Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.2 Vermittlung einer Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3e S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 264 Vermittlung: § 1 Abs. 3e S. 1 AStG definiert, wann eine funktions- und risikoarme Dienstleistung im Zusammenhang mit Finanzierungsbeziehungen vorliegt. Dies ist der Fall, wenn innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe Finanzierungsbeziehungen nur "vermittelt" (Abs. 3e S. 1 Nr. 1) oder weitergeleitet (Abs. 3e S. 1 Nr. 2) werden. Gem. § 1 Abs. 3e Satz 1 Nr. 1 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11 Betriebsstätten § 1 Abs. 5 AStG

11.1 Allgemeines Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b AStG)

6.1 Allgemeines Rz. 200 Eine Funktionsverlagerung bezieht sich auf die Übertragung von Unternehmensfunktionen, wie Produktion oder Forschung und Entwicklung, von einem Unternehmensteil zu einem anderen, über Ländergrenzen hinweg. Der Hauptzweck der steuerlichen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen besteht darin, eine angemessene Besteuerung der Wertschöpfung sicherzustellen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1 Tatbestand und Rechtsfolge des § 16 AStG (Abs. 1)

2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen 2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten 2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu vers...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 12 Verordnungsermächtigung (§ 1 Abs. 6 AStG)

12.1 Allgemeines Rz. 349 § 1 Abs. 6 AStG gibt dem BMF die Befugnis, mittels einer Rechtsverordnung Details des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1, 3 bis 3e und 5 AStG, einschließlich Regelungen für dessen einheitliche Anwendung, zu konkretisieren. Des Weiteren ermöglicht Abs. 6 insbes. das Festlegen von Prinzipien zur Ermittlung des Dotationskapitals nach § 1 Abs. 5 S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 3 AStG)

2.3.1 Anwendung des deutschen Steuerrechts (Satz 1) Rz. 268 Nach § 10 Abs. 3 S. 1 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Diese Vorschriften können keine unmittelbare Geltung entfalten, da die Zwischengesellschaft eine ausländische Gesellschaft ist (und damit kein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3 Nahestehende Person (§ 1 Abs. 2 AStG)

3.1 Allgemeines Rz. 109 Eine Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG setzt immer das Bestehen einer (grenzüberschreitenden) Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen voraus. Nahestehende Personen sind abschließend in § 1 Abs. 2 AStG definiert. Jede Person, die in der Lage ist, Vereinbarungen zu treffen, die möglicherweise zu einer Gewinnverlagerung führen, gilt für § 1 AStG g...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8 Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3d AStG)

8.1 Allgemeines Rz. 241 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG sollte nach § 21 Abs. 1a AStG a. F. ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Ein Bestandsschutz f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 6 AStG (§ 6 Abs. 2)

2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1) Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1 AStG

1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG), wohingegen die Hinzurechnungsbesteuerung die Aussc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1 § 7 Abs. 1 S. 1 AStG Tatbestand und Rechtsfolge

2.1.1 Überblick Rz. 261 § 7 Abs. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen in zusammengefasster Form sowie die Rechtsfolge. S. 2 nimmt mittelbare Beteiligungen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung heraus, soweit diesbezüglich eine Hinzurechnungsbesteuerung bereits stattgefunden hat. S. 3 legt fest, dass für die Steuerpflicht der Einkünfte die Gewin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4 Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 Abs. 3 AStG)

4.1 Allgemeines Rz. 124 Abs. 3 sieht keine eigenständigen Rechtsfolgen vor, sondern definiert und konkretisiert vielmehr den in Abs. 1 des § 1 AStG statuierten "Fremdvergleichsgrundsatz" weiter aus. Die Rechtsfolge einer gewinnerhöhenden (außerbilanziellen) Korrektur aufgrund fremdunüblicher Einkünfte ergibt sich bereits aus Absatz 1 des § 1 AStG (s. dazu Rz. 74 ff.). Erklärt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10 Geschäftsbeziehung (§ 1 Abs. 4 AStG)

10.1 Allgemeines Rz. 281 § 1 Abs. 4 AStG legt den Begriff der Geschäftsbeziehung nach § 1 Abs. 1 AStG fest. Die rechtliche Definition der Geschäftsbeziehungen baut auf drei wesentlichen Voraussetzungen auf: Geschäftsvorfälle, die im Rahmen einer Aktivität des Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person stehen, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 EStG Anwendung finden oder A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1 Ansatz des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 1 AStG)

2.1.1 Ansatz bei dem Steuerpflichtigen (Satz 1) 2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag Rz. 125 Der Begriff "Hinzurechnungsbetrag" erfährt in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG eine Legaldefinition.[1] Danach sind die bei dem Steuerpflichtigen nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte bei diesem als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Durch den Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG wird verdeutl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1 Tatbestand und Rechtsfolge des § 13 AStG (§ 13 Abs. 1)

2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 1 S. 1) 2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7 Immaterielle Werte: DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c AStG)

7.1 Allgemeines Rz. 220 Abs. 3c wurde in das deutsche Steuerrecht eingeführt, um spezifische "Besonderheiten" bei der Verwertung von immateriellen Werten zu adressieren. Diese Vorschrift soll die Intention des Gesetzgebers verdeutlichen, dass sich (auch) die Bewertung und Verrechnungspreisbestimmung bei immateriellen Werte an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise orientier...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9 Funktions- und risikoarme (Finanzierungs-)Dienstleistung (§ 1 Abs. 3e AStG)

9.1 Allgemeines Rz. 259 Die Spezifizierung des Fremdvergleichsgrundsatzes für konzerninterne Finanzierungsbeziehungen in Abs. 3e fand, wie auch Abs. 3d, erst während des Gesetzgebungsprozesses des Wachstumschancengesetzes durch eine Initiative des Bundesrates Eingang und ersetzte damit die im Koalitionsvertrag und (noch) im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes entha...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5 Bewertungsansatz (§ 10 Abs. 5 AStG)

2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1) Rz. 363 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 AStG sind erstmals zu bewertende Wirtschaftsgüter mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären. Es handelt sich bei § 10 Abs. 5 AStG um eine ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5 Bandbreitenbetrachtung und Einengung (§ 1 Abs. 3a AStG)

5.1 Allgemeines Rz. 177 Abs. 3a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (AbzStEntModG) am 2. Juni 2021 neu in das Gesetz eingefügt[1] und gilt für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2022 (§ 21 Abs. 1 AStG). Diese Regelung übernimmt im Wesentlichen die Inhalte des bisherigen § 1 Abs. 3 Satz 3–8 und spiegelt die bisherige Verwaltungsauffassung wider,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.1 Gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 350 Der Anrechnungshöchstbetrag ist für jede ausländische Gesellschaft und damit für jeden Hinzurechnungsbetrag gesondert zu ermitteln. Wie nach bisherigem Recht ist jeder einzelne Hinzurechnungsbetrag im Rahmen der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 S. 1, 2 EStG wie ein ausländischer Staat zu behandeln.[1] Rz. 351–355 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.1 Überblick

Rz. 441 Nach § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn der Steuerpflichtige allein oder zusammen mit nahestehenden Personen die Zwischengesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG konkretisiert den für Zwecke der Beherrschung gem. § 7 Abs. 2 AStG verwendeten Begriff der "nahestehende Person". § 7 Abs. 3 S. 2 AStG definiert, wann eine Personengesellschaft als nahest...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.1 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Privatvermögen

Rz. 621 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch eine natürliche Person im Privatvermögen gehalten, so ist deren Wohnsitz-FA gem. § 19 AO örtlich zuständig.[1] Rz. 622–629 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 35 § 5 AStG verstößt nach hier vertretener Auffassung nicht gegen die Verfassung. Soweit im Schrifttum vereinzelt Bedenken erhoben werden,[1] greifen diese m. E. nicht durch. Auch mehr als 50 Jahre nach Einführung der Vorschrift existiert keine Gerichtsentscheidung, die etwas Gegenteiliges offenbarte. Rz. 36–39 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.7 Zuständigkeitswechsel

Rz. 680 Im Falle eines Zuständigkeitswechsels gilt die allgemeine Bestimmung des § 26 AO aufgrund des Verweises auf die entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der AO in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 AStG.[1] Rz. 681–688 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.3 Anwendung sämtlicher DBA

Rz. 46 Die Vorrangregelung des § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG gilt für sämtliche DBA, ungeachtet dessen, ob die entsprechenden DBA den durch sie gewährten Abkommensschutz gegenüber dem AStG – beispielweise durch Aktivitätsklauseln – eingrenzen.[1] Sie gilt auch für DBA mit Drittstaaten.[2]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.4 Zwischengesellschaft

Rz. 311 § 7 AStG verwendet lediglich den Begriff der Zwischengesellschaft, ohne diesen zu definieren. Die Legaldefinition der Zwischengesellschaft ergibt sich aus § 8 Abs. 1 AStG. Demnach ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen und nicht au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 86 In sachlicher Hinsicht ist § 7 Abs. 1 bis Abs. 4 AStG anwendbar auf Einkünfte von Zwischengesellschaften. Das heißt, Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, die nicht unter den Aktivkatalog gem. § 8 Abs. 1 AStG subsumiert werden können (sog. passive Einkünfte) und einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Rz. 87–95 einstweilen frei Rz. 96 § 7...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.4 Freistellung der Einkünfte nach DBA

Rz. 74 Die Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte muss abkommensrechtlicher Natur sein. Dies kann sich sowohl aus dem Verteilungs- als auch aus dem Methodenartikel ergeben.[1] Betriebsstätteneinkünfte meint solche einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO (nicht zwingend nach Art. 5 DBA-VHG).mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Der persönliche Anwendungsbereich des § 6 AStG beschränkt sich auf natürliche Personen. Die natürliche Person muss im Wegzugszeitpunkt zudem gem. § 6 Abs. 2 AStG unbeschränkt steuerpflichtig sein (s. Rz. 200 ff.). Die Staatsangehörigkeit der natürlichen Person hat dagegen – anders als in § 2 AStG – keine Bedeutung.[1] Rz. 31 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.3.1 Hintergrund

Rz. 28 § 4k EStG enthält Vorschriften zur Abwehr ungerechtfertigter Steuervorteile im Zusammenhang mit "hybriden Gestaltungen". Die in § 4k EStG normierten Maßnahmen gelten gem. dem Abs. 6 nur bei Verhältnissen zwischen nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG. Eingeführt wurde § 4k EStG durch das ATADUmsG, in dessen Rahmen auch § 1 Abs. 2 AStG reformiert worden ist. ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO

Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellungsverfahren nach § 18 AStG (s. dazu Rz. 596 ff.).[1] Rz. 94–99 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.8 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG

Rz. 405 Wie schon nach der bisherigen Rechtslage ist § 34c Abs. 1 S. 5 EStG i. R.d. § 12 AStG nicht entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Entrichtung der Steuer durch die Zwischengesellschaft und den im Anrechnungsjahr bezogenen passiven Einkünften enthält § 12 Abs. 1 S. 1 AStG eine eigene Regelung. Einer entsprechenden Geltung des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.6 Zeitpunkt der Zurechnung

Rz. 58 Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt zum Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Hierfür bedarf es einer gesonderten Feststellung (§ 18 Abs. 4 AStG).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 130 Der Aktivkatalog nennt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne an deren Aktivität irgendwelche weiteren Voraussetzungen zu knüpfen. Auch Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.[1] Einkünfte i. S. v. §§ 13ff. EStG können somit niemals passiv sein und unterliegen ungeachtet ihrer steuerlichen Behandlung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Rz. 131–13...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 12.1 Allgemeines

Rz. 349 § 1 Abs. 6 AStG gibt dem BMF die Befugnis, mittels einer Rechtsverordnung Details des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1, 3 bis 3e und 5 AStG, einschließlich Regelungen für dessen einheitliche Anwendung, zu konkretisieren. Des Weiteren ermöglicht Abs. 6 insbes. das Festlegen von Prinzipien zur Ermittlung des Dotationskapitals nach § 1 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 AStG (...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige

Rz. 1289 Der Erklärungsverpflichtung kann durch Abgabe einer gemeinsamen Feststellungserklärung bzw. Anzeige nachgekommen werden (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Die Ausführungen in Rz. 1036 gelten entsprechend.[1] Rz. 1290–1299 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.2 Sachlich

Rz. 8 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG), die Familienstiftungen (§ 15 AStG) und die entsprechenden verfahrensrechtlichen Ergänzungen (§§ 16–18 AStG).mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.1 Hintergrund

Rz. 55 Zwischeneinkünfte können auch negativ sein, d. h. in Form eines Verlustes auftreten. In diesem Fall erfolgt keine Hinzurechnung, § 10 Abs. 1 S. 2 AStG. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht können gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG Verluste, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, in entsprechender Anwendung de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.4 Abzug

Rz. 91 Durch die Abzugsmöglichkeiten in § 17 Abs. 2 Halbs. 2 AStG wird der Schätzungsrahmen korrigiert. Der Abzug von an unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter gezahlte Zinsen und Nutzungsentgelte für überlassene Wirtschaftsgüter soll eine steuerliche Doppelerfassung vermeiden.[1] Angemessene Zinsen und Nutzungsentgelte sind bereits auf der Ebene der ausländischen Gese...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.6 Zentralzuständigkeit in einigen Bundesländern

Rz. 671 Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern (Stand 1.3.2024: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) Zentralzuständigkeiten für das Feststellungsverfahren nach § 18 AStG existieren.[1] Rz. 672–679 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7 Rechtsfolge

Rz. 326 Rechtsfolgenseitig ordnet § 7 Abs. 1 S. 1 AStG eine Erfassung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, beim unbeschränkt Stpfl. an. Dabei erfolgt der Höhe nach eine Erfassung entsprechend der Beteiligung am Nennkapital bzw. ggf. im Rahmen der Gewinnverteilung gem. § 7 Abs. 1 S. 3 AStG. Die Qualifizierung und Ermittlung des Hinzur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 § 12 Abs. 1 und 2 AStG richten sich ihremWortlaut nach allgemein an den "Stpfl.". Vom Anwendungsbereich erfasst sind jedoch nur die an einer Zwischengesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. oder an einer Zwischengesellschaft mit Kapitalanlagecharakter gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.5 Beherrschung

Rz. 316 Weiterhin muss der unbeschränkt Steuerpflichtige die ausländische Gesellschaft "beherrschen". § 7 Abs. 1 AStG a. F. forderte, dass unbeschränkt Steuerpflichtige zu mehr als der Hälfte an der ausländischen Gesellschaft beteiligt waren (zufällige Inländerbeherrschung). Die Tatbestandsvoraussetzung der Beherrschung sind in § 7 Abs. 2 bis Abs. 4 AStG konkretisiert. Insowe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 26 Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen keine Bedenken. Das von Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG getragene Zitiergebot ist für § 16 AStG nicht durch § 413 AO abgegolten, da § 16 AStG trotz Verweises in die AO keine Norm der AO ist. Weder das AStG allgemein noch § 16 AStG speziell benennt eine Grundrechtsnorm, die durch die Anwendung der Mitwirkungspflicht eingeschränkt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.3 Steuerpflichtige

Rz. 56 Der Begriff der Stpfl. ergibt sich grundsätzlich aus § 33 AO. Allerdings ist im Hinblick auf die von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG in Bezug genommenen Normen eine Einschränkung dahin gehend zu machen, dass nur Stpfl. in den Anwendungsbereich fallen, die potenziell von der Auskunftserteilung betroffen sind, d. h. denen die steuerpflichtigen Einkünfte nach §§ 5, 7–15 AStG zuzur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 95 Nach im Schrifttum vorherrschender Auffassung handelt es sich bei der Haftung gem. § 5 Abs. 2 AStG nicht um eine Sachhaftung i. S. d. § 76 AO.[1] Die Haftung ist in dem Verfahren nach § 191 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machen. Haftungsschuldner ist die ausländische Gesellschaft, deren Vermögen den zugerechneten Einkünften zugrunde liegt.[2] Rz. 96–99 einstweile...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.1 Hintergrund

Rz. 78 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG greift nur bei Einkünften, die nicht aktiv i. S. v. § 8 Abs. 1 AStG sind, und die einer niedrigen Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Die Niedrigsteuergrenze wurde durch das MinBestRL-UmsG[1] von 25 % auf 15 % herabgesetzt. Dies dient der Herstellung eines Gleichlaufs der Hinzurechnungsbesteuerung mit den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1)

Rz. 363 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 AStG sind erstmals zu bewertende Wirtschaftsgüter mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären. Es handelt sich bei § 10 Abs. 5 AStG um eine Bewertungsvorschrift, nach der die Wirtschaftsgüter bei e...mehr