Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO. Diese wurden durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) umfangreich geändert. Das BMF nahm dies zum Anlass die bestehenden Pflichten und die maßgebenden Vordrucke zusammengefasst neu darzustellen bzw. zu ergänzen. Das aktualisierte BMF-Schreiben er...mehr

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Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital‐)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen – d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten – Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten Einkünfteerhöhunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Gegenstand und Inhalt der Mitteilung (§ 138b Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 AO)

Rz. 6 Nach§ 138b Abs. 1 S. 2 AO werden abschließend zwei Konstellation aufgezählt, die eine Mitteilungspflicht auslösen: Eine Mitteilungspflicht besteht dann, wenn der mitteilungspflichtigen Stelle bekannt ist, dass der inländische Stpfl. aufgrund der von ihm hergestellten oder vermittelten Beziehung allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG erst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften außerhalb der EU und EFTA herstellt oder vermittelt wird. Ein mitteilungspflic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 11 Veräußerungsgewinne

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Becker/Mühlhausen/Schmelz, Wertansatz in der Hinzurechnungsbilanz bei grenzüberschreitendem Anteilstausch, ISR 2018, 100; Haase, Ungereimheiten der sog. Mitwirkungstatbestände des...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 7.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885,, 978), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 8.11.1993 (BT-Drucks. 12/6078)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom ... August 1993 (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / b) Begründung

Zu Nummern 3 bis 6, 8 bis 11 (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 und 4, § 20 und § 21 Abs. 7 und 8 AStG) Der Entwurf tritt zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und Neutralität der deutschen Besteuerung ungerechtfertigten Steuervorteilen durch den Einsatz ausländischer Rechtsträger mit Kapitalfunktion entgegen. Die Maßnahmen sind in die allgemeinen...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / a) Änderung

Artikel 13 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 975), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einschränkung der Rechtsfolge

Rz. 49 [Autor/Stand] "soweit"-Satz. Der mit dem Wort "soweit" eingeleitete Nebensatz schränkt die Rechtsfolge des § 11 wieder ein. Auf die Einschränkung kann es nur ankommen, wenn der Tatbestand des Halbs. 1 erfüllt ist, dh. wenn eine Steuerbefreiung nach § 11 an sich in Betracht kommt. Die Einschränkung hat keine Bedeutung, wenn der Gewinn bereits nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 zu de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 16 [Autor/Stand] Rechtslage ab 2001. Für das Verständnis des § 11 nF in seiner ab 2001 anzuwendenden Fassung ist wesentlich, dass die Vorschrift innerhalb der Ermittlung der Zwischeneinkünfte (des HZB) auf der Ebene der ausl. Gesellschaft (Obergesellschaft) Anwendung findet, an der ein unbeschränkt stpfl. Anteilseigner unmittelbar beteiligt ist. § 11 aF betraf dagegen de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Als Hinzurechnungsbetrag der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterlegen haben

Rz. 53 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbetrag. Die Vorschrift ist ungenau formuliert. Schief ist die Formulierung "als Hinzurechnungsbetrag". Sie darf nicht dahin missverstanden werden, dass die Einkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a den HZB bilden müssten. Es genügt, dass die Einkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a Eingang in einen HZB gefunden haben, der sich au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Nachweispflichten

Rz. 56 [Autor/Stand] Keine überspannten Anforderungen. § 11 begründet Nachweispflichten des Stpfl. Die Nachweispflichten erstrecken sich nur auf die Tatbestandsmerkmale des "soweit"-Satzes (vgl. Anm. 49 ff.), dh. der Stpfl. muss nachweisen, dass Zwischeneinkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a, die die ausl. Gesellschaft oder eine ihr nachgeordnete Gesellschaft erzielt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinne, die die ausländische Gesellschaft erzielt

Rz. 24 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaft. § 11 spricht nur Gewinne an, die eine ausl. Gesellschaft aus bestimmten Vorgängen erzielt. Die ausl. Gesellschaft muss die Definitionsmerkmale des § 7 Abs. 1 erfüllen (vgl. § 7 Anm. 10 ff.), dh. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des KStG sein, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die n...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung v. 28.11.2002 (BR-Drucks. 866/02)

Begründung Zu Nummer 5 (§ 11 Abs. 1) § 11 Abs. 1 nimmt auf die Definition der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in § 10 Abs. 6 Satz 2 AStG Bezug. Diese Definition ist infolge des Wegfalls des § 10 Abs. 6 AStG in § 7 Abs. 6 a AStG übernommen worden. Dementsprechend ist in § 11 Abs....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Ausschüttung der Zwischeneinkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a

Rz. 54 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. Der Sinn der Vorschrift ist nur insoweit (bedingt) nachvollziehbar, als sie sich zwangsläufig auch noch auf die Wirtschaftsjahre vor 2001 auswirkt. Soweit man die Vorschrift zukunftsbezogen betrachtet, widerspricht sie dem neuen System der Hinzurechnungsbesteuerung. Dies mögen die folgenden zwei Beispiele belegen. Beispiel 1 Die unbeschrän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Konzeption des § 11 aF in seiner Fassung von 1972–2000

Rz. 2 [Autor/Stand] Keine zwingende Definitivbelastung. Das AStG wurde als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972[2] in Kraft gesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch einen Beschluss der Bundesregierung v. 17.12.1970 über Gesetzesleitsätze eingeleitet. § 11 hatte dabei die Funktion, keine Definitivbelastung durch die Hinzurechnungsbesteuerung eintreten zu la...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Kürzung des Hinzurechnungsbetrages um ausgeschüttete Gewinnanteile (in den Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft 1972–2002 geltende Fassung)

Rz. 61 [Autor/Stand] Einordnung des § 11 aF in die §§ 7–14 aF/"Quasi-Ausschüttung". § 11 aF trug dem Gedanken Rechnung, dass damals wie heute die Hinzurechnungsbesteuerung in ihrer Rechtsfolge als "quasi-Ausschüttung" ausgestattet war. Nach § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 2 aF wurden die Gewinne ausl. Gesellschaften den unbeschränkt stpfl. Anteilseignern anteilig zu einem Zeitpunkt zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat v. 20.12.2002 (BR-Drucks. 866/02)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 10.4.2003 (BT-Drucks. 15/841)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages v. 20.2.2003 (BT-Drucks. 15/481)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag am 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 27.11.2008 (BT-Drucks. 16/11108)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung v. 17.3.2003 (BT-Drucks. 15/612)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 14.3.2003 (BR-Drucks. 120/03)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11. April 2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) – Drucksachen 15/841 – angenommen. [keine Änderungen zu § 11 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VI. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Herabsetzung des gezeichneten Kapitals. Gewinne, die eine ausl. Obergesellschaft aus der gesellschaftsrechtlichen Herabsetzung des gezeichneten Kapitals einer anderen ausl. Gesellschaft (Untergesellschaft) erzielt, sind der dritte Vorgang (vgl. Anm. 29), der die Rechtsfolge des § 11 auszulösen geeignet ist. Ein entsprechender Gewi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß u verstößt insb nicht gegen Art 3 I GG (s Wacker in Schmidt, § 4i EStG Rz 5 (37. Aufl)). Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs stellt sich die Frage der Europarechtskonformität der Vorschrift. Ob ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten vorliegt, vor allem bzgl der Niederlassungsfreiheit nach Art 49 AEU...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abgrenzung der Einkommensbesteuerung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dem international geltenden Territorialitätsprinzip folgend besteuert Deutschland die auf seinem Staatsgebiet ansässigen Personen. Deshalb unterliegen alle natürlichen Personen, die im > Inland einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, mit ihren gesamten aus dem Inland und dem Ausland stammenden Einkünften, dem sog Welteink...mehr

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Gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz Ist im Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG enthalten, ist dieser bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Sachverhalt Eine GmbH hatte ausländische Tochterkapitalgesellschaften in den Niederlanden, Luxemburg und in d...mehr

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Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Leitsatz 1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. 2....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 4i EStG schränkt den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG ein. Sie tritt dabei neben Beschränkungen durch andere Vorschriften (z. B. § 4 Abs. 4a, § 4 Abs. 5, § 4h EStG). Dabei ist die jeweils weitergehende Beschränkung maßgeblich, sodass § 4i EStG neben diese Vorschriften tritt und einen Betriebsausgabenabzug weitergehend einschränken kann.[1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ausländischer nahestehender Personen, Abs. 3 S. 3

Rz. 89 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist S. 3 an Abs. 3 angefügt und damit die Schätzungsbefugnis und der Maßstab der Schätzung auf Fälle ausgedehnt worden, in denen nicht der Stpfl., sondern eine ihm nahestehende ausländische Person die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Regelung knüpft gedanklich an § 1 Abs. 1 S. 2 AStG an, wonach fingiert wird, dass der Stpfl. bei der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 2 Abgabepflicht

Rz. 1 § 2 SolZG bestimmt das Steuersubjekt des SolZ. Stpfl. sind alle beschr. und unbeschränkt stpfl. natürlichen Personen i. S. d. § 1 EStG sowie alle nach § 1 und § 2 KStG unbeschränkt und beschr. stpfl. KSt-Subjekte; zur Definition der KSt-Subjekte vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG.[1] Der persönliche Geltungsbereich des SolZG erfasst also sowohl die unbeschränkte als auch die ...mehr

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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Ansatz der historischen Anschaffungskosten in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG (§ 17 Abs 2 S 4 EStG)

Tz. 267 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 EStG ist in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG die Vorschrift des § 17 Abs 2 S 3 EStG nicht anzuwenden, so dass in diesen Fällen die historischen AK und nicht der gW im (Wieder-)Zuzugszeitpunkt anzusetzen sind. § 6 Abs 3 AStG regelt den Wegfall der St nach § 6 Abs 1 AStG für den Wiederzuzugsfall. Ebenfalls hierzu s Benecke/Schn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kap-Ges (mind 1 %; vor Inkrafttreten des StSenkG: mind 10 %; bis zum VZ 1998: mehr als 25 % – mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) zu den Eink aus Gew. Nach § 17 Abs 7 EStG gilt dies auch für Genossenschaftsanteile. In den Fällen des § 17 Abs 6 EStG (An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Ansatz des "Wegzugswerts" (§ 17 Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 17 Abs 2 S 3 EStG sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht die historischen AK, sondern der "Wegzugswert" in dem ausl Staat, höchstens jedoch der gW zu Grunde zu legen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 545 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der durch das SEStEG eingefügte Abs 5 enthält Regelungen zur Besteuerung nach § 17 EStG, wenn eine Kap-Ges ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung ins Ausl verlegt und dadurch das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen eingeschr oder ausgeschlossen wird:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anzeigepflichten gegenüber dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 4 EStDV)

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der durch das SEStEG neu eingefügte § 54 Abs 4 EStDV enthält für den Fall der Verfügung über Anteile an Kap-Ges eine zusätzliche Anzeigepflicht an das FA des AE, dh es muss bereits dem Grunde nach eine Anzeigepflicht nach § 54 Abs 1 EStDV vorliegen. War der über die Anteile verfügende AE oder in dem Fall des unentgeltlichen Erwerbs der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rechtsfolgen

Tz. 565 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die in § 17 Abs 6 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vor (s Tz 562 ff), gelten die Anteile – ohne zeitliche Befristung – als solche iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Durch die Gleichstellungsfiktion mit Anteilen iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sind uE auch alle Vorschriften, die auf Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG verweisen, auf Anteile iSd § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Wertsteigerungen in der Zeit vor dem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 138 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 30.03.1993, BFH/NV 1993, 597 und v 19.03.1996, BStBl II 1996, 312), dass § 17 EStG grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung erfasst (wegen Einzelheiten s Tz 216 und s Tz 250 ff). Zur Begr führt der BFH nicht nur den Wortlaut des § 17 Abs 2 S 1 EStG an,...mehr