Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 267 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.4 Verhältnis zu § 22 UmwStG

Rz. 73 § 22 UmwStG regelt eine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven im Falle einer Einbringung (§ 20 UmwStG) oder eines Anteilstauschs (§ 21 UmwStG), wenn die sperrfristbehafteten Anteile "veräußert" werden oder andere schädliche Tatbestände verwirklicht werden. Es stellt sich daher einerseits die Frage, inwieweit die von § 6 Abs. 1 AStG angeordnete Gleichstellung de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Steuerpflichtige die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 64 Gemäß § 21 Abs. 4 S. 4 AStG wird als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Stpfl. gem. § 10 Abs. 2 AStG a. F. für die Vz 2015–2022 der Besteuerung unterlagen, soweit sie nicht nach § 3 Nr. 41 EStG a. F. steuerfrei sind. Mithin werden nur insoweit Hinzurechnungsbeträge der maßgeblichen Vz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 9 Gestaltungsansätze – Vermeidung einer Korrektur aufgrund § 1a AStG

Rz. 88 Aus Praxissicht ist zu empfehlen, eine (fremdübliche) Preisanpassungsklausel insbesondere für den Fall einer Funktionsverlagerung vertraglich zu vereinbaren. Eine vertragliche fremdvergleichskonforme Preisanpassungsklausel kann dabei im Zweifel auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen wirken. Zwecks Planungssicherheit empfiehlt es sich des Weiteren, eine Anpassungsklause...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.5 Medianansatz (§ 1 Abs. 3a S. 4 AStG)

Rz. 190 Widerlegbare Vermutung: Medianansatz: Wenn der vom Steuerpflichtigen für die Einkünfteermittlung verwendete Wert außerhalb der justierten (eingeengten) Bandbreite liegt, so ist nach Satz 4 der Medianwert als Fremdvergleichswert anzusetzen. Der Median ist charakterisiert als der Wert, bei dem mindestens 50 % aller Daten kleiner oder gleich und mindestens 50 % größer od...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 106 Die Vorschrift des § 7 AStG in der Fassung des ATAD-UmsG findet gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals auf Zwischeneinkünfte Anwendung, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ist die Neufassung erstmals für das Jahr 2022 anzuwenden. Rz. 107–115 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2 Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 87 Nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG sind die Vorschriften der AO mit Ausnahme des § 180 Abs. 3 AO im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG entsprechend anzuwenden (s. dazu Rz. 526 ff.). Rz. 88–92 einstweilen frei 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellun...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.4 Verhältnis zu §§ 193 ff. AO

Rz. 125 § 18 AStG ist als Spezialvorschrift vorrangig vor § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO anzuwenden.[1] Ansonsten gelten für die Durchführung einer Außenprüfung die §§ 193 ff. AO entsprechend (s. dazu Rz. 1321 ff.).[2] Rz. 126–135 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.4 Zeitpunkt für Beherrschung

Rz. 436 Die Beherrschungskriterien gem. § 7 Abs. 2 AStG müssen stichtagsbezogen "am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft, in dem diese die Einkünfte nach Absatz 1 erzielt hat (maßgebendes Wirtschaftsjahr)", gegeben sein.[1] Weder Art. 7 noch Art. 8 ATAD legt fest, zu welchem Zeitpunkt eine Beherrschung vorliegen muss. Eine strenge stichtagsbezogene Betrac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 79 § 12 AStG muss den Vorgaben von Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung genügen, wenn die der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte bereits bei der ausländischen Gesellschaft besteuert wurden.[1] § 12 Abs. 2 AStG trägt Erwägungsgrund 5 der ATAD-RL Rechnung und regelt die Steueranrechnung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, wenn di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 68 § 1 AStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Rz. 69–70 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (S. 2 Nr. 2)

Rz. 66 Nach dem Regelbeispiel des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AStG sind auf Verlangen insbesondere auch die für die Anwendung der §§ 7–15 AStG sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Erfolgsrechnungen, einer Darstellung der Beteiligungsverhältnisse sowie der Steuererklärungen und Steuerbescheide (unter Umständen mit Prüfungsvermerk) vorzulegen. 2.1.3.1 Sachdi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 § 5 AStG wurde im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes geringfügig geändert. Es handelt sich hierbei lediglich um – rein redaktionelle – Änderungen bei den Verweisen auf andere Vorschriften, die infolge von Verschiebungen bzw. Streichungen im AStG erforderlich wurden.[1] Rz. 12–14 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung

Rz. 48 Ausweislich des Wortlauts des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG gilt die Wegzugsbesteuerung nur "vorbehaltlich" der Vorschriften des EStG. Mithin wird vermittels einer gesetzlichen Anordnung der Vorrang der Vorschriften des EStG gegenüber § 6 AStG angeordnet. Dies gilt sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Stpfl. (s. die Beispiele in Rz. 50). Rz. 49 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.3 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 223 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG beim Steuerpflichtigen anzusetzen, soweit die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG aus der unmittelbaren Beteiligung an der Personengesellschaft zugerechnet werden, die wiederum sel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu Vorschriften des KStG

Rz. 65 Die gegenüber den Vorschriften des EStG geltende Subsidiarität des § 6 AStG (s. Rz. 48) gilt auch gegenüber den Vorschriften des KStG. Welche Vorschriften des KStG mit diesem Verweis gemeint sein könnten bleibt unklar. In der Gesetzesbegründung findet sich ein Verweis auf § 12 Abs. 2 S. 2 KStG a. F.,[1] der allerdings mit Wirkung zum Vz 2022 – und somit zeitgleich mit...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3.2 Notwendige Beiladung (§ 60 FGO)

Rz. 585 Sind mehrere Stpfl. an dem Feststellungsverfahren beteiligt und klagt nur einer von ihnen gegen die Einspruchsentscheidung, so sind die übrigen im Inland steuerpflichtigen Anteilseigner im Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen.[1] Rz. 586–595 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.4 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 64 Die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter erfolgt in § 13 Abs. 2 und Abs. 3 AStG (s. unter 2.2.1 und 2.3). Die ausländische Gesellschaft muss entsprechende Einkünfte erzielen oder diese müssen ihr nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO zugerechnet werden.[1] Rz. 65 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.4 Währungsumrechnung

Rz. 420 Für die Umrechnung der ausländischen Steuerbeträge ist grundsätzlich der täglich veröffentlichte EUR-Referenzkurs anzuwenden.[1] Maßgeblich ist hierbei der Umrechnungskurs im Zeitpunkt der Zahlung der Steuer.[2] Es wird allerdings auch nicht beanstandet, wenn für die Umrechnung ein Jahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt wird.[3] Rz. 421–424 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.2 Anwendungsbereich

Rz. 508 § 11 Abs. 5 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich auf die Gewerbesteuer. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Kürzungsbetrag anlässlich der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG nicht nur für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angesetzt, sondern wirkt sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrages mindernd aus....mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.4.2 Zuständigkeit, wenn sich mehrere Finanzämter für zuständig halten

Rz. 720 Auch wenn sich mehrere Finanzämter für örtlich zuständig halten, findet Satz 3 Anwendung.[1] In diesen Fällen legen die zuständigen Landesfinanzbehörden das örtlich zuständige FA fest.[2] Der Feststellungsbeteiligte muss nicht zustimmen.[3] Rz. 721–728 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.2 Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse (§ 1 Abs. 3 S. 1 AStG)

Rz. 125 Die grundlegende Idee hinter der Bestimmung von Verrechnungspreisen anhand des Fremdvergleichsgrundsatzes und der damit verbundenen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung zielt darauf ab, dass sich diese an der ökonomischen Realität orientieren sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Besteuerung die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Unterneh...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eigentümer des Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.1 Gesetzeswortlaut

Rz. 195 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG enthält keine weitergehende Definition bzw. Beschreibung der Eigenschaften der vermittelnden Gesellschaft. So ist im Gesetzeswortlaut nicht explizit festgelegt, welche Rechtsform die vermittelnde Gesellschaft haben muss oder ob die vermittelnde Gesellschaft ihrerseits eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG sein muss. Der Re...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu § 49 EStG

Rz. 161 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur beschränkten Steuerpflicht schließen sich nicht aus. Eine ausländische Zwischengesellschaft kann auch inländische Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG erzielen, d. h. der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.[1] Die im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von der ausländischen Gesellschaft gez...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.3 Umfang der Erklärungspflicht bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 870 Ist der Beteiligte erweitert beschränkt steuerpflichtig, so sind nur diejenigen passiven Einkünfte zu erklären, die in Deutschland nach § 5 AStG steuerpflichtig sind.[1] Rz. 871–879 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.5 Eigenhändige Unterschrift

Rz. 1312 Nach § 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 3 S. 6 AStG ist die Erklärung von dem unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatär oder den in § 34 AO bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben (s. dazu Rz. 1085). Rz. 1313–1320 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.8 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 493 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG beim Steuerpflichtigen anzusetzen, sofern ihm Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG aus der unmittelbaren Beteiligung an der Personengesellschaft zugerechnet werden, die wiederum se...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der Bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.4 Örtliche Zuständigkeit bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 651 Die örtliche Zuständigkeit bei der Beteiligung eines erweitert beschränkt Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft richtet sich nach § 19 Abs. 2 AO. Insoweit kann auf die entsprechenden Ausführungen in Rz. 640 verwiesen werden.[1] Rz. 652–661 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 10 Eine Qualifikation der Norm als verfahrensrechtlich oder materiell-rechtlich[1] hat keine praktische Bedeutung. Da die Norm systematisch zu den Anforderungen aus der Abgabenordnung hinzutritt und die Benennung von Angaben verlangt, die dann im nachfolgenden Schritt zur Abzugsentscheidung führen, ist die Vorschrift im Verfahrensrecht anzusiedeln. 1.4.1 Persönlicher Anwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 § 1 Abs. 1 AStG erfasst alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natürliche Personen oder Körperschaften mit beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht handelt. Rz. 24 Auch Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften fallen unter die Steuerpflichtigen gemäß § 1 Abs. 1 AStG. Rz. 25–26 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 30 Das Abkommensrecht kann besondere Mitwirkungshandlungen des Stpfl. bei steuerlich erheblichen Auslandssachverhalten nicht einschränken, da diese materielle Schranken bei der Ausübung der Besteuerungsbefugnisse aus dem nationalen Recht regeln und nicht das Verfahrensrecht normieren. Im Abkommensrecht werden auch Auskunftsklauseln vereinbart, sodass auch auf Abkommenseb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6.3 Änderung der Rechtsform und Umwandlungsvorgänge

Rz. 350 Beantragt eine nach § 1a KStG optierte – und als Körperschaftsteuersubjekt behandelte – Personengesellschaft gemäß § 1a Abs. 4 KStG die Rückoption zur Behandlung als Personengesellschaft, entfällt auf Ebene der Gesellschaft als Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG das Hinzurechnungskorrekturvolumen. Dies ergibt sich als Konsequenz der fehlenden Steuersubjektivität vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.5 Kein Substanznachweis

Rz. 75 Der Gesetzgeber schloss den Substanznachweis durch "ungeachtet des § 8 Abs. 2 AStG" aus. Damit bewegt sich der Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsspielraums unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben. Der EuGH konnte keinen Eingriff in die Niederlassungsfreizügigkeit erkennen, da der Stpfl. so gestellt werde, als habe er im Inland die Investition getätigt (Eu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.2 Verluste

Rz. 80 Schon nach altem Recht war die Berücksichtigung von Verlusten ausgeschlossen, was der grundsätzlichen Intention des Gesetzes entspricht, Steuersubstrat zu sichern und nicht für gestaltungsaffine Stpfl. die Möglichkeit zu eröffnen, Verluste ins Inland zu holen. Der Gesetzgeber stellte dies durch § 20 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AStG (am Anfang) erneut klar. Durch den Verwei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.5 Entsprechende Anwendung des § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG

Rz. 380 Bei körperschaftsteuerpflichtigen Beteiligten erfolgt die Anrechnung auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG (§ 12 Abs. 3 AStG). Hier ist die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallende deutsche Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag) in der Weise zu ermitteln, dass die sich bei der Veranlagung des zu versteuernden Einkommens, einschließlich des Hinzurech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.2.2 Zeitpunkt des Ansatzes im Betriebsvermögen

Rz. 225 Der Zeitpunkt des Ansatzes des Hinzurechnungsbetrags ist vergleichbar zum Privatvermögen nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag erhöht gem. § 10 Abs. 2 S. 2 AStG den nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinn des Betriebs für das Wirtschaftsjahr, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft endet. Die Änderung geht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.1 Überblick

Rz. 456 § 7 Abs. 4 AStG erweitert den Begriff der nahestehenden Person gem. § 7 Abs. 3 AStG auf Fälle eines abgestimmten Verhaltens. Mithin kann sich eine Beherrschung auch dann ergeben, wenn keine beherrschende Beteiligung an der Zwischengesellschaft besteht, die Gesellschafter aber in Bezug auf die Zwischengesellschaft gleichgerichtete Interessen verfolgen. Zweck des § 7 Ab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.3 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 56 Grundsätzlich wird § 11 AStG – als Teil des Regelungsgefüges zur Hinzurechnungsbesteuerung – durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt (§ 20 Abs. 1 AStG).[1] Da in der Vorschrift selbst eine Form der Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt ist, ist eine Kollision mit Doppelbesteuerungsabkommen nicht ersichtlich. Rz. 57 Wird im Rahmen der A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.4 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG

Rz. 370 Der Anrechnungshöchstbetrag wird in entsprechender Anwendung von § 34c Abs. 1 S. 2 und 3 EStG wie folgt ermittelt: Zunächst sind die nach Abs. 1 und 2 bei dem Stpfl. anrechenbaren Steuern der ausländischen Gesellschaft zu addieren, um den Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge zu ermitteln. Die Summe der nach § 12 Abs. 1 und 2 AStG anrechenbaren Steuern wird dann für die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.1 Allgemeine Zuständigkeitsregelung nach § 19 AO

Rz. 481 Für die Zuständigkeit, Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, zu der auch die Wegzugssteuer gehört, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften in § 19 AO. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob der Stpfl. unbeschränkt (§ 19 Abs. 1 AO) oder beschränkt steuerpflichtig ist (§ 19 Abs. 2 AO). Maßgeblich sind dabei stets die Verhältnisse im Zeitpunkt des V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.9 Verhältnis zu § 34c EStG und § 26 KStG

Rz. 89 Gehören die Anteile an der Zwischengesellschaft zu einem Betriebsvermögen, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit (§ 10 Abs. 2 S. 2 AStG). Dabei sind bei einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Person i. S. d.§ 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 KStG alle Einkünfte aus Gewerbebetrieb z...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.2 Regelungssystematik

Rz. 335 Die Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG bezieht sich weder auf die passiven Einkünfte noch auf die Niedrigbesteuerung, sondern ordnet – trotz Erfüllung beider Voraussetzungen – die Nichtanwendung der Hinzurechnungsbesteuerung an.[1] Da die Norm eine Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht, kommt dem Substanznachweis keine Bedeutung zu, wenn nicht die Vora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.3 Vorgabe des Schätzungsrahmens

Rz. 83 Wird festgestellt, dass andere geeignete Anhaltspunkte fehlen, gibt die Vorschrift einen gesetzlichen Hilfsmaßstab vor. § 17 Abs. 2 AStG enthält eine materiell-rechtliche Regelung über eine pauschale steuerliche Ersatzbemessungsgrundlage für die Fälle, in welchen die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der nahestehenden ausländischen Einrichtung nicht erfolgreich war....mehr