Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 1 Außerplanmäßige Erklärungspflicht für Steuerpflichtige im Jahr 2023

Im Jahr 2023 müssen mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke viele Steuerpflichtige eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachung durch das BMF und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits statuiert. Einzel...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 35 FGO regelt die allgemeine sachliche Zuständigkeit der FG und weist diesen die Wahrnehmung der erstinstanzlichen Aufgaben im Finanzrechtsweg[1] zu. Die Regelung umfasst die Bestimmung der sachlichen und der funktionellen Zuständigkeit. D. h. § 35 FGO bestimmt, dass die FG im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten entscheiden, für die der Finanzrechtsweg nach § 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Funktionelle Zuständigkeit zur Entscheidung über Beschwerden (Nr. 2)

Rz. 5 Nach § 36 Nr. 2 FGO entscheidet der BFH nach Maßgabe der §§ 128–133 FGO auch über "Beschwerden gegen andere Entscheidungen des FG, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters". Insoweit ist der BFH gem. § 128 Abs. 1 FGO ausdrücklich nur zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen andere Entscheidungen der FG als Urteile oder Gerichtsbescheide berufen, sodass eine Beschwer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Annexzuständigkeiten und weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Rz. 8 Im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit hat der BFH auch über entscheidungserhebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten zu entscheiden[1] und kann Vorlagen an das BVerfG im Wege einer konkreten Normenkontrolle [2] sowie Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH i. Z. m. der Auslegung primären oder sekundären Unionsrechts[3] richten. Rz. 9 Soweit der BFH in der Haupt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Funktionelle Zuständigkeit zur Entscheidung über Revisionen (Nr. 1)

Rz. 2 Nach § 36 Nr. 1 FGO entscheidet der BFH nach Maßgabe der §§ 115–127 FGO nur über "Revisionen gegen Urteile des FG und gegen Entscheidungen, die Urteilen des FG gleichstehen". Den Urteilen gleich stehen nach § 90a Abs. 3 FGO nur die Gerichtsbescheide, wobei gegen Gerichtsbescheide des Vorsitzenden oder des Berichterstatters im vorbereitenden Verfahren nach § 79a Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 36 FGO regelt die funktionelle Zuständigkeit des BFH im Instanzenzug. Während den FG gem. § 35 FGO die Wahrnehmung der erstinstanzlichen Aufgaben im Finanzrechtsweg[1] zugewiesen sind[2], wird der BFH – mit wenigen Ausnahmen (Rz. 13) – ausschließlich als (einziges) Rechtsmittelgericht in der Finanzgerichtsbarkeit tätig. D. h. der BFH entscheidet über Revisionen/Nicht...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.10 Sachsen-Anhalt

Auf der Webseite der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts finden sich viele – an unterschiedliche Zielgruppen gerichtete – Informationen zum neuen Verfahren der Grundsteuerfestsetzung. Im Juni 2022 hat die Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt in Anlehnung an die im BStBl veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung der Grun...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.8 Saarland

Das Saarland setzt dem Grunde nach das Bundesgrundsteuermodell um, wendet aber auf Grundlage des Saarländischen Grundsteuergesetzes eigene Steuermesszahlen im Bereich der Grundsteuer B (Grundvermögen) an. Die Eigentümer mit Grundbesitz im Saarland müssen letztlich die gleichen Angaben in ihren Feststellungserklärungen machen, wie sie auch für Grundbesitz in anderen Bundesmod...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.4 Bremen

Die Eigentümer von Grundbesitz in Bremen und Bremerhaven haben im Juli 2022 ein allgemeines Informationsschreiben erhalten, mit dem die Steuernummer des konkreten Grundstücks sowie allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe von der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Die Bremer Finanzverwaltung bietet Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung Unte...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.12 Thüringen

Alle Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Thüringen haben im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben mit Beiblatt erhalten, aus dem sich wichtige Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Erklärungspflicht ergeben. Entwürfe des Informationsschreibens und des Datenblattes stellt die Finanzverwaltung auf Ihrer Webseite b...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.9 Sachsen

Auch für in Sachsen belegenen Grundbesitz werden die neuen Grundsteuerwerte dem Grunde grundsätzlich nach den Regelungen des Bundesmodells ermittelt. Durch das Sächsische Grundsteuermesszahlengesetz wurden allerdings von den Messzahlen gem. § 15 Abs. 1 GrStG abgewichen und landesspezifische Grundsteuermesszahlen für in Sachsen belegenen Grundbesitz (nur im Bereich Grundsteue...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.5 Mecklenburg-Vorpommern

Auf ihrer Webseite teilt die Finanzverwaltung aus Mecklenburg-Vorpommern allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und zu dem weiteren Vorgehen im Land mit. Unter anderem wird dort auch eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe sowie weitere themenspezifische Merkblätter beispielsweise mit Hinweisen zur Ermittlung der Wohnfläche von Wohngrundstücken oder Bes...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.3 Brandenburg

Die Finanzverwaltung in Brandenburg hat zur Unterstützung der Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung ein Informationsportal für Grundstücksdaten eingerichtet. Dort können Erklärungspflichtige nach Angabe der Flurstücknummer oder der Adresse des Grundstücks den Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022, die Grundstücksfläche ihres Grundstücks bzw. ...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.7 Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung informiert auf ihrer Webseite über den Versand eines Informationsschreibens inklusive Ausfüllhilfe an alle Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks an. Die Informationsschreiben wurden im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juli 2022 versandt. Die beigefügte Ausfüllhilfe enthält Geobasisdaten sowie weitere Informationen, die...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.11 Schleswig-Holstein

Die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein hat im Juni 2022 ein Informationsschreiben an alle Eigentümer eines Grundstücks oder Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs in Schleswig-Holstein versandt. Das Informationsschreiben enthält allgemeine Daten zur Erklärungspflicht sowie das Aktenzeichen des konkret zu erklärenden Grundstücks bzw. Betriebs der Land- und Forstwirtscha...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 8.2 Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze nach § 67a Abs. 2 AO

Zeile 40 Die Zeilen 40–49b sind nur auszufüllen, wenn § 67a Abs. 1 AO nicht anzuwenden ist, weil auf dessen Anwendung verzichtet wird oder in der Vergangenheit bereits verzichtet worden ist. In Zeile 40 wird durch Eingabe einer Schlüsselzahl erklärt, dass auf die Anwendung des § 67a Abs. 1 AO verzichtet wird. Diese Erklärung bindet nach § 67a Abs. 2 Satz 2 AO für mindestens 5...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 25-33)

Die Zeilen 25-33 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.1 Allgemeines

In § 13a Abs. 6 ErbStG ist in bestimmten Fällen eine Anzeige zu erstatten. Diese ist schriftlich abzugeben (§ 13a Abs. 6 Satz 4 ErbStG). Sie hat auch dann zu erfolgen, wenn der Vorgang zu keiner Besteuerung führt (§ 13a Abs. 6 Satz 6 ErbStG). Dabei ist die Anzeige eine Steuererklärung i. S. d. Abgabenordnung (§ 13a Abs. 6 Satz 4 ErbStG).mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2022 ist grundsätzlich bis zum 2.10.2023[1] abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 am 2.4.2024.[2] Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe abgegeben werden, verlängert sich die Frist generell bis zum 31.7.2024[3], bei Land- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.8 Entstehen und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 35 Der Haftungsanspruch des FA entsteht nach § 38 AO, sobald der Arbeitgeber den Haftungstatbestand i. S. v. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat. Dies geschieht dadurch, dass er entgegen § 41a Abs. 1 EStG nicht spätestens am 10. nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums als Fälligkeitszeitpunkt die LSt ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat.[1] Rz. 36 Die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.6.2 Festsetzungsfrist (§ 19a Abs. 5 Satz 3 ErbStG)

Nach § 19a Abs. 5 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht vor dem Ablauf des 4. Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen Kenntnis erlangt hat. Dabei kommt § 13a Abs. 6 Satz 4 bis 6 ErbStG entsprechend zur Anwendung (§ 19a Abs. 5 Satz 4 ErbStG). Dies bedeutet, dass die Anzeige schriftlich a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Allgemeines

Rz. 45 Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 1 EStG). Das Betriebsstätten-FA kann die Steuer- oder die Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs. 3 S. 2 EStG). Diese Regelung ergänzt die Grundsätze ü...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.4 Ermessensausübung

Rz. 88 Zu den notwendigen Begründungserfordernissen eines LSt-Haftungsbescheids gehört insbesondere die Angabe der Erwägungen des FA bei der Ausübung seines Ermessens, warum es den Arbeitgeber überhaupt als Haftenden heranziehen will (Entschließungsermessen; Rz. 47) und außerdem warum es ihn als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner in Anspruch nimmt (Ausw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.5 Mögliche Einwendungen eines Arbeitgebers gegen einen LSt-Haftungsbescheid

Rz. 92 Ein Arbeitgeber kann gegen einen gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid vorbringen, der Steuerschuldner sei nicht sein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Subunternehmer. Weiter kann er vortragen, er habe die LSt vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt, oder seine Inanspruchnahme als Haftender sei ermessensfehlerhaft, oder er könne allenfalls nachrangig nach d...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 4.1 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Zeilen 11–12 In diesen Zeilen sind Angaben zum ersten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO zu machen, den die Körperschaft unterhält und der steuerpflichtig ist, weil er kein Zweckbetrieb ist.[1] Zweckbetriebe sind nicht hier, sondern in Zeile 18 zu erfassen. Außerdem sind nähere Ausführungen hierzu sowie Beispiele in Rz. 206 der Anleitung zur KSt-Erklärung entha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.6 Entbehrlichkeit von Haftungsbescheid und Leistungsgebot (§ 42d Abs. 4)

Rz. 94 Eine Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers geschieht i. d. R. durch einen Haftungsbescheid nach § 191 AO. Ausnahmsweise sind ein Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot entbehrlich, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende LSt angemeldet (§ 42d Abs. 4 Nr. 1 EStG) oder wenn er nach einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkannt hat (§ 4...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 5 Mildtätige Zwecke

Zeile 25 Die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung mildtätiger Zwecke ist von zwei alternativen Voraussetzungen abhängig. In den Zeilen 25 einerseits und den Zeilen 26-27 andererseits werden daher die jeweiligen Voraussetzungen getrennt abgefragt. In Zeile 25 haben nach § 53 Nr. 1 AO wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigte Körperschaften durch Eingabe einer Sch...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-24)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / Zusammenfassung

Überblick Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sind grundsätzlich unselbstständiger Bestandteil der jeweiligen Steuerbescheide, die nicht selbstständig angefochten werden können. Hiervon gibt es jedoch 2 gewichtige Ausnahmen, indem der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.2 Inhaltliche Bestimmtheit des LSt-Haftungsbescheids

Rz. 85 Wie jeder Verwaltungsakt muss auch ein LSt-Haftungsbescheid nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Anderenfalls ist er nichtig (§ 125 Abs. 1 AO) und damit unwirksam (§ 124 Abs. 3 AO). Für die inhaltliche Bestimmtheit eines LSt-Haftungsbescheids, der nach § 191 Abs. 1 S. 2 AO schriftlich zu erteilen ist, reicht es aus, dass der Haftungsbescheid die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.4 Anfechtung eines LSt-Haftungsbescheids

Rz. 91 Ein gegen den Arbeitgeber gerichteter LSt-Haftungsbescheid und ebenso ein gegen den Arbeitnehmer erlassener LSt-Nachforderungsbescheid können mit dem Einspruch und der Klage angefochten werden. Nur der Arbeitnehmer ist zu einem Rechtsmittel gegen den gegen ihn ergangenen Nachforderungsbescheid berechtigt. Einen gegen den Arbeitgeber erlassenen Haftungsbescheid können ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 6 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

Zeile 13 In dieser Zeile ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob bei der Steuerfestsetzung Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die sich nicht oder nicht vollständig aus der Steuererklärung ergeben. In diesem Fall sind gesondert ergänzende Angaben bei dem Finanzamt in elektronischer Form einzureichen. Es kann sich z. B. um den Fall handeln, dass der Sachverha...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 5 Angaben zur Steuerbefreiung

Zeile 10 Zeilen 10 und 11 betreffen nur Körperschaften, die ganz oder teilweise nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Auch diese Körperschaften haben ihre Steuererklärung auf dem Vordruck KSt 1 abzugeben In Zeile 10 ist die Nummer des § 5 Abs. 1 KStG anzugeben, nach der die Steuerbefreiung eingreift.[1] Außerdem haben diese Körperschaften, je nach Lage des Fal...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 6 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Zeile 30 In dieser Zeile haben steuerbegünstigte Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO zu bestätigen, dass mindestens 2/3 der Leistungen der Einrichtung nach § 53 Nr. 1 oder 2 AO hilfsbedürftigen Personen zugutekommen, dass die Körperschaft dies überprüft hat und durch vorliegende Aufzeichnungen nachweisen kann. Ist dies der Fall, ist die Einrichtung ein Zweckbetrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.4 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahrs

Rz. 57 Nach Ablauf des Kj., dem die LSt zeitlich zuzuordnen ist, ist eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers keine Ermessensentscheidung mehr, gegen die der Arbeitnehmer einwenden könnte, ermessensgerecht wäre es gewesen, wenn das FA sich an den Arbeitgeber gehalten hätte (vgl. auch Rz. 49).[1] Rz. 58 Da Gegenstand der Nachforderung jedoch LSt als Vorauszahlungssteuer ist, kan...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 11.3 Unterschrift

Zeilen 104–105 Diese Zeilen enthalten den Raum für die Unterschrift.[1] Die Steuererklärung ist von dem gesetzlichen Vertreter der Körperschaft eigenhändig zu unterschreiben. In der Praxis werden die Steuererklärungen im Regelfall elektronisch mit einer qualifizierten Signatur übermittelt; in diesem Fall ist eine Unterschrift des Steuerpflichtigen nicht notwendig.mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–35 kann eine ggf. hiervon abweichende Bekanntgabe des ...mehr