Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 601 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 8 Abs. 2 aF war erstmals auf Wirtschaftsjahre ausländischer Zwischengesellschaften anzuwenden, die entweder am 31.12.1971 oder im Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 1972 endeten. Die Vorschrift war letztmals auf Wirtschaftsjahre ausländischer Zwischengesellschaften anzuwenden, die vor dem 1.1.2001 begannen (§ 21 Abs. 7 Satz 6). ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 293 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungszweck. § 8 Abs. 1 Nr. 9 wurde durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] in das Außensteuergesetz aufgenommen. Hintergrund war die Einführung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG im Zuge der Unternehmensteuerreform 2000/2001 und die damit verbundene Verschärfung der Kritik an § 8 Abs. 2 aF (Beschränkung der Aktivität...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. JStG 2010 v. 8.12.2010

Rz. 9.8 [Autor/Stand] Maltamodell. Im Jahressteuergesetz 2010 v. 8.12.2010[2] wurde in § 8 Abs. 3 hinter dem Satz 1 ein neuer Satz 2 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wurde zu Satz 3. Der neue Satz 2 knüpft gedanklich an die Änderungen des § 8 Abs. 3 im Jahressteuergesetz 2008 (vgl. Anm. 9.7) an. Für die Niedrigbesteuerung soll nicht die bei richtiger Steuerfestsetzung eintret...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16.1 Offenlegung von Auslandsbeziehungen

16.1.1 Zur Offenlegung sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, die Schulden oder Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Personen steuerlich geltend machen, die mit den aus diesen Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Einkünften nicht oder nur unwesentlich besteuert werden. Zum Begriff der "Geschäftsbeziehungen" gelten die Ausführungen in Tz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 358 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Nr. 10 ist durch das SEStEG v. 12.12.2006[2] in den Katalog aktiver Tätigkeit in § 8 Abs. 1 eingefügt worden. Die Vorschrift war in der Kabinettsfassung des SEStEG noch nicht enthalten. Sie wurde erst während der Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingefügt. Man wird die Einfügung wohl als Reaktion des Gesetzg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 9.5 [Autor/Stand] Erneute Änderung von § 8 Abs. 1 Nr. 9 und 10. Durch das REITG hatte § 8 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 folgenden Wortlaut erhalten: "... Tätigkeiten im Sinne der Nummer 6 Buchstabe b oder, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REITG handelt, im Sinne des § 7 Abs. 6 a dienen". Sprachlich war das "oder" wenig glücklich platziert word...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ursächlichkeit zwischen tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit und Einkünften

... Der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft sind nur Einkünfte der Gesellschaft zuzuordnen, die durch diese Tätigkeit erzielt werden ... Rz. 561 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 1 sollen der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft nur diejenigen Einkünfte zugeordnet werden können, die durch diese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 195)

Rz. 189 [Autor/Stand] Erbringungstatbestand. Die 2. Alternative von § 8 Abs. 1 Nr. 5 stellt die Parallele zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b dar (vgl. Anm. 133). Während in Nr. 4 Buchst. b die Lieferung von Waren oder Gütern an den Anteilseigner ins Ausland zu schädlichen Einkünften führt, ergibt sich nunmehr die entsprechende Rechtsfolge für Dienstleistungstätigkeiten der auslän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Konkurrenzen

Rz. 68.1 [Autor/Stand] Systematische Einordnung der Rechtsfolge des § 16 Abs. 1. § 16 muss im Verhältnis zu §§ 90, 93 und 160 AO gesehen werden. Grundsätzlich hat das FA den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die §§ 90 und 93 AO begründen jedoch Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Stpfl. bei Auslandssachverhalten, weil die Ermittlungsmöglichkeiten des FA in diesen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123)

Rz. 133 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung: Einkaufsgesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b betrifft den Fall der sog. Einkaufsgesellschaft (vgl. Anm. 123). Der Gesetzgeber verfolgt mit der Bestimmung die Vorstellung, dass der im Import liegende Gewinn durch die ausländische Gesellschaft aufgefangen werden könnte, wenn diese die Waren und Güter zu einem hohen Preis in das Inlan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwandlungen stammen. Auch § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) EG-/EWR-Gesellschaft

... ist eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat, ... Rz. 426 [Autor/Stand] Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Die Nachweismöglichkeit des § 8 Abs. 2 bezieht sich zunächst auf Einkünfte einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Versicherung an Eides Statt (Absatz 2)

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeines: Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 16 i.V.m. § 95 AO über die nach § 16 Abs. 1 offenzulegenden Beziehungen ist als Mittel der Glaubhaftmachung und Wahrheitsfindung zu verstehen. [2] Die eidesstattliche Versicherung soll den Stpfl. vor den Nachteilen des Abzugsverbotes des § 16 Abs. 1 schützen, wenn das FA an der Vollständi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Satz 3

... Satz 1 gilt nicht für die der Gesellschaft nach § 14 zuzurechnenden Einkünfte einer Untergesellschaft, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat.... Rz. 541 [Autor/Stand] Kein Gegenbeweis bei Erzielung der Einkünfte durch eine nachgelagerte Nicht-EG-/EWR-Gesellschaft. § 8 Abs. 2 Satz s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Hypothetische Anteilsveräußerung fällt unter § 8 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 386 [Autor/Stand] Sinn und Zweck der Regelung. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 10 statuierte Ausnahme von der Regel betrifft ausschließlich Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Bei den Anteilen kann es sich um solche an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften handeln. Sinn der Ausnahmeregelung ist es, solche Einkünfte, die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 passiv wären, über § 8 Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. StMBG v. 21.12.1993

Rz. 6 [Autor/Stand] Weitere Änderung 1993. § 8 Abs. 1 Nr. 7 wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[2] erneut geändert. Waren noch im StandOG Zeichen einer gewissen Entschärfung der Vorschrift zu erkennen, so gilt für das StMBG genau das Gegenteil. Das Erfordernis der Kapitalaufnahme auf dem ausländischen Kapitalmarkt wurde weiter eingeschränkt. Das Kapital, das auf dem ausländi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 27.7.2014 (BT-Drucks. 18/1995)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme, die zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt; hier: Ausnahme nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b – vgl. Anm. 189)

Rz. 195 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führende Ausnahme zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b entspricht in vollem Umfang der Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a und b (vgl. Anm. 137 ff.).[2] Zu beachten ist allerdings, dass die typischen Mitwirkungsfälle hier und dort schon deshalb anders gelagert sind, weil sich Handel un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. StandOG v. 13.9.1993

Rz. 5 [Autor/Stand] Änderung 1993. § 8 Abs. 1 Nr. 7 wurde durch das StandOG v. 13.9.1993[2] neu gefasst. Es wurden die Worte "auf Dauer" ersatzlos gestrichen (vgl. Anm. 265). Damit ist das Erfordernis entfallen, das auf einem ausländischen Kapitalmarkt aufgenommene Kapital bestimmten Betrieben oder Betriebsstätten "auf Dauer" zuzuführen. Gleichzeitig wurde der Kreis der Betr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. StVergAbG v. 16.5.2003

Rz. 9 [Autor/Stand] Tatbestandliche Erweiterung von § 8 Abs. 1 Nr. 4. In ihrem Bericht zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001[2] hatte die Bundesregierung angekündigt, den sog. Aktiv-/Passivkatalog des § 8 Abs. 1 überarbeiten zu wollen. In der Praxis war das so verstanden worden, dass dies auf der (zutreffenden) Erkenntnis fußt, den aufgrund veränderte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausländische Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] Wegen des Begriffs ausländischen Gesellschaft wird auf § 7 AStG Anm. 10 verwiesen. Der Begriff Zwischengesellschaft wurde bereits in Anm. 12 erläutert. Wann Einkünfte einer niedrigen Besteuerung unterliegen, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 (vgl. Anm. 701 ff.).mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf eines JStG 2013 (BT-Drucks. 17/13033)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Satz 4

... Das gilt auch für Zwischeneinkünfte, die einer Betriebsstätte der Gesellschaft außerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens zuzurechnen sind.... Rz. 551 [Autor/Stand] Kein Gegenbeweis bei Zurechnung der Einkünfte zu Nicht-EG-/EWR-Betriebsstätten. § 8 Abs. 2 Satz 4 schließt die Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 Satz 1 insoweit aus, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Landesholding

1. diese Gesellschaft Geschäftsleitung und Sitz in demselben Staat wie die ausländische Gesellschaft hat... Rz. 618 [Autor/Stand] "Diese" Gesellschaft. Unter "dieser" Gesellschaft war die 1. Untergesellschaft, dh. die Enkelgesellschaft zu verstehen. Die 1. Untergesellschaft musste ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in demselben Staat wie die Obergesellschaft haben, weshalb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Keine Niedrigbesteuerung bei Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

Rz. 741 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. Der Regelungszweck des mit "ohne" eingeleiteten Halbs. 2 besteht darin, ein...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) (BT-Drucks. 18/10506 v. 30.11.2016)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen ... – Sicherstellung der Besteuerung stiller Reserven in sog. Wegzugsfällen, §§ 6 und 50i EStG; ... Zu Artikel 7 (Änderung des Einkommensteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Rechtsfolge

..., nicht Zwischengesellschaft: für Einkünfte,... Rz. 441 [Autor/Stand] (Gesellschaft ist) nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte. Nach § 7 Abs. 1 sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, bei den Steuerinländern (ggf. anteilig) steuerpflichtig. Wann eine Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte ist, regelt § 8 Abs. 1. Die spra...mehr

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Einführung / 1.5.3 Wesentliche Inhalte aus VP-Sicht

Die offizielle Zusammenfassung der OECD eines jeden Aktionspunktes ergibt sich aus Anlage 3. Die OECD BEPS Papiere sind sehr umfangreich und sie schlagen eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen und auch unterschiedlich fristigen Gegen-Maßnahmen vor. Insgesamt sind die OECD Veröffentlichungen von einem starken Misstrauen gegenüber Unternehmen und Beratern geprägt. Es muss an ...mehr

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Einführung / 2 Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die aktuelle BEP...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.1.2 Regelungscharakter

Rz. 48 Verwaltungsakte i. d. S. sind Maßnahmen der Finanzbehörde im Verwaltungsverfahren [1] mit einem auf einer Willensentscheidung beruhenden Regelungscharakter.[2] Nach der Rspr. sind Verwaltungsakte z. B. auch: die Anrechnungsverfügung bei der Abrechnung eines Steuerbescheids nach § 36 Abs. 2 EStG, § 31 KStG, § 20 Abs. 1 GewStG [3]; die Arbeitgeberbescheinigung im Kindergeldv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Die Stiftung u... / 2. Die ausländische Vermögensmasse

Eine selbständige Stiftung ausländischen Rechts wird gleich einer selbständigen Stiftung deutschen Rechts nach den §§ 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG besteuert.[17] Denn sie gelten nicht nur für Stiftungen, die nach § 80 BGB entstanden sind, sondern für alle selbständigen Stiftungen. Ob eine ausländische Stiftung eine selbständige Stiftung ist, ergibt sich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz Zur Ermittlung von angemessenen Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen ist die Kostenaufschlagsmethode die zutreffende Methode zur Verrechnungspreisermittlung. Sachverhalt Die Klägerin war Tochtergesellschaft einer niederländischen Gesellschaft. Ein verbundenes Unternehmen der niederländischen Muttergesellschaft gewährte der Klägerin seit 1997 fortlaufend v...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerpflicht der Erblasserin M Unbeschränkte Steuerpflicht tritt im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Var. 1 ErbStG). Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG), oder deutsche Sta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der dem im früheren § 15 Abs. 1 StAnpG entsprechende Begriff der Geschäftsleitung ist steuerlich von Bedeutung, da im Steuerrecht vielfach an den Ort der Geschäftsleitung angeknüpft wird.[1] Vor allem ist der Ort der Geschäftsleitung neben dem Ort des Sitzes[2] für die Frage der unbeschränkten KSt- und VSt-Pflicht (Letztere für Vz vor 1997) der Körperschaften, Personen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.5 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG

Rz. 240 § 1 AStG ist zwar nicht von großer praktischer Bedeutung, es ist aber die Vorschrift, die den Fremdvergleich am deutlichsten in ihrem Wortlaut trägt.[1]mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.3 Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG

Rz. 171 Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG arbeitet mit einer Ausschüttungsfiktion, vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG.[1] Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG und § 8b Abs. 1 KStG nicht anzuwenden, § 10 Abs. 2 Satz 3 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag ist durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung zu erfassen.[2] Da der Hinzurechnungsbetrag z...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Ungefähr 90 % dieser Sachverhalte werden über die Figur der verdeckten Gewinnausschüttung und 7 % über die verdeckte Einlage korrigiert.[1] In den verbleibenden Fällen der Nutzungsei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.2 Gesellschafterdarlehen im Kapitalgesellschaftskonzern

Rz. 160 Mit § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ist ein steuerliches Abzugsverbot für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten eingeführt worden, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Erfasst werden Darlehensforderungen und "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung vergleichbar" sind, § 8b Abs. 3 Satz 7...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Die 40- bzw. 95 %ige Freistellung unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portefeuilleanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b KStG vor. Rz. 212 Das JStG 2013 wird dies wahrscheinlich ändern.[1] Nach § 8b Abs. 4 KStG i. d. F. d. JStG 2013 wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug § 14 AStG betreffend)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / § 12 Durchführung der §§ 2, 4, 7 bis 14 und § 18 des Außensteuergesetzes

Für die Durchführung der §§ 2, 4, 7 bis 14 und § 18 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) in der jeweils geltenden Fassung, sind abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 zuständig:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Außensteuergesetz v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 – keine Regelung – 2. Erster RefE v. 23.12.1970 (1) Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 14 werden gesondert festgestellt. Sind an der ausländischen Gesellschaft mehrere unbeschränkt Steuerpflichtige beteiligt, so wird die gesonderte Feststellung einheitlich getroffen; dabei ist auch festzustellen, wie sich di...mehr