Auch für in Sachsen belegenen Grundbesitz werden die neuen Grundsteuerwerte dem Grunde grundsätzlich nach den Regelungen des Bundesmodells ermittelt. Durch das Sächsische Grundsteuermesszahlengesetz wurden allerdings von den Messzahlen gem. § 15 Abs. 1 GrStG abgewichen und landesspezifische Grundsteuermesszahlen für in Sachsen belegenen Grundbesitz (nur im Bereich Grundsteuer B) festgelegt.

Alle Eigentümer mit Grundbesitz in Sachsen haben zwischen April und Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben von den jeweils zuständigen Finanzämtern erhalten. In diesem Informationsschreiben werden alle relevanten Informationen zur Erklärungsabgabe sowie alle wichtigen Termine zusammengefasst.

Auch an die Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken wurde ein Informationsschreiben versandt. Anders als bisher müssen zukünftig nicht mehr die Pächter dieser Grundstücke, sondern die Eigentümer die Grundsteuer zahlen.

Die sächsische Finanzverwaltung bietet seit dem 1.7.2022 das "Grundsteuerportal Sachsen" zur Informationsbeschaffung an. Es handelt sich dabei um ein internetbasiertes Auskunftsportal. Für in Sachsen belegenen Grundbesitz können Erklärungspflichtige künftig folgende grundstücksbezogene Daten im Grundsteuerportal abrufen:

  • Gemeinde,
  • Gemarkung,
  • Gemarkungsnummer,
  • Flurstücksnummer (Flurstückszähler und -nenner),
  • Lagebezeichnung (wenn vorhanden),
  • amtliche Fläche des Flurstücks,
  • Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022 (nur für Grundvermögen) und,
  • Ertragsmesszahl (nur für land- und forstwirtschaftliches Vermögen).

Zur besseren Verständlichkeit finden Interessierte Erläuterungen zu den im Grundsteuerportal abfragbaren Daten wie der Ertragsmesszahl oder den Bodenrichtwerten unter "FAQ zu Daten im Grundsteuerportal".

Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bietet die Finanzverwaltung Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Beispiele "Einfamilienhaus", "Eigentumswohnung", "Garten- und Erholungsgrundstück" und "land- und forstwirtschaftliche Flächen mit Zweifamilienhaus" zum Download auf ihrer Webseite an.

Auf der themenbezogenen Webseite der sächsischen Finanzverwaltung finden Interessierte außerdem nach Zielgruppen spezifizierte Informationsangebote, insbesondere eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und Antworten, und die Kontaktdaten der für die Bewertung zuständigen Finanzämter.

Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.

Die Kontaktdaten der sächsischen Finanzämter und die Sprechstundenzeiten zur Grundsteuer finden sich unter der Rubrik "Kontakt" auf der Grundsteuerthemenseite der Homepage.

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