Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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AGS 2/2017, Nichtigkeit bei... / 1 Sachverhalt

Die klagende Rechtsanwaltsgesellschaft verlangt Vergütung und/oder Schadensersatz gem. § 89a Abs. 2 HGB i.H.v. insgesamt 81.000,00 EUR nebst Zinsen sowie Vorlage eines Buchauszuges für den Zeitraum 1.1.2013 bis 30.9.2013. Grundlage der Ansprüche ist ein Vertrag der Parteien v. 4./9.5.2012, in welchem die Klägerin sich zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rohstoffeinka...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Gesetzgeberischer Grund

Rz. 25 Bei Klauseln, die die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen regeln, ist keine Sanktion erforderlich, da sie oftmals ordentlich kündbar sind.[68] § 307 BGB gilt, soweit AGB ihrerseits die ordentliche Kündigung zum Nachteil des Kunden abweichend vom dispositiven Recht regeln, etwa die Kündigungsfrist verkürzen[69] oder bestimmte Umstände nach den AGB den Verwender zur ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Eigenständigkeit des Anrechts

Rz. 270 Das für den Ausgleichsberechtigten begründete Anrecht muss in jeder Beziehung ein eigenständiges Anrecht sein. Das bedeutet, dass es in jeder Beziehung von dem ausgeglichenen Anrecht losgelöst sein muss. Veränderungen in Bezug auf das ausgeglichene Anrecht (z.B. dessen Auflösung) dürfen keine Rückwirkungen auf das für den Ausgleichsberechtigten begründete Anrecht hab...mehr

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AGS 1/2017, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5 und 6, 66 Abs. 4 GKG zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Das AG hatte den Wert – abgesehen von einem für die Widerklage in Höhe von 105,24 EUR gem. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG außer Ansatz bleibenden Wert – der Höhe nach im Ergebnis zutreffend festgesetzt. Wegen der Wertfestsetzung im Einzelnen wird auf den Beschluss des AG Bezug genommen. Das LG h...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Struktur und Bedeutung der Härteregelung

Rz. 156 Die Struktur der Härteregelung hat sich bei weitgehend gleich gebliebenem Wortlaut durch die Änderung des Systems des Versorgungsausgleichs erheblich verändert. Wie bislang gestattet die Härteklausel die Begrenzung durch den teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. § 1587c BGB a.F. einerseits und § 27 VersAusglG andererseits). Die sche...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 5. Folgen des Vorliegens eines Härtegrundes

Rz. 211 Folge des § 27 VersAusglG ist die Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz durch den ganzen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Möglich sindmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kick-Back/Bonuszahlung / 6.3 Arbeitsrechtliche Folgen für Einkäufer

Arbeitsrechtlich haben Einkäufer, denen Korruptionsdelikte nachgewiesen wurden, weitere Folgen zu erwarten. Kick-Back-Zahlungen sind vor Arbeitsgerichten angemessene Gründe für eine fristlose (außerordentliche) Kündigung. Je nach Umfang können die korrupten Handlungen in das Arbeitszeugnis aufgeführt werden, was die berufliche Weiterentwicklung ggf. einschränkt.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

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§ 19 Abwesenheitspflegschaft / D. Fürsorgebedürfnis

Rz. 9 Voraussetzung für die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft ist immer auch ein Fürsorgebedürfnis für die Vermögensangelegenheiten des Abwesenden. Das alleinige Interesse eines Dritten ist nicht maßgebend. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ohne die Anordnung der Dritte vom fiktiven Rechtsschutz gänzlich abgeschnitten werden würde.[8] Rz. 10 Das Fürsorgebedürfnis dürfte...mehr

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zfs 9/2016, Fahrverbot und ... / 2 Aus den Gründen:

"I. Der Betr. ist Angestellter eines mittelständischen Unternehmens mit sechs Mitarbeitern, das Fenster, Türen und andere Bauelemente vertreibt. Er arbeitet dort als Kundenberater und Projektbetreuer. Das vom Betr. erzielte Einkommen ist nicht bekannt." Der Betr. ist verkehrsrechtlich vorbelastet. Unter dem 12.1.2015 erging durch den zuständigen Kreis H. wegen eines Geschwind...mehr

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ZAP 7/2015, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Keine fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 651/13) • Eine sexuelle Belästigung, durch die ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betroffenen Person verletzt, stellt eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen dar und ist deshalb "an sich" geeignet, selbst bei entsprechendem erstmaligen Verhalten einen wichtigen Grund zur au...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 1. Außerordentliche fristlose Kündigung

a) Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des M...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 2. Außerordentliche Kündigung

a) Vertragswidriges Verhalten Hat der Vermieter ein unstreitig vorliegendes vertragswidriges Verhalten abgemahnt, muss der Mieter im Räumungsverfahren darlegen und beweisen, dass er die unstreitige oder bewiesene vertragswidrige Nutzung danach unterlassen hat. Die Kündigung ist aber nur zulässig, wenn die vertragswidrige Nutzung zum Zeitpunkt der Kündigung noch fortbesteht (B...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung

a) Rauchen Rauchen gefährdet bekanntlich die Gesundheit. Trotzdem gibt es seit Jahren einen kaum nachvollziehbaren Streit über den Schutz der Nichtraucher. Anders als andere Drogen wie Alkohohl oder harte Drogen belästigt und gefährdet der Raucher auch seine Umwelt; von den Kippen, die regelmäßig auf dem Boden entsorgt werden, sei hier gar nicht gesprochen. Seine ihm zugestan...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche fristlose Kündigung

Das Job-Center, das im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn es für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (BGH NJW 2009, 3781 = WuM 2009, 736 = GE 2009, 1613 = NZM 2010, 37 = MietPrax-AK § 543 BGB Nr. 16 m. Anm. Börstinghaus, Reinelt jurisPR-BGHZivilR 24/2009 Anm. 1; Kunze MietRB 2010, 1; Sc...mehr

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ZAP 3/2016, Außerordentliche Kündigung: Ankündigung einer Erkrankung

(LAG Hamm, Urt. v. 14.8.2015 – 10 Sa 156/15) • Kündigt ein Arbeitnehmer an, im Falle der Ablehnung seines kurzfristigen Urlaubsgesuchs zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen zu wollen, so reicht bereits die Ankündigung dieser zukünftigen Erkrankung ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit aus, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigu...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / b) Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ...mehr

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ZAP 2/2015, Untervermietung: Fehlende Erlaubnis kein Grund für außerordentliche Kündigung

(OLG Dresden, Beschl. v. 30.6.2015 – 5 U 375/15) • In der Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters liegt auch dann eine vertragliche Pflichtverletzung, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Die vertragliche Pflichtverletzung reicht in einem solchen Fall aber grds. nicht aus, um einen Kündigungsgrund für den Vermieter zur Erklärung...mehr

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ZAP 8/2017, Außerordentliche Kündigung: Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden

(LAG Hamburg, Urt. v. 2.11.2016 – 5 Sa 19/16) • Überschreitet ein Mitarbeiter die zulässige Zahl von Minusstunden beharrlich, kann hierin an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten liegen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Stellt sich dieser Vertragsverstoß als Teil in einer Reihe weiterer Vertragsver...mehr

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ZAP 2/2015, WEG-Verwalter: Außerordentliche Kündigung

(AG Essen, Urt. v. 26.8.2015 – 196 C 37/15) • Ein Verwalter hat keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Verwaltervertrags, wenn der Verwaltervertrag ordnungsgemäß außerordentlich gekündigt und er durch einen Umlaufbeschluss als Verwalter abberufen wurde. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung wird bejaht, wenn nach...mehr

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ZAP 11/2017, Geschäftsraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

(OLG Brandenburg, Urt. v. 7.2.2017 – 6 U 169/14) • Der Mieter eines Gebäudes (hier: Betrieb eines Gerichts) ist gem. § 569 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn die Mieträume aufgrund der – wenn auch lange zurückliegenden – Behandlung des Holzgebälks mit einem Schadstoffe enthaltenden Holzschutzmittel gesundheitsgefährdende Raumluf...mehr

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ZAP 8/2017, Darlehensvertrag: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Köln, Urt. v. 18.11.2016 – 1 U 51/16) • Kommt ein Darlehensnehmer dem Interesse des Darlehensgebers an der Besicherung der Darlehensforderung nicht nach, sondern stellt er vielmehr die an sich unstreitige Gewährung des Darlehens als solche in Abrede, so ist der Darlehensgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Darlehensnehmer kann sich z...mehr

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ZAP 9/2016, Beharrliche Arbeitsverweigerung: Außerordentliche fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14) • Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will. Ob er zur Arbeitsl...mehr

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ZAP 2/2016, BGB-Gesellschaft: Voraussetzung für außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags

(OLG München, Urt. v. 28.10.2015 – 20 U 2145/15) • Für die außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags einer BGB-Gesellschaft müssen wichtige Gründe nachgewiesen werden. Sie kann jedenfalls dann nicht auf die Weigerung des geschäftsführenden Gesellschafters, kostenlos Jahresabschlüsse rückwirkend festzustellen, gestützt werden, wenn dieser erst zu einem späteren Zei...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / V. Außerordentliche Kündigung

§ 626 BGB regelt das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen geltende außerordentliche Kündigungsrecht. Sondervorschriften existieren u.a. in § 22 Abs. 4 BBiG und in den §§ 67–69 SeeArbG. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist unabdingbar. Auch unzumutbare Kündigungserschwerungen sind unwirksam. 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes Eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB...mehr

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ZAP 16/2015, Außerordentliche Kündigung: Anforderungen an Teilzeitantrag

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 29.5.2015 – 5 Sa 121/14) • Nimmt ein Arbeitnehmer fehlerhaft an, zwischenzeitlich eine Teilzeitvereinbarung geschlossen zu haben, und leistet trotz arbeitsvertraglicher Verpflichtung von 40 Wochenstunden ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch 20 Stunden in der Woche, kann dies den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung rechtfertigen....mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Außerordentliche Kündigung – Verwertung eines "Zufallsfundes" bei verdeckter Videoüberwachung

Dem Urteil des BAG v. 22.9.2016 (2 AZR 848/15, ZAP EN-Nr. 101/2017 = NZA 2017, 112 = NJW 2017, 843 m. Anm. Wybitul; s. ferner Reitz NZA 2017, 273 und Fuhlrott/Schröder NZA 2017, 278) lag ein Kündigungsrechtsstreit zugrunde, dessen zentrale Frage es war, ob zu Lasten der Arbeitnehmerin ein "Zufallsfund" verwertet werden konnte, der sich bei einer verdeckten Videoüberwachung e...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern kann, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis für dessen voraussichtliche Dauer unzumutbar ist und bei einem vergleichbaren, ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte, u.U. außerordentlich mit Auslauffrist (die der fiktiven Kündigungsfrist entspricht) gekündigt werden. Relevant i...mehr

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ZAP 9/2015, Konkurrenztätigkeit: Kündigung

(BAG, Urt. v. 23.10.2014 – 2 AZR 644/13) • Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Da es sich regelmäßig um eine erhebliche Pflichtverletzung handelt, ist sie per se geeignet, eine außerordentliche Kündigung z...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / c) Verweigerte Instandsetzungsarbeiten

Den Vermieter trifft gem. § 535 Abs. 1 S. 3 BGB die Erhaltungspflicht und den Mieter – als Kehrseite der Medaille – die Verpflichtung solche Arbeiten zu dulden, § 555a BGB. Strittig war, ob der Vermieter bei einer Weigerung des Mieters die erforderlichen Arbeiten zu dulden, kündigen konnte oder zunächst Duldungsklage erheben muss (dafür Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Miet...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Kündigungssperre im Insolvenzverfahren

Anders als zu Zeiten der alten Konkursordnung steht bei der Insolvenzordnung die Sanierung im Vordergrund und nicht die Zerschlagung. Da der Insolvenzverwalter aber Zeit benötigt, um die Sanierungsfähigkeit des Betriebes festzustellen, hat der Gesetzgeber in § 112 InsO die sog. Kündigungssperre eingeführt. Danach darf wegen Mietrückständen, die bis zur Stellung des Insolvenz...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes

Eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB ist möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist – für deren Wahrung der Kündigende darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG NZA 1994, 934, 935) – beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Dies ist der Fall, sobald er eine zu...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Zahlungsverzug bei Nichtleistung durch Sozialamt

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mieter sich gegenüber einer Zahlungsverzugskündigung darauf berufen, dass das Sozialamt oder das Job-Center die Miete nicht gezahlt hätten, obwohl hierauf ein Anspruch bestanden hätte. Die Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt Verzug und dieser wiederum Vertretenmüssen voraus. Vertretenmüssen ist gesetzlich definiert in § 276 BGB...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Kündigungsfrist

Die fristlose Kündigung ist gem. § 314 Abs. 3 BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurückgegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags gem. § 89a HGB innerhalb ange...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / d) Sonderkündigungsrechte

Seit den Apollo-Optik-Entscheidungen (v. 20.5.2003 BB 2003, 2254) steht fest, dass im Rahmen eines Franchisevertrags eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund nicht vereinbart werden kann, da eine solche Regelung gegen das gesetzliche Wertungsmodell des § 314 Abs. 1 BGB verstößt. Entsprechend sind auch sog. Sonderkündigungsrechte zu behandeln, d.h. wenn diese zu einer vo...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / VI. Sonderkündigungsschutz

Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 S. 2 SGB IX Das BAG (Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 381/14, ZAT 2016, 100 m. Anm. 102) klärt eine äußerst praxiserhebliche Streitfrage des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen: Nach § 85 SGB IX bedarf jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integr...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Fristlose Kündigung von Franchiseverträgen

Trotz der vertraglich vereinbarten Festlaufzeit kann ein Franchisevertrag sowohl vom Franchisegeber als auch vom Franchisenehmer außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dazu wurden in Franchiseverträgen immer Kataloge solcher Gründe aufgeführt, die einerseits den Franchisegeber, anderseits den Franchisenehmer zur fristlosen Kündigung des Franchisever...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / e) Entwicklungstendenzen

Grundsätzliche Bedeutung für die Tendenzen im Recht der fristlosen Kündigung eines Franchisevertrags hat die Entscheidung des OLG München vom 14.10.2014 (ZVertriebsR 2015, 110 m. Anm. Flohr). Zukünftig muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Wesentlichkeitsschwelle überschritten sein; eine Gesamtschau der einzelnen Umstände und Interessenabwägung die fristlose Kündig...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / c) Abmahnung

Einer solchen fristlosen Kündigung hat i.d.R. eine Abmahnung vorauszugehen. Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn eine der Fallgruppen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegt, z.B., hat die Vertragspartei des Franchisevertrags, der gegenüber die fristlose Kündigung erklärt werden soll, zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit ist, den vertragsverletzenden Zustand abzustellen,...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Umfassende Härtefallabwägung bereits im Erkenntnisverfahren

Durch die Mietrechtsreform 2001 ist die Kündigung aus wichtigem Grund in § 543 Abs. 1 BGB im Mietrecht kodifiziert worden. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt dabei eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters. Bei drohenden schwerwiegen...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Bestimmtheit

Eine Kündigungserklärung muss so bestimmt sein, dass der Kündigungsadressat zweifelsfrei erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, sei es durch Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist, sei es, weil der Beendigungstermin aus anderen Gründen zweifelsfrei bestimmbar ist. Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich auch ergeben...mehr

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ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters

Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzun...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / d) Anhörung des Arbeitnehmers

Eine vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers ist nur bei einer Verdachtskündigung Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG NZA 2014, 1015, 1017). Davon unberührt bleibt die erforderliche Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG.mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / a) Vertragswidriges Verhalten

Hat der Vermieter ein unstreitig vorliegendes vertragswidriges Verhalten abgemahnt, muss der Mieter im Räumungsverfahren darlegen und beweisen, dass er die unstreitige oder bewiesene vertragswidrige Nutzung danach unterlassen hat. Die Kündigung ist aber nur zulässig, wenn die vertragswidrige Nutzung zum Zeitpunkt der Kündigung noch fortbesteht (BGH MietPrax-AK § 543 BGB Nr. ...mehr

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ZAP 3/2017, Vertragshändlervertrag: Nichterreichen eines vorgegebenen Mindestumsatzes

(OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2016 – 5 W 22/16) • Das Nichterreichen eines dem Handelsvertreter vorgegebenen Mindestumsatzes begründet allein noch keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung. Das Anknüpfen einer außerordentlichen Kündigung des Vertragshändlervertrags an einen zu erzielenden Mindestumsatz stellt eine unangemessene Benachteiligung des Händlers dar...mehr

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ZAP 8/2015, Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wg. Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch

(BGH, Urt. v. 18.2.2015 – VIII ZR 186/14) • Grundsätzlich kann die Belästigung von Mitmietern durch Zigarettenrauch dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn einfache und zumutbare Maßnahmen wie etwa die Lüftung über die Fenster zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter nicht ergriffen werden. Das ist insb. dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung erheblich i...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / b) Weitere Kündigung im Prozess

Nach Ansicht des BGH (MietPrax-AK § 543 BGB Nr. 38 m. Anm. Börstinghaus) stellt jede weitere Kündigung auch während des Prozesses einen neuen Streitgegenstand dar. Eine auf weitere Zahlungsrückstände gestützte weitere Kündigung während des Berufungsverfahrens ist im Wege einer Klageänderung dann zulässig und – unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO – zu berü...mehr