Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Strategischer Einkauf: Präv... / 2.1 Potenzielle Risiken

Professionelles Einkaufen setzen einen professionellen Vergabeprozess voraus. In diesem Vergabeprozess, auch Sourcing genannt, wird die Auftragsvergabe strategisch gesteuert. Um bestmögliche Entscheidungen zu treffen können, muss zunächst eine interne Analyse vorgenommen werden. Im Rahmen dieser internen Analyse wird der Vergabeumfang technisch und organisatorisch möglichst ...mehr

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Strategischer Einkauf: Präv... / 3.3 Schritt 3: Entscheidung

Nach der in Abbildung 5 empfohlenen kurzfristigen Stabilisierung gilt es die langfristige Belieferung abzusichern. Basierend auf den Krisenursachen (siehe Abbildung 2) sowie den erwähnten Wechselbarrieren muss das einkaufende Unternehmen entscheiden, wie es weiter verfahren möchte. Hierbei kann das folgende Reaktionsmodell hilfreich sein: Exit (Beendigung): Beenden der Bezieh...mehr

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Strategischer Einkauf: Präv... / 1 Notwendigkeit von strategischem Lieferanten-Risikomanagement

Um individualisierte Produkte zu bezahlbaren Preisen marktgerecht anbieten zu können, sind Industrieunternehmen sämtlicher Branchen in hochkomplexe Wertschöpfungsnetzwerke eingebunden. Die damit verknüpfte Bedeutung des Einkaufs ist nicht nur strategischer Natur, sondern wird auch finanziell in der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich, da der Aufwand für zugekaufte Materi...mehr

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Strategischer Einkauf: Präv... / 2.2 Gegenmaßnahmen

In Abbildung 3 ist eine mögliche Vorlage (Template) dargestellt, welche die genannten Aspekte der Vergabeentscheidung abdeckt. Die wesentlichen Risikokategorien in Abbildung 3 stehen in Verbindung mit den strategischen, operativen und finanziellen Krisenstadien des Krisenmodells von Abbildung 2. Die in der Vorlage aufgelisteten Risiken werden in Abbildung 3 um eine grafische...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.3 Aufwendungen nur zugunsten eines bestimmten Sondereigentums

Auch für Wartungs- bzw. Erhaltungskosten an Teilen des Gemeinschaftseigentums, die letztlich nur einem einzelnen Sondereigentümer zugutekommen, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insgesamt verantwortlich, soweit hier nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung bestehen. Soweit die Wohnungseigentümer im konkreten Einzelfall nicht gemä...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4 Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung

Die Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen regelt § 21 WEG. Zunächst und grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die die Baumaßnahme beschlossen haben, auch deren Kosten zu tragen haben, wofür sie aber die geschaffene Einrichtung auch ausschließlich nutzen dürfen. Von diesem Grundsatz gibt es 2 praxisrelevante Ausnahmen, die in § 21 Abs. 2 Satz 1 WEG geregelt sind. 4.1 Kos...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3 Kosten von Erhaltungsmaßnahmen

3.1 Grundsätze Bezüglich der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gelten keine Besonderheiten gegenüber der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Auch ihre Verteilung richtet sich nach dem gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Allerdings bestehen nicht selten insoweit Besonderheiten, als bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen (zu § 2 und § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich unterhalten. Darüber hinaus finanzieren sie sich häufig in nicht unerheblichem Umfang aus öffentlichen Zuschüssen. Da es in der Ver...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des UStAE zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Be...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4.1.2 Kostenamortisation

Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG haben sämtliche Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen, wenn sich deren Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Die Kostentragungspflicht besteht für alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, also Baukosten und Folgekosten des Gebrauchs und der Erhaltung. Ausreichend ist ein einf...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht unmittelbar von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergüt...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.1 Betriebskosten

Hinsichtlich des Betriebskostenbegriffs kann grundsätzlich auf die mietrechtliche Bestimmung des § 556 Abs. 1 BGB Bezug genommen werden, wobei der wohnungseigentumsrechtliche Kostenbegriff weiter- und darüber hinausgeht. Nach § 556 Abs. 1 BGB kann der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Begriff der Betriebsk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Teilpauschalierung nach § 70 Abs. 2 UStDV

Rz. 53 Für die in Abschnitt B der Anlage zur UStDV aufgeführten Unternehmer kommt eine Teilpauschalierung der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV infrage. Bei diesen Unternehmern können neben den Durchschnittssätzen noch die folgenden Vorsteuerbeträge unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG abgezogen werden: Vorsteuerbeträge für Gegenstände, die der Unternehme...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4.4 Kostenverteilungsänderung

Da auch die Kosten der baulichen Maßnahmen des § 20 WEG nach dem in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gesetzlich geregelten Maßstab der Miteigentumsanteile umgelegt werden, ermöglicht § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG eine Abänderung dieser Kostenverteilungsschlüssel nach einem anderen Maßstab. Wie stets, darf der abweichende Kostenverteilungsschlüssel nicht solcherart gegen das Willkürverbot ver...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3.2 Kostenverteilungsänderung

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 einschneidende Änderungen hinsichtlich der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht.[1] Die Wohnungseigentümer können auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit einfacher Mehrheit nicht nur Einzelfallregelungen beschließen, sondern dauerhaft beschließen...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4.1.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. Hinweis "Mehr" oder "mindestens" die Hälfte? Umstritten ist, o...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.1 Gesetzlicher Ansatz: Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen

Die Generalklausel der Kostenverteilung stellt § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG dar. Hiernach hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Den maßgeblichen Anteil regelt § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Danach bestim...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 5 Mehrhausanlagen

Auch in einer Mehrhausanlage ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Wiederum anderes gilt, wenn in der Gemeinschaftsordnung andere Kostenverteilungsschlüssel vereinbart sind, beispielsweise eine Kostentrennung nach Gebäuden. Ferner ist die g...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4.2.1 Grundsätze

Unterhalb der Schwelle von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG und soweit sich die Kosten der Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, gilt für einfach-mehrheitlich beschlossene Maßnahmen der baulichen Veränderung der Grundsatz, dass diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten baulicher Veränderungen tragen müssen, die sie b...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Bezüglich der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gelten keine Besonderheiten gegenüber der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Auch ihre Verteilung richtet sich nach dem gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Allerdings bestehen nicht selten insoweit Besonderheiten, als bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch die Tei...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4.3 Kostenverteilung bei Gestattungsmaßnahmen

Für sämtliche Gestattungsmaßnahmen ordnet § 21 Abs. 1 WEG die alleinige Kostentragungspflicht des oder derjenigen Wohnungseigentümer an, denen die bauliche Veränderung gestattet wurde. Allein sie sind auch nur zur Nutzung der Einrichtung berechtigt. Praxis-Beispiel Der Treppenlift – Teil 1 In der aus 15 Wohnungseigentümern bestehenden Wohnanlage leben 3 bereits hochbetagte und...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / Zusammenfassung

Überblick Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Der Anteil des einzelnen Wohnungseigentü...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3.3 Anpassung des Gemeinschaftseigentums an öffentlich-rechtliche Vorgaben

Maßnahmen, die der Anpassung des Gemeinschaftseigentums an öffentlich-rechtliche Vorgaben dienen, werden nicht unter § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG subsumiert. Wird aufgrund behördlicher Anordnung etwa die Errichtung eines 2. Rettungswegs im Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers durch Einbau eines Fensters erforderlich, stellt dies eine Maßnahme zur Fertigstellung de...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 4.2.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen dürfen, kann das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs. 4 WEG, dass ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, verlangen kann, dass ihm dies nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die einzelnen Durchschnittssätze

Rz. 75 Die Zusammenstellung der Berufs- oder Gewerbezweige i. S. d. Anlage zur UStDV ist eine abschließende Aufzählung. Für eine Erweiterung oder analoge Anwendung der Durchschnittssätze auf andere Berufs- oder Gewerbezweige besteht für den betroffenen Unternehmer kein Rechtsanspruch. Die festgesetzten Durchschnittssätze sind für den Steuerpflichtigen wie für die Verwaltung ...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3.4 Erstmalige ordnungsmäßige Herstellung

Vorerwähnte Grundsätze gelten auch mit Blick auf eine erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des Gemeinschaftseigentums. Diese Kosten können nicht exklusiv den von der planwidrigen Errichtung betroffenen Wohnungseigentümern auferlegt werden. Bedarf es etwa einer erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung einer Mehrhausanlage, kann nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG beschlossen we...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.2 Verhältnis von Vereinbarung und Gesetz

Ist ein bestimmter Kostenverteilungsschlüssel (etwa in der Gemeinschaftsordnung) vereinbart, haben die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Kompetenz, diesen durch Mehrheitsbeschluss bezüglich bestimmter Kosten oder Arten von Kosten abzuändern. Die Vereinbarung kann allerdings festschreiben, dass eine Änderungsbeschlussfassung nicht möglich ist, vielmehr der ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.1 Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern

4.1.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. Hinweis "Mehr" oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.2 Kostenverteilung nur unter den Zustimmenden

4.2.1 Grundsätze Unterhalb der Schwelle von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG und soweit sich die Kosten der Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, gilt für einfach-mehrheitlich beschlossene Maßnahmen der baulichen Veränderung der Grundsatz, dass diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten baulicher Veränderungen tragen m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 2 Betriebs- und Verwaltungskosten

Auch die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten erfolgt zunächst und grundsätzlich aufgrund des gesetzlichen Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder aber eines abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels. Ermächtigt ausnahmsweise die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung den Verwalter, nicht eindeutig zuzuordnende Kosten nach Erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.2 Garagenkosten

Ohne besondere Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung hat jeder Wohnungseigentümer, egal ob mit oder ohne Garagenplatz oder Nutzungsrecht in einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Tiefgarage, für die laufenden Kosten, z. B. Reparaturkosten im Bereich der Tiefgarageneinfahrt oder des Garagentors, anteilig aufzukommen. Umgekehrt haben sich aber auch Teileigentümer, die nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.1 Aufzugskosten

Einen Dauerbrenner für Streitigkeiten stellt die Verteilung von Aufzugskosten dar. Die Gerichte hatten sich wiederholt mit der Frage zu befassen, ob es für Eigentümer in Häusern ohne Aufzug zumutbar ist, sich an Aufzugskosten anderer Häuser der Wohnanlage zu beteiligen. Hier hat bereits der BGH[1] 1984 in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass sowohl die Kosten der la...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Kommentar Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG) setzt voraus, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn eine Bescheinigung über die Maßnahmen ausstellt. Das BMF hat für die Betriebe nun neue Musterbescheinigungen veröffentlicht. Steuerbonus seit 1.1.2020 Seit dem 1.1.2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerentstehung

Rz. 117 Die Gestattung zur Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ist Voraussetzung für die Entstehung der USt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die USt entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Einen Einfluss auf die Höhe der entstehenden USt hat die Art der Berechnung der USt nicht. Rz. 118 Die Höhe der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Aufwendungen für Außenwerbung

Die Aufwendungen einer Spezialagentur für die Verschaffung von Werbeträgern im Außenbereich sind gewerbesteuerrechtlich nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und f GewStG hinzuzurechnen. Hess. FG v. 11.5.2022 – 8 K 365/17, EFG 2022, 1913, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 33/22mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für einen Zinssatzswap als Betriebsausgaben bei § 13 EStG

Bei Fehlen einer bestands-, volumen-, laufzeit- und betragsmäßigen Kongruenz zwischen Zinssatzswaps und den zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus aufgenommenen Darlehen sowie bei einem recht großen zeitlichen Abstand zwischen dem Abschluss der Geschäfte hat das FG Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung der Swap-Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Einkünften au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2 Ausgaben

Zu berücksichtigen sind stets sämtliche Ausgaben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der jeweiligen Wirtschaftsplanperiode. Zu den Ausgaben bzw. Kosten gehören im Regelfall: 2.2.1 Betriebskosten Die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums stellen in aller Regel den größten Ausgabenposten der Gemeinschaft dar. Abhängig vom konkreten Einzelfall handelt es sich i. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.8 Sonstige administrative Kosten

Im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen sind auch sonstige administrative Kosten wie etwa die Saalmiete für Eigentümerversammlungen und Kontoführungsgebühren. Steht im Zeitraum der zu planenden Wirtschaftsperiode die Wiederbestellung des Verwalters an, sollte er die Kosten für die Beglaubigung des entsprechenden Versammlungsprotokolls berücksichtigen. Positionen, die nicht in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.2 Kosten der Verwaltung

Zu berücksichtigen ist hier in erster Linie das Verwalterhonorar sowie ggf. vereinbarte Zusatzhonorare für bestimmte Leistungen bzw. Tätigkeiten des Verwalters, die auch tatsächlich in der entsprechenden Wirtschaftsperiode erbracht bzw. entfaltet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 2.1 Grundlagen

Rz. 4 Reisekosten können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich/beruflich veranlasst sind. Problematisch ist die Behandlung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl aus betrieblichen/beruflichen als auch aus privaten Gründen unternommen werden. Der Große Senat des BFH hat für einen derartigen Fall entschieden, dass die Aufwendungen für die Hin- und Rü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 1. Photovoltaik

Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen: § 3 Nr. 72 EStG stellt rückwirkend Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn diese nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG). Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp, die auf, an oder in einem Einfamilien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 2.4 Incentivereisen

Rz. 15 Unter einer Incentivereise(Incentive-Reise) [1] ist eine Reise zu verstehen, die ein Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Mitarbeiter des Unternehmens für erbrachte Leistungen zu belohnen bzw. zu weiteren Leistungen zu motivieren. Gegenstand und Organisation der allgemeinen touristischen Interessen dienenden Reise obliegen üblicherweise dem gewährenden Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Geltendmachung ... / I. Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

In H 3.31 LStH weist die Finanzverwaltung lediglich auf zwei BFH-Entscheidungen hin, wonach Aufwendungen einer Instrumentalsolistin für Abendkleider und schwarze Hosen nicht als Betriebsausgaben (BA) oder Werbungskosten (WK) geltend gemacht werden können[1]; selbiges gelte für den Lodenmantel eines Forstbediensteten, der diesen auf dienstliche Anweisung tragen und mit einem le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 5.1 Aktivierung von Reisekosten in der Bilanz

Rz. 82 Üblicherweise gehören Reisekosten zu den sofort abzugsfähigen Aufwendungen der Periode und werden entsprechend verbucht. Denkbar wäre allerdings auch eine Aktivierung von Reisekosten als Nebenkosten zu Anschaffungs- oder Herstellungsvorgängen. Rz. 83 Allgemeine Voraussetzung für die Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten [1] ist, dass es sich um Einzelkosten handelt, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen

Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regelfall. Insoweit unterbleibt auch der Ansatz eines z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.4 Reisenebenkosten

Rz. 79 Reisenebenkosten [1] sind bei allen Reisearten in tatsächlicher oder zumindest glaubhaft gemachter Höhe als Betriebsausgaben/ Werbungskosten abzugsfähig. Hierunter fallen Kosten für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern;[2] Gepäckaufbewahrung und -beförderung; Kreditkartengebühren, wenn die Kreditkarte ausschließli...mehr