17.06.2002, BStBl II 2002, 629) hat der BFH seine Rspr bestätigt, wonach BV iSd § 8 Abs 4 KStG nur das Vermögen lt Aktivseite der Bil darstellt. Für Verwirrung sorgt jedoch eine Passage in der Urt-Begr, in der es ohne nähere Erl heißt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen des Begriffs "Gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetzes 1997[2] hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[3] zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gezogen. Danach konnte die Vermögensteuer ab dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben werden, während die Erbschaftsteuer und die dazugehörende Bewertung des Grundbesitzes ab dem 1.1.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.3 Insbesondere beim Branchenwechsel kann die Prüfung, ob eine steuerschädliche Betriebsvermögenszuführung vorliegt, auch auf Grund einer "gegenständlichen Betrachtung" erfolgen

Tz. 108 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 10) ist bei einem Branchenwechsel (ebenso hierzu s Tz 169) neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch dann zugeführt, wenn für die von einer Kap-Ges wieder aufgenommene Tätigkeit überwiegend Vermögensgegenstände verwendet werden, die vor der Einstellung des urspr Geschäftsbetriebs noch nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfälle bei Vermietung von Wohnraum

Rz. 59 [Autor/Stand] Neben den Abgrenzungsproblemen, die sich aus der Frage der Zuordnung von Flächen zur Land- und Forstwirtschaft oder zum Grundvermögen ergeben, spielt die Abgrenzung zwischen diesen beiden Vermögensarten auch eine Rolle in den Fällen, in denen land- und forstwirtschaftliche Wohngebäude an fremde Dritte vermietet werden. Rz. 60 [Autor/Stand] Um eine einheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels

Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzustellen ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) auf die Tw des vorhandenen Aktivvermögens zum Zeitpunkt des stschädlichen AE-Wechsels (allerdings s Tz 138). Etwaige immaterielle WG sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bei der stlichen Gewinnermittlung nicht angesetzt werden dürfen. Zur Einbeziehung eines or...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Ende der Steuerpflicht

Tz. 140 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 6 S 1 KStG ordnet bei Beginn einer StBefreiung für Anteile an einer Kap-Ges außerhalb des BV eine Besteuerung des Wertzuwachses auch ohne Veräußerung an, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 17 EStG in dem der StBefreiung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt erfüllt sind. Die Vorschrift wurde § 6 AStG nachempfunden (s BT-Drs 7/147...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Anwendungsbereich

Tz. 139 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 bis 5 KStG regelt die Behandlung der stillen Reserven im BV einer Kö bei Eintritt oder Wegfall einer StBefreiung. § 13 Abs 6 KStG ergänzt diese Regelungen für den Fall, dass eine stfrei oder stpfl werdende Kö eine Beteiligung an einer Kap-Ges außerhalb des BV hält. S auch Märtens, in Gosch, 3. Aufl, § 13 KStG Rn 75. Gehört eine Bet...mehr