Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen, für die der Arbeitslose zugleich Alg be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Private E-Mail- (und Internet-) Nutzung

Rz. 172 Inzwischen verfügen die meisten Kanzleien über einen Internetzugang und viele Kolleginnen und Kollegen haben einen Arbeitsplatz mit Netzanbindung. Da E-Mails häufig zur internen Kommunikation innerhalb der Kanzleien genutzt werden, haben viele Kolleginnen und Kollegen eine eigene E-Mail-Anschrift. Dies verleitet teilweise dazu, vom Arbeitsplatz aus privat E-Mails zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Angeforderter Vorschuss wird nicht gezahlt

Rz. 156 Zahlt der Auftraggeber die Vorschussforderung nicht, so hat der Verstoß gegen diese Zahlungsverpflichtung verschiedene Rechtsfolgen. Der RA ist nicht verpflichtet, ohne eine Vorschusszahlung tätig zu werden. Er ist auch nicht verpflichtet, die Vorschusszahlung in Raten anzunehmen. Der Vorschuss kann als Ganzes gefordert werden. Der RA kann sich mit der Ratenzahlung e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Der Steuerberatungsvertrag in Abgrenzung zu Diensten höherer Art

Mit Urteil des OLG München vom 13.12.2017 (Az. 15 U 886/17) wurde das Endurteil der Klage einer Steuerberatungsgesellschaft bezüglich der Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Steuerberatungsvertrags durch den Mandanten rechtskräftig entschieden. Vorinstanzlich war das Landgericht München mit der Klage betraut (LG München, Urteil v. 17.2.2017, 4 O 9827/16). Beide Gerichte...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.2 Lossagung vom Wettbewerbsverbot

Neben dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bestehen in bestimmten Fällen für den/die Arbeitnehmer/in und den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Wettbewerbsverbot loszusagen.[1] Wichtig: die Regelung des § 75 Abs. 3 HGB hat das BVerfG für verfassungswidrig eingestuft. Lossagung durch Mitarbeitenden Hat der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, kann er sic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen seine allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandanten abzuwerben. Hinweis Wettbewerbsverbot end...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Geschäftsführers bei unzulässigem Hin- und Herzahlen

Zusammenfassung Eine Einlagenrückgewähr durch Hin- und Herzahlen ist anzunehmen, wenn die Einlage oder ein Teil hiervon in einem engen zeitlichen Zusammenhang an den Gesellschafter zurückgezahlt wird. Der zeitliche Zusammenhang der Zahlungen begründet dabei die Vermutung, dass die Umgehung der Sachkapitalaufbringungsregeln abgesprochen war. Hintergrund Der Insolvenzverwalter e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.2 Sorge für die eigene Sicherheit und Gesundheit

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer bereits auf der Grundlage seines (mündlichen oder schriftlichen) Arbeitsvertrags verpflichtet, die Weisungen seines Arbeitgebers und seiner Vorgesetzten zu befolgen. Zusätzlich zu dieser privatrechtlichen Pflicht normiert § 15 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Das Gesetz enthält eine Vorsorgeverpflichtung jed...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.3 Sorge für die Sicherheit und Gesundheit Dritter

Das ArbSchG verpflichtet die Arbeitnehmer zu einem sicherheitsgerechten Verhalten auch gegenüber bestimmten Dritten, nämlich denjenigen, die von den Handlungen oder Unterlassungen der Arbeitnehmer bei der Arbeit betroffen sind. "Dritte" im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG können Besucher und Kunden, aber auch Lieferanten und Fremdfirmenangehörige sowie Kollegen und schli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestechlichkeit / 3.2 Arbeitsrechtliche Folgen

Die mildeste Konsequenz der Bestechlichkeit stellt die Abmahnung dar. Im Zusammenhang mit zunehmenden Compliance-Regelungen in den Unternehmen werden Einkäufer meist nur noch in Ausnahmefällen abgemahnt. Im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist "Korruption" ein durchweg vertretbarer Grund zur außerordentlichen Kündigung. In vielen Fällen führt die Bestechlichkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3.1 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz

Rz. 22 Nach Abs. 4 Satz 1 sind die §§ 5bis 7 BDSG entsprechend anzuwenden. Aus dem Verweis auf § 5 BDSG folgt, dass ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen ist. Nach § 5 Abs. 4 Satz 3 BDSG kann dies eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein oder ihre oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen. Einzelheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Kein Wahlrecht ... / 1 Aus den Gründen

Mit der nach §§ 91a Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 ZPO zulässigen sofortigen Beschwerde begehrt die Beklagte, dass ihr die Kosten des Rechtsstreits nicht vollständig auferlegt werden, sondern dass sie gegeneinander aufgehoben werden. Das Rechtsmittel ist teilweise begründet. 1) Nachdem die Parteien den Rechtsstreit im Termin am 2.11.2017 übereinstimmend für erledigt er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 5 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei verbotswidriger Annahme einer Vergünstigung

Der Verbotszweck des § 3 Abs. 2 TVöD dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung[1] und rechtfertigt insofern ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber.[2] Dabei gilt es hauptsächlich auf den Verstoß des Beschäftigten in einer Weise zu reagieren, die zukünftigen Zuwiderhandlungen entgegenwirkt, um so den Eindruck zu verhindern, die Beschäftigten seien durch ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung (§ 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Ste...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Bleckmann, Verfassungsrechtliche Probleme des Verwaltungsvertrages, NVwZ 1990 S. 601. Horn, Zur Wirksamkeit von Anpassungsregelungen in langfristigen Verträgen, NJW 1985 S. 1118. Knispel, Rechtsfragen der Versorgungsverträge nach SGB V, NZS 2006 S. 120. Mannes/Peters-Lange, Anpassungsmöglichkeiten von Vergleichsverträgen mit Versicherten bei wesentlicher Änderung der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance-Kultur und Train... / 3.3 Sanktionen: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigungen durch den Arbeitgeber sind nur bei Vorliegen eines Grundes und – außer bei der verhaltensbedingten Kündigung – nur gegen Abfindung[1] möglich. Das gilt nicht nur während der Laufzeit befristeter oder unbefristeter Arbeitsverträge, sondern auch für die Probezeit.[2] Das bedeutet, Mitarbeiter können während oder zum Ende der Probezeit nicht einfach deshalb entlasse...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4 Materielle Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung (Satz 1)

2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Satz 2 definiert die "grobe Pflich...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu§ 123 Rz. 20), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen stehe...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarung

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung entspricht dem § 78 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), sie wird allerdings präzisiert. Vorläufer der Norm ist § 93c BSHG. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Die Vorschrift ist mit der Regelung in § 79a SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG identis...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außerordentliche Kündigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung ...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.2 Antragsfrist

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält, zu stellen. Maßgebend ist nicht der Tag der Absendung des Antrages durch den Arbeitgeber, sondern der Tag des Eingangs dieses A...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt Besonderheiten in Bezug auf die außerordentliche Kündigung.mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.4 Einschränkung des Ermessens

Rz. 12 Während dem Integrationsamt auch bei Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ein Ermessen bei der Beurteilung zusteht, gilt dies in den Fällen, in denen die außerordentliche Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, nur eingeschränkt. In diesen Fällen darf das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündi...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.2 Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 10 Die Unzumutbarkeit (als unbestimmter Rechtsbegriff) eines Festhaltens an den Vereinbarungen kann nur in Einzelfallbetrachtung bewertet werden. Zusammen mit der Einräumung von Ermessen (Satz 1: "kann") entsprechen diese Einschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VG München, Urteil v. 26.4.1990, M 15 K 90.576, RsDE (1991) Nr. 13 S. 87, 92; Neumann, in: Hauck...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 1 Allgemeines

Rz. 4 In Fällen einer groben Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch den Leistungserbringer ist der Träger der Eingliederungshilfe nach § 130 zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung im Wege der außerordentlichen Kündigung berechtigt. § 130 zählt zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe und wurde in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX eingefüg...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.3 Entscheidungsfrist

Rz. 9 Das Integrationsamt ist nach Abs. 3 verpflichtet, über den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Hier ist dem Integrationsamt kein Ermessen eingeräumt wie in § 171 Abs. 1, soll innerhalb dieser Frist entscheiden. Das zeigen die Folgen, die sich aus Satz 2 ergeben: Wird innerhalb der Frist von 2 Wochen nicht über d...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 78 Rz. 10; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, SGB XII, § 78 Rz. 10; Jaritz/Eicher, in: jurisPK-SGB XII, § 78 Rz. 31; LSG Berlin-Brandenburg, ...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 130 tritt zwar formal bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Die Vorschrift ist eine Ermächtigungsgrundlage bei neuen Verträgen nach dem Achten Kapitel Teil 2 BTHG eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen zu erklären und kann dahe...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.5 Folgen der Kündigung – Rechtschutz

Rz. 12 Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer unmittelbar. Das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsbezieher der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer bleibt zunächst weiter bestehen. Im Verfahren (nach neuem Recht: Änderung der Teilhabe-/Gesamtplanung, ...mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.5 Kündigungsfrist

Rz. 13 § 626 BGB sieht vor, dass eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen von dem Zeitpunkt an ausgesprochen werden kann, in dem der Arbeitgeber Kenntnis von den eine solche Kündigung rechtfertigenden Gründen erhalten hat. Im Hinblick auf die einzuholende Zustimmung des Integrationsamtes und die diesem eingeräumte Entscheidungsfrist kann die Frist des § 626...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen

Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Satz 2 definiert die "grobe Pflichtverletzung" anhand von 5 Fallgruppen, allerdings nicht abschließend (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu§ 123 Rz. 20), kommen über § 61 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geltung der Regelungen Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuho...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Regelung entspricht dem § 78 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), sie wird allerdings präzisiert. Vorläufer der Norm ist § 93c BSHG.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 14 Die Regelung bestimmt einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn schwerbehinderten Menschen anlässlich eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gekündigt worden ist.mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung entspricht dem § 78 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), sie wird allerdings präzisiert. Vorläufer der Norm ist § 93c BSHG. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Die Vorschrift ist mit der Regelung in § 79a SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG identisch. 0.3 Nur formales...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Die Vorschrift ist mit der Regelung in § 79a SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG identisch.mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.2 Verhältnis zu § 59 SGB X (Satz 4)

Rz. 7 Satz 4 ordnet die entsprechende Anwendung von § 59 SGB X an. § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB X regelt für den Fall wesentlicher Änderungen der maßgeblichen Geschäftsgrundlage der Vereinbarungen die Anpassung des Vertrages an und eröffnet für den Fall, dass eine Anpassung nicht möglich ist, die Kündigung des Vertrages im besonderen Fall. Es handelt sich insoweit um einen gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Paragraphen im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 3 Literatur

Rz. 13 Gottlieb, Anm. zu BSG, Urteil vom 7.10.2015, Az. B 8 SO 1/14 R, SGb 2017 S. 104. Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 8/2017. Jung, Kommentar SGB XII, Haufe online. Kunte, Unbefristete Leistungsvereinbarungen im SGB XII, RsDE (2009) Nr. 68 S. 55. Münder u. a., Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe, Handkommentar ...mehr

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Schell, SGB IX § 129 Kürzun... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Die Kürzungsmöglichkeit ist gegenüber dem auß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

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Schell, SGB IX § 172 Einsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Über einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Integrationsamt grundsätzlich in Ausübung seines Ermessens in Abschätzung der Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Menschen, in den Fällen der ordentlichen Kündigung grundsätzlich, in den Fällen der außerordentlichen Kündigung mit einem bis auf null reduzierten Ermessen, wenn die außerorden...mehr

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Schell, SGB IX § 129 Kürzun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Der neue Tatbestand des § 129 ermöglicht erstmals gesetzlich eine Kürzung der Vergütung in Fällen, in denen ein Leistungserbringer seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht einhält. Er dient damit auch der Verwirklichung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als milderes Mittel im Vergleich zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 171 Entsch... / 2.4 Aufschiebende Wirkung

Rz. 15 Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur (ordentliche und außerordentliche Kündigung vgl. § 174, der insoweit nichts Abweichendes vorsieht) Kündigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Arbeitgeber kann (und muss, wenn er die Frist des Abs. 3 nicht versäumen will) die Kündigung auch dann aussprechen, wenn der schwer...mehr

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Schell, SGB IX § 171 Entsch... / 2.1 Entscheidungsfrist

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet das Integrationsamt als Soll-Vorschrift, über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung innerhalb eines Monats zu entscheiden. "Soll" bedeutet, dass im Regelfall innerhalb der Monatsfrist über den Antrag zu entscheiden ist, in besonderen atypischen Fällen das Integrationsamt jedoch auch berechtigt sein kann, über den Antrag nicht innerhalb dieser Zeit...mehr

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.9 Mustervertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund für Verträge mit Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation

Rz. 27 Anmerkung: An dieser Stelle wird der Text des Basisvertrages der Deutschen Rentenversicherung zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Stand: 4.6.2013)aufgeführt. Die tatsächlichen Verträge der DRV orientieren sich an diesem Mustertext. Der Autor hat diesen Text um die die ab 1.1.2018 geltenden Vorschriften in Klammern ergänzt. Präambel Dieser Ver...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr