Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Ansatz einer Privatnutzung

1 %-Regelung: Die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 4. Wegfall der Führung eines Fahrtenbuchs nach repräsentativem Zeitraum

Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[35] Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist hierbei vom Steuerpflichtigen dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtberücksichtigung "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

Leitsatz Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH-Urteil W vom 22.09.2022 ‐ C‐538/20, E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

Leitsatz 1. Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante "Texas Hold’em") können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.09.2015 ‐ X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 – Turnierpoker –, und vom 25.02.2021 ‐ III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 – Casinopoker –). 2. Die erforderliche Abgrenzung zu pri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 3 Verpachtung eines Teilbetriebs

Wird nicht der gesamte Betrieb, sondern ein Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG) verpachtet, ist hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Rechtsfolgen zwischen Einzelunternehmer, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zu unterscheiden. Verpachtet der Einzelunternehmer einen Teilbetrieb, endet insoweit seine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit. Dies gilt jedoch dann nicht, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zivilrechtliche Eigentumsübertragung

Rz. 7 Der Lieferzeitpunkt ist ausschließlich nach umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, zu dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht am Liefergegenstand verschafft wird. Dieser Zeitpunkt fällt in den meisten Fällen mit der bürgerlich-rechtlichen Übereignung zusammen. Beim Haupttatbestand der Übereignung beweglicher Sachen, dem in § 92...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 2.1 Schriftlicher Antrag ist Pflicht bei Einbeziehung von Drittstaaten

Unternehmen, die ihre elektronische Buchführung in einem Drittstaat (oder mehreren Drittstaaten), also einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, erledigen lassen wollen, müssen dies schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen – also bei dem Finanzamt, das die Steuerangelegenheiten des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte bearbeitet.[1] Die Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Einbeziehung der steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter und Mitglieder sowie der Mitglieder der Überwachungsorgane in die Prüfung der Gesellschaft aus Zweckmäßigkeitsgründen (Abs. 2)

Rz. 37 Nach § 194 Abs. 2 AO können die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus in die bei einer Gesellschaft durchzuführende Außenprüfung einbezogen werden, wenn dies im Einzelfall zweckmäßig ist. Bei den in Abs. 1 geregelten Fällen handelt es sich um die nach § 194 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Originäre Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden (Satz 1)

Rz. 4 Die in S. 1 getroffene Regelung, dass Außenprüfungen von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt werden, hat lediglich klarstellende Bedeutung. Da Außenprüfungen Teil des Besteuerungsverfahrens sind[1], würde sich die Zuständigkeit dafür auch ohne ausdrückliche Anordnung nach den Vorschriften über die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / II. Die fünf Fragen des Vorlagebeschlusses des BFH

Der Vorlagebeschluss enthielt die folgenden Rechtsfragen: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte abzuziehen, wenn die ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 3. Lösung des EuGH

In seinem Urteil beschränkt sich der EuGH auf die Beantwortung der ersten Vorlagefrage. So stellte der BFH die Frage, ob die unionsrechtlichen Regelungen den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates, die den Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste verwehren, auch dann entgegenstehen, wenn die Gewinne und Verluste der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines DB...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / III. Die Reaktion des EuGH

In seinem Urteil vom 22.9.2022[3] beantwortet der EuGH nun (teilweise) die vom BFH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen. Zwar Ungleichbehandlung i.S.d. Niederlassungsfreiheit, ...: Zwar läge grundsätzlich eine Ungleichbehandlung i.S.d. Niederlassungsfreiheit vor, da einerseits Verluste, die aus einer im Mitgliedstaat der gebietsansässigen Gesellschaft belegenen Betriebsstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / 2. Rechtliche Würdigung

Der BFH[17] führte zu dem Sachverhalt aus, dass W zwar in Deutschland nach § 1 Abs. 1 und 2 KStG mit sämtlichen Einkünften (unbeschränkt) körperschaftsteuerpflichtig sei. Jedoch seien die Verluste ihrer Betriebsstätte im Vereinigten Königreich nach Art. XVIII Abs. 2 DBA DE-GB – wonach ausländische Einkünfte von der Körperschaftsteuer befreit seien –, von der Bemessungsgrundl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / IV. Historie

Erstmals musste sich der EuGH mit der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im Jahr 2005 befassen, als mit dem Urteil in der Rs. Marks & Spencer [4] die lange Reise der Rechtsprechung zu den finalen Verlusten begann. Während es i.R.d. ersten Urteils[5] zuerst nur um die Konstellation zweier Kapitalgesellschaften ging, wurde im Jahr 2008 die Thematik der finale...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / 1. Sachverhalt

Konkret ging es um den Fall, dass die Klägerin W, eine Aktiengesellschaft mit Hauptsitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, im Jahr 2004 eine Zweigniederlassung im Vereinigten Königreich eröffnete. Aufgrund andauernder Verluste dieser Zweigniederlassung wurde diese im Jahr 2007 wieder geschlossen. Die steuerlichen Verluste aus der britischen Betriebsstätte konnten im...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.8 Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Zeile 67 In dieser Zeile ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für das Wirtschaftsjahr 2022 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Investitionsabzugsbeträge vorangegangener Wirtschaftsjahre waren in den entsprechenden Steuererklärungen zu erfassen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt bis zu 40 % der voraussichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / 1. Timac Agro – Die Zäsur

Die Rs. Timac Agro [8] führte im Jahr 2015 dann zu einer Zäsur in der bis dahin ergangenen Rechtsprechung zu den finalen Verlusten. Maßgebend zur Feststellung einer unzulässigen grundfreiheitlichen Beschränkung ist die objektive Vergleichbarkeit, da nur in zwei vergleichbaren Situationen eine Gleichbehandlung geboten sein kann. EuGH verneint nunmehr nötige Vergleichbarkeit: In d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / 2. Bevola – Die Klarstellung

Distanzierung von Entscheidung zur Rs. Timac Agro: Mit Urteil vom 12.6.2018 entschied der EuGH in der Rs. Bevola [12], dass Mitgliedstaaten weiterhin verpflichtet sind, Verluste einer EU-Freistellungsbetriebsstätte zu berücksichtigen, wenn die Verluste final i.S.d. Marks-&-Spencer-Rechtsprechung sind. Damit distanzierte sich der EuGH von seinen teilweise missverstandenen Auss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 6.3 Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG

Zeilen 140-141 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 142 § 1 AStG ermöglicht die Berichtigung von Einkünften bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. In Zeile 142 ist der Berichtigungsbetrag laut gesonderter Berechnung auszuweisen. Dieser Betrag ist über Zeile 300 in Zeile 2 der Anlage ZVE zu übernehmen und erhöht damit das Einkommen. Da der Berichtigungsbetrag im R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Der Vordruck KSt 1 unterscheidet nicht mehr wie in den Vorjahren nach unbeschränkter Steuerpflicht (früher KSt 1 A), beschränkter Steuerpflicht (früher KSt 1 C) oder nur mit bestimmten Einkünften steuerpflichtige Körperschaften (früher K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2 Begünstigungsfähiges Vermögen im Einzelnen

Begünstigungsfähig ist folgendes Vermögen:[1] der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ausgenommen sind aber Stückländereien (§ 168 Abs. 2 BewG). Begünstigt ist auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches einer Betriebsstätte in einem Mitglieds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2022... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Feststellungsverfahrens richtet sich nach der Art der (gemeinschaftlich) erzielten Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (Lagefinanzamt). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3 Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 3 S. 1 bis 3)

Rz. 60 Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt keine vorherige Festsetzung der Steuerschuld gegen den Steuerschuldner voraus.[1] Das FG überprüft die Ermessensentscheidung des FA zweistufig: Vollumfänglich überprüfbar ist das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Haftungsvorschrift. Auf der zweiten Stufe ist die Ermessensentschei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Allgemeines

Rz. 45 Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 1 EStG). Das Betriebsstätten-FA kann die Steuer- oder die Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs. 3 S. 2 EStG). Diese Regelung ergänzt die Grundsätze ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Allgemeines

Welches Vermögen von den Begünstigungen des § 13a ErbStG und auch § 19a ErbStG erfasst wird, ist in § 13b Abs. 1 ErbStG geregelt. Begünstigt ist nicht nur inländisches Vermögen, sondern sind auch Betriebsstätten, die in der EU oder in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums (Liechtenstein, Norwegen oder Irland[1]) ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung besitzen. Die Zuge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.5 Haftung des Arbeitgebers für Drittzahlungen

Rz. 29 Ein Arbeitnehmer kann Lohnzahlungen auch von dritter Seite beziehen. Bei Lohnzahlungen im Dreiecksverhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Drittem ist zu unterscheiden: Zahlt ein Dritter in Erfüllung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, so handelt der Dritte lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers. [1] Zahlung des Arbeitslohns und Einbehaltung der Steuerabzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers

Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.2 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht (§ 42d Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Denn der Arbeitgeber hat die LSt nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und nach Maßgabe von § 41a Abs. 1 EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Der Arbeitgeber behält die LSt richtig ein, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.5 Anordnung zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 42d Abs. 8)

Rz. 125 Das Betriebsstätten-FA kann hinsichtlich der LSt der Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 8 EStG anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist. Diese Vorschrift hat ihr Vorbild in § 50a Abs. 7 EStG zum Steuerabzug bei beschränkt Stp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.4 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahrs

Rz. 57 Nach Ablauf des Kj., dem die LSt zeitlich zuzuordnen ist, ist eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers keine Ermessensentscheidung mehr, gegen die der Arbeitnehmer einwenden könnte, ermessensgerecht wäre es gewesen, wenn das FA sich an den Arbeitgeber gehalten hätte (vgl. auch Rz. 49).[1] Rz. 58 Da Gegenstand der Nachforderung jedoch LSt als Vorauszahlungssteuer ist, kan...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Gew... / 2 Im Erhebungszeitraum sind in folgenden Gemeinden im Inland Betriebsstätten unterhalten worden:

Vor Zeilen 2–6 Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist zu zerlegen, wenn im Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden unterhalten wurden. Bestehen mehrere Betriebsstätten innerhalb derselben Gemeinde, ist nur eine Anlage GewSt1D-BS für diese Gemeinde abzugeben. Hat das Unternehmen ein abweichendes Wirtschaftsjahr, sind alle Gemeinden zerlegungsberec...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 6 Angaben zum Gewerbebetrieb

Zeilen 26–32 Die Angaben in diesen Zeilen enthalten Angaben zu den Betriebsstätten und dienen der Feststellung, ob eine Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags erforderlich ist. Wenn in Zeile 26 die Kennziffer 1 einzutragen ist, ist auch die Erklärung zur Zerlegung, Vordrucke GewSt 1 D und GewSt 1 D-BS, abzugeben. Keine Eintragungen haben für Organgesellschaften und Reisegewe...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr