Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 9 EStG Werbungskosten

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auchmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.11.1 Gegenstand der Prüfung

Nach § 171 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nebst Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie einen internationalen Einzelabschluss. Zu prüfen ist, ob die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und eventuellen Satzungsbestimmungen steht. Die Prüfung überschneide...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.9 Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

§ 161 AktG ist eine Sonderbestimmung, die nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, also solche Gesellschaften, deren Aktien gem. § 3 Abs. 2 AktG an einem Markt gehandelt werden, der staatlich überwacht und geregelt ist. Bei diesen Gesellschaften haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 4.3 Begleitung der Abschlussprüfung

Während der laufenden Abschlussprüfung wird der Abschlussersteller in der Regel als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Bei Nachfragen hat die saubere Dokumentation der laufenden Arbeiten sowie der direkten Erstellungsarbeiten immense Bedeutung. Auch eine umfassende Vorbereitung macht sich bezahlt. Erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss, kann er durch seine Dokumen...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.1 Ziele und Aufgaben einer Abschlussprüfung

Ziel der Abschlussprüfung ist Folgendes: Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers sollen die Verlässlichkeit und damit die Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht bestätigen. Nach den Vorgaben des HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss sowie die Darstellung der...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 4.2 Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfung

Um einen möglichst zügigen Fortgang der Abschlussprüfung zu ermöglichen, bietet es sich an, bereits bei Beginn der Prüfung eine Antwort auf die Fragen, die Abschlussprüfer in der Regel stellen, vorliegen zu haben. Dies erfordert zunächst, dass die Jahresabschlussunterlagen nebst Verträgen und weiteren Buchführungsunterlagen vollständig vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass ...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5 Dokumentation der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung zu dokumentieren. Von zentraler Bedeutung sind hierbei der Prüfungsbericht [1] und der Bestätigungsvermerk. [2] Zudem sind Arbeitspapiere anzulegen. 3.5.1 Prüfungsbericht Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang ...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3 Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung

3.1 Ziele und Aufgaben einer Abschlussprüfung Ziel der Abschlussprüfung ist Folgendes: Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers sollen die Verlässlichkeit und damit die Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht bestätigen. Nach den Vorgaben des HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf ...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen der Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.2 Planung einer Abschlussprüfung

Planung bedeutet die gedankliche Vorwegnahme des wesentlichen Ablaufs der Prüfung in zeitlicher, sachlicher und personeller Hinsicht. Zudem sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgrund von berufsrechtlichen Vorgaben zu einer Gesamtplanung aller Aufträge verpflichtet, um einen effektiven und angemessenen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Grundsätze der...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2 Gesetzliche und fachliche Grundlagen der Abschlussprüfung

2.1 Gesetzliche Grundlagen der Abschlussprüfung Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften h...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 1 Allgemeines

Der Abschlussprüfer wird im Lauf seiner Prüfungshandlungen nahezu stets Fragen an denjenigen haben, der den Jahresabschluss erstellt hat. Sind alle Tätigkeiten zur Abschlusserstellung sauber dokumentiert und ist die Abschlussprüfung gut vorbereitet, wird die zusätzliche Arbeit durch die Prüfung enorm erleichtert. Dies ermöglicht regelmäßig eine effektive Abschlussprüfung, di...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.3 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2.1 Übersicht International Standards on Auditing, ISA (DE)

Die wichtigsten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ISA (DE) sind nunmehr:mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sei, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Diese Dokumentation erfolgt wie der gesamte Prozess der Abschlussprüfung in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5.1 Prüfungsbericht

Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Zu den erforderlichen Angaben sowie zur Art der Darstellung von Einwendungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, finden sich in § 321 HGB sowie in IDW PS 450 um...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2 Fachliche Grundlagen der Arbeit des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2.2 Übersicht Prüfungsstandards des IDW, IDW PS

Bestimmte PS des IDW werden aber auch weiterhin ihre Bedeutung haben, da sie ausschließlich solche Themen betreffen, die sich aufgrund der Rechtslage in Deutschland ergeben. Hierzu sind insbesondere zu nennen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.4.1 Analytische Prüfungshandlungen

Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.4 Aussagebezogene Prüfungshandlungen

Auf der Grundlage der im Rahmen der Prüfung des IKS gewonnenen Kenntnisse führt der Abschlussprüfer sogenannte aussagebezogene Prüfungshandlungen durch. Diese stellen das Gegenteil von Systemprüfungen dar. Man unterscheidet im Rahmen der aussagebezogenen Prüfungshandlungen analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. 3.4.1 Analytische Prüfungshandlungen Der maßgebli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.4.2 Einzelfallprüfungen

Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / Einführung

Der Jahresabschluss eines Unternehmens wird entweder vom angestellten Bilanzbuchhalter erstellt oder – was in der Praxis gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen häufiger der Fall ist – von einem damit beauftragten Steuerberater. Ist der handelsrechtliche Jahresabschluss des Unternehmens prüfungspflichtig, ist es sinnvoll, dass der Abschlussersteller eng mit dem Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.7 Abschlussprüfung, -billigung und -feststellung

Rz. 47 Abbildung 7 verdeutlicht die Einbindung der handelsrechtlichen Abschlussprüfung in das aktienrechtliche Gesamtsystem der Aufstellung, Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses. Sofern der Abschlussprüfer nach der Prüfung des durch den Vorstand erstellten Jahresabschlusses und Lageberichts,[1] der Vorlage des Prüfungsberichts[2] sowie der Beurteilung des Prüfung...mehr

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Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht

1 Abgrenzung von anderen Prüfungen Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.4 Internationale Einflüsse

Rz. 194 Als sog. "Internationalisierungsinstanz" (International Standard Setter) der Wirtschaftsprüfung wird die International Federation of Accounts (IFAC) , zu deren Mitgliedern zwischenzeitlich die Berufsorganisationen aller wichtigen Industrienationen zählen, bezeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland gehören der IFAC seit ihrer Gründung im Jahr 1977 die WPK und das I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 2 Wichtige Reformen von Rechnungslegung und Prüfungswesen

Rz. 3 Prinzipiell zielen die Reformbestrebungen in den Bereichen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeiten darauf ab, zum Zwecke der Vergleichbarkeit und der Sicherheit der mit den Instrumenten der Rechnungslegung übermittelten Informationen international einheitliche und anerkannte Rechnungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Abgrenzung von anderen Prüfungen

Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, deren Träger nur Wirtschaftsprüfer, v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6 Prüfung des Risikomanagementsystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Rz. 168 Gemäß § 317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer börsennotierter Aktiengesellschaften im Rahmen der periodischen Vorbehaltsprüfung zu beurteilen, ob das vom Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende RMS mit den Komponenten internes Überwachungssystem, Controlling und Frühwarnsystem installiert wurde und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.6 Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Rz. 164 Die Abschlussprüfung ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, strafrechtliche Tatbestände (z. B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusion) und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken und aufzuklären. Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2 Einführung in die Prüfungstechnologie

3.5.2.1 Systematisierung der Prüfungsmethoden Rz. 100 Mit dem Begriff Prüfungsmethode wird ein umfassendes Untersuchungsprogramm bezeichnet, das zahlreiche Analysemaßnahmen (Prüfungshandlungen) beinhaltet und im Prüfungsprozess den Ausgangspunkt für die Urteilsbildung des Abschlussprüfers darstellt. Unter dem Terminus Prüfungshandlungen sind im Folgenden unterschiedliche Täti...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2 Prüfungsansätze

3.5.2.2.1 Traditioneller Prüfungsansatz Rz. 111 Der traditionelle Prüfungsansatz beruht auf einer Internal-Control-Beurteilung mit anschließenden, ggf. stichprobenartigen Einzelfallprüfungen der Bestands- und Erfolgsposten. Nach älterer Auffassung wird der Begriff "Internal Control" mit "Internes Kontrollsystem" (IKS) übersetzt, unter dem die Summe der in einem Unternehmen in...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4 Wichtige Prüfungsorgane

4.1 Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer Rz. 175 Der freie Beruf des vereidigten Buchprüfers (vBP) entwickelte sich aus dem Berufsstand der Bücherrevision. Dieser fand erstmals in entsprechenden Vorschriften der Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen (1887–1889) seinen gesetzlichen Niederschlag. Nachdem der Zugang zu der Berufsgruppe der vBP 1961 geschlossen wurde, füh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1 Einführung

3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheiden.[2] Die Wahl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3 Einzelfallprüfungen im Jahresabschluss und Lagebericht

3.5.2.3.1 Prüfung der Bilanz Rz. 129 Im Rahmen der Mengenprüfung wird der in der Bilanz ausgewiesene Bestand von Vermögens-, Schuld-, Eigenkapital- und Verrechnungsposten auf sein tatsächliches Vorhandensein überprüft. Der Abschlussprüfer untersucht die mengenmäßige Kongruenz zwischen Bilanz und Realität aus 2 Richtungen. Zum einen überprüft er, ob der in der Bilanz ausgewies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2 Prüfungsverbände

4.2.1 Genossenschaftliche Prüfungsverbände Rz. 180 Die Prüfungsinstitutionen der Genossenschaften, der Sparkassen und Giroverbände sowie der Wohnungsunternehmen sind Träger sog. Verbandsprüfungen, denen vom Gesetzgeber bestimmte Prüfungsaufgaben übertragen wurden. So legt § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG fest, dass ausschließlich den Prüfungsverbänden das genossenschaftliche Prüfungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3 Handelsrechtliche Pflichtprüfungen privater Unternehmen

3.1 Einführung 3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheide...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3 Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS)

3.3.1 Definition und Elemente des IKS Rz. 73 Unter dem Begriff Internes Kontrollsystem (IKS) ist die Summe aller in einem Unternehmen installierten strategischen und operativen Kontrollen zu verstehen. Nach h. M. stellt das IKS einen Bestandteil des RMS nach § 91 Abs. 2 AktG dar, wobei seine Aufbau- und Ablauforganisation sich nach branchen- und unternehmensspezifischen Beson...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5 Abschluss- und Lageberichtsprüfung im Einzelnen

3.5.1 Allgemeines Rz. 96 Die folgenden Ausführungen betreffen Prüfungshandlungen, die sich unmittelbar auf den Jahres- und den Einzelabschluss sowie den Lagebericht beziehen, welche gem. § 320 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft und ihr gesetzlich gleichgestellten Unternehmen gefertigt und dem Abschlusspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.5 Prüfungsauftrag und -vertrag

Rz. 37 § 318 Abs. 1 Satz 4 HGB bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter bzw. bei Zuständigkeit der Aufsichtsrat[1] unverzüglich dem Abschlussprüfer nach der Wahl, die grundsätzlich durch die Haupt- oder Gesellschaftsversammlung erfolgt, die Aufträge für die Jahresabschlussprüfung, die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Einzelabschlusses gem. § 325 Abs. 2a HGB zu er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3.2 Beurteilung des IKS

Rz. 82 Die Beurteilung des IKS, verstanden als Teil des Internal Control System, insbesondere soweit es zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Revisionshandlungen zielgerichtet im Rahmen der Prüfungsplanung (vgl. Rz. 100 ff.) festzulegen. Im Grundsatz sind diese Untersuchungen darauf ausger...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 96 Die folgenden Ausführungen betreffen Prüfungshandlungen, die sich unmittelbar auf den Jahres- und den Einzelabschluss sowie den Lagebericht beziehen, welche gem. § 320 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft und ihr gesetzlich gleichgestellten Unternehmen gefertigt und dem Abschlussprüfer unverzüglich...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr