Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine wortreiche Begründung des AG, aber m.E. leider falsch. 1. Keine Rückwirkung der Aufhebung der Bestellung Das AG vermengt unzulässig, die sich mit der Problematik der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ergebenden Fragen mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung einer (rückwirkend erfolgten) Pflichtverteidigerbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 5 Akteneinsicht

Rz. 44 Obgleich vollständige Aktenkenntnis in der Regel Voraussetzung für eine fundierte Stellungnahme sein dürfte, entspricht es ganz herrschender Auffassung, dass § 91 AO keinen allgemeinen Anspruch auf Akteneinsicht beeinhaltet.[1] Grund hierfür dürfte sein, dass anders als in § 29 VwVfG für die außersteuerlichen Verwaltungsverfahren geregelt, eine jederzeitige Akteneinsi...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 2. Antrag auf Akteneinsicht

Auch wenn sich solche Anträge in der Praxis als wenig erfolgreich erweisen, sollten Steuerpflichtige unter Verweis auf Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) i.V.m. dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und nur behelfsweise nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § 2a Abs. 1 S. 1 AO [s. nachfolgend unter Abschnitt 3]) gegenüber dem FA Akteneinsicht beantragen. I...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / III. Akteneinsicht und Auskunft beantragen

1. Zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen Da für die Akteneinsicht und den Anspruch auf behördliche Auskunft zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, beide Anträge parallel oder stufenweise zu stellen. 2. Antrag auf Akteneinsicht Auch wenn sich solche Anträge in der Praxis als wenig erfolgreich erweisen, sollten Steuerpflichtige unter Verw...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / I. Überblick: Akteneinsichtsrechts vs. Auskunftsrecht

Akteneinsicht zu nehmen erweist sich regelmäßig als strategisch sinnvolle Maßnahme, weil sich Ermessensfehler oder die (Einzelfall-)Umstände, auf die die Finanzbehörde maßgeblich ihre Entscheidung stützt, u.U. erst aus der Finanzamtsakte ergeben. Kein Akteneinsichtsanspruch aus der AO: Die AO gewährt Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Finanzbehö...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 1. Zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Da für die Akteneinsicht und den Anspruch auf behördliche Auskunft zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, beide Anträge parallel oder stufenweise zu stellen.mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 3. Antrag auf Auskunftserteilung

Wird der zuvor beschriebene Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG abgelehnt, sollten Steuerpflichtige Auskunft über die durch die Finanzbehörde verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO beantragen. Hierbei sollte auf die richtige Terminologie geachtet werden. Auf Grundlage von Art. 15 Abs. 1 DSGVO wird Auskunft und nicht Akteneinsic...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / IV. Im Fall einer Klage: auf identische Anträge achten

Sollte die Finanzbehörde die Anträge auf Akteneinsicht und Auskunft ablehnen, ist darauf zu achten, dass der einzuklagende Anspruch identisch mit dem Antrag ist, der zuvor gegenüber der Finanzbehörde gestellt und von der Finanzbehörde abgelehnt wurde. In dem der Entscheidung des FG Münster vom 24.2.2022 (FG Münster v. 24.2.2022 – 6 K 3515/20, EFG 2022, 820, Rev. II R 9/22) z...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / IX. Zusammenfassung und Fazit

Unabhängig davon, ob Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht vermittelt, ermöglicht er jedenfalls einen umfangreichen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der Finanzamtsakte. Von etwaigen Argumenten, die gegen das Bestehen eines Akteneinsichtsrechts angeführt werden, sollten sich Steuerpflichtige nicht abhalten lassen, ihren Antrag weiter zu verfolgen. Die Rechtsauffas...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / [Ohne Titel]

Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch) / Sara Meinert, LL.M.[*] Aktuell mehren sich Entscheidungen der Finanzgerichte zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im finanzbehördlichen Verfahren. Mit Spannung werden klärende Entscheidungen des BFH erwartet, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht ableiten lässt. Ausnahmslos bejaht hat diese Frage bisher nur da...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.2 Anwaltsbeauftragung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich zweitinstanzlich vor dem Landgericht und beim BGH, sollte die Hausgeldklage dorthin kommen, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Erstinstanzlich, also beim Amtsgericht, ist es anders. Dort muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, kann dies aber tun. Regelfall: Rech...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Besonderheiten der Akteneinsicht im OWi-Verfahren

a) Zeitpunkt der Akteneinsicht Rz. 170 Akteneinsicht muss/kann – auch im OWi-Verfahren – so früh und so oft und so lange wie nötig genommen werden. Rz. 171 Wird der Verteidiger vom Mandanten ggf. erst kurz vor der Hauptverhandlung beauftragt, muss der Verteidiger sich auch in diesen Fällen nicht nur selbst ausreichend Zeit zur Vorbereitung nehmen, sondern auch darauf bestehen,...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Zeitpunkt der Akteneinsicht

Rz. 170 Akteneinsicht muss/kann – auch im OWi-Verfahren – so früh und so oft und so lange wie nötig genommen werden. Rz. 171 Wird der Verteidiger vom Mandanten ggf. erst kurz vor der Hauptverhandlung beauftragt, muss der Verteidiger sich auch in diesen Fällen nicht nur selbst ausreichend Zeit zur Vorbereitung nehmen, sondern auch darauf bestehen, dass ihm diese Zeit gelassen ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Umfang der Akteneinsicht, insbesondere Bedienungsanleitung, Lebensakte, Messfilm, Rohmessdaten u.a., im Rahmen der Verwendung "standardisierter Messverfahren"

a) Allgemeines Rz. 179 Der Nachweis insbesondere von (vermeintlichen) Geschwindigkeits- oder Rotlicht­verstößen erfolgt regelmäßig mittels sog. standardisierter Messverfahren (vgl. Rdn 8 ff.). In solchen Fällen ist das Gericht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelfall nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einzu...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Akteneinsicht/Einsicht in die Messunterlagen

1. Allgemeines Rz. 168 Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (Cierniak, zfs 2012, 664, 669; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; dies., DAR 2018, 541, 542). Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Nur eine möglichst frühzeitige Information ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Verfahren

Rz. 172 Hinweis Für die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln der Akteneinsicht im Strafverfahren (s. Burhoff/Burhoff, EV, Rn 225 ff.; Burhoff/Niehaus, OWi, Rn 252 ff.). Rz. 173 Zuständig für die Akteneinsicht im vorbereitenden Verfahren ist die Verwaltungsbehörde, die das Verfahren durchführt. Ist das Verfahren bereits beim AG anhängig, ist di...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 168 Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (Cierniak, zfs 2012, 664, 669; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; dies., DAR 2018, 541, 542). Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Nur eine möglichst frühzeitige Information über die Vorwü...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 6. Auswertung der Bußgeldakte

Rz. 202 Bei der Auswertung der Akte (allgemein zur Auswertung der Akte nach Akteneinsicht Burhoff/Burhoff, EV, Rn 258.) muss der Verteidiger insb. auf Folgendes achten; wegen weiterer Punkte wird verwiesen auf die Checkliste zu Fehlerquellen der Messung [für die Geschwindigkeitsüberschreitung] bei Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 1960 ff.:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Rechtsgrundlage für das Einsichtsrecht

Rz. 180 Hinsichtlich der Rechtsgrundlage für das Recht auf Einsicht in die genannten "Messunterlagen" ist zwischen dem Recht auf Akteneinsicht und dem Recht auf Offenlegung von Unterlagen, die sich nicht bei der Akte befinden, aber für die Verteidigung von Bedeutung sein könnten (Messunterlagen, Lebensakte des Geschwindigkeitsmessgerätes, Bedienungsanleitung etc.), zu unters...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Beschwerde

Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Verfahrensrüge, § 79 OWiG

Rz. 197 Die Frage der nicht bzw. nicht ausreichend gewährten Akteneinsicht kann jedenfalls dann zum Gegenstand der Rechtsbeschwerde gemacht werden, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR oder ein Fahrverbot verhängt worden ist (§ 79 OWiG). Allerdings muss dies im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu muss der Verteidiger wie folgt vorgehe...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / c) Umfang des Einsichtsrechts

aa) Messfilm/Messserie/(Roh-)Messdaten Rz. 186 Wie bei Rdn 184 dargelegt, kann es zur Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Messung erforderlich sein, u.a. auch die vorangegangenen bzw. nachfolgenden Aufzeichnungen (also Aufzeichnungen über andere Verkehrsteilnehmer als den Betroffenen) einzusehen, um feststellen zu können, ob es ggf. bei der gesamten Verkehrsüberwachung zu ­...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Anspruch auf Einsichtnahme in nicht bei der Akte befindliche Unterlagen

Rz. 182 Will der Verteidiger Einsicht in andere Unterlagen nehmen als diejenigen, die sich bei der Akte befinden, also insbesondere in solche Unterlagen, die er – bzw. ein von ihm ggf. zu beauftragender Privatgutachter – benötigt, um insbesondere die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen (Messunterlagen, s.o.), so kann er diesen Anspruch nicht mit dem Recht...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Formeller Aktenbegriff

Rz. 181 Im Rahmen des AER gilt ein formeller Aktenbegriff. Daher kann auf diesem Wege Einsicht in alle Unterlagen, die sich bei der Akte befinden, und in solche Unterlagen genommen werden, die mit der Anklage vorzulegen sind (§ 46 OWiG i.V.m. § 147 Abs. 1, 2. Alt. StPO), also in solche Unterlagen, die nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts von Bedeutung ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Begründungsanforderungen (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO)

Rz. 201 Zur Begründung der Rechtsbeschwerde ist auf die strengen Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu verweisen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Begründung einer Rechtsbeschwerde, mit der die nicht ausreichende Akteneinsicht geltend gemacht werden soll, sind die OLG sehr streng (vgl. Leitmeier, NJW 2016, 1457, 1459, der formuliert: "Das sind nicht mehr hohe ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Verteidigung im OWi-Verfahren

Rz. 4 Der Verteidiger muss sich bei der Verteidigung im OWi-Verfahren vorab folgende allgemeine Punkte bewusst machen:mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIII. Sachsen

Rz. 13 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) v. 21.5.2014 (SächsABl., S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29.11.2021 (SächsABl SDr. S. S 167) A Allgemeines I. Begriffsbestimmung Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Allgemeines

Rz. 179 Der Nachweis insbesondere von (vermeintlichen) Geschwindigkeits- oder Rotlicht­verstößen erfolgt regelmäßig mittels sog. standardisierter Messverfahren (vgl. Rdn 8 ff.). In solchen Fällen ist das Gericht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelfall nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einzuholen. Will di...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Messfilm/Messserie/(Roh-)Messdaten

Rz. 186 Wie bei Rdn 184 dargelegt, kann es zur Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Messung erforderlich sein, u.a. auch die vorangegangenen bzw. nachfolgenden Aufzeichnungen (also Aufzeichnungen über andere Verkehrsteilnehmer als den Betroffenen) einzusehen, um feststellen zu können, ob es ggf. bei der gesamten Verkehrsüberwachung zu ­Problemen kam. Die Aufzeichnungen, die...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 5. Rechtsmittel

a) Beschwerde Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Rechtsbeschwerde

aa) Verfahrensrüge, § 79 OWiG Rz. 197 Die Frage der nicht bzw. nicht ausreichend gewährten Akteneinsicht kann jedenfalls dann zum Gegenstand der Rechtsbeschwerde gemacht werden, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR oder ein Fahrverbot verhängt worden ist (§ 79 OWiG). Allerdings muss dies im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu muss der ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Unterbleiben der Datenspeicherung

Rz. 192 Wird ein Messgerät verwendet, das überhaupt keine Daten (Rohmessdaten) speichert, wie dies bei den verwendeten Lasermessgeräten (etwa Traffistar) der Fall ist, so läuft das Einsichtsrecht des Betroffenen leer. Ihm wird die Möglichkeit genommen, das Verfahren technisch nachzuvollziehen und zu überprüfen. Er wäre letztlich gezwungen, das Ergebnis des Messverfahrens hin...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Bedienungsanleitung, Lebensakte

Rz. 191 Besondere Bedeutung haben im straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die Bedienungsanleitung des bei einer Messung verwendeten Messgerätes und sonstige zu dem Messgerät gehörende Unterlagen sowie ggf. (Roh-)Messdaten, Token und Passwörter bzw. die sog. "Lebensakte" (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.4.2021 – 1 OWi 2 SsRs 173/20, zfs 2021, 353 = DAR...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 103 Für die Feststellung, ob der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten worden ist, stehen in der Praxis verschiedene Messverfahren zur Verfügung. Die in der Praxis häufigsten Messverfahren (vgl. zu den Messverfahren eingehend auch Burhoff/H.P. Grün u.a., OWi, Rn 80 ff.; Rebler, VD 2013, 76 ff.; auch noch Schmedding, DAR 2010, 426; Löhle, DAR 2016, 161; zum Beweisa...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 4. Art und Weise und Zeitpunkt der Einsichtnahme

Rz. 194 Die Besichtigung von Tonband-, Video- oder Filmaufnahmen erfolgt grds. in der Weise, dass der Verteidiger sie sich – auch mehrmals – vorspielen lässt. Ist das zur Informationsvermittlung nicht ausreichend, hat er einen Anspruch auf Herstellung einer amtlich gefertigten Kopie des Video- oder Tonbandes oder des Films und kann insbesondere nicht auf Einsichtnahme in den...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Rechtsbeschwerde in den Zulassungsfällen des § 80 OWiG

Rz. 198 Problematisch ist die Rüge der Verletzung des oben dargestellten und aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren hergeleiteten Einsichtsrechts in die Messunterlagen im Rechtsbeschwerdeverfahren dann, wenn ein Zulassungsfall nach § 80 OWiG vorliegt, also dann, wenn kein Fahrverbot verhängt worden ist und die Geldbuße nicht mehr als 100 EUR (§ 80 Abs. 2 OWiG) oder nicht ...mehr

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Vorwort

Der Rechtsanwalt, der in straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren verteidigt, muss sich vor allem auch mit Messverfahren auseinandersetzen, und zwar nicht nur mit den rechtlichen, sondern auch mit den technischen Fragen. Erst deren Kenntnis ermöglicht eine sachgerechte Verteidigung. Eine hohe Sachkompetenz des Verteidigers in diesem Bereich ist die beste Voraussetzung für ei...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 7. Rechtsprechungsübersicht

Rz. 203 Zu den o.a. Fragen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung vor. Diese kann aus Platzgründen hier nicht vollständig vorgestellt werden (vgl. a. Voraufl. Rn 197 ff.). Nachfolgend wird nur auf besonders wichtige Entscheidungen hingewiesen. Rz. 204mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XII. Saarland

Rz. 12 Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gem. § 80 Abs. 4 SPolG – gültig bis 2.1.2027 1. Rechtslage In Ergänzung der originären vollzugspolizeilichen Verkehrsüberwachung kann das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa auf Antrag den Ortspolizeibehörden gemäß § 80 Abs. 4 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) die Befugnis zur Überwa...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Arbeitshilfen / II. Bayern

Rz. 2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.5.2006 – Az.: I C 4–3618.2–31 – Verkündungsstand: 26.5.2009 – – Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ziele Die Verkehrsüberwachung dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahme...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 39 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[34] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

Rz. 30 Der Beteiligtenbegriff ist maßgeblich für:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermittlung" und da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht

Rz. 272 [Autor/Stand] Die zumindest teilweise Akteneinsicht kann nicht unter Hinweis auf § 147 StPO (Gefährdung des Untersuchungszwecks) versagt werden, wenn bei dem Beschuldigten durchsucht wurde.[2] Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gel...mehr