Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Überblick

Rz. 45 Ein Blick in die Vermögensbilanz vieler vermögender Privatanleger offenbart den Befund einer hohen Immobilienquote. Die unterschiedlichen Erhebungen siedeln den Anteil zwischen 60–80 % am Bruttovermögenswert an. Gleichzeitig gehört diese Anlageklasse zu den am stärksten mit Fremdfinanzierung gehebelten Anlageformen. Weitere Kennzeichen sind die tradierte und erst in j...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (b) Renditeberechnung

Rz. 48 Eine Renditeberechnung sollte zunächst eine scheinbare Banalität nicht aus dem Blick verlieren: Die Rendite einer Immobilieninvestition muss zunächst ohne Berücksichtigung einer Fremdfinanzierung erfolgen, was bei Wertpapieranlagen Usus ist. Erst im zweiten Schritt sollte man sich Vergewisserung darüber verschaffen, ob eine Fremdfinanzierung sich positiv auf die Gesam...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 288 Der Hinzurechnung unterliegen alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die Überlassung des Rechts anzusehen sind. Dies gilt auch für Leistungen, die an sich dem Überlassenden obliegen, die aber der aus dem überlassenen Recht Berechtigte im Hinblick auf die Überlassung des Rechts übernommen hat.[1] Rz. 289 Die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung vo...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.3 Vorzeitige Disagioauflösung

Sowohl das Handels- als auch das Steuerrecht sehen grundsätzlich keine außerplanmäßigen Abschreibungen oder Teilwertabschreibungen vor. Eine Ausnahme kommt im Falle einer vorzeitigen Darlehenstilgung zur Anwendung. Gleiches gilt, wenn das Darlehen durch den Gläubiger erlassen wird. In diesen Fällen ist die verbleibende Disagioabgrenzung in vollem Umfang Zinsaufwand der Perio...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.2.1 Lineare Methode

Bei der Ermittlung der Jahresabschreibungen nach der linearen Methode wird das Disagio durch die Laufzeit des Darlehens dividiert. Jahresabschreibung = Disagiobetrag : Laufzeit (Jahre) Ist für das Darlehen eine (kürzere) Zinsbindungsfrist vereinbart, kann diese handelsrechtlich für die planmäßige Abschreibungsermittlung verwendet werden. Steuerlich hat die Verteilung des Disag...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.2.2 Zinsstaffelmethode

Im Rahmen der Zinsstaffelmethode wird für die Ermittlung der Jahresabschreibung das Disagio durch die Summe der arithmetischen Reihe der Abschreibungsjahre dividiert und anschließend für das entsprechende Jahr mit der Restlaufzeit multipliziert. Disagio x Abschreibungsjahr in umgekehrter Reihenfolge : Summe der arithmetischen Reihe der Abschreibungsjahre Die Summe der arithmet...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.1 Auflösung des Disagios über die Laufzeit

Die Vorgaben für die bilanzielle Behandlung des Disagios in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sind unterschiedlich. Das Handelsrecht behandelt das Disagio als Sonderposten; es bietet dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, das Disagio als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren oder es sofort gewinnwirksam als Aufwand zu verbuchen. Sofern eine Aktivierung als Rech...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sofern der Darlehensnehmer dennoch auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags beharrt, kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen üblicherweise nach; allerdings fällt dann meist die so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" an. Sie entsprich...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Betriebliche Aufwendungen

Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.2.1 Fallgruppen, in denen schon nach bisheriger Rechtsprechung ein Abzug zulässig war

Rz. 42 In ständiger Rspr. erkannte der BFH schon vor der Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 zwei Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot an, so die geringfügige private Nutzung (Rz. 42a) und die Aufteilbarkeit nach einem objektiven Maßstab (Rz. 44).[1] In diesen Fällen ist ein Abzug als Erwerbsaufwand unverändert geboten. Rz. 42a Ein unbedeutendes und nicht ins G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.3 Kritik und wichtigste Folgerungen

Rz. 38 Der geänderten BFH-Rechtsprechung ist zuzustimmen. Es erscheint widersprüchlich, dass einerseits Kfz-Kosten[1], Aufwendungen für ein Flugzeug[2] oder Telefongebühren[3] in einen betrieblich (beruflich) und einen privat veranlassten Teil aufteilbar waren, andererseits aber bei Aufwendungen für ein Tonbandgerät oder eine Schreibmaschine[4], ein Fernsehgerät[5], einen Ko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2.2 Gleichzeitige Veranlassung durch private und berufliche Zwecke

Rz. 62 Wird ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut gleichzeitig betrieblich (beruflich) und aus Gründen der Lebensführung genutzt, sind die Aufwendungen hierfür (einschl. AfA) ebenso wie laufende Aufwendungen grundsätzlich in vollem Umfang nicht abziehbar (Rz. 56f). Eine Aufteilung sollte nach der Grundidee des § 12 Nr. 1 EStG i. d. R. (s. aber Rz. 56) nur gebot...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.2 Degressive Abschreibung

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung mit gleichbleibenden Beträgen unterscheiden sich die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Abschreibung über die Laufzeit. In den ersten Jahren des Nutzungsdauerzeitraums kommen durch den Ansatz eines gleichbleibenden Prozentsatzes auf den Restbuchwert die höchsten Abschreibungswerte zum Ansatz, in den letzten Jahren die niedrigsten....mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.1 Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Betriebs- und Geschäftsausstattungen in gleichbleibenden Teilbeträgen über die gewählte Nutzungsdauer verteilt. Es erfolgt daher ein kontinuierlicher Abschreibungsverlauf, der i. d. R. nicht dem tatsächlichen Werteverzehr der jeweiligen Betriebs- und Geschäftsausstattung entspricht. Für die buc...mehr

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Aufwendungen / 1.5 Abschreibungen

1.5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen In § 275 Abs. 2 Nr. 7a HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren alle planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf selbst erstellte oder erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert und das Sachanlageve...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.3 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Im Rahmen eines BMF-Schreibens[1] wurde eine Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung geschaffen. Bei den im Schreiben aufgeführten Wirtschaftsgütern kann in der Steuerbilanz – abweichend von den gewöhnlichen AfA-Tabellen – eine einjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die Anwendung dieses Wahlrechts ...mehr

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Aufwendungen / 1.5.2 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

In § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren nur die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auszuweisen, soweit sie die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten. Die hiermit korrespondierenden üblichen Abschreibungen werden unter Nr. 2 Bestandsveränderungen, Nr. 5a Materialaufwand und Nr. 8...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2 Folgebewertung: Welche Abschreibungsmethoden zum Ansatz kommen können

Da Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung dem abnutzbaren Sachanlagevermögen zuzuordnen sind, unterliegen sie der planmäßigen Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Als Abschreibungsmethoden kommen für die Handelsbilanz die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung in Frage. Letztere ist insbesondere b...mehr

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Aufwendungen / 1.5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

In § 275 Abs. 2 Nr. 7a HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren alle planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf selbst erstellte oder erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert und das Sachanlagevermögen auszuweisen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren bei...mehr

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Aufwendungen / 4.4 Bewertung

Da nach dem Verursachungsprinzip Ausgaben als Aufwendungen in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht worden sind, gilt für die Bewertung: Die bei der Anschaffung und Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gezahlten Ausgaben werden zunächst als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Diese werden über den Zeitraum...mehr

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Aufwendungen / 2.1 Werbungskosten

Werbungskosten sind abzugsfähige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der Überschusseinkünfte: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen,[2] Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,[3] sonstige Einkünfte.[4] [5] Eine Belastung des eigenen Vermögens ist hierbei nicht notwendig. Praxis-Beispiel Abschreibungen ...mehr

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Aufwendungen / 1.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die keinem anderen Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung wie beispielsweise Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, dem Finanzergebnis oder den Steuern zugeordnet werden können. Eine detaillierte Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in weitere Unterposten wird im Handelsgesetzbuch nich...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / D. Exkurs – Übertragung der umsatzsteuerrechtlichen Argumentation auf die ertragsteuerrechtliche Zuordnung

Die unterschiedliche Behandlung des gleichen Sachverhalts aus ertragsteuerrechtlicher sowie umsatzsteuerrechtlicher Sicht kann natürlich zu Problemen und administrativem Mehraufwand führen. Daher erscheint die Erwägung, die umsatzsteuerrechtliche Argumentation auf die ertragsteuerliche Zuordnung zu übertragen verlockend. Da es sich bei den Leasingerlassen um norminterpretier...mehr

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Aufwendungen / 2.3 Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern. Sie sind bei den Gewinneinkünften abziehbar, dies sind: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,[1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[3] Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen hingegen bestimmte Betriebsausgaben aus steuerpolitischen Gründen den Gewi...mehr

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Aufwendungen / 4.2 Berücksichtigung unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung

Aufwendungen des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im Jahresabschluss zu berücksichtigen.[1] Maßgebend ist hierbei das Verursachungsprinzip.[2] Durch Anwendung dieses Prinzips werden Zahlungen nach ihrer wirtschaftlichen Verursachung erfolgsmäßig abgegrenzt. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Behandlung von Ausgaben und Aufwendungen Vor dem Bilanzstichtag wer...mehr

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Aufwendungen / 1.9 Neutrale Aufwendungen

Betriebswirtschaftlich werden Ausgaben, Aufwendungen und Kosten abgegrenzt: Ausgaben werden als Verminderung des Nettogeldvermögens verstanden. Nettogeldvermögen sind die liquiden Mittel zuzüglich der Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten. Unter Kosten wird der leistungsbedingte bewertete Verzehr an Gütern und Diensten verstanden. Aufwendungen stellen die auf eine Abr...mehr

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Aufwendungen / 1.1.2 Ausgaben betreffen die Finanzierungsrechnung

Ausgaben hingegen betreffen nur den Bereich der Finanzierungsrechnung. Hierzu gehören Zahlungsvorgänge (Abfluss von Zahlungsmitteln) und das Entstehen von Verbindlichkeiten sowie Minderungen von Forderungen. Bezahlt der Unternehmer aus der Kasse, durch Banküberweisung oder geht er zur Finanzierung eine Verbindlichkeit ein, so handelt es sich betriebswirtschaftlich um eine Au...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / II. Die überholte umsatzsteuerrechtliche Orientierung am Ertragsteuerrecht

Einordnung auf Grundlage der sog. "Leasing-Erlasse": Die Frage der Einordnung als Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing-Sachverhalten hat die deutsche Finanzverwaltung in der Vergangenheit zunächst anhand eines einkommensteuerrechtlichen Maßstabes beurteilt. Gemäß Abschn. 3.5 Abs. 5 S. 1 UStAE a.F. sollte es sich bei der Übergabe von Leasinggegenständen im Rahmen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die Bewertung der immateriellen VG des AV ist § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1, 2 und 2a relevant; d. h., dass der Ansatz zu AHK zu erfolgen hat, evtl. unter Abzug planmäßiger AfA bei solchen Gegenständen, die infolge ihrer Ausstattung bzw. anderer ­Gegebenheiten nur zeitlich begrenzt durch das UN nutzbar sind, bzw. u. U....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Seit Verabschiedung des BilMoG finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Ansatz eines von außen erworbenen (= derivativen) GoF in § 246 Abs. 1 Satz 4; in dem bis dahin diesbezüglich maßgeblichen § 255 Abs. 4 ist nun die Vorschrift über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verankert (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 413ff.). Der Gesetzgeber d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bei 2 Betriebsstätten gibt es nur eine erste Betriebsstätte – wie die erste Betriebsstätte bestimmt wird

Herr Huber ist ein Unternehmer aus Meckenheim, der in Bonn eine Betriebsstätte hat (Entfernung 22 km). Außerdem unterhält er noch im 14 km entfernten Bad Godesberg eine weitere Betriebsstätte. Er fährt mit seinem Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) an 3 Tagen in der Woche zur 22 km entfernten Betriebsstätte in Bonn. An 2 Tagen in der Woche fährt er zur 14 km entfernte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

Rn. 46 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 IAS 38 ist grds. für die Bilanzierung sämtlicher immaterieller Vermögenswerte anzuwenden, deren Bilanzierung nicht bereits in einem anderen Standard geregelt ist (vgl. IAS 38.2(a)). Zu diesen Standards gehören bspw. IAS 2, IFRS 15, IAS 12, aber auch IFRS 16, IAS 19, IFRS 9, IFRS 3, IFRS 4 sowie IFRS 5 (vgl. Pellens et al. (2021), S. 361f.; Co...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Technik der Festbewertung

Tz. 70 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Durchführung der Festbewertung ist relativ einfach; Probleme sind jedoch bei der Anpassung des Festwerts im Zeitablauf denkbar. Der Kaufmann hat zunächst die zu einem Festwert zusammenzufassenden VG unter Zugrundelegung der unter HdR-E, HGB § 240, Rn. 64ff., genannten Kriterien abzugrenzen. Im Anschluss daran hat er eine körperliche Bestan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 200 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Restlaufzeit umschreibt den Zeitraum bis zu dem Fälligkeitstag der Forderung. Dieser Zeitpunkt ist i. d. R. vertraglich fixiert. Der Beginn der Restlaufzeit ist identisch mit dem BilSt. Dies bedeutet: Sofern der Fälligkeitstag einer Forderung mehr als ein Jahr vom BilSt aus gesehen in der Zukunft liegt, so ist deren Betrag in den Restlau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammenhang zur Vollständigkeit der Bilanz

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 246 Abs. 1 i. V. m. § 242 Abs. 2f. hat die GuV sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Vollständigkeitsgebot beinhaltet die mengenmäßige Erfassung sämtlicher Bestands- (VG, Schulden und RAP) sowie aller Erfolgsgrößen (Aufwendungen und Erträge): Angesichts des systembedingten b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Festbewertung

Tz. 54 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Festwerte "haben eine Vereinfachung des Nachweises, der Inventur und der Bewertung [der einzelnen VG, d.Verf.] zum Ziel" (HdJ, Abt. I/11 (1990), Rn. 300). Auf der Grundlage dieser Methode wird bei einem Güterbestand eine Festmenge zu einem Festpreis bewertet, wobei die Menge und der Preis über mehrere Inventur- und BilSt hinweg grds. konstant...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Technik der Gruppenbewertung

Tz. 82 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sollen einzelne VG zu einer Gruppe zusammengefasst werden, so hat zunächst eine Abgrenzung der relevanten VG unter Beachtung der vorgenannten Kriterien zu erfolgen. In einem zweiten Schritt ist sodann das Mengengerüst für die zu einer Gruppe zusammengefassten VG zu ermitteln. § 240 Abs. 4 schreibt als einzige zulässige Methode zur Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Voraussetzungen der Festbewertung

Tz. 55 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Anwendung der Festbewertung kommt nur in Frage, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. § 240 Abs. 3):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 125 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert bei der Aufstellung oder Feststellung des JA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: die Form und den Inhalt (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG), die Bewertung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) PublG), die Gliederung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG) und die Pflichtangaben im Anhang (vgl. § 20 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die erste Ausnahme vom Verrechnungsverbot ist ableitbar aus § 387 BGB, nach dem gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechenbar sind, sobald der einzelne Vertragspartner die "ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann". Eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre aus der Bewertung des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen

Rn. 281 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Beträge bezüglich des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 4 (vgl. ausführlich hierzu Kessler (2010), S. 235ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 104ff.) unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 einer Ausschüttungssperre, sofern die am BilSt ermittelten Wertansätze die AK – gemeint sind die AHK – übersteigen. Dabei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inventurzwecke

Tz. 7 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits ausgeführt, ist ein Kaufmann verpflichtet, sowohl einen JA als auch ein Inventar aufzustellen. § 240 Abs. 2 Satz 1 lautet: "Er [der Kaufmann, d.Verf.] hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar [wie in § 240 Abs. 1 beschrieben, d.Verf.] aufzustellen." § 242 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet demgegenüber ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Materielle Richtigkeit

Tz. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der materiellen Richtigkeit besagt, dass die Buchführung auf richtigen Grundaufzeichnungen aufgebaut sein muss; dazu muss die Beschreibung der Geschäftsvorfälle mit den zugrunde liegenden Tatbeständen dem Grunde und der Höhe nach übereinstimmen (vgl. Leffson (1987), S. 200). Eine dem Grunde nach richtige Buchführung liegt vor, we...mehr