Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2 Gesetzliche und fachliche Grundlagen der Abschlussprüfung

2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften hand...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 1 Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer wird im Lauf seiner Prüfungshandlungen nahezu stets Fragen an denjenigen haben, der den Jahresabschluss erstellt hat. Sind alle Tätigkeiten zur Abschlusserstellung sauber dokumentiert und ist die Abschlussprüfung gut vorbereitet, wird die zusätzliche Arbeit durch die Prüfung enorm erleichtert. Dies ermöglicht regelmäßig eine effektive Abschlussprüfung, di...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.2 Übersicht International Standards on Auditing, ISA (DE)

Die wichtigsten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ISA (DE) sind nunmehr:mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.4 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.1 Prüfungsbericht

Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Zu den erforderlichen Angaben sowie zur Art der Darstellung von Einwendungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, finden sich in § 321 HGB sowie in IDW PS 450 um...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.3 Übersicht Prüfungsstandards des IDW, IDW PS

Bestimmte Prüfungsstandards (PS) des IDW haben aber auch weiterhin ihre Bedeutung, da sie ausschließlich solche Themen betreffen, die sich aufgrund der Rechtslage in Deutschland ergeben. Hierzu sind insbesondere zu nennen:mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen

Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleich...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2 Fachliche Grundlagen der Arbeit des Abschlussprüfers

2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilr...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5 Aussagebezogene Prüfungshandlungen

Auf der Grundlage der im Rahmen der Prüfung des IKS gewonnenen Kenntnisse führt der Abschlussprüfer sogenannte aussagebezogene Prüfungshandlungen durch. Diese stellen das Gegenteil von Systemprüfungen dar. Man unterscheidet im Rahmen der aussagebezogenen Prüfungshandlungen analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen Der maßgebli...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / Einführung

Der Jahresabschluss eines Unternehmens wird entweder vom angestellten Bilanzbuchhalter erstellt oder – was in der Praxis gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen häufiger der Fall ist – von einem damit beauftragten Steuerberater. Ist der handelsrechtliche Jahresabschluss des Unternehmens prüfungspflichtig i. S. v. § 316 HGB, ist es sinnvoll, dass der Abschlusserstel...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.2 Einzelfallprüfungen

Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigs...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorgängerfassung regelte einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) und verbesserte Bedingungen zum Bezug von Kug für die betroffenen Arbeitnehmer. Im Verordnungswege wurden die Regelungen mehrmals, letztlich bis zum 31.12.2022 verlängert. Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen v. 19.10.2...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.2 Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a)

Rz. 5 Abs. 2 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 nach § 131a Abs. 3 zu zahlende Prämie in Höhe von 1.000 EUR nach Bestehen einer einschlägig geregelten Zwischenprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 1) und in Höhe von 1.500 EUR nach Bestehen der Abschlussprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 2) an Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu eine...mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, die von Regelungen durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 betroffen sind. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass § 87a Abs. 2 auch anzuwenden ist, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen hat und nach dem 30.6.2023 beendet worden ist. Die Regelung soll nach der Gesetz...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5.2 Abschlussprüfung in 2 Teilen

Nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 BBiG kann die Ausbildungsordnung auch auf die Zwischenprüfung verzichten und stattdessen eine Durchführung der Abschlussprüfung in 2 Teilen vorsehen. Praxis-Beispiel Abschlussprüfung in 2 Teilen So bestimmt etwa die BankkflAusbV[1]: § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunktmehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.2 Bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung (oder deren zweiter Teil[1]) nach dem Ende der vereinbarten Ausbildungszeit bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer.[2] Der Zeitraum zwischen dem vorgesehenen Ende des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfung bleibt folglich auch unbezahlt. Findet die Abschlussprüfung oder deren zweiter Teil davor statt und wir...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.3 Nicht bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis an sich ebenfalls mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Der Auszubildende kann allerdings in einem solchen Fall gemäß § 21 Abs. 3 BBiG verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr, verlängert. Das Gesetz sieht für das Verlängerungsve...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.3 Vorgehen gegen Nichtzulassung zur Abschlussprüfung

Wird der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, kann er dadurch in seinen Rechten verletzt sein. § 70 Abs. 1 VwGO sieht hier zunächst ein Widerspruchsverfahren vor. In einigen Bundesländern wurden Widerspruchsverfahren ganz oder für bestimmte Bereiche abgeschafft, sodass dort direkt binnen eines Monats[1] Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5.1 Abschlussprüfung nach vorangegangener Zwischenprüfung

Der gesetzliche Normalfall ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zwischenprüfung stattfindet[1] und gegen Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Der potenzielle Prüfungsinhalt ergibt sich hierbei aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. Denn es gilt ja nur, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit[2] festzustellen. Wie sich der Ablauf der Prüfung gestaltet, oblie...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Abschlussprüfung, Inhalt und Ablauf

5.1 Abschlussprüfung nach vorangegangener Zwischenprüfung Der gesetzliche Normalfall ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zwischenprüfung stattfindet[1] und gegen Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Der potenzielle Prüfungsinhalt ergibt sich hierbei aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. Denn es gilt ja nur, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit[2] festz...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.4 Vorgehen bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung

Gegen den Bescheid über eine nicht bestandene Abschlussprüfung steht der Rechtsweg offen und zwar unabhängig davon, ob es sich um den ersten Versuch oder um die erste oder zweite Wiederholungsprüfung handelte. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren[1] ist normalerweise die verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklage[2] die einschlägige Klageart.[3] Richtig kann auch sein...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Das überragende Ziel aller Berufsausbildungen ist, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Hierfür ist i. d. R. eine Zwischenprüfung vorgesehen, bevor am Ende des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung auf dem Plan steht. Da die einzelnen Regelungen zum Prüfungswesen an unterschiedlichen Stellen normiert sind, soll dieser Beitrag einen Überblick über ...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.2 Weiterarbeit gemäß § 24 BBiG

Die zentrale Ausnahme stellt § 24 BBiG dar. Die Vorschrift lautet: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." Diese Norm hat verwandte Vorschriften in § 625 BGB und § 15 Abs. 6 TzBfG. Damit die Rechtsfolge des A...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.6 Beteiligung des Ausbildenden am Widerspruchs- und Klageverfahren

Der Ausbildende ist weder am Widerspruchs- noch am Klageverfahren zwangsläufig beteiligt. Gleichwohl kann er ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, dass der Auszubildende zur Prüfung zugelassen wird und diese auch besteht. Hat beispielsweise der Ausbildende die Anmeldefrist zur Prüfung versäumt, könnten ihm Schadensersatzansprüche vonseiten des Auszubildenden drohen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 1 Zwischenprüfung

Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BBiG ist grundsätzlich eine Zwischenprüfung vorgesehen. Die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf hat die Rahmenbedingungen für die Zwischenprüfung zu regeln. Die Ausbildungsordnungen bestimmen beispielsweise, in welchem Zeitraum – bezogen auf den Ausbildungsmonat – die Zwischenprüfung stattzufinden hat und welche Gegenstände in ihr behandelt we...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 6 Bestandene Prüfung

Ist die Prüfung bestanden, ist dem Prüfling gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG ein Zeugnis auszustellen. Die Prüfungsordnungen sehen hier – soweit ersichtlich – ein standardisiertes Zeugnis vor. § 27 der Musterprüfungsordnung bestimmt detailliert die notwendigen Inhalte.[1] § 37 Abs. 3 BBiG enthält die Verpflichtung, dem Zeugnis auf Antrag eine englischsprachige und eine französi...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.1 Grundlagen

Der Zeitpunkt des Ausbildungsendes hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Bestehens (oder endgültigen Nichtbestehens) der Abschlussprüfung ab. Dabei wird das Ausbildungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum[1] begründet. Ob das Ausbildungsverhältnis tatsächlich zu diesem Zeitpunkt endet und ob sich danach ein Arbeitsverhältnis anschließt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.1 Grundlagen

Die zuständige Stelle wird im Prüfungswesen als Träger hoheitlicher Gewalt tätig und erfüllt mit der Abnahme der Abschlussprüfung öffentliche Aufgaben. Wie bereits erwähnt, sind ihre jeweiligen Bescheide Verwaltungsakte gemäß § 35 Satz 1 VwVfG. Für Streitigkeiten ist damit regelmäßig der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben.mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4 Zulassung zur Prüfung

Nach § 43 Abs. 1 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Verpflichtungen iRd Rechnungslegung, Abrechnungsverpflichtung

Rn. 933 Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Im Zusammenhang mit der öff-rechtlichen Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung hat der Kaufmann verschiedene Auflagen außer der laufenden Buchführung zu erfüllen; diese dabei entstehenden Kosten für abgelaufene Wj sind zurückzustellen:mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Normalerweise läuft ein Ausbildungsverhältnis für die festgelegte Zeit und endet mit Bestehen oder im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Beitrag erläutert neben den wichtigsten Abläufen für die erste Zeit der praktischen Ausbildung auch die Ermittlung der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sowie vor allem die verschiedenen Variant...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.1 Der Ablauf

Die während der Ausbildung zu beachtenden Pflichten wurden bereits erläutert[1]. Ob und wie oft es institutionalisierte Gespräche zwischen Ausbildendem und Auszubildendem gibt und welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen es geben muss, hängt allein davon ab, wie sich das Ausbildungsverhältnis entwickelt. Beide Parteien haben sich dabei an den gesetzlichen Leitlinien[2] zu...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.1 Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Über allem steht die Pflicht des Auszubildenden, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die "berufliche Handlungsfähigkeit" ist alleiniges Ziel der Ausbildung und gemäß § 38 Satz 1 BBiG auch einziger Gegenstand der Abschlussprüfung. Die 8 beispielhaft ("insbesondere") erwähnten Pflichten des Satzes 2 sind alles...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.7 Ausbildungsnachweis führen

Auch die Führung eines Ausbildungsnachweises, ob nun schriftlich oder elektronisch, gehört zu den Pflichten des Auszubildenden. Der Ausbildungsnachweis (mit der Unterschrift des Ausbildenden und des Auszubildenden) ist dabei nicht nur notwendiges (schriftliches oder elektronisches) Dokument für die Zulassung zur Abschlussprüfung[2], vielmehr dient das Führen des Ausbildungsn...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.3 Beginn und Dauer

Anknüpfend an die Art der Ausbildung, sind Beginn und Dauer der Ausbildung in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Spätestens hier ist also die normale oder gegebenenfalls verlängerte[2] oder verkürzte Dauer[3] zu dokumentieren. Da das Ende des Ausbildungsverhältnisses gesetzlich durch § 21 BBiG bestimmt ist, bedarf es hierzu keiner Regelung im Vertrag. Eine Klausel, wonach da...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit

Nach § 12 BBiG ist eine Vereinbarung nichtig, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt. Von der Norm erfasst ist zunächst nur eine unmittelbare Beschränkung der beruflichen Tätigkeit nach Ende der Ausbildung. Damit sind Regelungen gemeint, die es dem Auszubildenden verbieten, nach...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 7 Nicht bestandene Prüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden[1], sieht § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG gleichwohl die Erteilung eines Zeugnisses vor. Hier sieht die Musterprüfungsordnung stattdessen einen entsprechenden schriftlichen Bescheid vor. Hinweis § 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfungmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Autodidakten

Rn. 128c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wegen der Schwierigkeiten von Autodidakten, die nicht über einen förmlichen Abschluss (Bachelor soll ausreichend sein; FG BBg EFG 2014, 456) als Absolvent einer Hochschule/Fachhochschule/Fachschule verfügen s BFH 19.01.2017, BFH/NV 2017, 732; BFH v 05.04.2011, BFH/NV 2011, 1133; BFH v 14.07.2007, BFH/NV 2007, 2091; BFH v 19.09.2002, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG lässt seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a. F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklagbarer Anspruch auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

A. Überblick Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in d...mehr