Die Eigentümer von Grundbesitz in Bremen und Bremerhaven haben im Juli 2022 ein allgemeines Informationsschreiben erhalten, mit dem die Steuernummer des konkreten Grundstücks sowie allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe von der Finanzverwaltung mitgeteilt werden.

Die Bremer Finanzverwaltung bietet Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung Unterstützung an und informiert auf ihrer Webseite unter anderem mit einem Flyer über die Erklärungspflicht und die im Rahmen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten Daten.

Die Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1.1.2022 für in Bremen und Bremerhaven belegene Grundstücke können Grundbesitzer über das Portal BORIS (Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen und Bremen) für ihre Feststellungserklärung abrufen.

Weitere grundstücksbezogene Informationen wie

  • die Gemarkung,
  • die Flur,
  • die Flurstückskennzeichen (Zähler/Nenner) und
  • die Grundstücksfläche

können über den Flurstücksviewer abgefragt werden.

Steuerpflichtige und Interessierte finden auf der Homepage der Bremer Finanzverwaltung zu allen Grundstücksarten und auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Aufstellung über die grundstücksbezogenen Daten, die für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigt werden. In den FAQs werden häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform zusammengestellt.

Zur Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung über Mein ELSTER bietet die Finanzverwaltung auf ihrer Webseite ein Informationsvideo zur ELSTER-Registrierung sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen an, die zu den meisten Grundstücksarten und zu zahlreichen Eigentumsverhältnissen beispielhaft erläutern, welche Daten an welcher Stelle der Erklärungsformulare eingetragen werden müssen und welche Besonderheiten es ggf. zu beachten gibt.

Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.

Für Steuerpflichtige, die ihren Grundsteuerwertbescheid bereits erhalten haben, hat die Finanzverwaltung einen Muster-Bescheid mit Erläuterungen und Informationen zum weiteren Verfahren bereitgestellt.

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