Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.3.2 Form, elektronische Erklärung und digitale Dokumentation

Rz. 97 Satz 2 verlangt eine schriftliche Verpflichtung. Eine vom Stpfl. eigenhändig unterzeichnete Urkunde erfüllt diese Anforderung sicher und gewährleistet die vom Gesetz bezweckte Klarheit und Beweisbarkeit. Bei juristischen Personen muss ein vertretungsberechtigtes Organ oder ein wirksam Bevollmächtigter unterzeichnen. Die Verpflichtung kann in einer Einzelurkunde, in de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz und mittelbare Auswirkungen auf Direktversicherungen

Rz. 110 Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist am 21.1.2026 verkündet worden und im Wesentlichen am 22.2.2026 in Kraft getreten. Es reagiert auf die weiterhin geringe Verbreitung betrieblicher Altersversorgung insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen. Die Neuregelungen erweitern deshalb den Zugang zu Sozialpartnermodellen und O... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.4.4 Insolvenzsicherung und Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 108 Die steuerliche Sicherungszusage ist von der gesetzlichen Insolvenzsicherung zu unterscheiden. Für Direktversicherungen erfasst § 7 BetrAVG insbesondere Fälle, in denen das Bezugsrecht nur widerruflich ist oder Ansprüche aufgrund einer Verfügung des Arbeitgebers gefährdet werden. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein. Beitragspflicht und Bemessungsgrundlage richt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Digitalisierung von Vertragsverwaltung, Form und Nachweis

Rz. 115 Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt die Digitalisierung punktuell um. Der Pensions-Sicherungs-Verein kann Leistungsberechtigten mit deren Einwilligung über ein bereitgestelltes technisches Verfahren Mitteilungen erteilen, Beitragsbescheide unter den gesetzlichen Voraussetzungen vollständig automatisiert erlassen und für Meldungen technische Verfahren verbi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.4 Änderung, Widerruf und Bilanzstichtagsprinzip

Rz. 68 Die Bezugsberechtigung muss am Schluss des Wirtschaftsjahres bestehen. Eine unterjährige Mindestdauer verlangt das Gesetz nicht. Die Benennung oder Änderung muss dem Versicherer spätestens bis zum Ablauf des Bilanzstichtags zugegangen sein; eine erst später ausgestellte Bestätigung kann den rechtzeitigen Zugang lediglich nachweisen, nicht ersetzen. Für ein vom Kj. abw... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 1.2 Abgrenzung Erststudium/erstmalige Berufsausbildung

Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt.[1] Bei diesen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung. Denn das Erlernen der Grundlagen eines Berufs dient dem Erwerb einer selbstständigen und gesicherten Position im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen ... mehr

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Workforce Analytics 2.0 – V... / 6.3 Lebenszyklus-Management von Modellen

Governance endet nicht mit der Einführung eines Systems, vielmehr beginnt sie dort. Der AI Act verlangt, dass der gesamte Lebenszyklus vom Design bis zur Stilllegung jedes Modells dokumentiert wird. Design: Zweck, Trainingsdaten, Verantwortliche und Erklärbarkeitsziele werden festgelegt. Training: Datensätze werden auf Repräsentativität, Rechtmäßigkeit und Bias geprüft. Deploym... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Prüfung des Jahresabschlusses

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.2 Dauer der Ausbildung

Eine Erstausbildung – in deren Folge der Werbungskostenabzug möglich ist – wird nur anerkannt, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.[1] Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungen

Hillmer, E-Rechnungen: Vorgehensweise bei der Rechnungsprüfung – BStBK, FAQ zur E-Rechnung v. 17.3.2026, BC 5/2026, S. 200; Lamprecht, E-Rechnung: Abgrenzung hybrider Formate und Folgen für den Verarbeitungsprozess – Leserfrage kompakt: Antworten für die Beratungspraxis, BBK 9/2026, S. 437; Thurow, Verzu... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.28 Eigenkapital

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Literaturauswertung zum HGB / 2.87 Personengesellschaft

Zwirner/Busch, Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften – Neufassung von IDW RS FAB 18, StuB 11/2026, S. 417; Kahle, Steuerbilanzielle Wahlrechte... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.92 Rechnungslegung nach IFRS

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 1 Abzugsverbot

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nicht als Werbungskosten, sondern höchstens bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben abziehbar.[1] Bedeutsam wird die Zuordnung zu den Ausbildungskosten insbesondere, wenn die Kosten im Kalenderjahr 6.000 EUR übersteigen, keine Einnahmen zu besteuern sind ode... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Unmittelbare Förderung der Erziehung oder Ausbildung

Rz. 18 Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen sind nur dann nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn sie den genannten Zweck unmittelbar fördern, wenn sie also ausschließlich zu dem genannten Zweck vergeben werden. Somit können sie auch nur bei der Person steuerfrei sein, der sie im Hinblick auf diesen Zweck bewilligt worden sind, nicht aber bei dem Betreuer, an den ein kommunale... mehr

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Berufsrecht der selbstständ... / 3 Notwendige Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs

Damit Sie sich überhaupt mit Ihrem eigenen Unternehmen selbstständig machen können, gibt es Vorgaben, welche Sie im § 6 Nr. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) finden. Hier heißt es, dass die Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erfolgen müssen, welche entweder eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben und innerhalb von 3 Jahren mindestens... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Werkstudent / 2.3 Ende des Werkstudentenprivilegs

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden i. S. d. Sozialversicherung. Damit endet auch das Werkstudentenprivileg. Maßgeblicher Zeitpunkt Die Hochschulausbildung i. S. d. Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mit... mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 7 Auszubildende

Das Berufsausbildungsverhältnis ist spezialgesetzlich im Berufsbildungsgesetz geregelt. Es beginnt mit der Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverh... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter Ausschluss eines St... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Funktion eines Prüfungsausschusses

Rz. 45 Sofern das Institut einen "Prüfungsausschuss" ("Audit Committee")[1] eingerichtet hat, kann das Auskunftsrecht gegenüber der Internen Revision alternativ auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden (→ AT 4.4.3 Tz. 2, Erläuterung). Die Einbeziehung der Geschäftsleitung ist auch in diesem Falle sicherzustellen. Mit dieser Erläuterung wird der Praxis i... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Prüfung des Risikomanagements im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Rz. 157 Der Gesetzgeber hat an verschiedenen Stellen (AktG, HGB, KWG) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Risikomanagement aufgrund seiner Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens elementarer Bestandteil der Jahresabschlussprüfung ist.[1] Rz. 158 Diese Notwendigkeit ergibt sich nicht nur aus aufsichtsrechtlichen Normen. Gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Terminologie der Wirtschaftsprüfer

Rz. 20 Die Trennung zwischen "prozessabhängigen" – bzw. im Sprachgebrauch des IDW "prozessintegrierten" – und "prozessunabhängigen" Überwachungsmaßnahmen liegt auch der Systematik des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zugrunde. Einzelne Begrifflichkeiten weichen jedoch von der Terminologie der Bankenaufsicht ab. So wird z. B. der Begriff "internes Überwachungssystem" anste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.2 Bildung von Ausschüssen (§ 25d Abs. 7 bis 12 KWG)

Rz. 41 Das Aufsichtsorgan eines Institutes hat grundsätzlich aus seiner Mitte einen Risikoausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss zu bilden, die es bei seinen Aufgaben beraten und unterstützen sollen (§ 25d Abs. 7 KWG).[1] Bei bedeutenden Instituten gemäß § 1 Abs. 3c KWG ist die Bestellung eines Risiko-, eines Prü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Interne Kontrollverfahren

Rz. 6 Mit Blick auf § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG fällt auf, dass ein wesentlicher Begriff aus dem Gesetzestext, nämlich die "internen Kontrollverfahren", in der Gliederung dieses Moduls gar nicht auftaucht. Im KWG werden als Kernbestandteile eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements an erster Stelle die Risikotragfähigkeit, die Strategien und die "internen Kontroll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4.2 Prüfer

Rz. 218 Die MaRisk räumen den Instituten bewusst Ermessensspielräume bei der Umsetzung der Anforderungen ein. Im Interesse aller Beteiligten wäre es daher wenig zweckmäßig, wenn die offene Grundausrichtung der prinzipienorientierten Regelungen durch eine Prüfungspraxis, die allein auf das "Abhaken" formaler Kriterien abstellt, weitgehend konterkariert würde. Derartige Befürc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Eingriffe in die Geschäftspolitik der Institute?

Rz. 267 Vor Veröffentlichung der ersten Fassung der MaRisk vom 20. Dezember 2005 wurde eine Debatte über die Reichweite der bankaufsichtlichen Anforderungen an die Strategien geführt (sogenannte "Strategiedebatte"). Insbesondere die Bezugnahme auf die Geschäftsstrategie löste in der Kreditwirtschaft die Befürchtung aus, dass im Rahmen von Prüfungshandlungen möglicherweise E... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Alternativen

Rz. 24 Für den Fall des Verzichtes auf Prüfungshandlungen der Internen Revision des auslagernden Institutes kommen verschiedene Alternativen in Betracht. Die Revisionstätigkeit kann durchgeführt werden von (→ BT 2.1 Tz. 3, Erläuterung): der Internen Revision des Auslagerungsunternehmens, der Internen Revision eines oder mehrerer der auslagernden Institute im Auftrag der auslag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Auslagerungen und Prüfungen

Rz. 162 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen tangiert natürlich auch die Prüfer. Für den Prüfer des auslagernden Unternehmens stellt sich vor allem die Frage, ob sich aus der Ausgestaltung der (dienstleistungsbezogenen) Kontrollstrukturen beim Auslagerungsunternehmen Risiken ergeben können, die auf das zu prüfende Unternehmen durchschlagen. § 25b KWG kann bei Kredit- u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Risikoidentifizierung

Rz. 5 Bei der Risikoidentifizierung geht es in erster Linie darum, herauszufinden, welchen wesentlichen Risiken das Institut ausgesetzt ist. Da die Erstellung des Gesamtrisikoprofils (→ AT 2.2 Tz. 1) den gleichen Zweck verfolgt, bietet es sich an, dass das Institut beide Aspekte gemeinsam behandelt. Die Identifizierung der wesentlichen Risiken ist die kritische Phase der Ri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dominanz der IT-Systeme

Rz. 2 Die technisch-organisatorische Ausstattung umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen zur Leistungserstellung eines Institutes. Hierzu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude, Büromaterial oder Aufbewahrungsmöglichkeiten. Es ist evident, dass sich z. B. hinsichtlich der Gebäude bei einem Institut mit weit verzweigtem Filialnetz andere Fragen ergeben als bei einem I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Prüfungsturnus

Rz. 27 Die Prüfungen haben in angemessenen Abständen zu erfolgen, wobei grundsätzlich ein Turnus von drei Jahren unterstellt wird. Um eine risikoorientierte Prüfung zu ermöglichen, werden Abweichungen in beide Richtungen zugelassen. Wenn "besondere Risiken" bestehen, ist jährlich zu prüfen.[1] Bei unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlichen Aktivitäten und Prozessen kann ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Unabhängigkeit und Objektivität aus Sicht der Berufsverbände

Rz. 4 Die einzelnen Facetten des Prinzips der Unabhängigkeit werden u. a. durch die von den Berufsverbänden auf nationaler und internationaler Ebene ausgearbeiteten Grundsätze für die berufliche Praxis der Internen Revision verdeutlicht. Dort wird die Unabhängigkeit ebenfalls an den Anfang der Überlegungen gestellt. Diesen Prinzipien zufolge muss die Interne Revision unabhän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 154 Die deutsche Aufsicht kann den Prüfern nicht konkret vorschreiben, wie sie ihrer Tätigkeit nachkommen sollen. Sie hat dennoch die Kritik an der Prüfungspraxis aufgegriffen und zum wiederholten Male mit bemerkenswerter Deutlichkeit auf die Notwendigkeit risikoorientierter Prüfungshandlungen hingewiesen.[1] Nicht zuletzt deshalb wurde die Notwendigkeit risikoori­entier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.7 Dokumentation der Kreditvergabe

Rz. 17 Die für die Einhaltung dieses Rundschreibens wesentlichen Handlungen und Festlegungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren (→ AT 6 Tz. 2). Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen sind systematisch und für sachkundige Dritte nachvollziehbar abzufassen und grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren (→ AT 6 Tz. 1). Diese Vorgaben betreffen natürlich auch den Kredit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Anforderungen an das Aufsichtsorgan nach § 25d KWG

Rz. 167 Bei den Anforderungen an das Aufsichtsorgan geht es in § 25d Abs. 2 KWG u. a. darum, dass das Aufsichtsorgan in seiner Gesamtheit über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen muss, die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftsleitung des Institutes oder der Gruppe notwendig sind. Nach § 25d Abs. 4 KWG müssen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditvergabe und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Verfahren für die Bestimmung des Kreditrisiko... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 215 Nachdem der erste Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht infolge des Bruchs der Koalition Ende 2024 nicht zu Ende geführt werden konnte, startete der Gesetzgebungsprozess mit dem Referentenentwurf (RefE) "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetz... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz. 60 ff.), den Lagebericht (Rz. 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz. 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht übe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Offenlegung von Änderungen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 106 Erfolgt eine nachträgliche Änderung von bereits offengelegten bzw. hinterlegten Unterlagen, ist dies offenzulegen bzw. eine erneute Hinterlegung vorzunehmen. Hierbei stellt der Wortlaut auf "die Änderung" ab. Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, dass nur die Änderung als solche an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln ist. Vielmehr muss sich die... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise

Mit dem BilMoG wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei Einrichtung eines Prüfungsausschusses mus... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Fast Close / 6 Kritik am Fast-Close-Ansatz

Der häufigste Kritikpunkt am Fast-Close-Ansatz erfasst die Qualität und Verlässlichkeit der Jahresabschlüsse. Grundsätzlich ist eine zügige Bereitstellung und Übermittlung von Unternehmensdaten zu begrüßen – in keinem Fall darf es jedoch zur Veröffentlichung von ungenauen und minderwertigen Informationen kommen. Je kürzer der Zeitraum für die Abschlusserstellung ist, desto h... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Entsorgungsbetriebe / 2.3.5 Übernahmeverpflichtung (§ 42 Abs. 5 BT-E)

§ 42 Abs. 5 BT-E enthält eine bedingte Übernahmeverpflichtung, Beschäftigten, mit denen eine Befristung von länger als 2 Jahren vereinbart wurde, sind nach Ablauf der Befristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Der Übernahmeanspruch besteht allerdings nur dann, wenn im Fall des Ausscheidens des Beschäftigten für den betreffenden Funktionsbereich erneut e... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Fast Close / 4 Beschleunigung der Jahresabschlusserstellung: Ansätze und Beispiele für die Praxis

Die Möglichkeiten und Ansatzpunkte zum Erreichen eines Fast Close sind vielfältig. In jedem Unternehmen gibt es individuelle Besonderheiten und Abläufe, die eine spezielle Herangehensweise an das Fast-Close-Projekt erfordern. Im Folgenden werden einige praxiserprobte Beispiele genannt: Viele Abschlusstätigkeiten sind nicht an den Stichtag gebunden und können ohne Probleme in ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert (vgl. Rz. 1a). Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften i... mehr