Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.3 Kein Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht aufgrund von Schule/Ausbildung der Kinder

Rz. 184 Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 schützt Kinder eines im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates beschäftigten oder beschäftigt gewesenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates wohnen und unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und B...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und Abs. 3 wurden neu gefasst, Abs. 2 geändert und ergänzt (Nr. 4, 6, 7) zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Dabei wurden Nr. 4 zu Nr. 5, Nr. 5 bis 23 zu Nr. 8 bis 26. Zum 1.8.2004 wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 24 redaktionell bereinigt, Abs. 2 Nr. 17 und 18 aufgehoben, Abs. 3 neu gefasst durch das Gesetz zur Intensivierung der ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2 Sachleistungen

Rz. 17 Der notwendig Bedarf wird durch Sachleistungen gedeckt (Abs. 2 Satz 1). Dazu gehört der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter des Haushalts. Bei der Ernährung ist der besondere Bedarf für Babys und Kleinkinder sowie religiös bedingtes Ernährungsverhalten oder Krankenkost zu berücksich...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.2 Wehr- und Zivildienstleistende

Rz. 9 Der Wehrdienst ist durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 678) ab 1.7.2011 ausgesetzt. Als Folge davon wird auch der Zivildienst beendet. Der ab 1.7.2011 mögliche freiwillige Wehrdienst von bis zu 23 Monaten nach § 58b Soldatengesetz (SG) begründet Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2. § 58b SG regelt den freiwilligen...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht Beschäftigter. Die Versicherungspflicht sonstiger Personen regelt dagegen erst § 26. Spiegelbildlich dazu regeln die folgenden Vorschriften die Versicherungsfreiheit Beschäftigter (§ 27) und sonstiger Personen (§ 28). Versicherungsfrei sind Personen in einer geringfügigen Beschäftigung, also insbesondere innerhalb der Geri...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs. 1 der Bußgeldvorschriften bestimmt die mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung als Ordnungswidrigkeit. Betroffen sind Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer nicht selbst beschäftigen, sondern Aufträge oder Teile davon an ein oder mehrere andere Unternehmen vergeben, die wiede...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs. 1 der Bußgeldvorschriften bestimmt die mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung als Ordnungswidrigkeit. Betroffen sind Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer nicht selbst beschäftigen, sondern Aufträge oder Teile davon an ein oder mehrere andere Unternehmen vergeben, die wiede...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.2 Geduldeter

Nach der Legaldefinition in § 60a AufenthG bedeutet Duldung die "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Inhaber einer Duldung sind somit vollziehbar ausreisepflichtige Personen, das bedeutet, dass für eine Person keine Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Dies ist z. B. der Fall nach einer negativen Entscheidung des BAMF über den Asylantrag....mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.3 Vermittlungsgebühr

Rz. 36 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 drohen Arbeitgebern eine Geldbuße bis zu 25.000 EUR für den Fall an, dass sie sich eine Vermittlungsgebühr oder einen Aufwendungsersatz erstatten lassen; § 287 Abs. 3 betrifft die Arbeitserlaubnisgebühr innerhalb von Werkvertragskontingenten für ausländische Arbeitnehmer aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung, insoweit ist die Bußgeldvorschrift...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.3 Erschleichen von Arbeitsgenehmigungen (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 35 Abs. 2 Nr. 5 nimmt durch Arbeitgeber erschlichene Arbeitsgenehmigungen in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten auf und legt i. V. m. Abs. 3 dafür einen Bußgeldrahmen bis zu 30.000 EUR fest. Ordnungswidrig sind Verstöße gegen die Auskunftspflicht nach § 39 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes im Vorfeld der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen; nach dem ausdrücklichen W...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.3.1 Notwendiger Bedarf

Rz. 24 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern v. 23.12.2014 am 1.3.2015 sind bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen vorbehaltlich des Satzes 3 gemäß Abs. 3 Satz 1 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs zu gewähren. Die maßgeblichen Regelsätze sind in § 3a Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend geändert worden, dass eine Sonderregelung für in Abschiebehaft genommene Leistungsberechtigte geschaffen wurde (Abs. 1 Satz 5). Geändert wurde auch Abs. 2, der lange unverändert g...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die dezentrale Zusammenarbeit der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger mit den am örtlichen Arbeitsmarkt Beteiligten. Dabei kommt es dem Gesetzgeber darauf an, dass für alle wichtigen Akteure auf dem örtlichen Arbeitsmarkt das Gesamtspektrum der Eingliederungsinstrumente transparent wird und für Abstimmungsent...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.1. Differenzierung nach Bedarfsstufen

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Bedarfsstufen für den monatlichen notwendigen persönlichen Bedarf, soweit dieser vollständig durch Geldleistungen gedeckt wird. Der Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 legaldefiniert (vgl. § 3 Rz. 15). Es handelt sich um die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Gemeint ist damit insbe...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.14 Bußgeldrahmen

Rz. 70 Abs. 3 enthält den Bußgeldrahmen für die Tatbestände in Abs. 1 und 2. Die Obergrenze hat der Gesetzgeber auf 500.000 EUR erhöht. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann bei unmittelbarer oder mittelbarer illegaler Ausländerbeschäftigung festgesetzt werden. Beiden Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung wird damit der gleiche Unrechtsgehalt zugemessen. Die geringste Obergr...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)

Rz. 187 Nach der Rechtsprechung ist der Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 nach alter wie neuer Fassung v. 29.12.2016 allerdings einschränkend auszulegen, wenn der Leistungsberechtigte durch das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) begünstigt ist. Nach Art. 1 dieses Abkommens besteht ggf. ein Anspruch auf "Fürsorge" des ausländischen Staatsbürgers wie der eines deutsc...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 19 183-Tage-Regel, Entsendung ins Ausland, deutsche Konzerngesellschaft zahlt Gehalt in voller Höhe

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird für 3 Jahre ins Ausland entsandt. Er behält seinen deutschen Wohnsitz bei, er wird auch im Ausland ansässig. Er bleibt bei der deutschen Konzerngesellschaft angestellt und wird auch von dieser bezahlt. Eine Gehaltsbelastung erfolgt nicht, weil der Mitarbeiter im Ausland ausschließlich zum wirtschaftlichen Vorteil der deutschen Gesellschaft tä...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 14 Auch im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer können die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1 beanspruchen, wenn auf das Arbeitsverhältnis weiterhin deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet. Rz. 15 Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Gem. A...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 20 183-Tage-Regel, Entsendung ins Ausland, deutsche Konzerngesellschaft zahlt die Hälfte des Gehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird für 3 Jahre ins Ausland entsandt. Er behält seinen deutschen Wohnsitz bei. Zusätzlich nimmt er sich eine Wohnung im Ausland. Er bleibt bei der deutschen Konzerngesellschaft angestellt. Das Gehalt wird jetzt jedoch nur zu 50 % von der deutschen Gesellschaft gezahlt. Die anderen 50 % zahlt die ausländische Konzerngesellschaft aus. Dazu gibt es e...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.3.1 Europäisches Gemeinschaftsrecht/Betriebssitz im Ausland

In die Bemessung der Umlagen sind auch die Arbeitsentgelte der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer einzubeziehen, für die nach den Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten. Dies gilt auch für solche Arbeitgeber, die ihren Betriebssitz im Ausland haben und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 2.2 Beitragsberechnung bei Umzug ins Ausland

Das Altersteilzeitarbeitsentgelt, der Aufstockungsbetrag und der Unterschiedsbetrag zur Rentenversicherung werden bei Arbeitnehmern, die während der Freistellungsphase ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt haben, so behandelt, als wäre hierauf deutsches Steuerrecht angewendet worden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4 Arbeitslosengeld nach Beschäftigung im EU-Ausland

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld werden auch Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Norwegen oder Liechtenstein berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass zwischen der Beschäftigung im Ausland und der Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.8 Arbeitnehmerentsendung ins Ausland

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt und bleibt deren Arbeitslohn nach Maßgabe eines DBA steuerfrei, gilt für die Beiträge zur kapitalgedeckten bAV gleichwohl vorrangig die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG. Folglich fließen die Beiträge in Höhe des steuerfreien Volumens nicht in den Progressionsvorbehalt [1] ein und müssen nicht in der Lohnsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Meldepflicht des Arbeitgebers mit Sitz im Ausland

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aea) EU-/EWR-Ausland

Rn. 964a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG aF war nach seinem Wortlaut her nicht anwendbar, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst/Auftrag einer ausländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht wurde. Der EuGH hat in konsequenter Fortführung seiner Rspr darin einen Verstoß gegen Art 49 EG (Dienstleistungsfreiheit) gesehen (EuGH vom 18.12.2007,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die ArbN müssen im Ausland ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben

Rn. 2234 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu den Begriffen (s R 3.64 Abs 1 S 1 LStR 2023) Wohnsitz: s § 8 AO, gewöhnlicher Aufenthalt: s § 9 AO. S dazu BFH BStBl II 2001, 132. Das bedeutet, dass diese ArbN somit unbeschränkt stpfl sind (s § 1 Abs 1 S 1 EStG).mehr