Auf der Webseite der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts finden sich viele – an unterschiedliche Zielgruppen gerichtete – Informationen zum neuen Verfahren der Grundsteuerfestsetzung.

Im Juni 2022 hat die Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt in Anlehnung an die im BStBl veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte ein Informationsschreiben an die Eigentümer und Eigentümerinnen mit Grundbesitz in Sachsen-Anhalt versandt. Inhalt dieses Schreibens sind unter anderem begleitende Hinweise zur Erklärungsabgabe. Die Eigentümer können die für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts notwendigen Bodenrichtwerte (nur für Grundvermögen) und Ertragsmesszahlen (nur für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) über die Webseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) im Grundsteuerviewer abrufen.

Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bietet die Finanzverwaltung Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Beispiele "Einfamilienhaus" und "Land- und forstwirtschaftliche Flächen" zum Download auf ihrer Webseite an.

Die Finanzverwaltung stellt auf ihrer Webseite auch eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung, welche über die im Rahmen der Erklärung abgefragten Daten informiert. Außerdem wurden häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.

Auf der Webseite finden sich auch die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter sowie allgemeine Informationen rund um die Grundsteuerreform (z. B. Informationsvideos).

Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.

Für Steuerpflichtige die Ihre Feststellungserklärung bereits eingereicht haben, wurden Erläuterungen zu den neuen Grundsteuerwertbescheiden anhand eines Musterbescheids veröffentlicht. Dadurch soll die Ermittlung des Grundsteuerwerts nachvollziehbarer gemacht werden.

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