Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zuständigkeit.

Rn 282 Im Zwischenstreit um die örtliche Zuständigkeit ist nach einer Ansicht der volle Wert anzusetzen (Ddorf RPfleger 72, 463; BayObLG, NJW-RR 02, 882; in Berufung geringer: OLGR Frankf 99, 153). Da indes bei der Rechtswegbestimmung (s dort) nur ein Bruchteil anzusetzen ist, gilt dies auch hier, jedenfalls wenn Hilfsverweisungsanträge gestellt sind und es deshalb nur um da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Entscheidung.

Rn 3 Über die Kosten der Nebenintervention muss entschieden werden. Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ergeht von Amts wegen (§ 308 II). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Gleichwohl schadet es nicht, das Gericht an seine Pflicht zur Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu erinnern, da in der Praxis diese Entscheidung häufig übersehen wird. I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2274 BGB – Persönlicher Abschluss.

Gesetzestext Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. Rn 1 Nur der Erblasser persönlich kann die für den Erbvertrag wesentliche vertragsmäßige Verfügung vTw schließen, bestätigen (§ 2284 1) oder aufheben (§ 2290 II 1). Nur er selbst kann zurücktreten (§ 2296 I 1). Das gilt auch bei einem gerichtlichen (Anwalts)Vergleich (Ddorf NJW 07, 1290; Bremen 1.8.12...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erheblicher Grund.

Rn 3 Aus der Sphäre der Prozessbevollmächtigten: persönliche Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, Terminskollisionen; die Verweisung des Anwalts auf eine Terminswahrnehmung durch den Sozius wird idR unzulässig sein, wenn dieser nicht ohnehin eingearbeitet ist. Bei Kollision mehrerer Gerichtstermine wird abzuwägen sein, welcher der kollidierenden Termine am sinnvollsten verl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 57 IRe Anspruchs nach § 839 kann der Geschädigte lediglich verlangen, so gestellt zu werden, als hätte sich der Beamte amtspflichtgemäß verhalten (BGH NJW 01, 2626 [BGH 10.05.2001 - III ZR 111/99]). Die Ermittlung der Schadenshöhe erfolgt nach §§ 249 ff (s § 249 Rn 5 ff). Ergänzend ist zu bemerken, dass als Schaden nicht selten Anwalts- und Steuerberaterkosten geltend gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bewilligung von VKH richtet sich sowohl in Ehe- und Familienstreitsachen gem § 113 I 2 als auch in den fG-Familiensachen gem § 76 I nach den §§ 114 ff ZPO. Unterschiede ergeben sich für die fG-Familiensachen grds in Bezug auf die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts, die in § 78 II abweichend von § 121 II ZPO geregelt ist. Die Bewilligung von VKH in einer E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Es besteht kein Formzwang, der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Möglich ist auch die Antragstellung bei der Rechtsantragstelle oder zu Protokoll des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Auch wenn für das beabsichtigte Verfahren Anwaltszwang besteht, gilt dies nicht für das PKH-Verfahren (§ 78 V). Stellt ein Anwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den (strengen) Grundsatz auf, dass allein die Fristversäumung dazu führt, dass deren hieran geknüpfte nachteilige Folgen eintreten; es bedarf mithin grds keiner Belehrung, keiner Androhung und auch (sofern nicht besonders gesetzlich angeordnet) keines gegnerischen Antrags. Dies ist insb für die Rechtsmittelfristen von Bedeutung. Im Zivilprozess erf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhalten

Rn. 181 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wird die selbstständige Tätigkeit nicht im Inland verwertet oder ausgeübt, besteht seit dem VZ 2004 ggf alternativ der inländische Anknüpfungspunkt über die Unterhaltung einer festen Einrichtung oder Betriebsstätte (vgl zum Anknüpfungspunkt Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 72, 41. Aufl). Eine feste Einrichtung ist zu bejahen bei einer Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 3. Formblitz.de

Angefangen mit Musterformularen, -verträgen und -briefen, über ganze Dokumentenpakete, bis hin zu umfassenden Ratgebern und Softwares, stellt Formblitz.de [22] nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer vor die Wahl. Die Internetseite bietet für die Fertigung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Co. einheitliche Vorlagen, die gegen die Entrichtung eines P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gegen ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 4 Nach Abs 3 kann das Gesuch auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden. Gemäß § 78 V besteht daher kein Anwaltszwang für die Einreichung beim LG als Gericht der Hauptsache (Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221). Für das weitere Verfahren beim LG (mündliche Verhandlung sowie Widerspruchseinlegung gegen Beschlussentscheidung) muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Dies ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form.

Rn 2 Im Inland kann der Erbvertrag nur zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr 1) bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner wie ein öffentliches Testament in der in §§ 2232, 2233 geregelten Weise errichtet werden. § 2233 gilt für einen nicht verfügenden Vertragspartner nur, wenn seine Voraussetzungen bei ihm vorliegen. Nur Erblasser müssen persönlich anwesend sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 6 Abs 2 regelt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz abschließend (Musielak/Voit/Lackmann § 719 Rz 5). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 707; sie schließt § 707 daher in ihrem Anwendungsbereich aus. Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist ein Antrag des Schuldners, der nur von einem beim BGH zugelassenen Anwalt gestellt werden kann (BGH NJW-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnisentscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Wird dem Scheidungsantrag stattgegeben, kann in Unterhalts- oder Güterrechtssachen bei Vorliegen der sich aus § 113 I 2 iVm §§ 330 ff ZPO ergebenden Voraussetzungen eine Säumnisentscheidung ergehen. Diese Einschränkung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Einer Säumnisentscheidung gegen den Antragsgegner steht in Ehesachen aber bereits § 130 II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 20 Die dogmatische Einordnung der Sicherungsanordnung ist auch auf Grund der ursprünglichen unklaren Gesetzesbegründung und der kurzfristigen Umformulierung durch den Rechtsausschuss mit erheblichen praktischen Konsequenzen äußerst strittig. Die ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Hinterlegungsanordnung gem § 302a ZPO-Entwurf hätte eine prozessuale Sicherhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 12 Durch die Verweisung an ein anderes Gericht entsteht kein neues Verfahren; es zieht lediglich um und bleibt ansonsten dasselbe Verfahren mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen (zB Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 6 FamGKG Rz 5). Die Vorschrift verweist weder auf § 3 IV noch – anders als § 153 S 2 – auf § 281 III 1 ZPO. Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streit um Parteifähigkeit.

Rn 13 Sofern ein Parteiunfähiger behauptet, parteifähig zu sein, gilt er für die Auseinandersetzung über seine Parteifähigkeit als parteifähig (BGH NJW 93, 2942, 2944 [BGH 16.06.1993 - I ZB 14/91]; 82, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]). Im sog Zulassungsstreit kann der Parteiunfähige einen Anwalt beauftragen und Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen, die ihm die Pa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschließung.

Rn 7 Die Anschließung, die keiner Zulassung der Anschlussrevision bedarf, erfolgt durch Einreichung einer Anschlussschrift seitens eines postulationsfähigen BGH-Anwaltes bei dem mit der Revision befassten Revisionsgericht. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen. Probleme bestanden in der Vergangenheit, wenn die Revi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkungen.

Rn 17 Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück, auch wenn sie nicht innerhalb der Frist erklärt wurde, die für die Prozesshandlung gilt (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 18; NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; 95, 1901, 1902 [BGH 10.01.1995 - X ZB 11/92]; Beschl v 30.10.13 – V ZB 9/13; Celle OLGR 06, 64; BFH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Akten.

Rn 2 Vorzulegen sind nach § 143 Akten, die sich im Besitz einer Partei befinden. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass mit dem Begriff der Akten dabei nur diejenigen in Papierform oder elektronischer Form vorliegenden Unterlagen gemeint sind, die an sich Teil der Gerichtsakten sind, als Duplikate oder aus einem sonstigen Ereignis heraus sich aber in der Hand ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 25 Die Kostenfestsetzung für die Partei und die Kostenfestsetzung für den Anwalt sind selbstständige Verfahren, bei denen jeweils die Rechtsbehelfe des Festsetzungsverfahrens gegeben sind. Gegen den Festsetzungsbeschluss ist für den Gegner die sofortige Beschwerde statthaft. Gegen die Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs durch die Staatskasse ist die Beschwerde gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Privilegierte Forderungen.

Rn 44 Der Kreis der privilegierten Forderungen ist danach zu bestimmen, welche Rechtsfolgen im materiellen Schadensrecht an die begangene unerlaubte Handlung geknüpft werden. Der Gläubiger muss seine Forderung gerade aus dem Recht der unerlaubten Handlungen herleiten können (BGH ZInsO 11, 1608 Rz 7, 13, zu § 302 Nr 1 InsO). Mit dieser Festlegung kann eine einheitliche Reichw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Antragsfrist.

Rn 14 Zu beachten ist, dass der Verlegungsanspruch nur besteht, wenn der Antrag binnen einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung gestellt wird (Abs 3). Damit soll verhindert werden, dass der Antrag kurz vor dem Termin gestellt und so zur Verfahrensverzögerung missbraucht wird (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 24). Für die Berechnung der Wochenfrist ist der Zugang ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristsetzung.

Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutzversicherung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen im engeren Sinn.

Rn 9 Ihr Fehlen hindert bereits eine Zustellung der Klage. Im Einzelnen sind dies die Deutsche Gerichtsbarkeit (§§ 18–20 GVG), Mindestanforderungen an das Vorliegen einer Klageschrift (§ 253), also schriftliche Klage mit Unterschrift, Einreichung durch Anwalt im Anwaltsprozess sowie bei einer 1. Instanz, bestimmter Klageantrag; schließlich die Zahlung eines Gerichtskostenvor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 10 Versäumt ist eine Prozesshandlung, wenn sie überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht (Berufungseinlegung durch einen nicht postulationsfähigen Anwalt oder die Partei selbst) oder beim unzuständigen Gericht vorgenommen wurde. Der Zeitpunkt des Eingangs einer Rechtsmittelschrift wird regelmäßig durch den Eingangsstempel des Gerichts belegt, § 418. Der Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 21; Zö/Lorenz § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFam 14, 906, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 30 Gewinnt der Kl gegen sämtliche Streitgenossen oder gewinnen sämtliche Streitgenossen gegen den Beklagten, ist nach § 91 zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 100 I die Kosten nach Kopfteilen verteilt werden. Wird die Klage nur eines Streitgenossen oder die Klage nur gegen einen Streitgenossen abgewiesen, liegt insoweit wiederum ein teilweises Unterliegen vor,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Steuerneutralität für die ausgleichspflichtige Person (Abs 3 und 4).

Rn 3 Gem § 15 III bedarf die externe Teilung der Zustimmung des ausgleichspflichtigen Ehegatten, wenn die zum Vollzug des Ausgleichs erforderliche Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 IV an die gewählte Zielversorgung bei ihm zu steuerschädlichen Auswirkungen führen würde. Hintergrund dieser Bestimmung sind die je nach Art der Zielversorgung unterschiedlichen steuerrechtlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendige Angaben (S 1).

Rn 5 Nach dem Gesetz muss die Einspruchsschrift das anzufechtende Urteil bezeichnen (idealiter unter richtiger Angabe des Gerichts, der Parteien, des Aktenzeichens und des Datums der Entscheidung) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt werde. Es muss auch klargestellt sein, für und gegen wen der Einspruch eingelegt wird (BGH NJW-RR 99, 938, zur Auslegung s R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses setzt einen formlosen Antrag voraus, den die Prozessbeteiligten, Parteien und Streithelfer stellen dürfen, ohne dass sie sich dafür eines Anwalts bedienen müssen (§ 78 III). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis muss nicht gegeben sein (München FamRZ 85, 202), so dass sich die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entsprechend der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Glaubhaftmachung.

Rn 6 Die für die Bewilligung der Wiedereinsetzung maßgeblichen Tatsachen müssen, soweit sie sich nicht schon aus den Akten ergeben oder sonst gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl BGH NJW 06, 1205 [BGH 15.02.2006 - XII ZB 215/05]), glaubhaft gemacht werden (vgl auch den Beitrag von Koch NJW 16, 2994). Die Glaubhaftmachung richtet sich nach § 294. Nach dessen Abs 2 komme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwilligung, Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung.

Rn 8 Nach § 566 I 1 Nr 1 ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Sprungrevision, dass der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. Diese Erklärung der Einwilligung ist dem Zulassungsantrag beizufügen (§ 566 II 4). Die Bedeutung der Einwilligung des Gegners zeigt sich daran, dass der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision und die Erklärung der Einwilligung al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen der Kündigung.

Rn 2 Die Wirkungen der Kündigung des Mandatsverhältnisses oder des Widerrufs der Vollmacht treten im Innenverhältnis sofort ein (§ 86 Rn 3), dieses wird nicht als fortbestehend fingiert (BGH NJW 59, 2307, 2308; 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]). Im Außenverhältnis treten die Wirkungen erst ein, wenn die weiteren Voraussetzungen nach Abs 1 erfüllt sind, es sei den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Das Musterfeststellungsverfahren verfolgt wie alle Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Wesentlichen drei Zwecke: erstens verbesserte Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen, zweitens einen verhaltenssteuernden Effekt durch Überwindung des rationalen Desinteresses (BTDrs 19/2507, 13) und drittens eine Entlastung der Justiz durch einheitliche Feststellungen bei M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG . Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Erforderli... / [Ohne Titel]

Das Beratungshilfegesetz (BerHG) sieht nach wie vor in seiner Ausgestaltung eine außergerichtliche Beratung als Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Dabei – so der Gesetzeswortlaut – besteht die Beratungshilfe zunächst in einer Beratung und nur soweit auch erforderlich in einer Vertretung. Über diese Erforderlichkeit wird seit jeher gestritten: Muss das Gericht diese prü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr