Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Relevanz als Voraussetzung

Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B die Buchführung für Ihre Makler...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Mittäterschaft

Bei der zumeist vorliegenden Mittäterschaft i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB erfüllen nicht alle Mittäter die tatbestandlichen Voraussetzungen in eigener Person, weshalb ihnen das objektive Verhalten der weiteren Mittäter zugerechnet wird. Dafür ist ein kollusives Zusammenwirken im Zuge eines gemeinsamen Tatplanes der Mittäter notwendig, wobei jeder einzelne eine eigene Tatherrschaft...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten. Ein besonderes Problem in der Praxis besteht, wenn es sich um Meh...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / 4. Unterbrechung der Verjährung durch Akteneinsicht

Bei der Entscheidung, ob Akteneinsicht beantragt werden soll, muss die Gefahr gesehen werden, dass hierdurch in Einzelfällen eine Verjährungsunterbrechung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB herbeigeführt werden kann. Dies, wenn dem Mandanten bzw. seinem Verteidiger erst durch die Akteneinsicht bekannt wird, dass gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. ...mehr

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Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

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Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

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Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

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Vollstreckung / 5.1 Forderungspfändung

Soll eine Geldforderung, z. B. eine Gehaltsforderung, gepfändet werden, hat die Vollstreckungsbehörde nach § 309 AO dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Pfändungsverfügung). Eine nach §...mehr

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Vollstreckung / 4.1 Befugnisse des Vollziehungsbeamten

Die Vollstreckung in bewegliche Sachen führt das Finanzamt durch eigene Vollziehungsbeamten aus[1], die durch einen schriftlichen Auftrag zur Vollstreckung ermächtigt werden. Im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners befindliche Sachen pfändet der Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt. Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere sind im Gewahrsam ...mehr

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Vollstreckung / 2 Rechtsschutz

Die Vollstreckung ist in bestimmten Fällen einzustellen oder zu beschränken.[1] Im Einzelnen sind hiervon folgende Fälle betroffen: Die Vollstreckungsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO sind entfallen, d. h. der Verwaltungsakt ist von der Vollziehung ausgesetzt worden; der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, wird aufgehoben, d. h. er muss ersatzlos wegfallen[2] oder sein...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VII. Akteneinsicht bei durch die Europäische Staatsanwaltschaft geführten Verfahren

Eine neue Ausgangslage im Bereich der steuerstrafrechtlichen Akteneinsicht besteht in Fällen, die von der neugegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) geführt werden. Deren sachliche Zuständigkeit umfasst nach Art. 22 Abs. 1 EUStA-VO[86] Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, die in der sog. PIF-Richtlinie[87] konkretisiert sind...mehr

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Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr

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Vollstreckung / 9 Vollstreckungsvermeidung/-beschränkung durch Aufteilungsantrag

Sind Personen Gesamtschuldner [1], weil sie zusammen zur Einkommen- oder Vermögensteuer veranlagt werden, z. B. Ehegatten[2], kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf einen sich bei einer Aufteilung der Steuern ergebenden Betrag beschränkt wird. Die weiteren Einzelheiten einer möglichen Aufteilung der Gesamtschuld ergeben sich au...mehr

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Vollstreckung / 6 Verwertung von Sicherheiten

Werden im Verwaltungsverfahren vollstreckbare Geldforderungen[1] bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde nach § 327 AO aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat.mehr

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Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss. Sachverhalt Eine GmbH hat im Jahr 2007 ihr Stammkapital erhöht. Die neu in die GmbH eintretenden Gesellschafter hatten ein Agio zu erbringen, das der Kapitalrücklage zugewiesen wurde. Dies ist so ...mehr

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Vollstreckung / 4 Vollstreckung in bewegliches Vermögen

Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung, gegen die – da es sich um einen Verwaltungsakt handelt – der Einspruch [1] gegeben ist. Hiernach erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.[2] Hat die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Vollstreckungsschuldners nicht zu einer voll...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / III. Fazit

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden. Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Ver...mehr

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Vollstreckung / 5.2 Dinglicher und persönlicher Arrest

Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen kann nach § 324 AO die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung vereitelt oder wesentlich erschwert wird (dinglicher Arrest). Ein Arrest kann auch dann angeordnet werden, wenn die Forderung noch nic...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / 3. Ungewissheit über das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen

Keine Berechnung möglich: Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann möglich, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der vorliegenden oder noch zu erhebenden Beweismittel nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Buchführung nicht vorliegt oder aufgrund schwerwiegender formeller und materieller Mängel verworfen wird. Der Tatrichter ist...mehr

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Vollstreckung / 4.2 Versteigerung

Sind Sachen gepfändet worden, werden diese durch schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde öffentlich versteigert, und zwar i. d. R. durch den Vollziehungsbeamten.[1] Ist eine alsbaldige Verwertung der gepfändeten Sachen im Einzelfall unbillig, kann die Vollstreckungsbehörde die Verwertung unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen. Die gepfändeten Sache...mehr

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Vollstreckung / 7 Kosten der Vollstreckung

Die im Vollstreckungsverfahren erhobenen Kosten (Gebühren und Auslagen) hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.[1]mehr

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Vollstreckung / 4.3 Vollstreckung in unbewegliches Vermögen

Diese insbesondere Grundstücke betreffende Vollstreckungsmöglichkeit erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek, durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.[1] Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Abschnitte 45 ff. der Vollstreckungsanweisung der Finanzverwaltung.[2]mehr

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Vollstreckung / 8 Anfechtungen von Rechtshandlungen durch das Finanzamt

Im Vollstreckungsverfahren kann ggf. der Erlass eines sog. Duldungsbescheids [1] in Betracht kommen. Dies betrifft insbesondere Gläubiger benachteiligende Rechtshandlungen, z. B. Vermögensübertragungen auf Dritte. Hier wird unter den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes (AnfG) gegenüber dem Bedachten ein Duldungsbescheid erlassen, kraft dessen er die Vollstreckung zu dulde...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / 2. Erfüllung des Besteuerungstatbestands

Tatbestandserfüllung: Bevor überhaupt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen kann, muss nach st. Rspr. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass der Steuerpflichtige bzw. im Falle des Strafverfahrens der Beschuldigte einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat. Es muss mithin nach § 370 Abs. 1 AO feststehen, dass der Steuerpflichtige gegenüber ...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 3...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 1. Einleitung

Unter den 20.096 im Jahr 2021 eingestellten Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO sind 5.770 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 EUR enthalten.[1] In weiteren 331 Fällen erfolgte ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse von insgesamt cir...mehr

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Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Leitsatz 1. Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. 2. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4 Betriebprüfung

Rz. 41 Die Außenprüfung erfolgt im Rahmen der GewSt durch die Betriebsprüfung.[1] Zuständig sind gem. § 195 AO die Finanzämter oder über § 1 Abs. 2 AO die Gemeinden, soweit ihnen die Verwaltung der GewSt übertragen ist. Allerdings wenden die Gemeinden bei der Erhebung der GewSt nur den Hebesatz auf den von den Ländern im Mess- und Zerlegungsverfahren festgesetzten Messbetrag...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.1 Finanz- oder Verwaltungsrechtsweg

Rz. 43 Der Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens unterscheidet sich danach, welche Behörde für den Erlass des Bescheids sachlich zuständig ist, der angegriffen werden soll. Je nachdem, ob sich der Steuerpflichtige gegen einen Bescheid des Finanzamts oder gegen einen Bescheid der Gemeinde wendet, finden die AO bzw. FGO oder das VwVfG bzw. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.3 Zerlegungsbescheid

Rz. 49 Der Zerlegungsbescheid ist ein Folgebescheid zum GewSt-Messbescheid. Er kann daher nicht mit Einwendungen gegen den Messbescheid angegriffen werden. Dies gilt auch, wenn diese Einwendungen von einer Gemeinde geltend gemacht werden, der kein Recht zusteht, den Messbescheid anzufechten. Die Gemeinde darf nicht über den Umweg der Anfechtung des Zerlegungsbescheids Einwen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.2 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 40 Soweit die Finanzverwaltung für die GewSt sachlich zuständig ist, ist örtlich stets das Betriebsfinanzamt zuständig. Für die Festsetzung und Zerlegung des Messbetrags ist damit das Betriebsfinanzamt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO zuständig.[1] Dies ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Besteht keine Geschäftsleitung im Inl...mehr

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Nachweis der Aufgabe zur Post bei Delegation an andere Behörde

Leitsatz Der Beweis der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post an einem bestimmten Tag kann nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn die Absendung nicht in einem Absendevermerk festgehalten ist. Sachverhalt Bei der Berliner Finanzverwaltung ist der Postversand zentralisiert. Die Mitarbeiter der Poststelle des Finanzamts holen die Post täglich in den ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.4 Gewerbesteuerbescheid

Rz. 53 Der Rechtsweg bezüglich des GewSt-Bescheids ist abhängig davon, ob der Bescheid von dem Finanzamt oder der Gemeinde erlassen worden ist. Soweit er (wie in den Stadtstaaten) vom Finanzamt erlassen worden ist, ist gegen ihn Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren richtet sich nach den Vorschriften der AO. Ist der GewSt-Bescheid dagegen von der Gemeinde erlassen wor...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung der Abgabenordnung

Rz. 5 Das Gesetz ordnet in § 120 EStG die Energiepreispauschale begrifflich als Steuervergütung ein. Auf die Energiepreispauschale sind dementsprechend die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Dazu gehören z. B. § 43 S. 1 AO, der die Steuerschuldverhältnisse regelt, und § 37 AO mit den Vorschriften zu den Ansprüchen aus dem Steuerschul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 121 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 120 Anwendung der Abgabenordnung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Rz. 5 Für die Energiepreispauschale gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der AO entsprechend. Rz. 6 Ein Stpfl., der falsche Angaben zur Erlangung der Energiepreispauschale macht, begeht eine Steuerstraftat. Er muss mit einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder, bei Leichtfertigkeit, mit einem Bußgeldverfahren nach § 378 AO rechne...mehr

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Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Leitsatz Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anrechnung auf die Einkommensteuer – § 116 EStG

Rz. 5 Wird die Energiepreispauschale in der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt, wird der Betrag von der festgesetzten ESt abgezogen. Rz. 6 Zahlt der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer aus, wird diese in der ESt-Veranlagung weder festgesetzt noch angerechnet.[1] Rz. 7 Doppelberücksichtigungen der Energiepreispauschale im LSt-Abzugsverfahren und im Vorauszahlungsve...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Gem. § 3 Nr. 20 GewStG sind Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten und stationären Rehabilitation von der GewSt befreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung dieser Einricht...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.1 Gesetzeshistorie

§ 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, eine Steuerschuldnerschaft der Per...mehr

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Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein – wirksamer – Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 12 Die Hebeberechtigung der Gemeinde setzt zwingend eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebs in der Gemeinde voraus. Besteht in der Gemeinde keine Betriebsstätte, ist die Gemeinde nicht hebeberechtigt, auch wenn Teile des Gewerbebetriebs auf dem Gebiet der Gemeinde ausgeübt werden.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Gemeinde durch den Betrieb des Gewerbebetriebs Lasten...mehr