Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Gewichtung der Sozialdaten

Rz. 771 Nach der Gesetzesbegründung kommt den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten – wie auch schon nach der bis zum 31.12.2003 geltenden Rechtslage – i.R.d. Sozialauswahl weiterhin grds. gleiches Gewicht zu (BT-Drucks 15/1204, 11). Auch das BAG geht davon aus, dass keinem der Auswahlgesichtspunkte ein absoluter Vorrang zukommt (BAG v. 5.12.20...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Berufsausbildungsverzeichnis

Rz. 23 Gem. §§ 34 ff. BBiG ist seit dem 1.4.2007 nach Abschluss des Ausbildungsvertrages dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen. Dies ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Unterlässt der Ausbildende die Eintragung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Auszubildenden und zu Bußg...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Ausbildungszeugnis

Rz. 57 Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses "hat" der Ausbildende dem Auszubildenden ein Zeugnis auszustellen (§ 16 Abs. 1 S. 1 BBiG), selbst wenn es nicht zur Abschlussprüfung gekommen ist. Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass das Zeugnis auch ohne Verlangen zu erstellen ist. Wenn der Ausbildende (Lehrherr) die Ausbildung nicht selbst durchgeführt hat, so...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / G. Prüfungen

Rz. 7 Die Abschlussprüfung erfasst nach § 317 Abs. 2 HGB grundsätzlich nur den Aspekt des Vorliegens der nichtfinanziellen Angaben. Eine weitergehende Überprüfung inhaltlicher Art kann auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Dann jedoch ist das Prüfungsurteil der Öffentlichkeit aus Transparenzgründen zugänglich zu machen. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachungsfunktio...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Sonderqualifikation(en) "einzelner" Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 560 Zur Mindestqualifikation, die für alle Aufsichtsratsmitglieder gilt, tritt eine jeweilige differenzierende Sonderqualifikation für einzelne Aufsichtsratsmitglieder hinzu (vgl. zur Sonderqualifikation als Financial Expert § 100 Abs. 5 AktG – "2 Finanzexperten"). Bei Aktiengesellschaften, die von öffentlichem Interesse nach § 316a S. 2 HGB sind, also insbesondere börse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pflichten des Auszubildenden

Rz. 32 Die wichtigsten Pflichten des Auszubildenden sind in § 13 BBiG aufgeführt. Sie sind kraft Gesetzes Inhalt des Ausbildungsvertrages. Weitere Pflichten können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften sowie aus den für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätzen ergeben. Rz. 33 Eine wichtige Pflicht des Auszubildenden ist die Arbeitspflicht, deren konkrete Form sich ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1.2 Auslandskapitalgesellschaft: keine Rechnungslegungspflicht in Deutschland

Rz. 10 Die handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft (Auslandskapitalgesellschaft) wird nach den Maßstäben des internationalen Gesellschaftsrechts beurteilt, das seiner Natur nach nationales Recht ist. Grundsätzlich folgt die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts und des anwendbaren Gesellschaftsrechts zwei gegensätzlichen (kol...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.2 Handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten im Ausland

Rz. 12 Die Frage der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft hängt von der im jeweiligen Ausland zugrundeliegenden Theorie ab. So folgen der Sitztheorie traditionell EU/EWR-Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtskreises (grundsätzlich: Belgien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal,...mehr

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Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.5 Sonderregelungen bei längerer, erneuter und zweiter Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 18 Mit den Sonderregelungen zur Dauer der Förderung bezweckt der Gesetzgeber, dass Menschen mit Behinderungen bei nicht reibungslosem Abschluss oder falscher Ausbildung weiterhin Unterstützung erhalten (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe) und dies durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall als notwendig erachtet wird. Die Vorschrift regelt 3 Sachverhalte (Abs. 5 HS 1) in Bez...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4 Ertragsteuerinformationsbericht nach dem HGB

Rz. 53 Ziel des nun im Rahmen des BEPS-Aktionsplans über die geänderte EU-Bilanzrichtlinie geforderten Ertragsteuerinformationsberichts soll es sein, eine informierte öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen, ob multinationale Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.[1] Dabei wird erneut der Weg über eine weitere notwendig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Abschn. III: Beschäftigte in Bäderbetrieben

Die Tätigkeitsmerkmale werden an die neuen Aus- und Fortbildungsgänge angepasst und die aktualisierten Berufsbezeichnungen aufgenommen. Die Bezeichnung "Schwimmmeistergehilfen" und die Bezeichnung "Geprüfte Schwimmmeister" wird durch die Bezeichnung "Fachangestellte für Bäderbetriebe" ersetzt. Zugleich wird das Eingruppierungsniveau angehoben. Fachangestellte für Bäderbetrie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.3 Pflegefachkräfte

Die früheren umfangreichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT wurden in der Entgeltordnung VKA neu geregelt. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2581) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2.10.2018 (BGBl I, S. 1572) wurden die bisherigen 3 Ausbildung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.5 Leitungskräfte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung

Darüber hinaus erfolgt die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in die Entgeltgruppen 13 bis 15 der Anlage A zum TVöD. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung

Es muss sich um eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung handeln. Die bisher in der Protokollerklärung Nr. 2 zu den Fallgruppen 1 aufgeführte Definition ist in der Entgeltordnung in Nummer 3 für alle Sparten einheitlich definiert. Die Nummer 3 enthält 2 im Alternativverhältnis stehende Definitionen zur wissenschaftlichen Hochschulbildung. Eine wissenschaftliche ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.4 Nummer 4: Hochschulbildung

Nummer 4 enthält erstmals eine zentrale Definition der Hochschulbildung, die die sich aus dem Bologna-Prozess ergebenden Änderungen berücksichtigt. Inhaltlich beschreibt die Hochschulbildung das Niveau des Bachelor-Abschlusses bzw. des bisherigen Fachhochschulabschlusses. Eine Hochschulbildung liegt danach vor, wenn von einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HR...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.8 Öffnungsregelung zu § 14 TzBfG (§ 30.1 TVöD-E)

Absatz 1 In § 30.1 TVöD-E haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine tarifliche Öffnungsklausel zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG verständigt. Nach der Grundregelung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist es zulässig, mit 3-maliger Verlängerung die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zu vereinbaren, ohne dass ein Befristungsgrund vorliegt; es darf keine schädliche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.11 Pflegebachelor

Ebenfalls neu geregelt, aber nicht von der Entgelttabelle P (Anlage E zum TVöD) erfasst, ist die Eingruppierung der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung im Bereich Pflege (sog. "Pflegebachelor"). Die Eingruppierung dieser Beschäftigten erfolgt in die Entgeltgruppen 9b bis 12 der Anlage A zum TVöD. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Hochschulbildung....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.2 Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Versorgung von Patienten. Ihre Ausbildung ist landesrechtlich geregelt. Nach der Vorbemerkung Nr. 1 Satz 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA umfasst die Bezeichnung "Pflegehelfer" auch Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer. Landesrechtliche Regelungen zur Ausbildung von Pflegehelfern lie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.5 Nummer 5: Anerkannte Ausbildungsberufe

Anerkannte Ausbildungsberufe sind nur solche, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung geregelt sind. Eine abgeschlossene Berufsbildung liegt danach vor, wenn eine Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsda...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.6 Schulische Ausbildung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 43 Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis zu einer Höchstdauer von 8 3Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Dies gilt mit Wirkung zum 1.1.1997 (Inkrafttreten des WFG v. 25.9.1996, BGB...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 36 Prüfungen

Rz. 30 StB werden häufig bei freiwilligen und bestimmten Pflichtprüfungen hinzugezogen. Im Ergebnis sind dabei angemessene Gebühren entsprechend den allgemeinen Grundsätzen festzusetzen (vgl. E II – Rz. 29–36). Freiwillige Prüfungen (z. B. Abschlussprüfungen nichtprüfungspflichtiger Unternehmen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften). Sofern es sich nicht um steuer...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 165 Zum Übermaß an Kosten für die Vorbildung zu einem Beruf (§ 2050 Abs. 2 Alt. 2 BGB) gilt: Ausgangspunkt für die Verpflichtung der Eltern, eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu finanzieren, ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB. Für das Maß, welche Aufwendungen für eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren sind, ist § 1610 Abs. 2 BGB ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.1 Umfang der Pflichten bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Kapitalgesellschaften, die am Stichtag nicht zumindest eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter haben, dazu verpflichtet, die ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften anzuwenden.[1] Dies bedeutet insbesondere,[2] dass: der Jahresabschluss grundsätzlich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht.[3] der Jahresabschl...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.3 Ausnahme von der Anwendung der ergänzenden Bestimmungen

Ausnahmsweise keine Anwendung finden die Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach § 264b HGB [1] für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, wenn: die Gesellschaft in den Konzernabschluss und Konzernanlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters[2] oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen W...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.3 BAföG-Leistungen

Gemäß § 17 Abs. 2 BAföG erfolgt die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Sowohl der als Zuschuss geleistete als auch der als Darlehen gewährte Teil mindern den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird nicht durch Leistungen i. S. d. § 36 BAföG gemindert. In derartigen Fällen geht der...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 17 Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen

Entgelttabelle S (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung) in EUR ab 1.4.2022mehr

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Die formelle Prüfung der Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach EPS 351

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards (EPS 351) verabschiedet. Danach ist im Rahmen der Abschlussprüfung bei unvollständigen Angaben zur Frauenquote nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lageberichts Mittelgroße und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.4 Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der Prüfung

Rz. 82 Nach § 21 Abs. 3 BBiG verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Auszubildende, der die Abschlussprüfung nicht besteht, bis zum nächsten Prüfungstermin in der bisherigen Ausbildungsstätte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.3 Vorzeitiges Ende des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 78 Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung vor dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit, endet das Berufsausbildungsverhältnis nach § 21 Abs. 2 BBiG mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das Prüfungsverfahren muss abgeschlossen und das Ergebnis dem Auszubildenden mitgeteilt worden sein. Für die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.2 Regelmäßiges Ende des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 69 Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer; im Falle der Stufenausbildung endet es nach § 21 Abs. 1 Satz 2 BBiG mit Ablauf der letzten Stufe. Der Ausbildungsvertrag für die Stufenausbildung ist daher grundsätzlich für die gesamte Regelausbildungsdauer bis zum Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung abzuschließ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.7 Teilzeitberufsausbildung

Rz. 35 Auch die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Seit 1.1.2020 ist diese Möglichkeit im Vergleich zur vorherigen Regelung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG a. F.) nunmehr in § 7a BBiG deutlich erweitert und näher geregelt worden. Anstelle der bisherigen Ausnahmelösung ist dies nun für alle eine mögliche Gestaltungsoption. Das bisher nachzuweisende berechtigte Int...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7 Abschlussprüfung und interne Revision

7.1 Aspekte der Zusammenarbeit Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von interner Revision und Wirtschaftsprüfung kann zur erhöhten Sicherheit bei der Abschlussprüfung führen: Im Gegensatz zum Abschlussprüfer ist der interne Revisor das ganze Jahr über im Unternehmen und somit eher mit langfristigen Tendenzen vertraut. Durch seine Kenntnis von Prozessen und Personen kann er de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7.2 Pflichten des Abschlussprüfers bezüglich der internen Revision

Der Abschlussprüfer[1] muss trotz der Unterstützung durch den Revisor darauf achten, sein eigenes Urteilsvermögen aufrechtzuerhalten und die von der internen Revision bereitgestellten Informationen kritisch zu hinterfragen.[2] Bei wesentlichen Prüfungsgebieten kann die interne Revision die Arbeit des Wirtschaftsprüfers daher nicht ersetzen. Zur Entwicklung einer wirksamen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7.1 Aspekte der Zusammenarbeit

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von interner Revision und Wirtschaftsprüfung kann zur erhöhten Sicherheit bei der Abschlussprüfung führen: Im Gegensatz zum Abschlussprüfer ist der interne Revisor das ganze Jahr über im Unternehmen und somit eher mit langfristigen Tendenzen vertraut. Durch seine Kenntnis von Prozessen und Personen kann er dem Abschlussprüfer Hinweise auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 6 Prüfung des IKS durch den Abschlussprüfer – IDW-Prüfungsstandard PS 261 n. F.

Die Beurteilung des IKS eines Unternehmens stellt einen wichtigen Schritt innerhalb der betrieblichen Abschlussprüfung dar. Je ausgeprägter und funktionstüchtiger das IKS eines Unternehmens ist, umso mehr kann sich ein Abschlussprüfer auf dessen Ergebnisse und Ordnungsmäßigkeit der angewendeten Verfahren verlassen. Der Abschlussprüfer muss sich bereits im Rahmen der Prüfungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / Zusammenfassung

Begriff Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Überwachung innerhalb eines Unternehmens, um Verstöße gegen Gesetze und andere Vorschriften zu erkennen bzw. diesen vorzubeugen. Ohne internes Kontrollsystem werden zudem viele Chancen einer effizienten Unternehmensführung nicht genutzt. Die Vorteile eines funktionierenden IKS sind trotz der Kosten sichtbar. Fehlende Kontrol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / Zusammenfassung

Begriff Die "Interne Revision" ist eine prozessunabhängige Institution, die innerhalb eines Unternehmens Strukturen und Aktivitäten prüft und beurteilt. Dieser unternehmensinterne Überwachungsträger darf weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des überwachten Prozesses verantwortlich sein.[1] In zahlreichen Unternehmen wird das interne Kontrollsystem von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 2 Gesetzliche Grundlagen

Banken sind verpflichtet, eine interne Revision einzurichten, die der Unternehmensleitung unterstellt ist.[1] Gesetzliche Anforderungen an die Einrichtung einer internen Revision ergeben sich auch aus § 91 Abs. 2 AktG und aus § 64a Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 VAG a.F. bzw. § 29 VAG.[2] Verantwortlich für die Einrichtung sind der Vorstand[3] bzw. der Geschäftsführer einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.1 Berufliche Qualifikation

Rz. 14 Abs. 2 sichert die arbeitsmarktpolitisch mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung verbundenen Ziele. Demnach werden Maßnahmen nur zur Förderung zugelassen, wenn ihre Ziele eine berufliche Weiterbildung zum Gegenstand haben. Dafür bietet der Gesetzgeber 3 Alternativen an, von denen eine zwingend gegeben sein muss. Dabei entspricht es der beruflichen Weiterbildun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.4 Angemessenheit der Maßnahmedauer

Rz. 29 Abs. 4 greift die bereits in § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannte angemessene Dauer der Maßnahme als Zulassungsvoraussetzung wieder auf und konkretisiert sie. Dadurch wird die Angemessenheit der Dauer in einen unauflöslichen Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme gestellt. Eine angemessene Maßnahmedauer wird davon bestimmt, welche berufli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr