Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wege aus der Krise / 1 Dokumentation

Alexander C. Blankenstein
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kardinalspflicht des Vermieters zur Bewältigung eines schwierigen Mietverhältnisses ist die lückenlose Dokumentation der Pflichtverstöße des Mieters. Im Fall der Fälle, also im gerichtlichen Verfahren, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für den Grund seiner Abmahnung und Kündigung. Seiner Darlegungslast kann er nur dann genügen, wenn er den Vertragsverstoß exakt nach Art und Zeitpunkt beschreiben kann.

Im Rahmen eines Räumungsrechtsstreits wäre es z. B. keinesfalls ausreichend, lediglich vorzutragen, der Mieter habe sich vertragswidrig verhalten. Bereits die vorangegangene Kündigung wäre mit dieser Begründung unwirksam.

Die Pflichtverletzung ist vielmehr exakt zu beschreiben. Dem kommt überragende Bedeutung insbesondere bei Lärmbelästigungen durch den Mieter zu. Einmalige Störungen dürften hier noch keine Abmahnung rechtfertigen. Eine solche könnte jedenfalls unverhältnismäßig sein. Nimmt es der Mieter aber wiederholt mit der von ihm ausgehenden Lautstärke nicht so genau, werden Abmahnung und – bei wiederholten Verstößen – auch Kündigung nicht mehr zu vermeiden sind. Erfahrungsgemäß aber liegt zwischen Vertragsverstößen und Abmahnung bzw. Kündigung ein gewisser Zeitraum. Ggf. kann sich der Vermieter an einzelne Vorfälle nicht mehr exakt erinnern. Er weiß nur, "da war doch was".

Um solchen ärgerlichen Gedächtnislücken vorzubeugen, sollten sich Vermieter durchaus die Mühe machen und z. B. Lärmprotokolle fertigen. Auch wenn der BGH in seiner ständigen Rechtsprechung[1] es für eine Mietminderung ausreichen lässt, wenn die Lärmbelastung (laute Klopfgeräusche, festes Getrampel, Möbelrücken usw.) ausreichend beschrieben und angegeben wird, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten, sollte die fristlose Kündigung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.023
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    882
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    766
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    737
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    734
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    724
  • Jubiläumszuwendung
    716
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    714
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    710
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    689
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    687
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    666
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    657
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    649
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    631
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    628
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    622
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    618
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    612
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    610
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren