Die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein hat im Juni 2022 ein Informationsschreiben an alle Eigentümer eines Grundstücks oder Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs in Schleswig-Holstein versandt. Das Informationsschreiben enthält allgemeine Daten zur Erklärungspflicht sowie das Aktenzeichen des konkret zu erklärenden Grundstücks bzw. Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.

Die Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit Wohnteil wurden im Herbst 2022 angeschrieben und über das für die Betriebsleiterwohnung neu zu erteilende Aktenzeichen informiert.

Die in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgefragten Bodenrichtwerte auf den 1.1.2022 (nur für Grundvermögen) und Ertragsmesszahlen (nur für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) stehen seit dem 1.7.2022 im Grundsteuerportal Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten und im Grundsteuerportal Ertragsmesszahl und Grundstücksdaten zum Abruf bereit. Über diese Portale haben Grundbesitzer auch die Möglichkeit, die Flurstücksangaben und die amtliche Fläche ihrer Flurstücke abzufragen. Zur besseren Bedienbarkeit wird eine Anleitung für das Bodenrichtwertportal angeboten.

Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bietet die Finanzverwaltung außerdem Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Beispiele "Eigentumswohnung", "Einfamilienhaus", "Land- und Forstwirtschaft" sowie eine allgemeine Anleitung für die Erstellung der Feststellungserklärung in Papierform zum Download auf ihrer Webseite an.

Neben diesen hilfreichen Anleitungen sind auch Erläuterungen zu den in der Feststellungserklärung anzugebenden Daten zusammengestellt worden.

Auf der Webseite der Finanzverwaltung finden sich außerdem zielgruppenspezifische Informationen zur Grundsteuerreform (z. B. Info-Flyer für Eigentümer von Wohngrundstücken und für Städte und Gemeinden)und eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.

Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite einen Link zu den amtlichen Erklärungsformularen als ausfüllbare PDF-Formulare sowie den entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken. Auch zur Erstellung der Feststellungserklärung in Papierform ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Download verfügbar.

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