Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die keinem anderen Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung wie beispielsweise Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, dem Finanzergebnis oder den Steuern zugeordnet werden können. Eine detaillierte Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in weitere Unterposten wird im Handelsgesetzbuch nicht verlangt, ist in der Praxis aber durchaus üblich.

Zu dem Sammelposten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" gehören beispielsweise:

  • Verluste aus dem Abgang von Anlagegegenständen,
  • Verluste aus dem Abgang von Umlaufgegenständen (außer Vorräten),
  • übliche Abschreibungen auf Forderungen des Umlaufvermögens,
  • Aufwendungen aus der Währungsumrechnung,
  • allgemeine Kosten wie Rechts- und Beratungskosten, Büromaterial, Beiträge, Gebühren, Reisekosten, Versicherungsprämien.[1]
[1] Justenhoven/Kliem/Müller, in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 13. Auflage 2022, § 275 HGB, Rz. 155 ff.

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