Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskostenabrechnung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 1.1.2.1 Barkaution

In der mietrechtlichen Praxis ist die Barkaution die verbreitetste Mietsicherheit. Sie bietet dem Vermieter auch den größten Vorteil: Er kann im Fall der Fälle direkt auf die Kaution zugreifen. Im Mietvertrag vereinbaren die Parteien dabei, dass der Mieter dem Vermieter den Kautionsbetrag auf ein vom Vermieter benanntes Bankkonto zu überweisen hat. Möglich ist selbstverständ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.3.2 Aufrechnung des Mieters

Bei der Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters sind 2 Fälle zu unterscheiden: Aufrechnung vor Zugang der Kündigung Aufrechnung nach Zugang der Kündigung Praxis-Beispiel Aufrechnung vor Zugang der Kündigung Ein weiteres Mal will der Mieter die Reaktion des Vermieters auf Zahlungsrückstände austesten. Er zahlt wiederum für 2 aufeinanderfolgende Monate keine Miete. Da er aus den letzt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 6 Erstattungsansprüche des Selbstversorgermieters

Wenn sich ein Mieter selbst mit Wärme und Warmwasser versorgt, d. h. wenn er etwa Gas vom Anbieter direkt bezieht, hat er sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter in Höhe des Vermieteranteils an den CO2-Kosten (§§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 2 CO2KostAufG). Wie hoch der Anspruch ausfällt, hat der Mieter aus den in der Rechnung des...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 4 Die Erfassung von Betriebskosten und Betriebskostenumlagen in der Buchführung

Aufwendungen für Betriebskosten sind – ohne Saldierung mit entsprechenden Umlagen – in der GuV-Rechnung stets als Primäraufwand zu zeigen. Demgemäß sind die entstehenden Kosten in der Buchführung auf den Konten der entsprechenden Aufwandsarten (Betriebskosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Steuern etc.) zu buchen. Zum Geschäftsjahresschluss sind aus diesem Kont...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 15 Noch nicht abgerechnete Betriebskosten

Unter dieser Kontengruppe werden die am Abschlussstichtag noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten erfasst. Wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Abrechnung ist eine Buchung der Kosten in der Kontengruppe 20 "Forderungen aus Vermietung" nicht möglich. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Saldierung der noch nicht abgerechneten Kosten mit den...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Klasse 1 enthält die Konten, auf denen die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in unbebautem und bebautem Zustand, andere wohnungswirtschaftliche Leistungen bis zum Zeitpunkt ihrer Abrechnung, die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Hintergrund: Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung Der Mieter von Gewerberäumen verlangt vom Vermieter die Rückzahlung von Betriebskost...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 2.2 Vermietung von Gemeinschaftseigentum

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer möglich.[1] Voraussetzungen Die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung enthält kein Verbot der Vermietung von Gemeinschaftseigentum. Keinem der Wohnungseigentümer erwächst durch die Vermietung ein Nachteil i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Nachteilig ist die Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht

Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 11. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 578 S., 89,00 EUR Die Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten spielt in der mietrechtlichen Praxis eine große Rolle. Nicht zu Unrecht werden die Betriebskosten als "Zweite Miete" bezeichnet. Schon der Umfang des Werkes mit über 570 Seiten zeigt, welche praktische Relevanz dieses Re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.4 Formelle Mängel der Abrechnung

Enthält die Abrechnung dagegen formelle Mängel, soll sie wie eine nicht gemachte Abrechnung behandelt werden, da anderenfalls der Vermieter die Ausschlussfolgen bereits durch Übersendung irgendeiner unvollständigen oder unrichtigen Abrechnung umgehen könnte.[1] Formelle Mängel liegen vor, wenn auf Grundlage der Abrechnung das richtige Ergebnis nicht ermittelt werden kann, ohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Der Rückforderungsanspruch des Mieters

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Betriebskosten verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis ebenfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist, die seit 1.1.2002 3 Jahre beträgt.[1] Gleiches wird für den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von periodisch, d. h. zu festgesetzten Zahlungsterminen, geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu gelten haben, we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.2 Fehlerhafte Abrechnung

Bei Vorlage einer fristgemäßen, aber fehlerhaften Abrechnung ist zu prüfen, ob dadurch die Abrechnungsfrist als gewahrt anzusehen ist oder ob die Abrechnung wie eine nicht gemachte Abrechnung behandelt werden muss. Letzteres hätte zur Folge, dass der Vermieter nach Fristablauf zwar eine korrekte Abrechnung vorlegen kann bzw. auf Verlangen des Mieters sogar vorlegen muss, mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Nachträgliche Korrektur der Abrechnung

Der Vermieter von Wohnraum kann eine unrichtige Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist[1] nachträglich korrigieren und dem Mieter eine neue Abrechnung zustellen, wenn z. B. aus Versehen zu geringe Beträge angesetzt oder Positionen übersehen wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Korrektur zulasten des Mieters geht und der Vermieter das sich aus der ursprünglic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Der Nachforderungsanspruch des Vermieters

2.1 Abrechnung nach Fristablauf Nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr verlangen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.[1] Strittig ist, ob sich der Vermieter das Verschulden eines externen Dienstleisters, z. B. eines Abrechnungsunternehmens gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss.[2] Das verspätete E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.3 Korrektur von fehlerhaften Abrechnungen

Der Vermieter kann solche inhaltlichen Fehler auch noch nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigieren und ist mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen.[1] Allerdings muss die Nachbesserung (z. B. durch Erläuterungen) innerhalb angemessener Frist erfolgen.[2] Hinweis Neue Abrechnung statt Korrektur Anstelle einer Korrektur kann der Vermieter zwar auch eine neue Abrechnung erstell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – Rechte der Mieter und Vermieter

Zusammenfassung Überblick Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist. Waren die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters nicht kostendeckend, ist zu beachten, dass ein Nachforderungsanspruch des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgesch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Rechte des Mieters bei nicht fristgerechter Abrechnung

Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist (Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB).[1] Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nur bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung, da der Vermieter seine Abrechnungspflicht mit der Vorlage einer formell o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Abrechnung nach Fristablauf

Nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr verlangen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.[1] Strittig ist, ob sich der Vermieter das Verschulden eines externen Dienstleisters, z. B. eines Abrechnungsunternehmens gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss.[2] Das verspätete Erstellen der Abrechnung durch e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist. Waren die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters nicht kostendeckend, ist zu beachten, dass ein Nachforderungsanspruch des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.5 Hoher Nachzahlungsbetrag

Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nur anwendbar, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen Vorauszahlungen zu leisten hat. Bei einer Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten (erst) nach Vorlage einer (Ab)Rechnung in voller Höhe zahlen muss, ist die gesetzliche Ausschlussfrist aufgrund ihres eindeutigen Wortlauts ("Vorauszahlungen", "Na...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer (Miete) / 2.2 Verjährung der Nachforderung

Für die Verjährung von Betriebskosten gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Betriebskostenabrechnung, sondern auf den Zugang der ursprünglichen Betriebskostenabrechnung beim Mieter abzustellen sei.[2] Der BGH ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer (Miete) / 2.1.2 Betriebskostenvorauszahlung

Bei der Vereinbarung von Betriebskostenvorauszahlungen kann die im Wirtschaftsjahr angefallene Grundsteuer in voller Höhe in die Betriebskostenabrechnung eingesetzt werden. Auch hier dürfen nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gewohnt haben. Auf den Zeitraum der Rückwirkung kommt es nicht an. Der Vermieter hat gegenüber dem Miete...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer (Miete) / 2 Umlagebetrag

Umlagefähig ist nur derjenige Steuerbetrag, der dem Vermieter tatsächlich entsteht. Grundsteuererlass aufgrund eines Antrags Dem Gebäudeeigentümer wird ein Teil der Grundsteuer erlassen, wenn der Rohertrag des Grundstücks im Veranlagungszeitraum ohne Verschulden des Eigentümers gemindert ist. Dies setzt allerdings voraus, dass er dies rechtzeitig beantragt (§ 34 Abs. 1 GrStG i...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.3 Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Was das Recht zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen betrifft, erfüllt sowohl die Gewährung als auch spiegelbildlich die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung das Merkmal der Datenverarbeitung. Da eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Einsichtsgewährung besteht, erlaubt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Einsichtnahme. Allerdings ist stets d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Leitsatz

Die Zusammenfassung von verschiedenen Kostenarten in einer Betriebskostenabrechnung ist nur ausnahmsweise zulässig; im Regelfall ist die Abrechnung formell unwirksam.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – Keine Zusammenfassung verschiedener Kostenarten

1 Leitsatz Die Zusammenfassung von verschiedenen Kostenarten in einer Betriebskostenabrechnung ist nur ausnahmsweise zulässig; im Regelfall ist die Abrechnung formell unwirksam. 2 Normenkette BGB § 556; BetrKV § 2 3 Das Problem Eine wirksame Betriebskostenabrechnung muss u. a. eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten enthalten, d. h. eine übersichtlich aufgegliederte Einn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 5 Entscheidung

AG Hamburg, Urteil v. 12.8.2024, 49 C 535/23, GE 2024, 1014mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Das Problem

Eine wirksame Betriebskostenabrechnung muss u. a. eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten enthalten, d. h. eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann (§ 559 BGB; so bereits BGH, Urteil v. 23.11.1981, VIII ZR ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Hamburg entschiedenen Fall hatte der Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet und dabei die Positionen "Gartenpflege/Hausmeister" zusammengefasst. Das AG Hamburg hielt die Zusammenfassung für unzulässig. Auch wenn sich der Hausmeister ggf. um die Gartenpflege kümmert, können auch andere Gartenpflegekosten entstehen z. B. durch die Erneuerung von Gehölzen, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Teileigentum: U... / 3 Das Problem

Nach seinem Mietvertrag hat Gewerberaummieter K auf die Nebenkosten die "jeweils gültige Mehrwertsteuer von derzeit 19 %" zu entrichten. Vermieter B, ein Teileigentümer, hat gem. § 9 Abs. 1 und 2 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG verzichtet. K ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit seiner Betriebskostenabrechnung vom 8.12.2019 rechnet B gegenüber...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Teileigentum: U... / 1 Leitsatz

Legt der zum Vorsteuerabzug berechtigte Wohnungseigentümer der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter umlagefähige Kosten zugrunde, die in der Jahresabrechnung enthalten sind, muss er diese nicht von der in den Kosten enthaltenen Umsatzsteuer befreien, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG verzichtet hat.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Teileigentum: U... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B sei tatsächlich berechtigt gewesen, die ihm in der Jahresabrechnung 2018 in Rechnung gestellten Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer als Betriebskosten auf K umzulegen, soweit sie umlagefähig gewesen seien. Eine wirksame Vereinbarung, wonach K die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernommen habe, liege vor. B habe auch zur Umsatzbest...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.6 Wohnungsverwaltung und Betriebskostenabrechnung

Bei Beendigung eines Wohnungs-Verwaltervertrags muss der Wohnungsverwalter keine Betriebskostenabrechnung erstellen, wenn der Verwaltungsvertrag vor dem vertraglichen Zeitpunkt der Abrechnung geendet hat und im Verwaltungsvertrag nichts anderes geregelt ist.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.7 Zwangsverwaltung und Betriebskostenabrechnung

Im Fall einer Zwangsverwaltung der Mietwohnung muss der vom Vollstreckungsgericht eingesetzte Zwangsverwalter alle Handlungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen (§ 152 ZVG). Der Zwangsverwalter ist daher gegenüber dem Mieter zur vertragsgemäßen Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.2 Zugang beim Mieter

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist zugegangen sein. Die lediglich rechtzeitige Absendung der Abrechnung an den Mieter genügt nicht. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang beim Mieter trägt der Vermieter. Dabei begründet die rechtzeitige Aufgabe eines Briefs bei der Post keinen Anscheinsbeweis dafür, dass der Brief dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.3 Umlage nach Wohn- und Nutzfläche

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach Betriebskosten nach den Wohn- und Nutzflächen umgelegt werden, gilt auch für solche Betriebskosten, die sich der Wohnung konkret zuordnen lassen (z. B. Grundsteuer bei Eigentumswohnungen oder durch Zähler erfasste Betriebskosten), sofern im Mietvertrag keine Anhaltspunkte für eine einschränkende Auslegung enthalten sind.[1] Praxis-Tipp E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.4 Einwendungen des Mieters

Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung mitteilen. Dies gilt sowohl für formelle als auch für materielle Einwendungen.[1] Dazu gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach dem Mietvertrag durch eine Teilinklusivmiete oder eine Pauschale...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.6 Bildung von Abrechnungseinheiten

Der Vermieter kann grundsätzlich – bei frei finanziertem Wohnraum nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), bei preisgebundenem Wohnraum nach § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 II. BV – mehrere Gebäude zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenfassen, soweit im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist. Strittig ist, ob eine derartige Bestimmung bereits in der Angabe von Straße und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.2 Bei gemischt genutzten Gebäuden

1.2.1 Abgrenzung Gewerbe- und Wohnraum Grundsätzlich ist es auch nicht unbillig, Gewerbe- und Wohnräume gemeinsam, d. h. mit einem einheitlichen Verteilerschlüssel, abzurechnen, da die gewerbliche Mitbenutzung eines Hauses nicht zwangsläufig zur Entstehung höherer Betriebskosten führt; maßgeblich sind Art und Umfang der Benutzung. Daher ist bei der Betriebskostenabrechnung (v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Die Umlageschlüssel

1.1 Im frei finanzierten Wohnungsbau Mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu verteilen sind, können die Parteien den Umlageschlüssel für die Betriebskosten frei vereinbaren, z. B. Abrechnung nach dem Anteil der Wohnflächen oder nach Kopfzahlen. Hinweis Umlage nach Kopfzahl vermeiden Abzuraten ist von einer Vertei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Abrechnungsfristen

3.1 Frist Die Frage, wann der Vermieter nach Ablauf des Abrechnungszeitraums spätestens abrechnen muss, ist nunmehr auch für den frei finanzierten Wohnungsbau durch § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. Wichtig Abrechnungsfrist Danach ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; d. h. sie muss dem ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.3 Zugang nach Fristablauf

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, z. B. weil ihm noch keine Belege vorliegen (sog. Ausschlussfrist) (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). An das "Vertretenmüssen" stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Insofern soll der Vermieter s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.3.1 Vorbehaltlose Zahlung

Praxis-Beispiel Vorbehaltlose Zahlung Dies ist der Fall, wenn der Vermieter dem Mieter Betriebskosten in Rechnung stellt, deren Umlage vertraglich nicht vereinbart ist und der Mieter diese dennoch über einen Zeitraum von mehreren Jahren (hier: 6 Jahre) vorbehaltlos bezahlt. Solche schlüssig abgegebenen Willenserklärungen sind aus der Sicht des Erklärungsempfängers – des Vermie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.2 Verbrauchsabhängige Abrechnung

Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch (z. B. durch Wasserzähler) oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen (z. B. durch separate Müllgefäße), sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter ist somit verpflichtet, verbrauchsabhä...mehr