Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.12.5 Verkündung des Beschluss- oder Wahlergebnisses

Rz. 974 Von größter Wichtigkeit ist, dass der Versammlungs- und Wahlleiter das ermittelte Ergebnis – nach dem Vorgang der Willensbildung – noch einmal verkündet. Dieser Akt ist wörtlich in das Protokoll aufzunehmen, da das Protokoll Beweiskraft hat und das Gegebensein des Vorgangs letztlich bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass eine Abstimmung nicht w...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.7.5.6 Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Rz. 473 Wenn nach der Satzung der Aufsichtsrat nicht nur für die Bestellung, sondern auch für den Widerruf der Bestellung (Abberufung) der Vorstandsmitglieder zuständig ist, vertritt der Aufsichtsrat die Genossenschaft sowohl beim Abschluss des Anstellungsvertrags als auch bei dessen Aufhebung. Rz. 474 In den Mustersatzungen ist geregelt, dass der Aufsichtsrat für die Kündigu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.12.4 Amtsniederlegung

Rz. 608 Ein Vorstandsmitglied kann sein Amt durch einseitige Erklärung gegenüber der Genossenschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat,[1] aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[2] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Tritt ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung von seinem A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.12.3 Widerruf der Bestellung

Rz. 605 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder kann jederzeit widerrufen werden (§ 24 Abs. 3 Satz 2 Hs. 1 GenG). Das Gesetz geht von der Zuständigkeit der Generalversammlung aus, lässt aber auch die Abberufung durch ein anders Organ zu (§ 24 Abs. 2 Satz 2 GenG).[1] Es ist also möglich, dass der Aufsichtsrat nach der Satzung nicht nur die Vorstandsmitglieder bestellt, sondern...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.7.1.2 Abschluss von (sonstigen) Verträgen der Genossenschaft mit Vorstandsmitgliedern

Rz. 450 Der Aufsichtsrat vertritt nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG die Genossenschaft nicht nur beim Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Er ist darüber hinaus zur Vermeidung von Interessenkollisionen auch in allen sonstigen Vertragsangelegenheiten mit den Vorstandsmitgliedern zuständig, die nicht notwendig mit der Vorstandstätigkeit zusammenhängen.[1]...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.12.7 Beschlussprotokollierung

Rz. 978 Es muss kein Wortprotokoll über den gesamten Verlauf der Generalversammlung erstellt werden. Das Gesetz nennt vielmehr nur die "Beschlüsse". Über die "Beschlüsse" der Generalversammlung ist hiernach eine Niederschrift anzufertigen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 GenG). Die Niederschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers zudem den Ort und den Tag der Versammlung, den Namen des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.4.7 Fehler bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern

Rz. 433 Bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds kommen als Fehler in der Praxis insbesondere Verstöße gegen die Satzung in Betracht: Praxis-Beispiel Das bisherige nebenamtliche Vorstandsmitglied (65 Jahre alt) ist wiederbestellt worden, obwohl nach der Satzung die Bestellung eines nebenamtlichen Vorstandsmitglieds spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet. Der A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schadenspauschalen

Rz. 3 Die Vertragsstrafe dient der Erfüllung bzw. der gehörigen Erfüllung des (Miet-)vertrags. Schadenspauschalen setzen eine schuldhafte Vertragsverletzung voraus und dienen der einfachen Abwicklung des in diesem Zusammenhang entstandenen Schadensersatzanspruchs. Der Nachweis der Schadenshöhe soll erleichtert werden. Auch wenn die Abgrenzung zum Vertragsstrafeversprechen im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fristlose Kündigung bei Dro... / 1 Leitsatz

Das Handeln mit Drogen in der gemieteten Wohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachlässigkeit ist nicht gl... / 3 Das Problem

Pflichtverletzungen des Mieters können den Vermieter zur ordentlichen fristgemäßen Kündigung berechtigen. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann der Vermieter auch zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung bei Zugriff des M... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG München I entschiedenen Fall hat der Mieter die Kaution auf ein auf seinen Namen lautendes Konto eingezahlt und ein Pfandrecht an dem Kautionsguthaben zugunsten des Vermieters bestellt. Aufgrund eines bankinternen Versehens wurde dabei jedoch kein diesbezüglicher Kontosperrvermerk eingetragen, sodass das Kautionskonto für die Mitarbeiter der Bank nicht als solc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fristlose Kündigung bei Dro... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters, die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs. 1 BGB). Danach können vom Mieter begangene Straftaten eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur dann begründen, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Ab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beschluss des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat hat über den Antrag des Arbeitgebers durch Beschluss zu entscheiden. Eine bestimmte Form oder Frist für die Mitteilung des Ergebnisses an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Meinung[1] gilt aber die Zustimmung bei einer außerordentlichen Kündigung als verweigert, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht innerhalb von 3 Kalendert...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Bei der Einholung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis vom potenziellen Kündigungsgrund, beginnt der Lauf der 2-Wochen-Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB. Innerhalb dieser Frist ist der Betriebsrat um Zustimmung zu ersuchen. Diesem steht eine Frist von 3 Tagen zur...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 38 Will der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied oder einer weiteren in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Person eine außerordentliche Kündigung aussprechen oder versetzen, bedarf er hierzu der ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) vorherigen Zustimmung des Betriebsrats gem. § 103 Abs. 2 BetrVG. Besteht noch kein Betriebsrat oder ist der Betriebsrat handlungsunfäh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Vom besonderen Schutz des § 103 BetrVG werden die Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats sowie die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlbewerber für diese Organe erfasst (§ 103 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung ist aber die Wählbarkeit der genannten Personen. Geschützt sind auch gewählte Betriebsra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Ende

Rz. 7 Der Schutz des § 103 BetrVG endet mit dem Ende der Amtszeit. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist dagegen die ordentliche Kündigung noch innerhalb eines Jahres bzw. 6 Monaten (§ 15 Abs. 3 KSchG) nach Beendigung der Amtszeit unzulässig (nachwirkender Kündigungsschutz). Dies bedeutet, dass außerordentliche Kündigungen und Versetzungen des in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Pe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Versetzung von Ersatzmitgliedern

Rz. 24 Ob Ersatzmitglieder generell vom Schutz des § 103 Abs. 3 BetrVG ausgenommen sind, ist fraglich, da § 103 BetrVG von Betriebsratsmitgliedern spricht. Üben aber Ersatzmitglieder Betriebsratstätigkeit aus, sind sie keine Ersatz-, sondern Betriebsratsmitglieder. Aus diesem Grund gilt der Versetzungsschutz während dieser Zeit auch für sie. Jedenfalls besteht aber kein nach...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 40 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat mit dem Antrag auf Zustimmung alle maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen, die einen Kündigungs- oder Versetzungsgrund darstellen. Hierbei sind bei der außerordentlichen Kündigung die für das Anhörungsverfahren zu § 102 BetrVG [1], bei der Versetzung die zu § 99 Abs. 1 BetrVG [2] entwickelten Grundsätze zu beachten. Dementsp...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Wahlbewerber

Rz. 14 Für Wahlbewerber beginnt der Schutz vom Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags mit ausreichender Zahl von Stützunterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG) beim Wahlvorstand an.[1] Wenn, wie dies die h. M. tut, für den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes auf die Anbringung der letzten Stützunterschrift auf dem Wahlvorschlag abgestellt wird, ist eine objektive Überpr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Ereignisse während des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 55 Erteilt der Betriebsrat im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens die zunächst verweigerte Zustimmung, ist das Beschlussverfahren in der Hauptsache erledigt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er von der nachträglichen Zustimmung Kenntnis erlangt hat. Endet in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis des zu kündigend...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Überprüfung durch das Arbeitsgericht

Rz. 50 Das Arbeitsgericht hat in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die beantragte Kündigung oder Versetzung wirksam bzw. dringend notwendig ist oder nicht, es hat von Amts wegen alle maßgebenden Umstände aufzuklären, soweit sich der Arbeitgeber auf einen bestimmten Sachverhalt beruft. Das Arbeitsgericht überprüft nicht lediglich die Ermessensentscheidung des Betriebsrats, sonde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebskriminalität: Wege ... / 3.3 Außerordentliche Kündigung

Ferner kann der Arbeitgeber die Begehung einer Straftat in seinem Betrieb mit einer außerordentlichen Kündigung ahnden. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13.2 Außerordentliche Kündigung

Besonderer Kündigungsgrund Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung dadurch, dass sie nicht erst zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Sie setzt jedoch stets einen besonderen Kündigungsgrund voraus. Kündigungsberechtigte Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht entw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.2 Schonfrist bei Zahlungsverzug (§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB)

Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 BGB (auf die ortsübliche Vergleichsmiete, wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung) verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach der rechtskräftigen Verurteilung kündigen, wenn nicht das Recht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 5.1 Prämienanpassung

An die wirtschaftliche Entwicklung anpassen In zahlreichen Versicherungszweigen ist es erforderlich, die Prämie der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere den Preissteigerungen, anzupassen. Die AVB enthalten deshalb oft sog. Prämienanpassungsklauseln. Hiermit kann der Versicherer ermächtigt werden, die Prämie für die Zukunft um einen gewissen Prozentsatz anzuheben, nachde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebskriminalität: Wege ... / 3 Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Straftaten

Dem Arbeitgeber stehen als Reaktion auf begangene Straftaten seiner Arbeitnehmer verschiedene Wege offen, die unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen: Abmahnung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Betriebsbuße. 3.1 Abmahnung Der Arbeitgeber kann grundsätzlich bei der Ahndung von Straftaten im Betrieb eine Abmahnung gegen den betroffenen Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13.3 Sonstige Beendigungsgründe

Wegfall des versicherten Interesses Wenn das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung wegfällt, endet das Versicherungsverhältnis. Dem Versicherer gebührt dann die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer von dem Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. Die Abrechnung erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebskriminalität: Wege ... / 3.4 Verdachtskündigung

Hat der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass sein Arbeitnehmer eine strafbare Handlung im Betrieb begangen hat und ist aufgrund des dringenden Verdachts das notwendige Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung aussprechen.[1] Voraussetzungen für die (außerordentliche) Verdach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13 Beendigung des Versicherungsvertrags

Versicherungszeiträume Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge (z. B. Hausratversicherung) und Verträge mit festem Ablauftermin (z. B. Lebensversicherung). Freigabe der Versicherung E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz bei Pflichtv... / 4 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Vermieters sind im mietrechtlichen Teil des BGB nicht ausdrücklich geregelt. Lediglich in § 546a Abs. 2 BGB ist bei verspäteter Rückgabe die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausgeschlossen. Folgende Hauptfälle sollen kurz aufgezählt werden: Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen Schadensersatzansprüche wegen Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 5.2 Ausschlusstatbestände

Die AHB enthalten eine Reihe von auch für die Haftpflichtversicherungen von Haus- und Grundbesitzern relevanten Deckungsausschlüssen, die zum Teil in den Besonderen Bedingungen zu den einzelnen Haftpflichtversicherungen (vgl. oben) aufgehoben sind oder durch besondere Vereinbarungen individuell abbedungen werden können. Die wichtigsten der insbesondere in Ziff. 7 AHB festgele...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 7.3 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Die Gesamtfälligstellung ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft.[1] Der Darlehensnehmer muss mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise – aber mit mindestens 10 % (bzw. 5 % bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens im Verzug sein. Darüber hinaus muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine 2-wö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 1. Methodische Vorüberlegung: Der "wichtige Grund" als Regeltatbestandsmerkmal außerordentlicher Beendigungstatbestände

Gem. § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist nach § 2227 Hs. 2 BGB insbesondere die grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.[4] Mit dem Erfordernis eines wichtigen Grundes knüpft § 2227 BGB an ein Merkmal an, das der Gesetzgeber re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.4 Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Prüfung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, in 2 Stufen. In der 1. Stufe ist zu prüfen, ob der Sachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund darzutun. Das ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem anderen Teil nicht zumutbar ist. In der 2. Stufe erfolgt die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Geltungsbereich des KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz bzw. der allgemeine Kündigungsschutz gilt sachlich nur für ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen.[1] Außerordentliche Kündigungen bleiben vom Anwendungsbereich des KSchG grundsätzlich unberührt. Sie unterfallen lediglich verfahrenstechnisch dem KSchG. Ist das KSchG anwendbar, kann die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ebenfalls nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 2 Kündigungsarten

Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine ordentliche Kündigung, durch eine außerordentliche Kündigung oder aber durch eine Änderungskündigung beendet werden. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang an den Erklärungsempfänger wirksam.[1] Sie hat schriftlich zu erfolgen.[2] Sie geht dem Empfänger zu, wenn sie in dessen tatsä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 5 Anhörung des Betriebsrats

Sofern in einem Betrieb ein Betriebsrat besteht, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören.[1] Dies gilt auch außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG. Unterbleibt diese Anhörung oder wird sie fehlerhaft durchgeführt, ist jede Kündigung unwirksam. Damit werden der individuelle Kündigungsschutz und das kollektive Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats miteinander verbunden. Im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.3 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Das Gericht entscheidet über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil. Hinsichtlich der nach § 9 (§ 10) KSchG zu zahlenden Abfindung ist kein Antrag notwendig. Sie wird von Amts wegen im Auflösungsurteil festgelegt. Die Höhe und die Berechnung der Abfindung legt § 10 KSchG fest. Danach kann das Gericht als Abfindung einen Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festsetze...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.4 Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote bestehen dann, wenn das Beweismittel in rechtswidriger Art und Weise erlangt wurde. Praxis-Beispiel Beweiserhebungsverbote Das Beweismittel wurde per Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte oder entgegen den allgemeinen Strafgesetzen[1] beschafft (z. B. Zeugenaussage aufgrund des Abhörens eines Telefonats mit einer verbotenen technische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunkte in einer Stundungsvereinbarung geben. Im Falle einer solchen Stundungsvereinbarung steht dem Gläubiger ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fristlose Kündigung bei Ver... / 1 Leitsatz

Die nachhaltige Weigerung des Mieters, aus der Wohnung zeitweise auszuziehen und Maßnahmen zu einer von ihm zu vertretenden Schädlingsbekämpfung zu dulden, stellt einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn die Duldungspflicht bereits tituliert war.mehr