Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.2.8 Kündigung des Vormietverhältnisses

Die Frage, ob das derzeitige Mietverhältnis des Mietinteressenten von seinem derzeitigen Vermieter gekündigt ist, ist zulässig.[1] Zwar ist zuzugeben, dass dem Mieter mit der Frage nach der Kündigung des vorherigen Mietverhältnisses, insbesondere mit der Frage nach dem Grund, durchaus Informationen aus seinem persönlichen Lebensbereich abverlangt werden, die den Vermieter ei...mehr

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Wege aus der Krise / Zusammenfassung

Überblick Die schwierigen Mietverhältnisse sind ein Problem für alle Vermieter – egal, ob sie den privaten Kleinvermieter oder große Wohnungsunternehmen betreffen. Für Erstere aber können die Folgen wesentlich einschneidender sein als für Letztere. Häufig wird der Weg aus der Krise vor das Gericht führen. Insbesondere, wenn infolge einer ordentlichen oder außerordentlichen K...mehr

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Wege aus der Krise / 4 Parteivereinbarungen

Ist das Mietverhältnis in der Krise, wird es maßgeblich darauf ankommen, welche Pflichtverletzungen dem Mieter zum Vorwurf zu machen sind. Vereinbarungen mit dem Mieter, um das Mietverhältnis zu retten, wird der Vermieter lediglich dann anstreben, wenn er an seinem Mieter festhalten möchte, weil dieser eigentlich ein zuverlässiger und angenehmer Mieter ist. Dem Vermieter dür...mehr

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Wege aus der Krise / 6.5 Exkurs: Abmahnung vor ordentlicher fristgemäßer Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter regelt die Bestimmung des § 573 BGB. Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB im hier maßgeblichen Bereich, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Zwar sind die zur Kündigung führenden Gründe im Kündigungsschr...mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.2.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

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Wege aus der Krise / 1 Dokumentation

Kardinalspflicht des Vermieters zur Bewältigung eines schwierigen Mietverhältnisses ist die lückenlose Dokumentation der Pflichtverstöße des Mieters. Im Fall der Fälle, also im gerichtlichen Verfahren, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für den Grund seiner Abmahnung und Kündigung. Seiner Darlegungslast kann er nur dann genügen, wenn er den Vertragsverstoß ex...mehr

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Wege aus der Krise / 5 Hausverbot

Nicht selten sind Fälle, in denen die eigentlichen Störungen nicht vom Mieter selbst, sondern von seinen Besuchern ausgehen. Unter Umständen erweist sich der Mieter selbst als zuverlässig und der Vermieter möchte das Mietverhältnis auch angesichts der stets pünktlichen Mietzahlungen nicht aufs Spiel setzen. In derartigen Fällen ist an ein Hausverbot gegenüber den Besuchern d...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 1 Ausgangslage

Kein übereitler Mietvertragsabschluss Oberstes Gebot für alle Vermieter ist es zunächst, nicht übereilt Mietverhältnisse zu begründen. In aller Regel werden Gründe für einen übereilten Vertragsschluss auch nicht vorliegen – es sei denn, der Vermieter hat schlicht die ihm zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt und ist nun plötzlich auch in finanzieller Hinsicht auf Mieteinn...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 3.1.3.1 Grundsätze

Grundsätzlich muss der Vermieter beachten, dass der Mieter zur Stellung einer Mietsicherheit nicht etwa per Gesetz verpflichtet ist. Das Gesetz sieht nur die Möglichkeit vor, Entsprechendes zu vereinbaren. Die Stellung einer Mietsicherheit muss also vertraglich geregelt werden. Wichtig Kaution vertraglich nicht vereinbart Da das Gesetz die Leistung einer Mietsicherheit nicht v...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.2.1 Probleme des Datenschutzes

Die seit 1. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Anforderungen an den Datenschutz erheblich verschärft. Maßgebliche Zulässigkeitskriterien von Auskünften des Mietinteressenten sind in Art. 6 Ziffer 1 Buchstaben b) und f) DSGVO geregelt: KRITERIEN FÜR DIE RECHTMÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG Art. 6 Ziff. 1 b): Zitat Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eine...mehr

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Schwierige Mietverhältnisse / 2.4.2 Grundsätzlich bleibt Vermieter als Eigentümer verantwortlich

Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten. Vermietende Wohnungseigentümer sollten sich dabei vor Augen führen, dass sie bei bestimmungswidrigem Gebrauch durch ihre Mieter selbst Adressaten von entsprechenden Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft sein können. Die Beseiti...mehr

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Wege aus der Krise / 7.1.1 Form

Folge der Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien ist die Möglichkeit, einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen. Eine Mietaufhebungsvereinbarung kann grundsätzlich auch formlos, also mündlich, abgeschlossen werden[1] – was allerdings nicht zu empfehlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag selbst Schriftform für seine Änderung oder Ergänzung vorschreibt.[2] Achtun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mittel zur Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung

Rn. 89 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Vermutung der Abhängigkeit basiert auf der Leitidee, dass ein mit Mehrheit beteiligtes UN aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung unmittelbar die Aufsichtsorgane und mittelbar die geschäftsführenden Organe bestimmen kann und damit einen beherrschenden Einfluss auf das in Mehrheitsbesitz stehende UN zu gewinnen vermag (vgl. HdR-E...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum

Rz. 1 Die Vorschrift enthält sprachlich geändert die besonderen Bestimmungen des bis zum 1.9.2001 geltenden § 557 Abs. 2 und 3 über Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum aller Art (einschließlich der Werkdienstwohnungen gem. § 576b und derjenigen nach § 549 Abs. 1 und 2 (Schmidt-Futterer/Streyl, § 571 Rn. 2). Auf die Haftung des Untermieters gegenüber dem Haup...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Ausschluss der Sozialklausel

Rz. 4 Der Mieter kann sich dagegen nicht auf die soziale Härte berufen, wenn der Vermieter eine funktionsgebundene Werkmietwohnung gekündigt hat, weil er den Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten aus dem gleichen Grund benötigt oder der Mieter seinerseits das Dienstverhältnis grundlos gelöst oder begründeten Anlass zur Auflösung des Dienstverhältnisses...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

1 Allgemeines Rz. 1 § 564 hat den bis zum 1.9.2001 geltenden § 569a Abs. 6 mit redaktionellen Änderungen sowie im Wesentlichen den teilweise inhaltsgleichen § 569 a. F. übernommen und klargestellt, dass das Mietverhältnis nur dann mit dem Erben fortgesetzt wird, wenn weder der Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder andere Familien- oder Haushaltsangehörige, die mit dem Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsrecht der überlebenden Mieter

Rz. 7 Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist sowohl bei unbefristeten als auch bei befristeten Mietverhältnissen zulässig. Da bei unbefristeten Mietverhältnissen der Mieter ohnehin gem. § 573c kündigen kann, ist das in § 563a eingeräumte ...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / 3 Aus den Gründen des Hinweisbeschlusses des OLG München:

Das Erstgericht hat insbesondere im Rahmen einer umfassenden und zutreffenden Auslegung des Versicherungsvertrags herausgearbeitet, dass die Vereinbarung im Versicherungsvertrag eindeutig die Einstandspflicht der Beklagten für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 der Versicherungsbedingungen ...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / 2 Aus den Gründen des Urteils des LG Memmingen:

II. Ein Zahlungsanspruch aus dem Versicherungsvertragsverhältnis ist nicht gegeben, da die Voraussetzungen des Versicherungsfalles nach den BB MN 2017 nicht vorliegen … Nach § 2 Nr. 1 und Nr. 3 BB MN 2017 leistet der VR Entschädigung für Sachschäden in Abhängigkeit eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens gemäß Nr. 3 der BB MN 2017. Vorliegend ist ein ersatzpflichtiger Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon,...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 192 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann der Ehegatte von dem anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen, der auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist. Darüber hinaus kann die Überlassung der Ehewohnung verlangt werden, wenn dies aus anderen Gründen der Billi...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 3 Rechtsprechung

Rz. 5 Abschluss und (außerordentliche) Kündigung eines Dienstvertrags zwischen dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst des Unfallversicherungsträgers und einem freiberuflich tätigen Arzt sind laufende Verwaltungsgeschäfte des Trägers i. S. v. § 36 Abs. 1 SGB IV und als solche von dessen Geschäftsführer vorzunehmen: BGH, Urteil v. 12.5.2005, III ZR 126/04.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Muster einer Modernisierungsvereinbarung

Rz. 23 Zwischen Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Anschrift) und Frau/Herrn …. (Vor – und Zuname des Vermieters/der Vermieter) wird anlässlich der geplanten Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnung … (genaue Lage im Gebäude) folgendes vereinbart: A. Der Mieter duldet folgende Modernisierungsmaßnahmen:mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Der wichtige Grund: Einzelfälle

Rz. 68 Vorbemerkungen: Ein wichtiger Grund gegen einen Bestellungsbeschluss rechtfertigt auch eine außerordentliche Abberufung bzw. fristlose Kündigung und umgekehrt; die Maßstäbe sind im Ausgangspunkt dieselben. Deshalb werden nachfolgend auch die Fälle aufgeführt, in denen die Rspr. einen wichtigen Grund für die vorzeitige Abberufung eines Verwalters bejahte. Zu beachten i...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Der Vergütungsanspruch

Rz. 167 § 26 Abs. 3 S. 2 WEG besagt nicht, dass der abberufene Verwalter in jedem Fall seinen Anspruch auf Vergütung behält; das Gesetz begrenzt nur einen fortbestehenden Vergütungsanspruch auf längstens sechs Monate (→ § 10 Rdn 18). Der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters bleibt gem. § 326 Abs. 2 BGB trotz Unmöglichkeit der Leistungserbringung bestehen, wenn die G...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Stimmrechtsausschlüsse

Rz. 115 Das Stimmrecht gehört zum "Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte" und kann deshalb nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden[139] Ein genereller Ausschluss bestimmter Miteigentümer (z.B. "Stellplatzeigentümer sind nicht stimmberechtigt"[140]) ist ebensowenig möglich wie ein vorübergehender Stimmrechtsausschluss ...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Der Anspruch auf Rückabwicklung

Rz. 44 Die (außerordentliche) Kündigung des Bauträgervertrags bzw. des Bauerrichtungsteils ist gem. § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen (weil die Regelung des § 648a BGB – Kündigung aus wichtigem Grund – ausgeschlossen wird). Der Gesetzgeber ist der Auffassung, die Einheitlichkeit des Bauträgervertrags dürfe auch im Fall von Leistungsstörungen nicht durchbrochen werden.[120] A ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters

Rz. 159 Gem. § 26 Abs. 3 S. 2 WEG endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens sechs Monate nach der Abberufung voraussetzungslos; einer Kündigung bedarf es nicht. Die Regelung gilt mit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020 und somit auch für die zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Verwalterverträge; die damit verbundene ("unechte") Rückwirkung ist hinzunehmen.[246] ...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Mit seiner vor dem ArbG München erhobenen Klage hatte sich der Kläger gegen eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte gewandt und gleichzeitig die Bewilligung von PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten beantragt. Im Gütetermin haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund orde...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf

Rz. 279 Wird ein Verleiher bestreikt, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitskampfes.[646] Bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen im Zusammenhang mit Tarifverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung steht dem Leiharbeitnehmer das Recht zu, sich an einem solchen Streik zu beteiligen. Das Streikrecht gilt unabhängig davon, ob der Leiharbeitnehmer über seine Gewerkschaftsmitgliedschaft od...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 WEG erfasse als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision. Es solle den Wohnungseigentümer nicht schlechthin daran hindern, an Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken. Da das Stimmrecht ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheite...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeitbetrug wegen Nichtausstempeln für Zigarettenpausen

Leitsatz Ein Arbeitszeitbetrug stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und kann einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs 1 BGB für eine fristlose Kündigung darstellen; denn hierbei täuscht ein Mitarbeiter vor, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war. Dies kann ebenfalls bei einer hartnäckigen Missachtung der Anweisung, bei Raucherpausen auszustempeln, vorliegen. Sachverhalt Die Klägerin war seit 1990 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3 Probezeitkündigung, fristlose und außerordentliche Kündigung

Vor der Probezeitkündigung und einer fristlosen, sowie einer außerordentlichen (nicht notwendigerweise fristlosen) Kündigung ist der Personalrat lediglich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 9 LPVG BW anzuhören. Diese Anhörung hat jedoch in jedem Falle schriftlich zu erfolgen, da die in § 87 Abs. 2 LPVG BW eingeräumte Möglichkeit der mündlichen Unterrichtung lediglich die Fälle Nr. 1 bis ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6.1 Anhörungsrecht

§ 88 Abs. 4 HmbPersVG gewährt der Personalvertretung in den Fällen der fristlosen Entlassung eines Beamten, sowie der außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern und der Beendigung in der Probezeit ein Anhörungsrecht. Wichtig Außerordentliche Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, § 87 Abs. 4 Satz 4 HmbPersVG Soweit bei einem tariflich unkündbaren Mitarbeiter ein Fall...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10.1 Anhörung § 75 LPVG NW

EinigeTatbestände des § 84 BPersVG unterliegen nach § 75 LPVG NW der Anhörung. Für die Anhörung ist ausdrücklich durch § 75 Abs. 2 LPVG NW vorgeschrieben, dass die Anhörung so in einem so frühen (Plan-, Entwurfs-) Stadium zu erfolgen hat, dass die Anhörung noch Einfluss auf die Willensbildung haben kann. Man verlässt sich hier nicht auf die Grundsätze zur vertrauensvollen Zus...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.2 Anhörung nach § 83 Abs. 3 Satz 1 LPersVG RP

Bei fristlosen und außerordentlichen Kündigungen ist nur die Anhörung vorgesehen. Auf das Problem der außerordentlichen Kündigung tariflich unkündbarer Beschäftigter sei hingewiesen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7.1 Anhörungsrecht

Bei fristloser Beendigung wie auch bei allen außerordentlichen Kündigungen und der Kündigung während der Probezeit ist nur die Anhörung nach § 78 Abs. 2 HPVG vorgesehen. Die Problematik im Falle der außerordentlichen Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer besteht gleichwohl, da das BAG[1] gegen den Wortlaut jedenfalls dann, wenn ein kündbarer Arbeitnehmer nur fristgerec...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Kündigungen

Während die ordentliche Kündigung der Mitbestimmung nach § 63 LPVG-BB unterworfen ist, hat die Personalvertretung bei außerordentlichen Kündigungen, fristlosen Beendigung und Kündigungen in der Probezeit ein Mitwirkungsrecht nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 LPVG-BB. Dabei ist zu beachten, dass außerordentliche Kündigungen nicht immer fristlos sein müssen. So können gerade im Öffentlich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Mitwirkung genannte Beteiligungsform. Jedoch entsprechen die Regelungen zur Herstellung des Benehmens nach § 76 NPersVG durchaus dem Verfahren des § 81 ff. BPersVG. Daher können die Fälle in denen die Dienststelle nach § 75 NPersVG das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen hat, mit den Mitwirkungstatbeständen verglichen werden. Für Beamte der...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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Kündigung wegen Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit"

Leitsatz Die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" ohne vorherige Untersuchung kann im Einzelfall eine Kündigung rechtfertigen. Sachverhalt Die Klägerin, die seit 2001 bei der beklagten Klinik als Krankenschwester beschäftigt ist, legte im Zuge der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihrer Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte Bescheinigung vor, die eine sechsmonatige vorläufige Impfunfähigkeit auswies un...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 75 Abs. 1, 2 NPersVG – Herstellung des Benehmens; § 76 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren zur Herstellung des Benehmens Das Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsens kennt die Beteiligungsform des Mitwirkungsverfahrens nicht. An deren Stelle besteht jedoch die Beteiligungsform "Herstellung des Benehmens", die in den §§ 75, 76 NPersVG geregelt ist. Die Schriftformerfo...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Mitwirkungstatbestand nach § 85 BPersVG

Hiernach besteht ein Mitwirkungsrecht bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Das Mitwirkungsverfahren greift hingegen nicht bei einer außerordentlichen Kündigung oder fristlosen Entlassung. In diesen Fällen ist der Personalrat lediglich anzuhören (§ 86 BPersVG).mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / V. Sonderkündigungsrecht

Rz. 73 Ist das ersteigerte Grundstück vermietet oder verpachtet, hat der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht, § 57a ZVG. Die Kündigung muss zum ersten gesetzlich zulässigen Termin nach dem Zuschlag ausgesprochen werden. Die außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten zulässigen Termin erfolgt, § 57a S. 2 ZVG. Der Zeitpunkt der Verkündung des Z...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.3 Beendigung der Beteiligung

Die Beteiligung an der VBL endet im Fall der Auflösung oder des Erlöschens des Arbeitgebers. Im Übrigen kann die Beteiligung durch Kündigung beendet werden. Der Arbeitgeber kann die Beteiligung jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Der VBL steht das Recht zur Kündigung der Beteiligung – unter Einhaltung der gleichen Frist – dann zu, ...mehr