Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Eingruppierung

Rz. 38 Die erstmalige Eingruppierung wird in der Regel mit der Einstellung zusammenfallen, sie stellt aber einen gesonderten Beteiligungstatbestand dar. Hinweis Der Betriebsrat ist bei einer Einstellung sowohl um Zustimmung zur Einstellung als auch um Zustimmung zur Eingruppierung zu ersuchen, wobei beide Anträge zusammengestellt werden sollten. Der Betriebsrat ist nicht berec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.2 Betriebsübergang

Rz. 43 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Mit dem vom BetrVG verwandten Begriff des Arbeitgebers wird der jeweilige Inhaber des Betriebs als Organ der Betriebsverfassung bezeichnet. Der neue Bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.7 Versetzung

Rz. 26 Eine Einstellung (im Hinblick auf den neuen Betrieb) liegt auch vor, wenn ein bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehender Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird.[1] Die Rückkehr des betroffenen Arbeitnehmers in den abgebenden Betrieb ist beteiligungsfrei, wenn sie bereits beim Betriebswechsel Gegenstand des durchgeführten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.4 Korrektur einer irrtümlichen Eingruppierung

Rz. 63 Der Arbeitgeber will eine nach seiner Auffassung irrtümliche Eingruppierungsentscheidung korrigieren. [1] Wird eine zu hohe Vergütung rechtsgrundlos gezahlt, so kann die Zahlung einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden.[2] Der Arbeitgeber hat aber im Streitfall darzulegen und ggf. zu beweisen, dass zumindest eine Voraussetzung der bisher gezahlten Vergütungsgruppe ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.5.2 Voraussichtliches Überschreiten der Monatsfrist

Rz. 78 Bei der Zeitprognose, also der Frage, ob die Zuweisung "voraussichtlich" die Dauer eines Monats überschreitet, ist eine objektive Betrachtung der wahrscheinlichen Dauer vorzunehmen.[1] Ergibt diese, dass die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs – ohne erhebliche Änderung der Arbeitsumstände – kürzer als ein Monat ist, entfällt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 7 Die erforderliche Arbeitnehmerzahl muss zu dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem die personelle Maßnahme tatsächlich durchgeführt werden soll. Bei der Einstellung ist dies der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags[1] oder, falls zeitlich früher, die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb.[2]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.4 Arbeitszeitverlängerung

Rz. 117 Der Betriebsrat kann seine Zustimmung nicht deshalb verweigern, weil der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine längere als die bisher im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit oder gesetzes- und/oder tarifwidrige – individuelle Arbeitszeitverlängerungen vereinbart hat.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.5.3 Erhebliche Änderung der Umstände

Rz. 80 Wird der Arbeitsbereich selbst durch die Arbeitsumstände bestimmt, reicht eine erhebliche Änderung der Umstände allein für eine Versetzung aus.[1] Unter den Umständen der Arbeitsleistung sind nicht die materiellen Arbeitsbedingungen gemeint (diese können aber eine beteiligungspflichtige Umgruppierung erforderlich machen (Vgl. Rz. 49 ff.), sondern die äußeren Bedingung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.2 Untertarifliche Bezahlung

Rz. 115 Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil untertarifliche Bezahlung oder ein Entgelt unterhalb des in § 1 Abs. 2 MiLoG festgesetzten Mindestlohns vorgesehen ist. Zur Vermeidung der damit möglicherweise verbundenen Gesetzesverletzung ist es nicht erforderlich, dass die Einstellung unterbleibt. Der Arbeitnehmer kann ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.6.1 Betriebsübergreifende Versetzung

Rz. 84 Ein Arbeitnehmer wird stets in einem anderen Arbeitsbereich tätig, wenn er seine Arbeitsleistung in einem anderen Betrieb erbringen soll.[1] Die Voraussetzungen des betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs sind daher dann erfüllt, wenn die Zuweisung voraussichtlich länger als einen Monat andauern soll oder die Arbeit unter erheblichen Veränderungen der Umstä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.10 Erneute Vornahme einer gescheiterten Einstellung

Rz. 37 Ist eine Einstellung mangels ordnungsgemäßer oder unterbliebener Beteiligung des Betriebsrats unwirksam oder gerichtlich aufgehoben worden, ist der Arbeitgeber nicht gehindert, diese personelle Maßnahme erneut vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das bestehende Arbeitsverhältnis (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) beendet und ein neues begründet wird. Die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 24 Gleiches gilt für die Verlängerung von zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen [1] oder deren Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme soll für die Verlängerung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses gelten, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, der Arbeitnehmer solle bei Bewährung weiterbes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Unterrichtung über vorgesehenen Arbeitsplatz

Rz. 106 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unter Vorlage der notwendigen Unterlagen insbesondere über den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz oder den vorgesehenen Einsatzbereich und die vorgesehene Eingruppierung sowie über die Auswirkungen der geplanten Einstellung oder Versetzung zu informieren. Das betrifft nicht nur den räumlichen Ort, an dem die Arbeit geleistet werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.4 Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

Rz. 45 Wird ein Leiharbeitnehmer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG an einen Entleiher überlassen, in dessen Betrieb eine Vergütungsordnung besteht, ist er aufgrund des für ihn geltenden Grundsatzes des "Equal pay" (vgl. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) für die Zeit der Überlassung in diese Vergütungsordnung einzugruppieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein für den Leiharbeitnehm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten

Rz. 47 Werden geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4 Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers (Nr. 4)

Rz. 138 Dieser Fall tritt in der Praxis insbesondere bei Versetzungen auf. Eine Benachteiligung kann in den äußeren Arbeitsbedingungen des neu zugewiesenen Arbeitsplatzes liegen, wie etwa Lärm, Staub, Feuchtigkeit, Schmutz, längerer Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz, oder auch in der Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen, wenn z. B. mit dem alten Arbeitsplatz Zulagen verbun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.9 Verstöße gegen das AGG

Rz. 123 Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung

Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen.[1] Praxis-Beispiel Neue Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung; Neufassung oder Vermehrung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, Änderung der Zahl der Vergütungsgruppen. Rz. 59 Werden also aufgrund eines neuen Tarifvertrags die bisherigen Ent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.8 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Beauftragten

Rz. 122a Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.[1] Rz. 122b Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Imm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.6 Aufstieg zum AT-Angestellten

Rz. 65 Steigt ein Arbeitnehmer zum AT-Angestellten auf und besteht für diesen Personenkreis kein differenziertes betriebliches Vergütungsschema, ist diese Maßnahme entgegen der Auffassung des BAG[1] und weiten Teilen der Literatur[2] keine beteiligungspflichtige Umgruppierung. Der Arbeitnehmer wird nämlich gerade nicht umgruppiert, er wird vielmehr überhaupt nicht mehr eingr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 2.1 Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Ist in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt, hat der Arbeitgeber diesen vor jeder Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und dessen Zustimmung zu der geplanten Versetzung einzuholen. Dazu hat er dem Betriebsrat, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen, Auskunft über die Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 2.5 Folgen bei Missachtung der Beteiligungspflichten

Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 BetrVG vorsätzlich nicht, liegt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit vor.[1] Zudem kann der Betriebsrat bei Verstößen die Rückgängigmachung einer ohne seine ordnungsgemäße Beteiligung durchgeführten Maßnahme vor dem Arbeitsgericht verlangen oder einen Antrag auf Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall der Wiederholung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 2.4 Zustimmungsverweigerung

Der Betriebsrat kann die Zustimmung nur aus bestimmten, in § 99 Abs. 2 BetrVG vorgesehenen Gründen verweigern. Die Versetzung eines Mitglieds des Betriebsrats bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats, wenn es dadurch sein Amt verliert (d. h. in einen anderen Betrieb, der nicht von diesem Betriebsrat vertreten wird, versetzt wird) und mit der Versetzung nicht einv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zumindest eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem eigenen Arbeitgeber vereinbarte Teilzeittätigkeit wird vom BAG betriebsverfassungsrechtlich als Einstellung angesehen, auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem angestammten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl weiter arbeitet. Demzufolge hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.[1] Nach den allgemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 1.1 Der Begriff der Versetzung

Der Begriff der Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert als die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von einem Monat voraussichtlich überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist. Der Arbeitsbereich von Beschäftigten definiert sich nach Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsaufgabe. Soll hier eine nicht nur unerheblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / Zusammenfassung

Begriff Versetzung ist die durch den Arbeitgeber vorgenommene einseitige Änderung der Arbeitsaufgabe eines Mitarbeiters. Sie umfasst die Änderung des Aufgabenbereichs nach Ort, Art, Zeit und/oder Umfang der Tätigkeit. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert, ist dessen vorherige Zustimmung zur Versetzung notwendig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 2.3 Form und Frist der Anhörung

Nach dem Wortlaut der §§ 99, 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Versetzung zu beteiligen. Die Umsetzung der Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Hinweis Rechtzeitige Unterrichtung Der Betriebsrat hat grundsätzlich eine Stellungnahmefrist von einer Woche. Der Betriebsrat sollte deshalb so früh wie möglich unterrichtet und um Zustimmung gebeten werden, damit die geplant...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.1 Inhalt und Zeitpunkt des Antrags

§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG berechtigt den Arbeitnehmer, von Anfang an beide Verfahren zu verbinden, d. h. parallel zu führen. Im Einzelfall ist daher durch Auslegung zu ermitteln, ob ein schriftlicher "Teilzeitantrag während Elternzeit" eines Arbeitnehmers beide Verfahren umfassen soll. Verbindet der Arbeitnehmer das Elternzeitverlangen mit dem Verlangen nach Teilzeitbeschäftigu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 2 Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Objektiver Pflichtenverstoß Die Abmahnung muss auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich ein objektiver Pflichtenverstoß ergibt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der andere sein Verhalten für gerechtfertigt hielt oder ein Verschulden vorliegt.[1] Verhältnismäßigkeit der Abmahnung Dabei muss das beanstandete Verhalten eine gewisse Intensität haben und die Abmahnung in an...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 6 Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus. Die Aufnahme von Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen ist daher grundsätzlich zulässig[1], was durch § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG ausdrücklich klargestellt ist. Sie unterliegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Mobiles Arbeiten hat einen kollektiven Bezug.[1] Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.[2] In Betracht kommen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2, 6 und 7 BetrVG, soweit keine ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind[1]; erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit außertar... / 2 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung

Nach dem Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat nur mitzubestimmen, "soweit" eine tarifliche Regelung nicht besteht (sog. Tarifvorbehalt). Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts aufgrund des Tarifvorbehalts setzt neben der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers voraus, dass die Angelegenheit durch einen nach seinem räumlichen, betrieblichen, fachlichen und p...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit außertar... / 1 Begriff des außertariflichen Angestellten

Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) sind Arbeitnehmer, die kraft ihrer Tätigkeit nicht (mehr) unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen.[1] Während der Begriff des leitenden Angestellten sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG herleitet, kann der Begriff des AT-Angestellten nur der Beschreibung des persönlichen Geltungsbereichs des für den Bet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit außertar... / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit AT-Angestellten gelten nur wenige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sind gewisse Höchstgrenzen zu beachten. Grundsätzlich gilt jedoch zunächst die Vertragsfreiheit, wonach es zulässig ist, längere Kündig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.3 Abmahnung von Personalrats-/Betriebsratsmitgliedern

Auch die Abmahnung von Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verletzung von allgemeinen Arbeitspflichten gerügt wird, da insoweit Mandatsträger wie alle anderen Beschäftigten ohne entsprechende Funktionen und Ämter zu behandeln sind.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das vom Arbeitgeber beanstandete Fehlverhalten zugleich auch als Verl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.2 Information des Personalrats/Betriebsrats

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat (Betriebsrat) alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören.[1] Nach dem Grundsatz der sog. subjektiven Determination der Kündigungsgründe braucht der Arbeitgeber dem Personalrat (Betriebsrat) nur die Gründe mitzuteilen, a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung: Arbeits... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, hat dieser bei der Gestaltung variabler Vergütungssysteme ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung: Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsmodelle spielen eine immer wichtigere Rolle in der modernen Arbeitswelt. Arbeitgeber möchten ihre Arbeitnehmer nicht nur am Unternehmenserfolg beteiligen, sondern sie auch zu unternehmerischem Denken und Handeln motivieren. Diese Vergütungssysteme schaffen Anreize für Mitarbeiter, da sie eine direkte Verbindung zwischen individueller Leistung, de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung: Arbeits... / 2.1 Arbeitsvertrag

Die Grundlage für variable Vergütungsmodelle bildet üblicherweise der Arbeitsvertrag. Dieser kann von Anfang an eine variable Vergütung vorsehen oder nachträglich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden. Dabei kommen 2 unterschiedliche Gestaltungsformen in Betracht: Variabler Leistungslohn wird in der Regel direkt und vollumfänglich im Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
CoPilots: Allgemeine Metaanfragen

Frage: Was ist der CoPilot und was ist sein Leistungsversprechen bzw. wer bist du und was kannst du? Antwort: Der CoPilot ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierender Assistent, dem Sie fachliche Fragen stellen und mit dem Sie in einen Dialog treten können. So gelangen Sie schnell und bequem vom Problem zur Lösung. Damit ist der CoPilot eine hervorragende Ergänzung bz...mehr