Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / E. Eintragungen im Grundbuch

Rz. 14 Die Eintragungsweise ist in den §§ 13, 6 GBV geregelt. Weil eigene Erbbaugrundbücher existieren, vgl. § 54 GBV, müssen die Vereinigungsvorgänge jeweils parallel gebucht werden, sowohl in den beteiligten Grundstücksgrundbüchern als auch in den betroffenen Erbbaugrundbüchern. Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die zu vereinigenden Erbbaurechte stets und die zu ver...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / I. Die Eintragungen im Grundstücksgrundbuch im Einzelnen

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§ 14 Begründung eines Unter... / III. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts, § 1 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG

Rz. 5 Den Belastungsgegenstand bildet einzig und allein[31] das Erbbaurecht (= Obererbbaurecht), das grundsätzlich wie ein Grundstück behandelt wird, § 11 Abs. 1 ErbbauRG.[32] Weil das Untererbbaurecht als Gebrauchsrecht in Erscheinung tritt, kann nur das ganze Erbbaurecht belastet werden, nicht bloß ein einzelner Miteigentumsanteil- oder nur ein oder mehrere Gesamthandsante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung

Rz. 1439 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3356] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten und zwecks Erfüllung der Nachweispflicht (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG) schriftlich nachzuweisen sind. Fehlt – unter Verletzung der Nachweispflicht – eine ausdrückliche Regelun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht

Tz. 1005 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Überlässt ein Gesellschafter seiner Kap-Ges ein Grundstück gegen eine zu hohe Miete/Pacht, führt dies zu einer vGA. Umgekehrt liegt eine vGA ebenfalls dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein Grundstück gegen ein zu geringes Nutzungsentgelt überlässt. Für die Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht ist zunächst auf die ortsüb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Betriebsmittelrücklage

Tz. 62 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Betriebsmittelrücklage ist eine Rücklagenart i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Sie kann für periodisch wiederkehrende Ausgaben (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) i. H. des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitspanne gebildet werden. Die Berechnung der Rücklage ist davon abhängig, in welchem Umfang die Körperschaft regelmäßige Einn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.1 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an die Körperschaft

Tz. 1245 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges der beteiligten Kö ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist die Zahlung der Kö in angemessene AK für das angeschaffte WG und eine Bareinlage iHd unangemessenen Teils des Kaufpreises aufzuteilen. Die Kö wendet für den Erwerb des WG nur den angemessenen Kaufpreis auf, den überhöhten Kaufpreisanteil legt sie in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Überhöhter Kaufpreis für Anschaffungen durch die Kapitalgesellschaft

Tz. 985 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erwirbt eine Kap-Ges ein Grundstück von ihrem Gesellschafter zu einem unangemessen hohen Entgelt, liegen uE AK nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen werden in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.4 Folgen aus der Zuordnung des Geschäftswerts

Tz. 1352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus der Zuordnung ergeben sich folgende Rechtsfolgen: Da keine Übertragung auf die Betriebs-Kap-Ges stattfindet, kann keine verdeckte Einlage aus der Übertragung vorliegen, die nach § 6 Abs 6 S 2 EStG zu einer Gewinnrealisierung führen könnte. Die Bw im Besitzunternehmen sind fortzuführen (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wiederbeschaffungsrücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) enthält eine ausdrückliche Regelung zur so genannten Rücklage für die Wiederbeschaffung, die in der Verwaltungspraxis bereits anerkannt ist. Sie erlaubt bei beabsichtigten Wiederbeschaffungen eine Rücklagenzuführung i. H. d. regulären AfA (s. AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO TZ 6–7, Anhang 2).mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Erste Rangstelle, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 36 Die Regelung in § 10 ErbbauRG [306] stellt eine Abkehr vom altrechtlichen Erbbaurecht dar, das keinen besonderen Erbbaurechtsrang erforderte,[307] was einen konzeptionellen Nachteil bedeutete[308] (zur Akzeptanz vgl. § 2). Zum "Wesen des Erbbaurechts"[309] zählt nunmehr das Erfordernis der ersten Rangstelle, festgehalten in § 10 ErbbauRG. Danach kann das Erbbaurecht nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Überlassung von Wohnungen/Grundstücken an einen Gesellschafter

Tz. 816 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung/eines Grundstücks an den Gesellschafter einer Kap-Ges stellt dann eine vGA dar, wenn sie nicht als Gegenleistung iRd Anstellungsverhältnisses gewährt wird. Beispiel 1: Im Betriebsgebäude der K-GmbH befindet sich eine Maisonettewohnung, die unentgeltlich an den (beherrschenden) Ges-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Sparten im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG – "hoheitliche" Dauerverlustgeschäfte

Tz. 7 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tätigkeiten, die als Dauerverlustgeschäfte Ausfluss einer Tätigkeit sind, die bei jur Pers d öff Rechts zu einem Hoheitsbetrieb gehören, sind nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG jeweils gesonderten Sparten zuzurechnen. Zu diesen "hoheitlichen" Dauerverlustgeschäften s § 8 Abs 7 KStG Tz 49ff. Vd hoheitliche Dauerverlustgeschäfte stellen uE jeweils ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.1 VGA innerhalb des Organkreises

Tz. 1818 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei kstlicher Organschaft iSd §§ 14ff KStG sind vGA der OG an den OT im Allg vorweggenommene Gewinnabführungen; s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015. Sie stellen die tats Durchführung des GAV nicht in Frage; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 1047) und s Schiffers (in E & Y, vGA/vE, F 4 "Organschaft" Rn 7). Dies gilt auch dann, wenn de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen der Vorjahre

Tz. 457 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte BMG der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Dies ist insbes bei vertraglicher Verwendung des "Jahresgewinns" als BMG der Fall. Tz. 458 Stand: EL 116 – ET: 12/202...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 30 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[41] (siehe Rdn 22) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.24.1 Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantenne

Rz. 202 § 2 Nr. 15a BetrKV Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zum Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme

Rz. 149 § 2 Nr. 4c BetrKV Die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a. Dabei handelt es sich um die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung, wozu neben der herkömmlichen Fernwärme auch ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.14.1 Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage

Rz. 155 § 2 Nr. 5a BetrKV Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a. Die für die Aufnahme der Fernwärme am Wärmetauscher erforderlichen Kaltwasserkosten des Hauskr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 [Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38]

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.7 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 57, 58]

Zu den Arbeitsmitteln gehören z. B. Aufwendungen für Fachbücher, Fachzeitschriften, beruflich verwendete Literatur, typische Berufskleidung oder Werkzeug, Computerhardware und Software. Der Kostenabzug erfolgt unter Umständen nicht im Zahlungsjahr, sondern über eine jährliche Abschreibung. Geben Sie im Erklärungsvordruck oder auf einem gesonderten Blatt die Arbeitsmittel ein...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG) Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt zur Bild...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.3 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 34]

Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags. Die Voraussetzungen entspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.7 [Aufwendungen für GWG/Auflösung Sammelposten → Zeilen 36 und 37]

Für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) gibt es folgende Möglichkeiten: Sammelpostenmethode Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR; Verteilung über fünf Jahre oder: Abschreibung ohne Sammelposten Sofortabschreibung oder lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 800 EUR. Die Wahl der Methode kann für ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.2 Weitere Werbungskosten

[Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeilen 42–45] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.6 Umsatzsteuer

[Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 79 und 84] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. 1 EStG a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.3 [Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäft) → Zeilen 30–55]

In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen. Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 30 bis 40 betreffen Grundstücke, die Sie innerhalb v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

[Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr so...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.9 Zuschüsse

[Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 89] Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–8] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 [Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 31–36]

Getrennte Eintragungen (Zeilen 30–37, 38–45, 46–53) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzeste ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.8 [Aufwendungen für GWG → Zeile 36]

Wird die GWG-Methode gewählt und haben die AK/HK für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) betragen, können die Kosten als sofort abziehbare Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung behandelt werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Abschreibung über die Nutzungsdauer (Wahlrecht!). Alle anderen Wirtschaftsgüter müssen nach der Nutzungsdauer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.4 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden, wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus drei Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutzung erfolgt. Damit kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 [Kfz-Kosten → Zeilen 68–73]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr