Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Begründung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Der unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG fallende Auszubildende kann vom Arbeitgeber verlangen, nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden, § 78a Abs. 2 BetrVG. Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss schriftlich erfolgen. Rz. 1043 Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Einblick in Lohnlisten

Rz. 892 Besonders und in zwei Punkten restriktiver geregelt hat § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG das Recht, "in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen". Zum einen steht dieses Recht als solches nicht dem Betriebsrat als Gesamtgremium, sondern nur dem Betriebsausschuss oder einem nach § 28 BetrVG gebildeten weiteren Ausschuss zu. Das setzt voraus, dass ...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Folgen mangelnder oder fehlerhafter Anhörung

Rz. 143 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Innerhalb derselben Frist kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Gründen widersprechen. Die Abfassung u...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / l) Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 803 Sind bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 des BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird gem. § 1 Abs. 5 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Rz. 804 Der Interessenausgleich bedarf d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Nachteilsausgleich

Rz. 1325 Plant ein Unternehmer eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 BetrVG, hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Die Vorschrift des § 111 S. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat zunächst ein Informations- und Beratungsrecht. In der Entscheidung darüber, ob er die Betriebsänderung tatsächlich durchführt, ist der Unternehmer frei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Ablehnung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs

Rz. 1390 Die Frage, ob ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates besteht oder nicht, war erbitterter Streitpunkt in Rspr. und Literatur. Das BAG hat in seiner Entscheidung v. 22.2.1983 (1 ABR 27/81, juris) einen allgemeinen Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung beteiligungspflichtiger Maßnahmen verneint und in § 23 Abs. 3 BetrVG eine abschließende Regelun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Unzureichender Interessenausgleichsversuch

Rz. 1336 § 113 Abs. 3 BetrVG sieht vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für einen unterlassenen oder verspäteten Interessenausgleich den Arbeitnehmern, die entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden, individualrechtlich einen Nachteilsausgleich schuldet. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 111 Abs. 1 BetrVG von der geplanten Betriebsänderung zu ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1546 Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG darüber mitzubestimmen, ob ein Provisionssystem eingeführt wird, ob daneben ein Fixum gezahlt werden soll, welche Art von Provision gezahlt werden soll, über die abstrakte Staffelung der Provisionssätze, ob eine Provision ganz oder teilweise wegfällt, das Verhältnis der Provision zum Fixum und das Verhältnis der Pro...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts

Rz. 837 Hinweis Allgemein gültige Grundsätze für die Folgen mitbestimmungswidrigen Handelns des Arbeitgebers hat der 2. Senat des BAG im Urt. v. 5.4.2001 aufgestellt (2 AZR 580/99, juris). Dort hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Wiedereinstellung Arbeit zugewiesen, obwohl der Betriebsrat nicht nach § 99 BetrVG beteiligt worden war. Der Betriebsrat hatte sich t...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung

Rz. 846 § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG benennen Mittel und Wege, derer sich der Betriebsrat bedienen kann, um seinen Aufgaben gerecht zu werden. Dabei sieht der durch das Reformgesetz 2001 erweiterte § 80 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG Folgendes vor:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 952 Der besondere Kündigungsschutz der §§ 15 KSchG, 103 BetrVG erstreckt sich im Ausgangspunkt auf die Mitglieder des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrates. Geschützt werden hierdurch auch die Mitglieder des Gesamt- oder Konzernbetriebsrates. Dies ergibt sich schon daraus, dass in solche Gremien nur Mitg...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / B. Antrag

Rz. 3 Das Beschlussverfahren wird gem. § 81 Abs. 1 ArbGG auf Antrag eingeleitet. Die Antragsschrift muss einen bestimmten Sachantrag enthalten und eine Begründung. Der Antrag bestimmt das mögliche Ergebnis des Verfahrens. Auch das ArbG ist im Beschlussverfahren an § 308 ZPO gebunden und daran gehindert, über den Antrag des Antragstellers hinauszugehen (BAG v. 8.11.1983, AP N...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 73 Sanktionsklauseln

Rz. 1 Viele Compliance-Regelungen enthalten den Hinweis, dass im Falle pflichtwidrigen Verhaltens arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Insoweit kommen grundsätzlich Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht. Überdies kann bei der Feststellung von Compliance-Verstößen aber auch an eine mögliche Versetzung des Arbeitnehmers zu denken sein oder an einen Verlust frei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Entgegennahme von Anregungen

Rz. 861 § 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt die Regelung der Nr. 2 und stellt klar, dass der Betriebsrat auch Mittler sein soll zwischen Wünschen und Anregungen aus der Belegschaft und der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat braucht Begehren aus der Belegschaft nicht unbesehen zum eigenen Anliegen zu machen, sondern nur "falls sie ihm berechtigt erscheinen". Er hat sich aber mit ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 1223 Der Betriebsrat kann bei wiederholten Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Pflichten nach § 99 BetrVG den Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG ggü. dem Arbeitgeber stellen. Ein solcher Anspruch setzt kein aktuelles Einstellungsverfahren, sondern nur einen begangenen – groben – Verstoß und die Möglichkeit einer Wiederholung voraus (BAG v. 17.3.1987 – 1 ABR...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Betriebseinschränkung

Rz. 1283 Der Begriff der Betriebseinschränkung – Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt voraus, dass die "Leistungsfähigkeit" des Betriebes herabgesetzt wird. Die Einschränkung muss "ungewöhnlich" und nicht nur vorübergehend sein. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Betriebseinschränkung vorliegt, ist von dem regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes auszugeh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 874 Ein heftig umstrittener weiterer Schwerpunkt des BetrVG-ReformG 2001 (krit. etwa Reichold, NZA 2001, 863; Annuß, NZA 2001, 370; Konzen, RdA 2001, 89) ist die Begründung der Zuständigkeit des Betriebsrates auch für den betrieblichen Umweltschutz ( § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Die Vorschrift beinhaltet ebenfalls nur eine Aufgabenzuweisung, die ihre Brisanz in der betriebl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Voraussetzungen des Kündigungsschutzes für Mitglieder des Wahlvorstands

Rz. 1209 Der besondere Kündigungsschutz des Wahlvorstandes beginnt mit dem Zeitpunkt seiner Bestellung, § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG i.V.m. §§ 16 Abs. 1 und 2, 17. Abs. 1 und 3 BetrVG. Wird die Bestellung bereits 36 Wochen vor Beginn des gesetzlichen Wahlzeitraums nach § 13 BetrVG vorgenommen, so ist diese Bestellung nicht rechtsmissbräuchlich. Der Wahlinitiatorenschutz des § 15 A...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ausschluss und Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1050 Hat der Auszubildende schriftlich und rechtzeitig innerhalb der Drei-Monats-Frist seine Weiterbeschäftigung verlangt, kann der Arbeitgeber spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses beim ArbG beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet bzw. aufgelöst wird, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Arbeitgeber...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Rechtsanwaltskosten

Rz. 718 Es wird von der Rspr. auch anerkannt, dass über § 80 Abs. 3 BetrVG ein Rechtsanwalt zur Beratung des Betriebsrates in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit herangezogen werden kann (BAG v. 25.4.1978 – 6 ABR 9/75, juris; BAG v. 15.11.2000 – 7 ABR 24/00, juris). Auch hierfür bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Rz. 1049 Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Der Betriebsrat kann auch anregen, dass die Arbeitsplätze als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden, wenn die betreffenden Arbeitsplätze sich hierfü...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 1320 Die Regelungen der §§ 111 bis 113 BetrVG finden auch in Insolvenzverfahren Anwendung, allerdings gilt die Vorschrift des § 112 BetrVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers nur mit der Maßgabe, dass dem Verfahren vor der Einigungsstelle lediglich dann ein Vermittlungsversuch des Vorstands oder benannten Bediensteten der BA vorangeht, wenn der Insol...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Folgen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts für den Arbeitnehmer

Rz. 1229 Der Gesetzgeber hat – außerhalb von Kündigungen (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 und § 113 BetrVG) – nicht geregelt, welche Konsequenzen sich aus der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechtes für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Das BAG vertritt hierbei die "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung". Sie bedeutet, dass einseitige Weisungen des A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Abweichung von einem Interessenausgleich

Rz. 1329 Vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat vor Durchführung einer Maßnahme, die sich als Betriebsänderung darstellt, schriftlich, in welcher Weise die wirtschaftlichen Nachteile der von dieser Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder gemildert werden sollen, so kann darin auch die Einigung der Betriebspartner darüber liegen, dass die Maßnahme wie geplant dur...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahlverfahren

Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis der Be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Größe und Zusammensetzung

Rz. 512 Die Größe des Betriebsausschusses richtet sich zwingend nach der Staffel des § 27 Abs. 1 BetrVG . Er besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrates und seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Betriebsratsmitgliedern bei 9 bis 15 Betriebsratsmitgliedern, fünf weiteren Betriebsratsmitgliedern bei 17 bis 23 Mitgliedern usw. Anders als beim Betriebsausschuss ist für die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschäftigungssicherung

Rz. 1048 I.R.d. Reform des BetrVG 2001 ist § 92a BetrVG neu in das Gesetz eingefügt worden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen; eine entsprechende Aufgabe ergibt sich schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Auf welche Arbeitsbedingungen sich diese Vorschläge beziehen können, wird beispielhaft in Abs. 1 S. 2 aufgez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderlichkeit

Rz. 678 Das BAG beurteilt die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ausschließlich nach § 40 Abs. 1 BetrVG: Nötig ist immer die Erforderlichkeit der verursachten Kosten. Deshalb besteht die Erstattungspflicht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Es muss all...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beschwerdeverfahren

Rz. 441 Bestimmte Form- oder Fristvorschriften bestehen für das Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG nicht. Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens, wie z.B. bestimmte Formvorschriften, können jedoch in Betriebsvereinbarungen näher geregelt werden. Rz. 442 § 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG legt fest, dass der Arbeitnehmer bei der Einlegung der Beschwerde zur Unterstützung oder Vermittlun...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 26 Normalerweise führt ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe. Denkbar ist jedoch auch, dass zwei oder mehrere Unternehmen einen oder mehrere Betriebe gemeinsam führen. Diese Rechtsfigur des "Gemeinsamen Betriebes" hat der Gesetzgeber im BetrVG 2001 anerkannt (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Wenn sich Unternehmen die Führung eines Betriebes als gemeinsamen Betrieb vereinbaren, ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 33 Die Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (s. dazu § 29 Rdn 145 ff.) nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers ist im Wege der einstweiligen Verfügung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, da die Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Befriedigung des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 34 Über...mehr

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§ 29 Kündigung / e) Fehler bei der Anhörung

Rz. 80 Fehler bei der Anhörung des Betriebsrates wirken sich unterschiedlich und je nach Verantwortungsbereich aus. Konsequenzen für die Wirksamkeit der Anhörung und damit auch der Kündigung haben nur Fehler, die im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers wurzeln, während Fehler im Verantwortungsbereich des Betriebsrates auch bei Kenntnis des Arbeitgebers grds. hierauf ohne E...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Beurteilungszeitpunkt und Erledigung des Verfahrens

Rz. 1194 Die Gestaltungsentscheidung des Gerichtes hat zum Inhalt, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme in Angesicht der vorgebrachten Verweigerungsgründe des Betriebsrates gegenwärtig und künftig zulässig ist. Verfahrensgegenstand ist daher nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war. Die Entscheidung ist daher nach Maßgabe derjenigen Rechtslage ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates

Rz. 917 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten bestehen, soweit nicht gesetzliche oder tarifliche Regelungen vorrangig sind und damit sperrend eingreifen, in den zu 14 Gruppen zusammengefassten "Angelegenheiten" des § 87 Abs. 1 BetrVG. Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist es, die kraft seines Direktionsrechtes bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitpunkt der ersten Wahlversammlung

Rz. 293 Der Zeitpunkt der Wahlversammlung sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zu beachten ist hierbei auch, dass die zweite Wahlversammlung zwingend innerhalb einer Woche nach der ersten Wahlversammlung zu erfolgen hat. Die Wahlversammlung findet im Betrieb und während der Arbeitszeit statt. Wie bei § 44 Abs. 1 BetrVG kann hiervon nur abgewichen werden, soweit die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensart

Rz. 670 Anwaltskosten, die dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Durchsetzung seiner Vergütungs- oder Kostenerstattungsansprüche gem. §§ 37, 40 BetrVG entstehen, sind grds. als erforderliche Betriebsratskosten vom Arbeitgeber zu tragen (§ 40 BetrVG); sie sind aber nicht einschränkungslos erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten hängt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Unterrichtung, Anhörung, Erörterung

Rz. 127 Nach § 81 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu unterrichten (Einzelheiten zu den Unterrichtungsgegenständen und Checkliste vgl. z.B. Richardi/Thüsing, § 81 Rn 5 ff.)mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 45 Die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG bzw. des § 125 Abs. 1 InsO setzt voraus, dass der Interessenausgleich wegen einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG rechtswirksam zustande gekommen ist und dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind. Den übrigen Inhalt des Interessenausgleichs und das "Wie" seines Zustandekommens lässt § 1 Abs. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Systematik

Rz. 841 Das BetrVG regelt die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrates in einer Vielzahl von Einzelbestimmungen, insb. bei der näheren Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, bei der Ausgestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, in personellen Angelegenheiten und in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Daneben f...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Aufgaben, keine Rechte im engeren Sinn

Rz. 844 Die Vorschrift räumt dem Betriebsrat aber kein zusätzliches Mitbestimmungsrecht im Sinn einer Mitentscheidungsbefugnis ein, schon gar nicht das Recht, selbst durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebes einzugreifen. Diese Befugnis bleibt dem Arbeitgeber überlassen, der – obwohl er in § 80 BetrVG im Gegensatz zu § 75 BetrVG nicht ebenfalls als Adressat de...mehr

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§ 29 Kündigung / ff) Unterrichtung über Kündigungstermin und Kündigungsfrist

Rz. 107 Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, hat er dem Betriebsrat grds. die Kündigungsfrist mitzuteilen, mit der das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, § 102 BetrVG Rn 101). Das BAG erachtet die Kündigungsfrist als notwendiges Element der Interessenabwägung. Zudem kann der Betriebsrat aufgrund der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Einschränkungen im Arbeitskampf

Rz. 1109 Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt, soweit die Ausübung einen Eingriff in den Arbeitskampf und eine Störung der Arbeitskampfparität bedeuten würde. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat des bestreikten Betriebes bei Einstellungen und Versetzungen in diesen Betrieb kein Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 13.12.2011 – 1 ABR 2/10, juris: kein Mitbestimmungsrec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Antragsrecht

Rz. 856 § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gibt dem Betriebsrat – und zwar dem Betriebsratsgremium, sodass ein vorangegangener Beschluss Voraussetzung ist – ein generelles Antrags- und Initiativrecht, unabhängig vom Bestehen einzelner u.U. weitergehender Mitbestimmungsrechte (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 19/88, juris: allerdings heißt dies nicht, dass dem Betriebsrat grundsätzlich alle Un...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Prüfung des ArbG, Entscheidung und Antragstellung

Rz. 1188 Die Prüfung der ArbGe erfolgt also in folgenden Schritten:mehr