Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 9.3.2 Prüfungsanordnungen gegen Eheleute

Rz. 92 Bei der Prüfung von zur Einkommensteuer zusammen zu veranlagenden Ehegatten, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben, muss jeder von ihnen die Voraussetzungen des § 193 Abs. 1 oder 2 AO erfüllen. Beide Prüfungsanordnungen können allerdings in einem Bescheid, der sich an beide wendet, zusammengefasst werden.[1] Dennoch hat jeder von ihnen auch einen Anspruch auf eine e...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 15 Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 138 Ergibt sich während einer Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, ist die für die Bearbeitung dieser Angelegenheiten zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, dass ein Strafverfahren durchgeführt werden muss. Die Problematik, ab welchem Zeitpunkt nach § 10 Abs. 1...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.3 Benennung der Prüfer

Rz. 58 Dem Steuerpflichtigen sind nach § 197 Abs. 1 AO außer der nach § 196 AO als Verwaltungsakt ergangenen Prüfungsanordnung auch die Namen der Prüfer bekanntzugeben. Aus dieser Verpflichtung für das Finanzamt folgt nicht, dass die Benennung der Prüfer ein Verwaltungsakt ist. Denn diese Vorschrift sagt nichts über die Rechtsnatur der dem Beteiligten bekannt zu gebenden Ent...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 6.2 Erweiterung des Prüfungszeitraums und Anschlussprüfung

Rz. 28 Eine Erweiterung des regulären Prüfungszeitraums der Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe um weitere Jahre ist insbesondere statthaft, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist oder wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BpO). Besteuerungsverfahren und Steuerstraftaten steh...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 1.1 Grundsätzliches

Rz. 1 Eine Außenprüfung ist unabhängig davon zulässig, ob eine Steuer bereits festgesetzt, ob der Steuerbescheid endgültig, vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.[1] Eine Außenprüfung nach § 193 AO kann zur Ermittlung der Steuerschuld sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durchgeführt werden. Der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 11 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 11.2 Beginn der Außenprüfung bei Konzernen und sonstigen zusammenhängenden Unternehmen i. S. d. §§ 13 – 19 BpO

Rz. 106 Bei der Außenprüfung von Konzernen und sonstigen zusammenhängenden Unternehmen i. S. d. §§ 13 - 19 BpO gelten keine Besonderheiten. Da es sich in diesen Fällen um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt, fällt der Beginn der Außenprüfung grundsätzlich auf den Tag, an dem mit der Prüfung des jeweiligen Unternehmens begonnen wird. Werden mehrere konzernzugehörige ...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 78 In der Prüfungsanordnung ist nur der voraussichtliche taggenaue Prüfungsbeginn in einer angemessenen Zeit vor Beginn der Außenprüfung, nicht jedoch dessen stunden- oder sogar minutengenaue Uhrzeit des Erscheinens des Prüfers bekanntzugeben.[1] Rz. 79 Besondere Belastungen der beratenden Berufsstände, z. B. eines Rechtsanwalts, zum Ende des Kalenderjahrs sind keineswegs...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 7.3 Mitwirkung des Bundes an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden

Rz. 44 Das Bundeszentralamt für Steuern ist nach §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. 19 Abs. 1 FVG zur Mitwirkung an Außenprüfungen durch Landesbehörden berechtigt.[1] Art und Umfang der Außenprüfungen legt die Bundesbehörde nach § 19 Abs. 2 FVG in jedem Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen mit der, mit der Durchführung einer bestimmten Außenprüfung betrauten Landesfinanzbehörde ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 79 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 87 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet haben, schulden lediglich die USt zum ermäßigten Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.4 Einfuhren

Rz. 89 Haben die für die Erhebung der EUSt zuständigen Zollbehörden bei der Einfuhr eines in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstands in das Inland[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet, werden nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigte Einführer mit zu hoher USt belastet. Sie können gegen den zugrunde li...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 5.1 Keine Buchführungspflicht

Die Vorsteuer darf nur dann nach Durchschnittswerten pauschaliert werden, wenn der Unternehmer/Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Freiberufler sind nie buchführungspflichtig. Bei Gewerbetreibenden gelten die Grenzwerte des § 141 AO (Gewinngrenze von 60.000 EUR und Umsatzgrenze von 600.000 EUR). Aber: Auch wenn Sie einen der Grenzwerte überschritten haben, sind Sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Einschränkung von Grundrechten durch die AO

Rz. 10 § 413 AO benennt mit den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person gem. Art. 2 Abs. 2 GG, des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses gem. Art. 10 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG die Grundrechte (unter Angabe ihres Artikels) , die "nach Maßgabe dieses Gesetzes", also durch die oder aufgrund der AO,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 415 AO lautete: (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. (2) § 19 Abs. 5, § 117 Abs. 5, § 134 Abs. 3, § 139 Abs. 2, § 150 Abs. 6, § 156 Abs. 1, § 178 Abs. 3, § 212, § 382 Abs. 4, § 387 Abs. 2 und § 391 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. (3) Die §§ 52 und 55 sind erstmals ab 1. Januar 198...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Einführungsgesetz zur AO (EGAO)

Rz. 2 Zum Außer-Kraft-Treten des vor dem 1.1.1977 geltenden allgemeinen Abgabenrechts sowie zum Übergang im Fall veränderter Regelungen brachte das EGAO v. 14.12.1976[1] detaillierte Regelungen. Sie dienten entweder der Klarstellung oder der vorübergehenden Weitergeltung bisheriger Vorschriften für bestimmte Fallgruppen. Der Inhalt dieser Regelungen ist inzwischen überholt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 413 Einschränkung von Grundrechten

1 Allgemeines Rz. 1 § 413 AO dient der Wahrung des in Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG bestimmten Zitiergebots. Soweit ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, verlangt Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, dass dieses Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennt. Das Zitiergebot gilt nicht für alle Grundrechte, sondern nur für diejenigen, die nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 415 Inkrafttreten

1 Allgemeines Rz. 1 § 415 AO lautete: (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. (2) § 19 Abs. 5, § 117 Abs. 5, § 134 Abs. 3, § 139 Abs. 2, § 150 Abs. 6, § 156 Abs. 1, § 178 Abs. 3, § 212, § 382 Abs. 4, § 387 Abs. 2 und § 391 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. (3) Die §§ 52 und 55 sind erstmals ab ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 413 AO dient der Wahrung des in Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG bestimmten Zitiergebots. Soweit ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, verlangt Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, dass dieses Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennt. Das Zitiergebot gilt nicht für alle Grundrechte, sondern nur für diejenigen, die nach ihrem ausdrü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 § 34 Abs. 1 S. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nach § 52 Abs. 47 S. 1 EStG a. F. erstmals für Vz 1999 anzuwenden. Maßgeblich für den zeitlichen Anwendungsbereich ist der Zeitpunkt, zu dem die außerordentlichen Einkünfte bezogen worden sind. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zur Erfassung von Einkünften....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.5 Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 (§ 34 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 44 Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen für solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit einer solchen Inanspruchnahme von Grundstücken zusammenhängen, gehören nach § 24 Nr. 3 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu den außerordentlichen Einkünften, soweit diese für einen Zeitraum von mehr als 3 J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 6 Standardlöschfristen

Bei der Formulierung von Löschregeln für einzelne Datenarten kann ein hoher Analyseaufwand entstehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die begrenzten Kapazitäten zu schonen, empfiehlt es sich, Standardlöschfristen festzulegen. Die Zahl der Standardlöschfristen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Dies trägt zur Verringerung der Komplexität des Löschkonzepts u...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.5 Datenweitergabe an Steuerbehörden

Teilweise fordern Finanzkassen der Gemeinden oder Finanzämter von Wohnungsunternehmen Auskunft über Bankverbindungen oder das Bestehen von Kautionen von Mietern an, um dann Steuerfestsetzungen oder Vollstreckungen vornehmen zu können. Begründet werden diese Auskunftsbegehren mit den §§ 93, 249 AO und den einschlägigen Paragrafen der Landesvollstreckungsgesetze. § 93 AO betrif...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.2.3.1 Ein Mietverhältnis wurde begründet

Wurde mit dem Bewerber ein Mietvertrag abgeschlossen, können seine Daten aus der Wohnungsbewerbung in die Mieterakte überführt werden. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 257 HGB, § 147 AO).mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 3.4 Lohn- und Gehaltsabrechnung

Häufig ist die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung an ein Steuerbüro oder einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert. Steuerberater, auch wenn sie mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragt sind, sind keine Auftragsverarbeiter, da nach § 11 Abs. 2 StBerG auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften unter B...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 5 Beendete Beschäftigungsverhältnisse

Eine unmittelbare Pflicht zur Aufbewahrung von Personalunterlagen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gibt es nicht. Die zulässigen Aufbewahrungspflichten sind vielmehr anhand der individuellen Aufbewahrungsfristen der vorgehaltenen Dokumente zu bestimmen. Maßgeblich sind dabei zunächst die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach BGB, HGB und AO. Gemäß § 195 BGB ve...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.2.3.2 Ein Mietverhältnis wurde nicht begründet und es besteht auch kein Interesse mehr an der Anmietung einer anderen Wohnung

Grundsätzlich sind in diesem Fall die Daten aus dem Bewerbungsverfahren zu löschen. Dem stehen auch keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten z. B. aus § 257 HGB oder § 147 AO entgegen, weil Geschäftsbriefe nur unter diese Aufbewahrungspflichten fallen, wenn es zum Vertragsabschluss gekommen ist. Die Löschung hat aber nicht sofort zu erfolgen. Der Vermieter darf die Unterlage...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1.1 Identifizierungspflichten

Bei einer Identifizierung des Vertragspartners nach GwG bzw. § 154 Abs. 2 AO hat die Genossenschaft bei natürlichen Personen folgende Angaben zu erheben und festzuhalten: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift. Nach dem GwG ist die Identität des Vertragspartners anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit...mehr

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Schadensersatz wegen Datenschutzrechtsverstoß

Leitsatz Ein Schadensersatzanspruch nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt nur bei Nachweis eines konkreten Schadens in Betracht. Sachverhalt Der Kläger machte Schadensersatzforderungen wegen einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechten geltend. Diese Verletzung sah er im Wesentlichen in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanza...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, ni...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verspätungszuschlag bei Überschreiten der verlängerten Abgabefristen während der Pandemie

Leitsatz Bei Überschreiten der aufgrund der Pandemie verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers gab die Gewerbesteuererklärung 2019 erst im Dezember 2021 ab, ohne zuvor beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt zu haben. Das Finanzamt setzte hierauf einen Ve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch bei einjährigem Work & Travel-Jahr und anschließendem Studium des volljährigen Kindes in Australien

Leitsatz Ein volljähriges Kind ist für ein Work & Travel-Jahr nach Australien gereist und hat sich im Laufe dieses Jahres entschlossen, im Zeitraum Juli 2020 bis März 2022 in Australien ein Studium zu absolvieren. Da das Kind im gesamten Zeitraum aufgrund der nur kurzen Dauer der ausbildungsfreien Zeiten, der coronabedingten Reiserestriktionen sowie fehlender Geldmittel nich...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Wohnungsbauprämie

Rz. 9 Viele Schuldner zahlen die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag ein. Diese Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zulässig (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG). Der Schuldner als Bausparer hatte hinsichtlich der Bausparkassenbeiträge bis zum Veranlagungszeitraum 1995 ein Wahlrecht, ob er für se...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einstweilen frei Rz. 137 Bei der Einbringung in eine ausländische Personengesellschaft ohne inländische Betriebsstätte sind bei mehreren im Inland steuerpflichtigen Mitunternehmern für die Feststellungerklärung gem. § 18 Abs. 2 AO die nach § 19 AO oder § 20 AO für die Mitunternehmer zuständigen FÄ zuständi...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 12 Haftung beim Verein

Für Verbindlichkeiten des rechtkräftig eingetragenen Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die Organe des Vereins – also vor allem der Vorstand – haften nach den allgemeinen steuerlichen Bestimmungen der AO (§§ 69 ff. AO) bei einer Verletzung von steuerlichen Pflichten. Im Fall eines nichtrechtsfähigen Vereins findet zwar überwiegend das Vereinsrecht Anwendung, dies gilt i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vergütungsberechtigte

Rz. 6 Vergütungsberechtigte nach § 4a Abs. 1 UStG sind ausschließlich: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen[1], und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rz. 7 Zu den Vergütungsberechtigten gehören insbesondere auch die bis zum 31.12.2019 in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Antragsverfahren

Rz. 22 Die Vergütung ist nur auf Antrag zu gewähren.[1] Der Vergütungsberechtigte hat die zu gewährende Vergütung selbst zu berechnen.[2] Bei dem Antrag auf Steuervergütung nach § 4a UStG handelt es sich somit um eine Steueranmeldung.[3] Ein besonderer Vergütungsbescheid ist daher nur in den Fällen vom FA zu erteilen, wenn es von der Anmeldung abweicht[4], d. h. die Vergütun...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Umfang der Haftung

Nach § 25 HGB wird für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gehaftet. Darunter fallen: alle betrieblichen Steuern[1] – dies kann im Einzelfall auch die Kfz-Steuer sein, betrieblich veranlasste Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, die Haftung für steuerliche Nebenleistungen, § 25 HGB geht damit weiter als § 75 AO. Die Haftung kann durch Eintragung ins Handelsregister o...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Haftung des Kommanditisten

Der Kommanditist haftet den Gläubigern der KG bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar (§ 171 HGB). Das gilt auch gegenüber dem Finanzamt. Wenn und soweit der Kommanditist seine Einlage geleistet hat, ist die Haftung des Kommanditisten ausgeschlossen.[1] Die Haftung des Kommanditisten lebt aber in einigen Fällen wieder auf. Dies sind: soweit die Einlage zurückgezahlt wird; das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 13 Die vertragliche Haftung

Im Zivilrecht gibt es die befreiende Schuldübernahme mit Zustimmung des Gläubigers (§§ 414 ff. BGB) und den Schuldbeitritt, z. B. in Form der Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB). Das Steuerrecht kennt nur den Schuldbeitritt. Da das Finanzamt in diesen Fällen jedoch nicht hoheitsrechtlich, sondern zivilrechtlich tätig wird, bestimmt § 192 AO, dass derjenige, der sich aufgrund eines s...mehr