Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskostenabrechnung

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Wärme- und Gaspreisbremse: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Überblick Nachdem der Bundestag am 15. Dezember 2022 den Gesetzentwurf zur Wärme- und Gaspreisbremse verabschiedete und der Bundesrat diesem am 16. Dezember zustimmte, ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den 2. Teil des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzte...mehr

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Betriebskostenvorauszahlung... / 3 Das Problem

Jede Mietpartei kann durch einseitige Erklärung eine Anpassung der vereinbarten Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung über die vorausgegangene Periode ergibt, dass die geleistete Vorauszahlung infolge stark gestiegener oder gesunkener Betriebskosten nicht mehr den tatsächlich anfallenden Betriebskosten entspricht (§ 5...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / IV. Gegenstandswert Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung

1. Frage Rz. 70 Für den Mandanten sollte die Betriebskostenabrechnung überprüft werden. Sämtliche Positionen wurden geprüft. Da einige Positionen zu Unrecht angesetzt wurden, erfolgte eine Vertretung gegenüber dem Vermieter. Insgesamt wurden für die Wohnung des Mandanten 500 EUR zu viel abgerechnet. Die Rechtsschutzversicherung will lediglich eine Geschäftsgebühr aus 500 EUR ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 71 Zunächst kommt es entscheidend auf den Auftrag an. Der Auftrag zur Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung stellt eine reine Beratungstätigkeit nach § 34 RVG dar, da der Anwalt zunächst beraten soll, ob die Abrechnung korrekt ist. Bezüglich der Vertretung gegenüber dem Vermieter dürfte daher in der Praxis immer nur ein bedingter Vertretungsauftrag vorliegen, sofern...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 70 Für den Mandanten sollte die Betriebskostenabrechnung überprüft werden. Sämtliche Positionen wurden geprüft. Da einige Positionen zu Unrecht angesetzt wurden, erfolgte eine Vertretung gegenüber dem Vermieter. Insgesamt wurden für die Wohnung des Mandanten 500 EUR zu viel abgerechnet. Die Rechtsschutzversicherung will lediglich eine Geschäftsgebühr aus 500 EUR zahlen. ...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 5 Betriebskostenabrechnung

§ 556a Abs. 3 BGB n. F. regelt, dass bei Vermietung einer Eigentumswohnung die Betriebskosten nach dem Maßstab auf den Mieter umzulegen sind, der zwischen den Wohnungseigentümern für die Verteilung der Betriebskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gilt, soweit die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Hinsichtlich der Betriebskosten sollte selbstvers...mehr

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WEMoG: Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick Gem. § 556a Abs. 3 BGB sind bei vermietetem Wohnungseigentum in Zukunft die Betriebskosten entsprechend der Verteilung des zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzulegen, wenn zwischen den Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart ist. 1 Grundsätzemehr

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / 2 Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Abschluss des Mietvertrags

Wie der Gesetzeswortlaut verdeutlicht, richtet sich der Umlageschlüssel nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab. Insoweit kann der vermietende Wohnungseigentümer seiner Betriebskostenabrechnung unproblematisch auch einen nach Abschluss des Mietvertrags geänderten Kostenverteilungsschlüssel zugrunde legen. Praxis-Beispiel Änderung...mehr

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / Zusammenfassung

Überblick Gem. § 556a Abs. 3 BGB sind bei vermietetem Wohnungseigentum in Zukunft die Betriebskosten entsprechend der Verteilung des zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzulegen, wenn zwischen den Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart ist.mehr

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / 4.1 Keine Änderungsvereinbarung notwendig

Ist also der Flächenmaßstab vereinbart, ist dieser nicht mehr maßgeblich. Besteht zwischen den Parteien ein Mietvertrag, der hinsichtlich der Betriebskosten die Besonderheiten eines vermieteten Wohnungseigentums berücksichtigt, so besteht für den Vermieter erst recht kein Handlungsbedarf. Musterklausel: Umlage der Betriebskosten bei vermietetem Wohnungseigentum [1] § __ Betrie...mehr

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / 1 Grundsätze

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / 4.2 Änderungsvereinbarung notwendig

Stets dann, wenn die Mietvertragsparteien für bestimmte Kostenarten einen vom Flächenmaßstab abweichenden Verteilungsschlüssel ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart haben, bedarf es einer Änderungsvereinbarung.[1] Bedarf es der Zustimmung des Mieters zur Änderung des Umlageschlüssels vom bislang praktizierten zum künftigen Schlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft, sollte...mehr

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / 3 Keine unbillige Benachteiligung

Durch eine Umlage der Betriebskosten nach dem in der Wohnungseigentümergemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel dürfen dem Mieter gemäß § 556a Abs. 3 Satz 2 BGB n. F. keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Der Umlagemaßstab muss insoweit noch billigem Ermessen entsprechen. Ob dies der Fall ist, wird nach der Interessenlage von vermietendem Wohnungseigentümer un...mehr

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WEMoG: Betriebskostenabrech... / 4 Bestandsverträge

Mit Blick auf Bestandsverträge ist zu differenzieren, welche ursprüngliche Vereinbarung die Mietvertragsparteien getroffen haben. § 556a Abs. 2 BGB verleiht dem Vermieter nämlich lediglich die Möglichkeit, einseitig von einem verbrauchsunabhängigen zu einem verbrauchsabhängigen Umlagemaßstab zu wechseln, wenn Mieter und Vermieter im Mietvertrag den Flächenschlüssel nicht ver...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.2 Verwaltervertrag für Sondereigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Sondereigentum mit Verwaltervollmacht zwischen Frau/Herrn/Firma _____________________ – im Folgenden als Eigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Ver...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.2 Vermietung von Gemeinschaftseigentum

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer möglich.[1] Voraussetzungen Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung enthält kein Verbot der Vermietung von Gemeinschaftseigentum. Keinem der Wohnungseigentümer erwächst durch die Vermietung ein Nachteil i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Nachteilig ist die Vermietu...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 10 Alle WEMoG-Beiträge von A – Z

WEMoG A – Z (Lexikon) WEMoG: Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderung der Mietsache WEMoG: Bauliche Veränderungen – privilegierte Maßnahmen, Kostenamortisation, Kostenverteilung WEMoG: Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit, Umlaufverfahren, Beschluss-Sammlung WEMoG: Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum WEMoG: Duldungspflichten von Mietern und sonstigen D...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 7 Vermietetes Wohnungseigentum

WEMoG: Duldungspflichten von Mietern und sonstigen Drittnutzern Neu: Duldungspflicht von Drittnutzern bzw. Mietern § 15 WEG n. F. regelt erstmals im Wohnungseigentumsgesetz eine Duldungspflicht von Drittnutzern einer Sondereigentumseinheit. Die Duldungspflicht bezieht sich auf Erhaltungsmaßnahmen und solche, die darüber hinausgehen, also insbesondere Modernisierungsmaßnahmen...mehr

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WEMoG von A - Z / 133 Vermietete Eigentumswohnung

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 5 Verhältnis zum Vermieter

§ 15 Nr. 2 WEG n. F. wird direkt im Verhältnis zwischen Mieter und vermietendem Wohnungseigentümer virulent, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchführung von baulichen Maßnahmen beschließt, die den Vermieter zur Mieterhöhung nach § 559 BGB berechtigen und der vermietende Wohnungseigentümer die Kosten auf Grundlage dieser Norm auch auf den Mieter umlegen möchte. E...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 6 Spannungsverhältnis Mietrecht zum WEG-Recht

Die Bestimmungen des Mietrechts sind grundsätzlich nicht mit dem WEG vereinheitlicht.[1] Ist Wohnungseigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten nach § 556a Abs. 3 BGB zwar abweichend von § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzule...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.2 Individualbezug

Grenzen setzt das RDG dem Verwalter dann, wenn er über den Bereich der Gemeinschaftsbelange hinaus den Wohnungseigentümern oder deren Mietern rechtsdienstleistend zur Seite steht, weil dann unzweifelhaft der Bereich des RDG eröffnet ist. Allerdings ist es dem Verwalter durchaus erlaubt, gegenüber einem Mieter eines Wohnungseigentümers dessen Betriebskostenabrechnung zu erläu...mehr

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Hausmeister (WEMoG)

Begriff Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind – sofern nicht selbstständige Fachunternehmen – angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.5.2018, 2-13 S 26/17: Alternativangebote für eine...mehr

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Baustoffe und Baustofftechn... / 1 Technische Verwaltung

Neben rechtlichen und kaufmännischen Angelegenheiten müssen sich Hausverwaltungen in ihrer täglichen Praxis auch mit technischen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen. Ein allgemein gültiger Aufgabenkatalog für die technische Verwaltung von Wohnungseigentum existiert nicht. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 keinen Pflichtenkatalog des Verwalters m...mehr

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Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich, FAQ-Liste

Überblick Der Bundesrat hat am 14. November 2022 in einer Sondersitzung über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG abschließend beraten. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember entlastet werden. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Leitsatz

Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege verlangen.mehr

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Betriebskostenabrechnung – Keine Zahlungsverweigerung bei verspäteten Einwendungen

1 Leitsatz Die Einrede, die Nachzahlung der Betriebskosten sei noch nicht fällig, weil der Mieter noch nicht alle Belege einsehen konnte, ist nur zulässig, wenn die Einsichtnahme zur Begründung eines Widerspruchs erforderlich ist, der auch erfolgreich sein kann. 2 Normenkette § 556 Abs. 3 BGB 3 Das Problem Der Vermieter muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Vorsicht bei Zusammenfassung von Kosten!

1 Leitsatz Eine Zusammenfassung der in verschiedenen Ziffern des Betriebskostenkatalogs genannten Kostenpositionen ist unzulässig – unabhängig davon, ob diese Positionen mit einheitlicher Rechnung gegenüber dem Vermieter abgerechnet worden sind. 2 Normenkette § 556 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV 3 Das Problem Eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten in einer Summe ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Anspruch auf Einsicht in Originalunterlagen

1 Leitsatz Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege verlangen. 2 Normenkette §§ 259, 275, 389, 551, 556 BGB 3 Das Problem Nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Mieter kein besonderes Interesse darlegen, um seinen Anspruch auf Einsicht in die Original...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Das Problem

Der Vermieter muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Abschluss des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen, d. h., sie muss dem Mieter innerhalb dieser Frist zugehen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter, z. B. weil die Vorauszahlungen nicht kostendeckend waren, ausgeschlossen. Ausnah...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt (Oder) entschiedenen Fall verweigerte der Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten mit der Begründung, er habe noch nicht alle zugrunde liegenden Belege einsehen können. Allerdings ging dem Mieter die streitige Betriebskostenabrechnung des Kalenderjahres 2019 Ende 2020, d. h. rechtzeitig zu. Einwendungen hätte der Mieter somit bis spätestens 31.12.20...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Normenkette

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Normenkette

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Leitsatz

Die Einrede, die Nachzahlung der Betriebskosten sei noch nicht fällig, weil der Mieter noch nicht alle Belege einsehen konnte, ist nur zulässig, wenn die Einsichtnahme zur Begründung eines Widerspruchs erforderlich ist, der auch erfolgreich sein kann.mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5 Entscheidung

AG Frankfurt (Oder), Urteil v. 17.6.2022, 22 C 108/22, GE 2022 S. 909mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5 Entscheidung

AG Ludwigslust, Urteil v. 22.2.2022, 44 C 504/20, ZMR 2022 S. 559mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Leitsatz

Eine Zusammenfassung der in verschiedenen Ziffern des Betriebskostenkatalogs genannten Kostenpositionen ist unzulässig – unabhängig davon, ob diese Positionen mit einheitlicher Rechnung gegenüber dem Vermieter abgerechnet worden sind.mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5 Entscheidung

AG Hamburg, Urteil v. 3.3.2022, 48 C 320/20, ZMR 2022 S. 556mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Normenkette

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Die Entscheidung

Wurden die Originalbelege nach dem Einscannen nicht vernichtet, sondern nur in der entfernten Unternehmenszentrale gelagert, so sind sie nach einem Urteil des AG Ludwigslust dem Mieter zur Einsicht vorzulegen. Der Vermieter darf den Mieter nicht auf eingescannte Kopien in einer Zweigstelle verweisen. Bis zur Vorlage der Originale hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht, d. ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Das Problem

Nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Mieter kein besonderes Interesse darlegen, um seinen Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege geltend zu machen. Als Originale gelten dabei nicht nur solche in Papierform; es kann sich auch um Belege handeln, die dem Vermieter von seinen Dienstleistern ausschließlich in digitaler Form übermittelt worden sind. In Au...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Die Entscheidung

Gleiches gilt nach einem Urteil des AG Hamburg bei Ausweisung einer Sammelposition, wenn unter ihr letztlich nur eine einzige Kostenart materiell abgerechnet worden ist. Denn für die Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit einer Abrechnung kommt es gerade nicht darauf an, ob der Mieter durch eine Einsichtnahme in die Belege hätte ermitteln können, welche Einzelpositionen...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Das Problem

Eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten in einer Summe bedarf eines sachlichen Grundes. Sie ist nur ausnahmsweise zulässig, z. B. darf der Vermieter die Kosten für Frischwasser (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und Schmutzwasser (§ 2 Nr. 3 BetrKV) dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Berechnung der Kosten des Abwassers an den Frischwasserverbrauc...mehr

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Betriebskosten – Hohe Anfor... / 4 Die Entscheidung

Dagegen soll nach einem Urteil des AG Spandau eine Klausel in einem Formularmietvertrag unwirksam sein, wonach der Vermieter jederzeit berechtigt ist, von einer Netto-Kaltmiete zuzüglich Betriebskostenpauschale auf eine Netto-Kaltmiete zuzüglich einer Betriebskostenvorauszahlung umzustellen. Dabei führt nach Auffassung des AG Spandau auch die vermieterseitige Erstellung von ...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 5.2.1 Wichtige Verwaltungsunterlagen

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere folgende Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Liste aller Eigentümer mit Namen und Anschriften Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft.[1] Die Vorlage der vollständigen Abrechnung ist – wie n...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.2.2 Abweichende Kostenverteilungsschlüssel

Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist durch Vereinbarung abdingbar. So wird in vielen Gemeinschaftsordnungen eine abweichende Kostenverteilung vereinbart, die für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilungsschlüssel vorsieht, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Eigentümer eher entsprechen oder aus anderen Gründen praktikabler erscheinen. So wird z. B. häufi...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr