Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.14 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 880 Die Erklärung gem. § 18 Abs. 3 S. 1 AStG hat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck[1] zu erfolgen.[2] Eine elektronische Abgabe ist für Wj., die bis zum 31.12.2024 enden, nicht möglich. Rz. 881 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft, die nach dem 31.12.2024 enden, nach am...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 141 Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG genannten Tätigkeiten führen stets zu aktiven Einkünften. Da das Gesetz keine Rückausnahmen enthält, ist die Aktivität der Einkünfte vorbehaltlos.[1] Die Einkünfte werden somit unabhängig von deren steuerlicher Behandlung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen.[2] Rz. 142 Im Rahmen der funktionalen Betrachtungsweise (s. R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung

Rz. 67 Die gegenüber den Vorschriften des EStG geltende Subsidiarität des § 6 AStG (s. Rz. 48) gilt auch gegenüber den Vorschriften des UmwStG. Da Umwandlungsvorgänge als Übertragungen grundsätzlich Veräußerungen darstellen,[1] ist der angeordnete Vorrang der Vorschriften des UmwStG wohl deklaratorisch. Die Klarstellung bot sich gleichwohl an, weil es auch in Umstrukturierun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.2 Anwendungsregel

Rz. 51 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG sind die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung – namentlich die §§ 7–10, 12, 13, 16–18 und 20 – i. d. F. des ATADUmsG erstmals – soweit Einkommen- und Körperschaftsteuer betroffen sind – für den Vz oder – soweit die Gewerbesteuer betroffen ist – für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.

Rz. 640 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch einen beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG im Privatvermögen gehalten, ist nach § 19 Abs. 2 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des inländischen Vermögens befindet.[1] Rz. 641 Ist eine beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.2 Anwendungsregel

Rz. 56 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG stellt für "Verluste, die für Veranlagungszeiträume oder Erhebungszeiträume vor dem 1. Januar 2022 [...] entstanden sind" die alte Regelungslage wieder her, wenn Zwischeneinkünfte vorliegen.[1] Für nämliche Verluste ist weiterhin § 10d EStG in Gänze anzuwenden. Folglich besteht für solche Verluste auch weiterhin die Möglichkeit des Verlustrücktra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen

Rz. 230 Im Organkreis erfolgt die Berücksichtigung der nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern aller Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers, auch wenn diese gegenüber der Organgesellschaft gesondert festgestellt werden (s. dazu § 18 Rz. 445 f.).[1] § 19 Abs. 1 KStG findet auch in den Fällen der Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[2] Bei § 12 AStG i. V. m. § 26 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.3 KStG

Rz. 10 § 15 AStG setzt das Bestehen eines als Körperschaftsteuersubjekt verfassten Rechtsträgers voraus, der bei Erzielen inländischer Einkünfte selbst beschränkt steuerpflichtig wäre (§ 2 Nr. 1 KStG). Andernfalls stellte sich auch nicht das Erfordernis der Zurechnungsbesteuerung. Beide Vorschriften (§ 15 AStG sowie § 2 Nr. 1 KStG) sind somit parallel und losgelöst voneinand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)

Rz. 35 § 1a AStG sieht rechtsfolgenseitig (nur) eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG vor. Da eine Korrektur nach anderen Vorschriften (§ 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG) nicht vorgesehen ist, ist bei (rein) innerstaatlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden mit immateriellen Werten (z. B. beim Verkauf eines Markenrechtes von einer deutschen Mut...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 90 Abs. 2 AO

Rz. 22 Der BFH folgert eine Benennungspflicht und erweiterte Obliegenheit bei Zahlungen in das Ausland auch aus allgemeinen Beweisgrundsätzen, da die Ermittlungstätigkeit im Ausland für die FinBeh eingeschränkt ist.[1] § 16 AStG schließt nicht aus, dass die in ihm genannten unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen bereits aufgrund solcher allgemeinen Beweisgrundsätze – wie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 61 Gem. § 21 Abs. 4 S. 3 AStG gelten für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, die § 10 Abs. 1 S. 2, § 10 Abs. 3 S. 6 und § 12 Abs. 1 i. d. F. vor dem ATADUmsG fort. Dadurch wird die Möglichkeit zur Berücksichtigung der Steuern, die für Vz vor dem Systemwechsel gezahlt worden sind, gewahrt und damit ein Untergang der Ste...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.5 Feststellungsverfahren bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 348 Bei Beteiligung eines Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften ist für jede Gesellschaft ein eigenes Feststellungsverfahren durchzuführen.[1] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 1 S. 1 AStG, der von der Beteiligung des Stpfl. "an der ausländischen Gesellschaft" spricht.[2] Rz. 349–357 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.2 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 47 § 1a AStG selbst begegnet in seiner bisherigen und gegenwärtigen Fassung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere verstößt § 1a AStG nicht wegen fehlender Normklarheit gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Einige Begriffsbestimmungen ergeben sich bereits aus dem Zusammenspiel mit § 1 AStG (s. Rz. 38). Zum anderen genügt dem aus Art. 20 G...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.4 Erklärungspflicht in den Fällen einer mittelbaren Beteiligung

Rz. 760 Auch bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft ergibt sich seine Erklärungspflicht aus § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("oder mittelbar beteiligt").[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 2 AStG ist derjenige Stpfl., der nicht Feststellungsbeteiligter ist (s. dazu Rz. 358), insoweit nicht zur Abgabe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.7 Eine der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbare Besteuerung

Rz. 315 Die Steuer muss mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar sein. Unklar bleibt nach dem Gesetz, welche Kriterien hierfür gelten sollen. Ausreichend sein sollte eine strukturelle Vergleichbarkeit, d. h. im Ausland muss ebenfalls eine Durchgriffsbesteuerung von thesaurierten Gewinnen erfolgen. Die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung muss vom Wesen her ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.2 Verlangen der Finanzbehörde

Rz. 55 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 AStG haben Stpfl. für sich selbst und im Zusammenhang mit anderen die zur Anwendung der §§ 5 und 7–15 AStG notwendigen Auskünfte zu erteilen. Satz 1 ist im Zusammenhang mit Satz 2 zu sehen und erfordert zur konkreten Auskunftserteilung nach § 17 AStG ein Verlangen der FinBeh. Grundsätzlich statuiert § 17 Abs. 1 AStG eine Auskunftspflicht des Stpf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.5.4 Konsequenzen einer unterbliebenen Antragstellung

Rz. 72 Fraglich ist, welche Konsequenzen drohen, wenn der Antrag nicht gestellt wird. Die Gesetzesbegründung erweckt den Anschein, die Vorschrift des Satzes 5 sei erforderlich, um die Altverluste "zu retten", weil die Verlustverrechnung im Fall nachgeschalteter Gesellschaften nach neuem Recht "nicht mehr möglich" sei.[1] Auch im Schrifttum wird die Norm als für die weitere V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.1 Hintergrund und Zielsetzung

Rz. 188 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG erweitert den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG, nämlich den Ansatz des Kürzungsbetrages, für den Fall einer mittelbaren Beteiligung des Steuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft. Rz. 189 Infolge der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATADUmsG wurde § 14 AStG in der Fassung vom 30.6.2021 gestrichen. Beherrscht ein ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5.2 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 S. 2)

Rz. 136 Kommt es zur Zwischenschaltung eines in- oder ausländischen (Spezial-)Investmentfonds, ist § 13 Abs. 5 S. 2 AStG einschlägig und durch diese mittelbare Beteiligung (über den Investmentfonds an einer ausländischen (Kapitalanlage-)Gesellschaft) die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung ausgeschlossen. Denn nach dieser Vorschrift sind mittelbare Beteiligungen für den Ste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.1 Anrechnungsmethode

Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmittelbar nach 34 c Abs. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.1 Berechnungsschema

Rz. 384 § 11 Abs. 3 S. 2 AStG normiert das Berechnungsschema des Hinzurechnungskorrekturvolumens. Dieses stellt sich in vereinfachter tabellarischer Form wie folgt dar.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.1 Allgemeines

Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind diverse Prüfschrit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)

Rz. 259 Nach § 10 Abs. 2 S. 4 AStG finden steuerliche Begünstigungsvorschriften für Gewinnausschüttungen auf den Hinzurechnungsbetrag keine Anwendung. Dazu zählt das sog. Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der besondere Steuersatz nach § 32d EStG, sowie die Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG. Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 459 Gem. § 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 2 ist die noch nicht entrichtete – weil in Raten zu zahlende und mithin mindestens teilweise, ggf. aber nach § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 3 AStG vollumfänglich gestundete – Wegzugssteuer innerhalb eines Monats fällig, nachdem der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Wenngleich die Reichweite des Verweise...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S. v. Satz 1

Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wortlauts der Norm – der an § 34c Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.3 Verfahrensrechtliche Geltendmachung

Rz. 340 Bei Inanspruchnahme der Substanzausnahme besteht – anders als nach altem Recht – keine Erklärungspflicht, sondern ist eine Anzeige gem. § 18 Abs. 3 S. 2 AStG zu erstatten. Im Rahmen dieser Anzeige sind nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck Angaben zu machen, die eine Überprüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG ermöglicht.[1] Für Einzelheiten wird auf die Kom...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.3 Umfang des Kürzungsbetrages bei der Veräußerung gleichgestellten Vorgängen

Rz. 468 Nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 4 AStG wird der Kürzungsbetrag bei den benannten Vorgängen nur für Gewinne des Steuerpflichtigen aus der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft oder aus der Herabsetzung ihres Kapitals angesetzt. Fragwürdig ist, ob auch bei Vorgängen, die zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, der Kürzungsbetrag nach...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.1 Präventiver Schutz vor inländischen Steuerausfällen

Rz. 8 Der Normzweck der Mitwirkungspflicht aus § 16 AStG besteht in dem Schutz vor (rechtswidrigen) Steuerausfällen im Inland, bei Zahlungen im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Gesellschaften, Personen oder Personengesellschaften.[1] Der inländische Stpfl. haftet gewissermaßen für Steuerausfälle seines ausländischen Geschäftspartners.[2] Im Vorfeld zur Gewinnkorrekturv...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.3 Inhalt der Anzeigepflicht (Abs. 3 S. 3)

Rz. 1010 Die Anzeige muss alle Angaben beinhalten, die für eine Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG durch das FA erforderlich sind.[1] Sie hat nach § 18 Abs. 3 S. 3 AStG mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift der ausländischen Gesellschaft, wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft (insbesondere zur sachlichen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.3 Verfahren

Rz. 89 Verfahrenstechnisch wird über die Wahrung der gesellschaftsbezogenen relativen und absoluten Freigrenze im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG mit Bindungswirkung für die Folgebescheide entschieden. Die Hinzurechnung ist unter Vorbehalt zu stellen, wenn nach der Prüfung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze aussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 98 § 13 Abs. 2 AStG beinhaltet die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter. Darunter sind Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinne und -verluste zu verstehen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.3 MindStRL-UmsG

Rz. 29 Mit dem MindStRL-UmsG hat der Gesetzgeber in § 18 Abs. 3 S. 1 und 2 AStG das Wort "Vordruck "durch die Wörter "Datensatz über die amtlich bestimmte elektronische Schnittstelle" ersetzt. § 18 Abs. 3 S. 6 AStG wurde ergänzend neu gefasst und enthält nun eine Härtefallregelung, nach der ausnahmsweise zur Vermeidung von unbilligen Härten auf Antrag die Abgabe einer Papier...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.1 10-%-Grenze

Rz. 75a Die Anwendung des § 9 AStG setzt tatbestandlich voraus, dass die Zwischeneinkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen. Demnach sind die Zwischeneinkünfte (Zähler) ins Verhältnis zu den gesamten Einkünften der ausländischen Gesellschaft (Nenner) zu setzen. Ergibt sich danach ein Verhältnis von 10 % oder weniger, ist die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages

Rz. 526 Sofern die Hinzurechnungsbeträge der Gewerbesteuer unterlegen haben und der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG erhält oder Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt, mindert der Kürzungsbetrag auch den Gewerbeertrag. Die Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, soweit die benannten Bezüge oder Gewinne den Gewerbeertrag – nach Anwendung des § 8 Nr. 5 und § 9 N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn gerichtet...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 1a AStG umfasst sechs Sätze und regelt mit der sog. "Preisanpassungsklausel" eine einmalige nachträgliche (außerbilanzielle) Einkünfteberichtigung bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreistransaktionen im Konzerngefüge. Die Preisanpassungsklausel kommt dabei nur dann zur Anwendung, wenn wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand der Geschäftsbeziehung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.5 Beteiligung von weniger als 1 % / Börsenklausel (§ 13 Abs. 1 S. 4)

Rz. 91 Bei einer Beteiligung von weniger als 1 % knüpft § 13 Abs. 1 S. 4 AStG die Anwendbarkeit der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung an weitere Voraussetzungen. Bei einer Kleinstbeteiligung (i. H. v. weniger als 1 %) gilt § 13 Abs. 1 S. 1 AStG (d. h. die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung) nur, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft ausschließlich oder nahe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.1 Grundsatz

Rz. 281 Bei den in den Rz. 268 – 275 verwendeten Beispielen erhielten die Steuerpflichtigen im Laufe des zweiten Veranlagungszeitraumes nur einen Bezug i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Erhält der Steuerpflichtige jedoch mehrere Bezüge von derselben Gesellschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums, ist die Prüfung der beiden Obergrenzen für jeden einzelnen Bezug du...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.2 Vergleichbarkeit der ausländischen Regelungen mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 366 Sofern eine ausländische Hinzurechnungsbesteuerung die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ausschließen soll, setzt § 7 Abs. 1 S. 2 AStG neben der effektiven Besteuerung von mindestens 15 % (ehemals 25 %) voraus, dass die ausländische Regelung mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar ist. Rz. 367 Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Gesetzesbegründu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.3 "Allein" oder "zusammen mit"

Rz. 430 Gem. § 7 Abs. 2 AStG kann der Stpfl. "allein" oder "zusammen mit" ihm nahestehenden Personen die ausländische Gesellschaft beherrschen. Dabei ist festzuhalten, dass der Wortlaut sowie die Art und Weise der Berücksichtigung von nahestehenden Personen i. R.d. Beherrschung höchst umstritten ist.[1] Im Grundsatz erfolgt eine zweistufige Prüfung: Zunächst ist zu prüfen, ob ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.2 Bedeutung einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 127 Nur der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand stellt auf den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ab. Dieser Tatbestand ist subsidiär (s. Rz. 124). Den beiden Haupttatbeständen in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AStG ist dagegen keine Relevanz des deutschen Besteuerungsrechts zu entnehmen, sondern es kommt dort ledig...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.2 Verhältnis zu § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 50 Die dadurch angeordnete Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung gegenüber Vorschriften des EStG dürfte insbesondere auf die Entstrickungsregelung für Anteile im Privatvermögen in § 17 Abs. 5 EStG abzielen,[1] die in Konkurrenz zum Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG treten kann. Soweit beide Vorschriften einschlägig sind, geht die EStG-Regelung als Spezialnor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.6 Verfahren im Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelung i. d. F. ATADUmsG

Rz. 429 Im Jahr der erstmaligen Anwendung des neuen Rechts (regelmäßig im Feststellungsjahr 2022) ist sowohl für das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12.2021 nach § 12 Abs. 1 AStG a. F. (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 1.1.2022), als auch für das am 31.12.2022 endende Wirtschaftsjahr eine Anrechnung nach § 12 AStG i. d. F. des ATADUmsG (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 31...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 7 § 10 AStG dient im Rahmen des kollektiven Regelungsgeflechts der sog. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG) dem Ziel, die Steuerbelastung passiver und niedrig besteuerter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die von Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 AStG beherrscht werden, auf das inländische Besteuerungsniveau anzuheben.[1] Dieses Ziel wird per Fiktion einer...mehr