Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Begriff

Rz. 1042 Der Begriff der Personalplanung ist im BetrVG nicht definiert. Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 92 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwicklung umfassend zu informieren und mit ihm Maßnahmen zur Vermeidung von Härten für die Arbeitnehmer zu beraten, versteht man hierunter je...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / H. Tarifliche Regelbarkeit und Streikbarkeit

Rz. 46 Das BVerfG sieht in Arbeitskampfmaßnahmen eine koalitionsgemäße Betätigung und bezieht sie auf den Paritätsgrundsatz. Dies wiederum wird angenommen, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BVerfG v. 26.6.1991, AP Nr. 117 zu § 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 70). Offen geblieben ist damit in dieser Rspr. die Bewertung, ob der nicht ta...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Beispiele aus der Rechtsprechung

Rz. 887 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat zu unterrichten über:mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Konzernbetriebsrat

Rz. 75 Der Konzernbetriebsrat (§§ 54 ff. BetrVG) ist regelmäßig für das Beteiligungsverfahren nicht zuständig. Gem. § 58 Abs. 1 BetrVG ist der Konzernbetriebsrat für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen regelt werden können. Der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Teilnahmeberechtigte

Rz. 471 Stets zu laden sind neben den Betriebsratsmitgliedernmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Datenschutz

Rz. 654 In dem durch das BetriebsrätemodernisierungsG vom 14.6.2021 eingefügten § 79a BetrVG ist in S. 1 ausdrücklich festgehalten, dass der Betriebsrat bei der – eigenen – Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten hat. Daneben hat der Betriebsrat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bet...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Folgen von Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 135 Im Fall eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen seine sich aus § 82 BetrVG ergebenden Pflichten kann sich der Arbeitnehmer – ggf. über den Betriebsrat – beschweren (vgl. §§ 84, 85 BetrVG) oder seinen Anspruch auf Anhörung, Erläuterung oder Erörterung im Urteilsverfahren einklagen; praktische Bedeutung hat dieses Klagerecht allerdings nicht. Der Arbeitnehmer hat aber k...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Möglichkeit zu Teilfreistellungen

Rz. 543 Nach der im Jahr 2001 durch § 38 Abs. 1 S. 3 BetrVG erfolgten Klarstellung kann die Freistellung auch in Form von Teilfreistellungen wahrgenommen werden, etwa wenn die Mitglieder wegen ihrer beruflichen Kenntnisse oder der Sorge um den Verlust der Anbindung an die berufliche Tätigkeit keine Vollfreistellungen wünschen. Hierbei darf die Summe der Teilfreistellungen di...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Unterrichtung über die Art der Kündigung

Rz. 91 Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Art der Kündigung unterrichten, also darüber, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Dabei ist zu beachten, dass eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung nicht gleichzeitig die Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung beinhaltet (BAG v. 12.8.1976 – 2 AZR 311/75, DB 1976, 2163). Rz...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zustandekommen

Rz. 1475 Die Betriebsvereinbarung kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande, es gelten also die allgemeinen Regeln des BGB. Vertragspartner sind der Arbeitgeber und der Träger des Mitbestimmungsrechts, meist der Betriebsrat, im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Auf Arbeitgeberseite ist für den Abschluss da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer

Rz. 1268 Liegen diese Voraussetzungen vor, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob derartige Änderungen zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. Der Begriff "gelten" beinhaltet solche Betriebsänderungen, die derartige Nachteile nach sich ziehen können. Er fingiert derartige Nachteile; ob sie tatsächlich ent...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Unterrichtungspflicht bei Änderung des Arbeitsbereichs

Rz. 1635 Bei Veränderung des Arbeitsbereiches eines Arbeitnehmers ist dieser nach § 81 Abs. 2 BetrVG ebenfalls so rechtzeitig zu unterrichten, dass sich der Arbeitnehmer darauf einstellen kann. Diese Unterrichtungspflicht betrifft in erster Linie (auch nur vorübergehende) Veränderungen der räumlichen, technischen und funktionellen Umgebung und Zuordnung des Arbeitnehmers, di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vorsitzender

Rz. 1573 Gem. § 76 Abs. 2 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Betriebspartner einigen müssen, und der gleichen Zahl von Beisitzern pro Seite. Bei fehlender Einigung kann Arbeitgeber oder Betriebsrat den Vorsitzenden in einem besonderen Verfahren durch das ArbG bestellen lassen (§ 100 ArbGG). In der betrieblic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Zusammenschluss und Eingliederung

Rz. 1290 Der Zusammenschluss mit anderen Betrieben gilt gem. § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG als Betriebsänderung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind gegeben, Rz. 1291 Eine Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb

Rz. 873 Einer der Schwerpunkte der Neuregelungen des BetrVG 2001 stellt die Einführung und Erweiterung des Rechtes des Betriebsrates dar, auch die Förderung der Beschäftigung überhaupt als Aufgabe anzupacken. § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG wird wiederholt und konkretisiert durch die ebenfalls eingefügte Vorschrift des § 92a BetrVG. Dort ist aufgeführt, dass die Vorschläge des Betr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Beschlussfassung des Betriebsrats über Schulungsmaßnahmen

Rz. 606 Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung – dies gilt auch für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7 BetrVG – ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates. Anders als bei der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG entscheidet das einzelne Betriebsratsmitglied nicht selbst über seine Teilnahme an einem Seminarbesuch, son...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Neuwahl des Betriebsrats

Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 9 B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 1217 Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die sachlichen Gründe konkret mitteilen, aus denen die vorläufige Durchführung dringend erforderlich sein soll; die Wiederholung der gesetzlichen Generalklausel reicht nicht aus (LAG Hamm v. 4.4.2008 – 13 TaBV 88/07, juris; LAG Hessen v. 27.5.2008 – 4 TaBV 288/07, juris). Er hat – für den Betriebsrat nachvollziehbar – die sachlic...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Voraussetzungen des Kündigungsschutzes für Wahlbewerber

Rz. 1213 Dem Wahlbewerber für das Amt des Betriebsrates steht der besondere Kündigungsschutz zu, sobald ein Wahlvorstand bestellt ist und für ihn ein Wahlvorschlag vorliegt, der die erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweist. Auf die Einreichung des Wahlvorschlages beim Wahlvorstand kann nicht abgestellt werden (BAG v. 4.3.1976 – 2 AZR 620/74, NJW 1976, 1652). Es ge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Andere Vertretungsstrukturen

Rz. 52 Auch die Regelung nach Nr. 3 – Schaffung anderer Vertretungsstrukturen – kann sich nur auf andere Organisationsebenen oder -einheiten beziehen, nicht aber gesetzliche Wahlgrundsätze beseitigen. Aus diesem Grund dürfte eine Regelung gesetzlich nicht vorgesehenen Minderheitenschutzes (z.B. eine tarifliche Festlegung, dass aus jedem der am Betrieb beteiligten Krankenhäus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Regelungsgegenstand

Rz. 1485 Gegenstand der Betriebsvereinbarung können nur Fragen sein, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrates gehören, also Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Probleme betreffen, nicht aber solche, die aus dem Rahmen des BetrVG herausfallen (vgl. Waltermann, NZA 1996, 357, 359). Unter "betrieblichen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Aufgabenbezug und Erforderlichkeit

Rz. 878 Inhaltlich begrenzt wird der Unterrichtungsanspruch durch den notwendigen Aufgabenbezug (BAG v. 26.1.1988 – 1 ABR 34/86, juris). Zwar genügt es danach, dass der Betriebsrat die Informationen benötigt, um festzustellen, ob sich Aufgaben oder Mitbestimmungsrechte ergeben und ob er hiervon Gebrauch machen will (BAG v. 19.2.2008 – 1 ABR 84/06, juris). Wenn dieses Mitbest...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / J. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 70 Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist bei der Änderungskündigung nur dann von Interesse, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt. Dann wird allein die Beendigungskündigung zur gerichtlichen Überprüfung gestellt und insoweit gilt die vom BAG entwickelte Rspr. zum Weiterbeschäftigungsanspruch (KR/Rost, § 2 KSchG Rn 118; Slege, DB 1975, 1512). Rz. 71 Nimmt der A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Vergütungsansprüche

Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu machen. Anspruchsberech...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Verhältnis zum Arbeitsvertrag

Rz. 1128 Die dargestellten betriebsverfassungsrechtlichen Notwendigkeiten haben mit der Frage des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur bedingt zu tun. Zu beachten ist hier: Einseitige Versetzungen, also gegen den Willen des Arbeitnehmers angeordnete Zuweisungen, sind nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers solche Weisungen (mit Direktionsrecht) gestattet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) "Amtszeit" des einzelnen Betriebsratsmitglieds

Rz. 69 Die Amtszeit des Betriebsratsgremiums ist von der "Amtszeit" der einzelnen Mitglieder zu unterscheiden. Das Amt des einzelnen Betriebsratsmitgliedes endet nach § 24 BetrVGmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Zeitliche Lage und Durchführung der ordentlichen Betriebsversammlung

Rz. 728 Der Betriebsrat ist gem. § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Es haben daher nach der gesetzlichen Regelung grds. in jedem Jahr regelmäßig mindestens vier Betriebsversammlungen stattzufinden. Häufig wird dies mangels ausreichender Themen nicht einzuhalten sein. Dies wird zumindest so lange un...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Gesetzliche Definition

Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Abs. 3 nennt drei Gruppen.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Entgeltanspruch teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder beim Schulungsbesuch

Rz. 628 Die zum BetrVG 1972 sehr streitige, durch BAG v. 5.3.1997 – 7 AZR 581/92, juris, letztlich abschlägig entschiedene Frage, ob teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungen, die in Vollzeit stattfinden, nur ihr regelmäßiges (Teilzeit-)Entgelt oder auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können, ist seit 2001 durch die i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorsitzender und außerbetriebliche Beisitzer

Rz. 1608 Beisitzer der Einigungsstelle können, der Vorsitzende sollte betriebsfremd sein. Hierbei kommen insb. Richter, Rechtsanwälte und Gewerkschaftsvertreter in Betracht. Die Vorsitzenden und Beisitzer, die nicht dem Betrieb (bzw. dem Konzern oder Unternehmen) angehören, haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit (§ 76a Abs. 3 BetrVG; vgl. au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Rz. 355 § 23 Abs. 1 BetrVG ermöglicht die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes bei grober Verletzung dessen gesetzlicher Pflichten. Ein entsprechender Antrag kann durch mindestens ein Viertel der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Betriebsrat beim ArbG gestellt werden. Beim Antrag de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Rz. 569 Betriebsratstätigkeit ist grds. innerhalb der Arbeitszeit abzuwickeln. Daher ist der Betriebsratsvorsitzende grds. zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Anhörungsschreiben des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit entgegenzunehmen (BAG v. 27.8.1982 – 7 AZR 30/80, juris). Einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Abschluss einer Vereinbarung und Kostentragungspflicht

Rz. 901 Die Erforderlichkeit ist dabei keine Ermessensfrage, sondern eine gerichtlich überprüfbare Rechtsfrage. Selbst wenn die Hinzuziehung eines Sachverständigen objektiv erforderlich ist, bedarf es zur Durchsetzung des Beratungsanspruches zunächst einer näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat kann also nicht von sich aus, ohne dass er mit dem Arbeitgeber...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Eingeschränkte Geltung für nicht-organschaftliche Geschäftsführer, Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte

Rz. 22 Geschäftsführer im nicht organschaftlichen Sinne, bspw. Arbeitnehmer, die leitende unternehmerische Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen, technischen oder personellen Bereich wahrnehmen (Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 7; ErfK/Kiel, § 14 KSchG Rn 8a), Betriebsleiter oder sonstige leitende Angestellte genießen zwar grds. den allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Mitbestimmte Arbeitsordnungen

Rz. 174 Mitbestimmte Arbeitsordnungen basieren auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Von diesem Mitbestimmungstatbestand erfasst wird nach der Rspr. des BAG die gesamte Gestaltung des Zusammenle...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Zuständigkeit innerhalb des Betriebsrats

Rz. 78 Zur Entgegennahme der Unterrichtung über die beabsichtigte Kündigung ist der Betriebsratsvorsitzende (§ 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG) berechtigt und verpflichtet (BAG v. 6.10.2005 – 2 AZR 316/04, NZA 2006, 990). Falls der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist, muss die Unterrichtung ggü. dem Stellvertreter (§ 26 Abs. 3 BetrVG) oder, falls für die Anhörung ein besonderer Aus...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / C. Antragsbefugnis

Rz. 10 Der im Beschlussverfahren gestellte Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller antragsbefugt ist. Das bedeutet, er muss ein eigenes Recht geltend machen. Die Antragsbefugnis ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. Sie entspricht der Prozessführungsbefugnis im Zivilprozess. Antragsbefugnis und Beteiligtenstatus fallen nicht notwendig zusammen. A...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Mitbestimmungsrechte

Rz. 15 Im Rahmen der Einrichtung bzw. Nutzung von digitalen Überwachungsmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt die objektive Geeignetheit der jeweiligen technischen Einrichtung zur Überwachung, auf die subjektive Überwachungs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten

Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in der Spedition die Sitzung nicht auf die Mittagsstund...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr